Vorranggebiet Flughafenentwicklung

LugPaj

Mitglied
Hallo,
habe ich gerade gefunden.
Es gibt ein
en Entwurf des Landesentwicklungsprogramms Bayern 2005,
worin es eine
Karte Vorranggebiet Flughafenentwicklung gibt.

ich habe mal das wichtigeste daraus hier als Bild "photografiert":
flg.jpg


Sieht fuer mich ziemlich vernuenftig aus und es freut mich, dass es sowas gibt ;)
Allerdings haette ich Schwaig und Teile von Hallbergmoss auch gerne drinnen ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier ist einer der -meiner Meinung nach- vielen überflüssigen Gegenanträge der H.Kronawitter... :rolleyes: Aus ihm kann ein wenig abgeleitet werden... Einen weiteren Kommentar hierzu erspar ich mir lieber um nicht unsachlich zu werden...;)


An den
Präsidenten des
Bayerischen Landtages
Herrn Johann Böhm

7. Mai 2002​
Antrag
Keine Vorrangfläche für Flughafen München II

in den Landesentwicklungsplan


Der Bayerische Landtag möge beschließen:

Die Bayerische Staatsregierung wird aufgefordert, die im Entwurf zur Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms vorgesehene Festschreibung eines Vorranggebietes am Verkehrsflughafen München gemäß BV 1.6.3 sowie Anhang 15 zu streichen.


Begründung:

Die Landkreise Freising und Erding sowie die Flughafenanrainer-Gemeinden haben im Beteiligungsverfahren zur Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Einwände gegen die vorgesehene Vorrangfläche am Verkehrsflughafen München erhoben, die zu berücksichtigen sind.

Im Entwurf der Staatsregierung zur Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms wird zur vorgesehenen Vorrangfläche ausgeführt, dass diese „zur dauerhaften Standortsicherung und zur Sicherung der langfristigen räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten der Luftverkehrsinfrastruktur des Verkehrsflughafens München festgelegt“ werde. Damit ist die Zwecksetzung der Vorrangfläche höchst ungenau umschrieben und die Beschneidung der kommunalen Planungshoheit nicht hinreichend begründet und gerechtfertigt – ganz im Gegensatz zu den ebenfalls vorgesehenen Vorrangflächen für die Flughäfen Nürnberg (BV 1.6.4) und Hof – Plauen (BV 1.6.5). Diese sind ausdrücklich zusätzlichen Start- und Landebahnen vorbehalten.

Die vorgesehene Vorrangfläche am Flughafen München ist entsprechend den gegebenen Bedingungen faktisch nur für eine weitere Startbahn zu nutzen. Nachdem aber einerseits mit den vorhandenen zwei Start- und Landebahnen 50 Millionen Passagiere bewältigt werden können, andererseits der Flughafen zu einem inter-nationalen Drehkreuz mit ca. 39 Millionen Passagieren bis zum Jahr 2010 (entsprechend der grundsätzlichen Zielsetzung der LEP-Fortschreibung) ausgebaut werden soll sowie jetzt schon weitere Flughafenanlagen wie Terminal II und Erweiterung Flugbetriebsfläche Ost entstehen, ist eine zusätzliche Flughafenentwicklungsfläche nicht mehr notwendig. Die Aufnahme einer Vorbehaltsfläche erübrigt sich damit.
...
 
ICh habe mir das noch nicht gross durchgelesen, aber ich nehme mal eine
"Beschneidung der kommunalen Planungshoheit" an,
was wahrscheinlich bedeuten wuerde, dass die Gemeinden nicht so einfach Neubaugebiete oder anderes planen koennten.
 
Zuletzt bearbeitet:
LugPaj hat gesagt.:
ICh habe mir das noch nicht gross durchgelesen, aber ich nehme mal eine
"Beschneidung der kommunalen Planungshoheit" an,
was wahrscheinlich bedeuten wuerde, dass die Gemeinden nicht so einfach Neubaugebiete oder anderes planen koennten.

ist meiner meinung nach auch richtig so !

bestes beispiel ist ja hallbergmoos. :eyeb:
 
LugPaj hat gesagt.:
Ich habe mir das noch nicht gross durchgelesen, aber ich nehme mal eine
"Beschneidung der kommunalen Planungshoheit" an,
was wahrscheinlich bedeuten wuerde, dass die Gemeinden nicht so einfach Neubaugebiete oder anderes planen koennten.

So ist es. Sonst könnten die Anrainergemeinden bis zum Flughafenzaun Baugrund ausweisen. Womit sich aber auch die Drohnung vom BN Sperrgrundstücke zu besitzen, sich vielleicht nur als Bluff rausstellen könnte.
 
Zurück
Oben