Fotogenehmigung für EDDM erforderlich oder nicht?

Marc_H

Mitglied
Hallo,

ich lese gerade die "Allgemeine Vertragsbestimmungen für Drehgenehmigungen und sonstige Bild- und Tonaufzeichnungen" von der FMG. Dabei sticht mir sofort §1 ins Auge:

1. Gestattungsvertrag, Vertragsbestimmungen

Die Flughafen München GmbH (nachfolgend FMG) ist Eigentümer des Geländes des Flughafens München. Die Herstellung von Bild- und / oder Tonaufzeichnungen im Gelände oder einem Gebäude des Flughafens München zum Zweck gewerblicher Verwertungen oder öffentlicher Wiedergabe bedarf einer vertraglichen Gestattung der FMG ausschließlich zu diesen Vertragsbestimmungen. Abweichende Vertragsbestimmungen des Vertragspartners gelten nicht, auch nicht wenn die FMG sie kennt und ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Hervorhebungen von mir

Das heißt auf deutsch, wenn ich vom Besucherberg/-Terrasse aus fotogafiere (ist ja auf dem Gelände der FMG) und diese Bilder ins Intenet stelle (öffentliche Wiedergabe), brauche ich eine Genehmigung von der FMG?!?!

Was meint ihr?
 
Wenns so wär, was ich jetzt mal nicht glaube, dann würden sich hier viele Leute seit einigen Jahren strafbar machen. In München brauchst du da echt keine Bedenken haben, da kannst du einfach losknipsen. ;)
 
Theoretisch geht der Flughafen wohl tatsächlich davon aus, daß Du bei Veröffentlichung ein Einverständnis brauchst. Daß diese Ansicht praktisch durchsetzbar ist, das darf getrost bezweifelt werden. Bislang sind darüber hinaus derartige Probleme nicht bekannt geworden. (zur Klarstellung: außerhalb des Zaunes, aber dennoch Flughafengelände, also zB Hügel)
 
Zurück
Oben