Neue Landeentgelte am Münchner Flughafen

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Gebühren steigen im Durchschnitt um knapp zwei Prozent



Am Flughafen München gilt ab dem 1. Oktober 2004 eine neue Gebührenordnung für die Nutzung des Start- und Landebahnsystems sowie der beiden Terminalgebäude. Im Durchschnitt steigen die Entgelte um knapp zwei Prozent. Für die Höhe der von den Airlines zu entrichtenden Beträge sind drei Faktoren ausschlaggebend: das Gewicht eines Flugzeuges, dessen Einteilung in eine Lärmklasse sowie die Anzahl der Passagiere an Bord. Bei der neuen Gebührenordnung wurden die fixen Entgelte für das Flugzeuggewicht weiter gesenkt, die variablen, von der Zahl der Fluggäste abhängigen Gebühren, dagegen angehoben. Auf diese Weise beteiligt sich die Flughafen München GmbH (FMG) stärker als bisher am unternehmerischen Risiko der Airlines.

Pro Passagier zahlen die Luftverkehrsgesellschaften im innerdeutschen Verkehr künftig 9,86 Euro, innerhalb der Europäischen Union 10,60 Euro und bei Flügen außerhalb der EU 12,08 Euro. Für Transferpassagiere entrichten die Airlines rund 22 Prozent weniger Entgelt als für Fluggäste mit München als Herkunfts- oder Zielort. Die reduzierten Gebühren entsprechen dem geringeren Aufwand für Umsteiger, da Transferpassagiere nur einen Teil der Infrastruktur des Flughafens nutzen. Mit diesen ermäßigten Gebühren für Umsteiger will die FMG die Drehkreuzfunktion des Airports weiter fördern und stärken.

Zur Berechnung der lärmabhängigen Gebührenanteile werden die in München verkehrenden Flugzeuge in insgesamt elf Lärmklassen eingeteilt. Die Klassifizierung der Flugzeuge basiert auf den durchschnittlichen Start- und Landelärmpegeln der letzten zwei Jahre. Je nach Lärmpegel zahlen die Airlines für ihre Maschinen zwischen 56 und 450 Euro Grundgebühr. So muss eine Fluggesellschaft, die zum Beispiel eine Saab 2000 einsetzt, die zur Lärmklasse 1 gehört und als besonders leise gilt, lediglich die Mindestgebühr von 56 Euro entrichten. Bei einer ATR 72, die zur gleichen Gewichtsklasse zählt, aber der Lärmklasse 3 zugerechnet wird, beträgt der lärmabhängige Gebührenanteil hingegen bereits 110 Euro.

Auch beim Nachtflugverkehr fördert die FMG durch ihre Gebührenstaffelung den Einsatz von besonders leisem Fluggerät. Für Starts und Landungen nach 22 Uhr wird bei den Jets, die nicht auf der so genannten Bonusliste des Bundesministeriums für Verkehr stehen, beim Grundentgelt ein "Lärmaufschlag" von 75 Prozent pro Tonne gegenüber den "Bonusflugzeugen" erhoben. In die Bonusliste werden nur Flugzeuge aufgenommen, die mit modernsten Triebwerken ausgerüstet sind und bei Start und Landung zu den leisesten Maschinen in ihrer jeweiligen Gewichtsklasse zählen. Für diese Flugzeuge beträgt der Aufschlag im Nachtverkehr lediglich 14 Prozent pro Tonne Höchstabfluggewicht.
 
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Mittwoch 29. September 2004, 14:13 Uhr
 
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