TU154 in MUC

martin67

Mitglied
Hallo,

ich bin, wie wahrscheinlich viele Luftfahrtfreunde, ein grosser Freund dieses Fluggeräts. Jetzt habe ich mal an die Experten, dies Frage ist mir nach dem Lesen des Tajik-Threads gekommen.

Gibt es, wie z.B. in SZG, irgendwelche Beschränkungen für die TU154 in MUC?

Hintergrund ist auch, dass UT ja auf B737 umgestellt hat und der geplate KMV-Flug weggefallen ist.

Schöne Pfingsttage,

Martin
 
Abgesehen von den Nachtflugbeschränkungen (nicht auf der Bonusliste des BMV, deshalb keine planmäßigen Nachtflüge) gibt es keine MUC-spezifischen Beschränkungen. Allerdings gibt es einen §11c in der LuftVO, der Landungen und Starts in der BRD von Luftfahrzeugen untersagt, die bestimmte Lärmwerte überschreiten. Diese Grenze entspricht dem ICAO-Annex 16 Chapter 3 - und es gibt T154 über und unter der Grenze, abhängig von Triebwerk. So sind die T154/B-1/B-2 "laut", die T154M "leise".
 
Soweit ich das noch im Kopf habe staffeln sich die Landgeühren in MUC doch nach dem Lärm, den ein Flieger macht,... Damit ist TU nahezu unwirtschaftlich in MUC. Bitte Aufklärung von den Experten!!!:help:
 
Landeentgelt ohne Bonusliste: +60%, nachts (Verspätungen) +75%
Landeentgelt ohne Chapter 3, aber mit Chapter 2: wie ohne Bonusliste +155%, nacht +175%
Landentgelt ohne Annex 16: wie ohne Bonusliste +430%

zusätzlich ein lärmorientiertes Grundentgelt:
T154 ~ A321 +73%

zusätzlich emissionsorientiertes Grundentgelt:
da dürfte die T154 auch alt aussehen...
 
Zurück
Oben