Marc_H
Mitglied
Hallo,
ich lese gerade die "Allgemeine Vertragsbestimmungen für Drehgenehmigungen und sonstige Bild- und Tonaufzeichnungen" von der FMG. Dabei sticht mir sofort §1 ins Auge:
Das heißt auf deutsch, wenn ich vom Besucherberg/-Terrasse aus fotogafiere (ist ja auf dem Gelände der FMG) und diese Bilder ins Intenet stelle (öffentliche Wiedergabe), brauche ich eine Genehmigung von der FMG?!?!
Was meint ihr?
ich lese gerade die "Allgemeine Vertragsbestimmungen für Drehgenehmigungen und sonstige Bild- und Tonaufzeichnungen" von der FMG. Dabei sticht mir sofort §1 ins Auge:
Hervorhebungen von mir1. Gestattungsvertrag, Vertragsbestimmungen
Die Flughafen München GmbH (nachfolgend FMG) ist Eigentümer des Geländes des Flughafens München. Die Herstellung von Bild- und / oder Tonaufzeichnungen im Gelände oder einem Gebäude des Flughafens München zum Zweck gewerblicher Verwertungen oder öffentlicher Wiedergabe bedarf einer vertraglichen Gestattung der FMG ausschließlich zu diesen Vertragsbestimmungen. Abweichende Vertragsbestimmungen des Vertragspartners gelten nicht, auch nicht wenn die FMG sie kennt und ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Das heißt auf deutsch, wenn ich vom Besucherberg/-Terrasse aus fotogafiere (ist ja auf dem Gelände der FMG) und diese Bilder ins Intenet stelle (öffentliche Wiedergabe), brauche ich eine Genehmigung von der FMG?!?!
Was meint ihr?