Kleinflugzeuge auf Verkehrsflughäfen?

Cloakmaster

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Das zitat stammt aus dem EDMO-Thread, ich wollte dort aber nicht zu offtopic werden...

munich hat gesagt.:
Es geht darum, dass im gesamten Münchner Raum für Flugzeuge, die in MUC wegen zu geringer Größe nicht lansden dürfen, keine Landemöglichkeit haben.

.

Mir stellt sich grad eine Frage: ich habe immer wieder gehört, daß ein generelles Landeverobt Kleinflugzeuge gegen irgendwelche Gleichbehandlungsgrundsätze verstossen würde, so daß man mir eine Landung in MUC, FRA oder sonstwo auch mit einer C-152 nicht einfach verbieten kann. Ich müsste ziemlich lange warten, bis es eine Lücke gibt, die gross genug ist, um zwischen 2 Verkehrsmaschinen landen zu können(oder mein Sprit alle ist, und ich nicht mehr woanders hinkomme) , und das Landeentgelt wäre astronimisch hoch, aber wenn ich unbedingt will, dann darf es kein genrerelles "Wir nehmen keine Spielzeugflieger an" geben. Sind die grossen eigentlich PPR oder darf man (notfalls mit einer entsprechend grösseren Maschine) einfach so mal VFR ohne Flugplan ankommen, und hallo sagen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hm, ob es nicht irgendwelche Ausnahmeregelungen gibt weiß ich nicht.

Gemäß MUC-Webseite sind folgende Definitionen vorhanden:

General Aviation

Dazu zählen alle Flugzeuge mit einem Abfluggewicht über zwei Tonnen im Instrumentenflugbetrieb, die nicht im planmäßigen Linien- und Charterverkehr im Einsatz sind. Sie haben ihr eigenes Terminal, in dem auch weitere zentrale Aufgaben für den Flughafen wahrgenommen werden.
 
es ist nicht verboten mit einer C152 oder ähnlichem Gerät nach MUC zu fliegen, aber:

a) man muß den Flug koordinieren, sprich sich einen 'Airport Slot' holen. Dieser wird nur zu verkehrsärmeren Zeiten gegeben
b) es ist schlichtweg sauteuer

bis auf ganz wenige Ausnahmen kommt das also nicht vor, aber das hat mit dem Aufwand und mit den Kosten zu tun. Dieses Verhalten ist natürlich von der FMG gewünscht, den eine C152 im Anflug kostet VFR eine IFR Bewegung, und wenn er gar noch IFR anfliegt, kostet es um die drei Bewegungen.

Saigor
 
Hallo!

Hab einen Freund, der ab und zu mit PA28 von EDML nach NUE geflogen ist. Dort ist Landen kein Problem. Hab dann mal die Rechnung der DFS (glaub ich) gesehen, waren 42EUR. (Daten mitte 2004 und soweit ich mich recht erinnere
smile.gif
)

Grüße michi
 
Saigor hat gesagt.:
es ist nicht verboten mit einer C152 oder ähnlichem Gerät nach MUC zu fliegen, aber:

a) man muß den Flug koordinieren, sprich sich einen 'Airport Slot' holen. Dieser wird nur zu verkehrsärmeren Zeiten gegeben
b) es ist schlichtweg sauteuer

bis auf ganz wenige Ausnahmen kommt das also nicht vor, aber das hat mit dem Aufwand und mit den Kosten zu tun. Dieses Verhalten ist natürlich von der FMG gewünscht, den eine C152 im Anflug kostet VFR eine IFR Bewegung, und wenn er gar noch IFR anfliegt, kostet es um die drei Bewegungen.

Saigor
zusätzlich noch PPR, d.h. der Flughafen muß vorher den Anflug erlauben.
 
FRA hat eine Webseite für die Berechnung von Flughafenentgelte. Für MUC hab ich sowas nicht gefunden, aber ich gehe mal davon aus, dass sich die Beidden nicht allzusehr unterscheiden (FRA dürfte eher teuerer sein).

Ich hab mal die Berechnung für eine Cessna C-152 (752 kg max. Startgewicht gerundet auf 1,0 to. da nur ganze Tonnen-Werte eingegeben werden können und mit 1 Pax) berechnet.
 

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