nochmal Frage zu rechtlichen Aspekten

Flo.Woh

Mitglied
Hallo Forums-Mitglieder, hallo Spotter...

nach einiger "Mitlesezeit" habe ich mich nun doch entschlossen, mich hier zu registrieren.

Habe natürlich auch gleich eine Frage:

da mich die Spotterszene irgendwie schon ein wenig fasziniert und ich auch mal ab und zu ein Foto am Flughafen machen möchte (-dies soll dann aber doch nicht zum spotten generell ausarten, da fehlt mit eh die Zeit) - frage ich mich, wie das rechtlicher seits mit der genehmigung des Fotographierens an sich oder andersherum mit dem Verbot des Ablichtens aussieht.
Sieht die Benutzungsvorschrieft des flughafen irgendetwas vor in dieser Hinsich. Das Flughafengelände ist doch eigentlich Privatgrund. Darf ich da trotzdem davon ausgehen, dass ich auch nichtumzäunten Gelände, dass ja dadurch irgendwie öffentlich zugänglich erscheint - alles knipsen darf oder schwebe ich da in einer rewchtliche Grauzone mit der gefahr, irgendwann vielleicht doch mal Ärger am hals zu haben, vielleicht als Beispiel wenn irgendwo eine militärmaschine steht und ich die knipse?!

Weiss jemand da Bescheid?

Gruß derFlo
 
Hallo Flo,
zuerst einmal Willkommen!

Generell gibt es am Flughafen kein Fotografierverbot. Wer im öffentlichen Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken fotografiert, benötigt i.d.R. keine Genehmigung. Beim Aufnehmen von Personen gibt es da die Frage des "Rechtes am eigenen Bild", das aber bei rein privater Nutzung normalerweise auch kein Problem ist. Aufnahmen von Flugzeugen kann jeder machen, sei es von fliegenden oder von stehenden Maschinen! Es sind dabei lediglich die Regeln zu beachten, die den Zutritt betreffenen. Man kann es eigentlich so zusammenfassen: wer für sich privat dort fotografiert, wo jeder hin kann, der darf auch!
 
Danke fluhu !

Wie schaut es dann aber mit dem Veröffentlichen von schönen Flieger-Bilder im Internet aus. Ist das immer noch rein Privat, oder gits da wieder was zu beachten - so eine öffentlich Fotodatenbank ist doch irgendwie wieder gewerblich - zumindest für den Betreiber, der ja durch die Werbung auf der Seite seine Kosten wieder rein holen will.
Haftet er dann für die Inhalte, oder der Fotograf?
 
Der Flughafen ist öffentlich-rechtlicher Verkehrsbereich, kein militärisches Sperrgebiet. Aufnahmen, die von allgemein zugänglichem, öffentlichen Grund aus (also vor allem die von außerhalb des Zauns) gemacht werden, können meines Wissens auch gewerblich genutzt werden, wenn es z.B. der Berichterstattung dient. Und ist das Internet, speziell eine Seite wie dieses Forum, etwas anderes? Ich werde mich noch ein wenig umhören; sollte ich mehr erfahren, poste ich es.
 
Das ist eine gute Frage darüber habe ich mir noch nie Gedanken gemacht zumindest hier in Deutschland. In Zypern wo ich war durfte mann z.B. keine machen. Da habe ich extra bei der Flughafensicherheit nachgefragt. Aber ich bin auf Risiko gegangen und habe trotzdem Bilder gemacht natürlich versteckt. Aber es hat spass gemacht. ;D
 
warum zum t*... darf man die sicherheitsschleusen nicht fotografieren. eine frau wollte im t2 glaub ich nur nen bekannten fotografieren, der sich bei der personenkontrolle angestellt hatte. da kam gleich ein fmgler angehastet - angehastet! man hätte meinen können, die frau wäre die terroristin nr. 1 - , um das unverzüglich zu untersagen.
wer schon einmal im t2 ein foto gemacht hat, hat zu 75% auch (und wenn nur ganz klein im hintergrund) die sicherheitsschleusen drauf.
es schreit auch keiner, wenn man vom skywalk aus fotos nach unten macht.
???
 
Da mußt erst mal nach Paris gehen und in der Nähe der Sicherheitsschleusen Deine Camera auspacken, da kommt innerhalb von Minuten die Polizei, herbeigerufen von den Sicherheitsleuten 8)

Whoops
 
Sicherheitsschleusen gehören - wie der Name schon sagt - zu den sicherheitsrelevanten Einrichtungen, und hier gelten andere Spielregeln, z.B. polizeiliche Aspekte. Und diese Regeln gelten eben für alle, nicht nur für (potentielle) Attentäter ;D. Das ist übrigens auch im Bereich des Modul F der Fall. Der übrige Bereich aber ist zwar Privatgrund, aber das ist keine rechtliche Handhabe, ein Fotografierverbot auszusprechen, solange es eben nicht um Personen und deren persönlichen Rechte geht. Die Situation ist genau die selbe, als wenn ich von einer Straße aus einen Zug oder von einem Weg aus den Verkehr auf der Autobahn aufnehme - so lange die Bilder nicht z.B. zu Werbezwecken verwendet werden, gilt das Motto: Feuer frei! :D ;D
 
Übrigens - zu den Aufnahmen an der Sicherheitsschleuse: bei solchen Nahaufnahmen ist das größere Problem die Tatsache, daß die Kontrollpersonen erkennbar im Bild auftauchen können - und das ist absolut unerwünscht , und ich finde, aus der Sicht des Einzelnen auch verständlich. Wir Deutsche stehen sowieso ein wenig in dem Ruf, auf der ganzen Welt zu knipsen, was uns gefällt, ohne Rücksicht auf die Gefühle der Betroffenen. Oft ist es einfach ganz gut, vorher zu fragen, und manchmal ist es besser, auf ein Bild zu verzichten, und sei es noch so dramatisch!
 
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