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Flughafen Dortmund darf den Tagesrand dehnen
Starts bis 22:30 Uhr, verspätete Landungen bis 23:30 Uhr: Der Flughafen auf der Stadtgrenze zwischen Dortmund und Unna darf in den Randzeiten seine Flugzeiten wie gewünscht ausweiten. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht entschieden.
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