Am 19. Februar 2004 trat am Flughafen München das Sichtabflugverfahren in Kraft. Dieses kann genutzt werden, wenn im Wesentlichen folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Luftfahrzeugführer
Der Luftfahrzeugführer beantragt dieses Verfahren oder stimmt ihm zu.
Luftfahrzeuge
Das Verfahren kann nur für maximal zweimotorige Propellerflugzeuge und das Luftfahrzeugmuster DHC-7 angewendet werden.
Startbahn
Dieses Verfahren kann nur für jene Propellerflugzeuge angewendet werden, die für die Piste 08R (Südpiste, Startrichtung "Ost"
geplant sind und deren Abflugstrecken zur Funknavigationsanlage "MUN" führen. Diese befindet sich nördlich der Gemeinde Poing.
Zeitliche Nutzbarkeit
Dieses Verfahren darf nur von Sonnenaufgang minus 30 Minuten bis Sonnenuntergang plus 30 Minuten angewendet werden.
Wetterbedingungen
Dieses Verfahren darf nur genutzt werden, wenn die meteorologischen Voraussetzungen für Sichtabflüge gegeben sind.
Streckenführung
Ein Sichtabflugverfahren unterscheidet sich von einer Standardabflugstrecke im Wesentlichen dadurch, dass keine "Ideallinie" definiert ist. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass die gestarteten Propellerflugzeuge nach Erreichen einer Flughöhe von 1900 Fuß über Meereshöhe (zirka 120 m über Grund) eine Rechtskurve einleiten und weiter zur Funknavigationsanlage "MUN" fliegen.
Sobald aussagefähige Flugspuraufzeichnungen vorliegen, werden diese hier veröffentlicht.
Luftfahrzeugführer
Der Luftfahrzeugführer beantragt dieses Verfahren oder stimmt ihm zu.
Luftfahrzeuge
Das Verfahren kann nur für maximal zweimotorige Propellerflugzeuge und das Luftfahrzeugmuster DHC-7 angewendet werden.
Startbahn
Dieses Verfahren kann nur für jene Propellerflugzeuge angewendet werden, die für die Piste 08R (Südpiste, Startrichtung "Ost"
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Zeitliche Nutzbarkeit
Dieses Verfahren darf nur von Sonnenaufgang minus 30 Minuten bis Sonnenuntergang plus 30 Minuten angewendet werden.
Wetterbedingungen
Dieses Verfahren darf nur genutzt werden, wenn die meteorologischen Voraussetzungen für Sichtabflüge gegeben sind.
Streckenführung
Ein Sichtabflugverfahren unterscheidet sich von einer Standardabflugstrecke im Wesentlichen dadurch, dass keine "Ideallinie" definiert ist. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass die gestarteten Propellerflugzeuge nach Erreichen einer Flughöhe von 1900 Fuß über Meereshöhe (zirka 120 m über Grund) eine Rechtskurve einleiten und weiter zur Funknavigationsanlage "MUN" fliegen.
Sobald aussagefähige Flugspuraufzeichnungen vorliegen, werden diese hier veröffentlicht.