P.P.S. kannst du den Titel des Threads nachträglich noch ändern ("endgültige" anstatt "engdültige"), oder braucht es dazu einen Admin (das stört meinen inneren Monk)?
Das ist mir gar nicht aufgefallen... Eine Möglichkeit den Titel zu ändern habe ich nicht gefunden, das müsste wohl ein Admin machen.
Demnach will sich die FMG mit diesem Antrag (zumindest für 5 Jahre) doppelt absichern,
Ja, so sieht das für mich aus. Aber ich weiß nicht so recht, ob mir das gefällt: Wenn das Luftamt nämlich entscheidet, dass nicht begonnen wurde, was dann?
Dann müsste (und wird) es verlängern und dann haben FMG und Politik 5 Jahre. Angesicht der politischen Verhältnisse, scheint es mir recht unwahrscheinlich, dass die Politik sich in dieser Zeit für den Bau entscheidet.
Wenn die FMG anderer Auffassung als das Luftamt ist, müsste sie gegen die Verlängerung klagen. Das hört sich geradezu widersinnig an oder nach Zeit schinden, Ergebnis offen.
Also muss man jetzt eigentlich hoffen, dass das Luftamt den Verlängerungsantrag ablehnt und damit im Grunde sagt, dass mit der Durchführung bereits begonnen wurde.
Das würde die FMG freuen, öffnet dann aber vielleicht die Tür für die angekündigten Klagen von dem Landrat. Ich weiß jetzt auch nicht, wer gegen eine solche Entscheidung überhaupt klagebefugt wäre. Das wäre im Moment für mich offen. Aber gefährlich, wenn man annimmt, dass die üblichen Verdächtigen, wie Freising etc. eine solche Chance natürlich gerne nutzen würden, wenn sie sich ihnen eröffnet. Am Ende muss dann wieder ein Gericht entscheiden. Vielleicht geht das dann wieder bis zum BVerwG oder gar zum BVerfG. Vielleicht stellt dann irgendwann ein Gericht fest, dass nicht begonnen wurde. Was das dann für die Fristen bedeuten würde, kann ich mir überhaupt nicht vorstellen. Dann wäre die Ablehnung der Verlängerung rechtswidrig gewesen, die Verlängerungsfrist bis das gerichtlich entschieden ist aber vielleicht auch schon wieder vorbei. Ob die dann rückwirkend neu zu laufen beginnt weiß ich nicht. Vermutlich hätten Klagen eine aufschiebende Wirkung.
P.S. es hat seit Dezember 2020 auch niemand Anstrengungen unternommen, der Antwort des Bayerischen Landtages zu widersprechen
Die Grünen haben schon widersprochen, dass die Ansicht eines "ewigen Baurechts" ihrer Meinung nach nicht zutrifft. Mehr kann man gegen so eine Antwort nicht machen.
Das ist ja kein Bescheid, gegen den man klagen könnte. Klagen kann man evtl. gegen den Verlängerungsbescheid vom Luftamt (FMG natürlich auf jeden Fall klagebefugt) und ansonsten spätestens dann, wenn die FMG Bautätigkeiten aufnimmt und man der Meinung ist, dass alle Fristen abgelaufen sind. Ob mit dem vermuteten Ablauf der Frist in 2026 bzw. 2031 von Dritten eine Art Feststellungsklage möglich ist, mit dem Ziel, feststellen zu lassen, dass mit der Durchführung bisher nicht begonnen wurde und der PFB außer Kraft getreten ist, kann ich nicht sagen. Das hängt natürlich auch wieder von der Entscheidung von dem Luftamts ab.
Also irgendwie hört sich das im Ergebnis so an, dass irgendjemand auf jeden Fall klagen wird, spätestens 2031: Entweder die FMG, dass die Genehmigung weiter gültig ist oder die Gegner, die feststellen lassen wollen, dass die Genehmigung mitsamt Verlängerung ausgelaufen sind.