Unfälle (Zwischenfälle/Sicherheitslandungen) mit Flugzeugen

Die Version mit 236 gibt es aber noch nicht, dazu muß noch irgendetwas mit den Türen geändert werden. Noch ist 220 Schluss.
 

Dieser Artikel ist schlichtweg eine Frechheit.
Alleine schon:
Der unterbliebene Abschuss dürfte mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zusammenhängen, das den Beschuss von Flugzeugen nur im Fall eines nicht anders abwendbaren Schadens von katastrophalem Ausmaß und nur bei Konsultation des Bundeskabinetts zulässt.

Lieber den hier lesen:
http://www.aero.de/news-19422/Indischer-Jet-verlor-Kontakt-zu-Fluglotsen.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben