EU-Entschädigungszahlungen

DE-777-200

Mitglied
Hallo zusammen,

nachfolgend ein paar Praxiserfahrungen meiner Kunden zum Thema EU-Entschädigung:

=> Großes Lob an Transavia: Zwischen verspätetem Flug und Kontogutschrift der 400,-- € lagen weniger als zwei Wochen!! Hervorzuheben ist auch die einfach Eingabemöglichkeit direkt auf der Homepage.

=> Bei Germanwings/Eurowings nach 6 Wochen noch keine Reaktion.

=> Air Berlin hat statt 2x250,-- € Kontogutschrift nur 1x250,-- € Fluggutschein angeboten.
 
Weitere Erfahrung:

Iberia redet sich völlig an den Tatsache vorbei heraus, bzw. versucht das. Ist noch nicht vorbei.

Und auf die Entschädigungsforderung für massiv verspätetes Gepäck (sämtliches (!) Gepäck erst nach 4+ Tagen geliefert - also ein paar Unterhosen etc. bei H&M gekauft) gar nicht reagiert.

Recht schwach
Whoops
 
Bisherige Erfahrung mit LH.
Letzter Flug des Tages ab DUS und Flieger ging AOG.
Man weigerte sich auf AB umzubuchen, somit eine Nacht in DUS.
Auf die Forderung über 250€ inkl. Fristsetzung reagierte man gar nicht, trotz LH Senator Status. Auf das Einschreiben-Rückschein und der Drohung mit einem Mahnverfahren, kam schließlich eine Email mit den Worten "Nach erneuter Würdigung des Sachverhalts freuen wir uns, Ihnen aus Kulanzgründen 250€ Entschädigung zu zahlen".
Ohne Worte...
 
Wie intensiv war hier Deine Nachfrage? Nur "nett gefragt" oder hast Du nachdrücklicher darauf bestanden, noch nach Hause zu kommen? Und verstehe ich recht: Hotel ja, AB nein?
Die Nachfrage war konkret und intensiv mit dem Hinweis, dass laut AB Mitarbeiter am Gate noch Plätze frei wären auf dem AB Kurs. Auch teilte ich mit, nur mit Handgepäck unterwegs zu sein. LH konterte am Gate damit, dass die Umbuchung technisch nicht möglich sei. Alle Passagiere werden lediglich auf LH umgebucht. Hierbei spielte weder Buchungsklasse, noch Status eine Rolle.
 
Bisherige Erfahrung mit LH.
Letzter Flug des Tages ab DUS und Flieger ging AOG.
Man weigerte sich auf AB umzubuchen, somit eine Nacht in DUS.
Auf die Forderung über 250€ inkl. Fristsetzung reagierte man gar nicht, trotz LH Senator Status. Auf das Einschreiben-Rückschein und der Drohung mit einem Mahnverfahren, kam schließlich eine Email mit den Worten "Nach erneuter Würdigung des Sachverhalts freuen wir uns, Ihnen aus Kulanzgründen 250€ Entschädigung zu zahlen".
Ohne Worte...


So vergrätzt man sich Kunden! Unglaublich! Und das in dieser schwierigen Zeit von LH
 
LH konterte am Gate damit, dass die Umbuchung technisch nicht möglich sei. Alle Passagiere werden lediglich auf LH umgebucht.
Das kann tatsächlich möglich sein. Ich kenne das Problem, dass man nicht auf AB umbuchen kann, auch - und arbeite nicht für den LH-Konzern. Das Problem kann verschiedene Ursachen haben, z.B. dass zwischen den Airlines kein Abkommen besteht oder es schlechtweg technisch nicht möglich ist (Das Abfertigungssystem erlaubt kein Umbuchen auf Carrier XY oder es bucht um, erstellt die Buchung aber falsch, wodurch der Gast dann kurze Zeit später wieder verärgert zu einem zurückkommt). Auch kann es vorkommen, dass der Flug zur Flugbuchung schon aus den Systemen genommen worden ist (weil zu nah an der Abflugzeit). In all diesen Fällen wirkt es als hätte der Gate-Agent keine Lust, wenn das Problem tatsächlich schlichtweg an der Technik liegt. Ist enttäuschend und ärgerlich für den Gast, aber genauso unzufriedenstellend für den Agenten, der dem Kunden nicht nur nicht helfen kann, sondern dann mitunter auch den Zorn darüber abbkommt.
Was bei Dir der Fall war, vermag ich nicht zu beurteilen, aber leider ist umbuchen nicht so einfach wie es sich viele Reisende vorstellen. Ticketklassen und Bonusprogramme auf die es auch noch zu achten gäbe, mal ganz außen vor...
 
Zwischen AB und LH besteht aber ein entsprechendes Abkommen (anders als zB AA und DL) ;)

Klar, elektronische Tickets werden nicht so einfach umgeschrieben wie früher die Papiertickets, die einfach "gestickert" wurden. Aber wenn man will, dann ist es machbar.

Und: Der Hinweis nur auf die eigene Airline um zu buchen ist rechtlich nicht haltbar. Das Problem ist leider, dass die Airline in der heute gültigen Praxis (sprich Rechtslage) die Deppen sind und sich zB nicht bei Airports schadlos halten können. Wäre dem so, dann würden die Airlines wohl auch anders reagieren - und bis zu 600 € Entschädigung bei einem 99 € Ticket sind halt auch ein wenig fragwürdig, aber gut, so ist die Rechtslage.

Meiner persönlichen Erfahrung nach ist THY eine Katastrophe was das anlangt ...
 
... - und bis zu 600 € Entschädigung bei einem 99 € Ticket sind halt auch ein wenig fragwürdig, aber gut, so ist die Rechtslage.
Hätte avroliner sich auf eigene Rechnung in den offenen AB-Flug einbuchen lassen, hätte der zu ersetzende Ad-Hoc-Flugpreis mE sogar leicht in der Höhe dieser Interkont-Rate liegen können...

Wenn AB aber "gleich hinterherflog" wäre der Anspruch (Ausgleich obiger) Ersatzbeförderung plus (nur) 125€.

Wo LH die Orga der Ersatzbeförderung endgültig verweigert, kann bzw. muß (je nach Präferenz) der Reisende selbst tätig werden. Wenn der Bedienstete oder Beauftragte der LH von dem LH-AB-Abkommen nichts weiß oder wissen will, ist das LHs Risiko, nicht Kundenrisiko, wenn das die Abwicklung verteuert. Nach dem Namen des Agenten würde ich da schon fragen.
 
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