Justinian
Mitglied
Die EG-Verordnung 261/2004, welche am 17. Februar 2005 in Kraft trat, stärkte die Fluggastrechte. Leider wissen nur wenige Passagiere davon oder haben von irgendwelchen dubiosen Ansprüchen gehört.
Aus diesem Grund haben wir im skultaim-Forum seit Anfang an alle wichtigen Informationen zusammengefasst, was im Laufe der Zeit leider etwas unübersichtlich wurde, weshalb ich es nun überarbeitet habe um Interessierten schnell einen Überblick zu ermöglichen. Durch die EG-Verordnung ist es zu einer regelrechten Klageflut gekommen, was nicht zuletzt an den vielen auslegungsbedürftigen Begriffen der Verordnung liegt. Es ist Laien davon abzuraten, diese selbst auszulegen!
Da es EU-Recht ist, ist es auch in Österreich anwendbar, seit Dezember 2006 zudem in der Schweiz.
Versteht diese Information bitte weniger als Werbung für unser Forum, sondern als Angebot an Euch, ebenfalls einfach an diese wichtigen Informationen zu kommen. Ich persönlich bin der Meinung, dass es sehr sinnvoll ist, sich schon vor Abflug grob zu informieren, was durch die gesammelten Informationen ein recht kleiner Aufwand ist.
Hier gehts zu dem "Fluggastrechten in Europa"
Des Weiteren ist es ratsam, die gerichtlichen Entscheidungen der letzten Jahre im Auge zu behalten. In diversen Foren kann man z.B. die häufig durch Laien vertretene Meinung lesen, dass der sog. Rundfluggedanke nicht anzuwenden ist (was findige dann durch vereinzelte Urteile belegen mögen). In Deutschland ist man sich in Lehre und Rechtsprechung jedoch ziemlich einig, dass der Rundfluggedanke eben doch anzuwenden ist. Nun hat das OLG Frankfurt (welches übrigens auch den Rundfluggedanken favorisiert) die Frage dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Eine Entscheidung steht aber noch aus.
Wer schon mal einen Blick auf ein paar wichtige Entwicklungen legen möchte wird auch bei skultaim fündig. Für diese speziellen Informationen muss man jedoch registriert und angemeldet sein.
Aus diesem Grund haben wir im skultaim-Forum seit Anfang an alle wichtigen Informationen zusammengefasst, was im Laufe der Zeit leider etwas unübersichtlich wurde, weshalb ich es nun überarbeitet habe um Interessierten schnell einen Überblick zu ermöglichen. Durch die EG-Verordnung ist es zu einer regelrechten Klageflut gekommen, was nicht zuletzt an den vielen auslegungsbedürftigen Begriffen der Verordnung liegt. Es ist Laien davon abzuraten, diese selbst auszulegen!
Da es EU-Recht ist, ist es auch in Österreich anwendbar, seit Dezember 2006 zudem in der Schweiz.
Versteht diese Information bitte weniger als Werbung für unser Forum, sondern als Angebot an Euch, ebenfalls einfach an diese wichtigen Informationen zu kommen. Ich persönlich bin der Meinung, dass es sehr sinnvoll ist, sich schon vor Abflug grob zu informieren, was durch die gesammelten Informationen ein recht kleiner Aufwand ist.
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Des Weiteren ist es ratsam, die gerichtlichen Entscheidungen der letzten Jahre im Auge zu behalten. In diversen Foren kann man z.B. die häufig durch Laien vertretene Meinung lesen, dass der sog. Rundfluggedanke nicht anzuwenden ist (was findige dann durch vereinzelte Urteile belegen mögen). In Deutschland ist man sich in Lehre und Rechtsprechung jedoch ziemlich einig, dass der Rundfluggedanke eben doch anzuwenden ist. Nun hat das OLG Frankfurt (welches übrigens auch den Rundfluggedanken favorisiert) die Frage dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Eine Entscheidung steht aber noch aus.
Wer schon mal einen Blick auf ein paar wichtige Entwicklungen legen möchte wird auch bei skultaim fündig. Für diese speziellen Informationen muss man jedoch registriert und angemeldet sein.