16.12.2008
Einigung über Grundstückskauf
BImA und Flughafen unterzeichnen Vertrag – Streit um die Erbpacht vor dem Ende
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) haben im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen einen notariellen Vertrag über den Kauf des Flughafengeländes unterzeichnet. Das Grundstück wird in das Eigentum der Flughafengesellschaft übergehen.
Damit endet gleichzeitig ein mehrjähriger Streit um den Erbbauzins für das etwa 1.000 Hektar große Areal. Der Bund hatte Ende des Jahres 2000 eine Erhöhung der jährlichen Zahlungen, teilweise rückwirkend ab 1996, gefordert. Mit dem Abschluss des Vertrages enden auch die gerichtlichen Verfahren, die seit einiger Zeit auf Antrag beider Parteien zum Ruhen gebracht worden sind.
„Wir sind sehr glücklich, dass wir diese Einigung erzielen konnten. Ich übertreibe nicht, wenn ich sage, dass der Grundstückskauf und die Beendigung des Erbbaustreits von existentieller Bedeutung für unser Unternehmen sind“, zeigt sich der Vorsitzende der Geschäftsführung der Flughafen Köln/Bonn GmbH, Michael Garvens, erleichtert. „Es waren die schwierigsten und komplexesten Verhandlungen in meiner beruflichen Laufbahn.“
Der Vertrag sieht vor, dass die Flughafengesellschaft 100 Millionen Euro an die BImA zahlt. Darin eingeschlossen sind alle Forderungen aus dem Erbpachtstreit.
„Der Grundstückserwerb ist auch deshalb so wichtig, weil der Erbpachtvertrag im Jahr 2020 ausläuft“, so Garvens. „Wir gewinnen Planungssicherheit und können Mietverträge mit unseren Kunden über diesen Zeitpunkt hinaus abschließen. Investitionen auf dem Flughafen werden nun auch für Dritte interessanter als bisher.“