Ausbau MUC: 3. Bahn - der neue Thread (ab 12/2013)

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Vermutlich kommt dieser "Druck" daher, dass das Thema 3. Startbahn mittlerweile schon seit weit über 10 Jahre besteht und man einfach eine Entscheidung treffen möchte.
Im Falle einer positiven Entscheidung benötigt der Bau der Startbahn auch seine Zeit, daher ist es nur sinnvoll, den Prozess endlich etwas zu beschleunigen.

Naja, aber es muss doch nichts "entschieden" werden - muss Seehofer entscheiden, Kerkloh, oder wer? Ein Gesellschafter will nicht - also geht es nicht. Dies ist eine ziemlich klare Sachlage - da kann man noch so oft öffentlich auffordern man möchte eine "Entscheidung".

Wie Altberater sagt, bei GmbHs und AGs geht das nicht so einfach. Aufgrund der aktuellen Prognoseabweichung ist wohl kaum "geschäftsschädigendes Verhalten" nachzuweisen. Und auch wenn, dauert so etwas mehrere Jahre und zig Gerichtsprozesse. Bin mir nicht sicher ob es schlau ist, wenn die FMG die Stadt München mit Klagen überhäuft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, aber es muss doch nichts "entschieden" werden - muss Seehofer entscheiden, Kerkloh, oder wer? Ein Gesellschafter will nicht - also geht es nicht. Dies ist eine ziemlich klare Sachlage - da kann man noch so oft öffentlich auffordern man möchte eine "Entscheidung".

Wie Altberater sagt, bei GmbHs und AGs geht das nicht so einfach. Aufgrund der aktuellen Prognoseabweichung ist wohl kaum "geschäftsschädigendes Verhalten" nachzuweisen. Und auch wenn, dauert so etwas mehrere Jahre und zig Gerichtsprozesse. Bin mir nicht sicher ob es schlau ist, wenn die FMG die Stadt München mit Klagen überhäuft.

Denke auch, dass sich Söder und Seehofer das viel zu leicht vorstellen (Startbahn ja - aber nur keine Wähler verlieren). Denke dass entweder die Holzhammermethode (Umwandlung in AG) gemacht wird oder Schwanz einziehen und keine 3. Bahn bauen.
 
Naja, aber es muss doch nichts "entschieden" werden - muss Seehofer entscheiden, Kerkloh, oder wer?

Was ich meinte war, dass vermutlich eine entgültige Entscheidung gefällt werden soll, ob die Bahn jetzt kommt oder nicht. Wie schon gesagt, das Thema Startbahn ist nun schon über 10 Jahre (ohne klare Entscheidung) auf dem Tisch und irgendwann muss schließlich über den Bau entschieden werden, egal ob dieses Jahr, in 2 Jahren oder gar in 5 Jahren... Am Ende des Tages muss es dann eben JA zur dritten Bahn oder NEIN zur dritten Bahn heißen.
 
Der gilt aber imho nur für Personen-Handelsgesellschaften, nicht für GmbH...
Nein, das gilt auch für GmbH:

Gesellschafter, der seine Gesellschafterpflichten gröblich verletzt oder durch anderweitiges Verhalten für die übrigen Gesellschafter untragbar geworden ist. Ein lästiger Gesellschafter kann gemäß § 140 HGB (der sinngemäß auch für GmbH anzuwenden ist) ausgeschlossen werden.
---
Ein Gesellschafter kann gegen seinen Willen aus einem Gesellschafterverbund, so z.B. aus einer GmbH, ausgeschlossen werden.

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/laestiger-gesellschafter.html
http://www.gesellschaftsrechtskanzlei.com/tag/laestiger-gesellschafter/


Pech gehabt - auch deine vorschnellen Danke-Kommentierer...
 
@hangar7: Google dann bitte auch mal die Voraussetzungen und wie "einfach" das ist. Den Weg kann man getrost vergessen.
 
Nein, das gilt auch für GmbH:

Gesellschafter, der seine Gesellschafterpflichten gröblich verletzt oder durch anderweitiges Verhalten für die übrigen Gesellschafter untragbar geworden ist. Ein lästiger Gesellschafter kann gemäß § 140 HGB (der sinngemäß auch für GmbH anzuwenden ist) ausgeschlossen werden.
---
Ein Gesellschafter kann gegen seinen Willen aus einem Gesellschafterverbund, so z.B. aus einer GmbH, ausgeschlossen werden.

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/laestiger-gesellschafter.html
http://www.gesellschaftsrechtskanzlei.com/tag/laestiger-gesellschafter/


Pech gehabt - auch deine vorschnellen Danke-Kommentierer...

Aber ist das Problem nicht weniger der mögliche Ausschluss/Degradierung (im Hinblick auf das Veto) von München (es gibt ja anscheinden mit der AG und dem lästigen Gesellschafter sogar zwei Möglichkeiten das durchzuziehen) als viel mehr, dass sich kein Politiker daran die Finger verbrennen möchte?
 
Was ich meinte war, dass vermutlich eine endgültige Entscheidung gefällt werden soll, ob die Bahn jetzt kommt oder nicht. Wie schon gesagt, das Thema Startbahn ist nun schon über 10 Jahre (ohne klare Entscheidung) auf dem Tisch und irgendwann muss schließlich über den Bau entschieden werden, egal ob dieses Jahr, in 2 Jahren oder gar in 5 Jahren... Am Ende des Tages muss es dann eben JA zur dritten Bahn oder NEIN zur dritten Bahn heißen.

Klar, aber die Entscheidung können doch nur die Gesellschafter treffen, auf Basis des Gesellschaftervertrags. Also, wenn ein Gesellschafter für etwas nicht votiert und lt. Gesellschaftervertrag solche Entscheidungen nur mit 100% "dafür" gehen dann wird der Beschluss halt einfach nicht angenommen. Ende der Geschichte - bis die Gesellschaft den Gesellschafter eine neue Beschlussvorlage vorlegt.

Eine Umwandlung der Rechtsform oder ein Klageverfahren ein "lästige" Gesellschafter loszuwerden, sehe ich nicht als sichere Alternativen. Vor allem sollten solche strategische Änderungen m.M. mit Blick auf die Gesellschaft gemacht werden und nicht um dann endlich ein Projekt realisieren zu können (diese Aktivitäten könnten dann auch "Geschäftsschädigend" ausgelegt werden).
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie jedes Unternehmen möchte auch die Flughafengesellschaft mehr Kunden und somit mehr Geld verdienen. Und dafür muss halt alle paar Jahre modernisiert bzw vergrößert werden. Somit ist eine Realisierung eines logischen Projektes nicht geschäftsschädigend. Oder empfindest du es als geschäftsschädigend, wenn bspw. H&M eine neue Filiale eröffnet, um mehr Umsatz zu generieren?


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@dicks
Nicht schon wieder ausweichen, wenn der Schuss nach hinten losgegangen ist! Es wurde seitens Altberater behauptet, dass es angeblich bei einer GmbH nicht gilt, was wie aufgezeigt völlig und komplett falsch war. So sieht's aus und das war die Frage.
 
Aber ist das Problem nicht weniger der mögliche Ausschluss/Degradierung (im Hinblick auf das Veto) von München (es gibt ja anscheinden mit der AG und dem lästigen Gesellschafter sogar zwei Möglichkeiten das durchzuziehen) als viel mehr, dass sich kein Politiker daran die Finger verbrennen möchte?
Sagen wir es so: Mit der Option AG würde man der Stadt München das Verfahren des Ausschlusses als lästiger Gesellschafter ersparen und alle beteiligten könnten besser ihr Gesicht wahren. Es wäre zwar auch kein schöner Weg aber immer noch der politisch bessere.

Und wie gesagt wäre all das garnicht nötig, wenn die Stadt endlich ihrer Pflicht als Gesellschafter nachkommen würde und aufhören würde zu boykottieren und damit wohlwissend entgegen des gesellschaftlichen Interesses handelt.
 
Wie jedes Unternehmen möchte auch die Flughafengesellschaft mehr Kunden und somit mehr Geld verdienen. Und dafür muss halt alle paar Jahre modernisiert bzw vergrößert werden. Somit ist eine Realisierung eines logischen Projektes nicht geschäftsschädigend.
Das hast du falsch verstanden, denn die Stadt verhält sich wohl geschäftsschädigend, indem sie ein logisches Projekts eben NICHT realisieren will.
 
Nun, es bleibt dabei, § 140 HGB gilt grundsätzlich nur für Personengesellschaften. Dass der ist sinngemäß auch bei GmbH anzuwenden heißt, dass grundsätzlich ein Ausschluss möglich ist. Du solltest Dir aber bei Gelegenheit mal wirklich ernsthaft die Rechtsprechung des BGH und der diversen OLG zu dieser Frage bei GmbH ansehen. Grundsätzlich kann eine GmbH auch einen geschäftsschädigenden (nicht nur lästigen) Gesellschafter ausschließen, aber die Bedingungen sind wesentlich restriktiver als bei einem OHG - Gesellschafter, was sich aber auch aus der Natur der Gesellschafterpositionen absolut logisch ableiten lässt.

Du solltest Dich bei solchen Dingen auch vielleicht nicht auf den doch recht schlichten Gabler verlassen, sondern vielleicht eher mal in "richtige" Fachliteratur zu diesen Themen einlesen. Grundlage ist § 34 GmbHG, der hier doch deutlich engere Bedingungen kennt.

Ich finde die Haltung der Stadt sehr bedauerlich, glaube aber ehrlich nicht, dass es sich wirklich lohnt, Gedanken an die Lösung über die Lästigkeit weiter zu verfolgen. Realistische Chance hätte das wohl nur, wenn die Stadt München die 3. verhindert, weil sie selbst in Hofolding einen eigenen Flughafen baut und damit in Konkurrenz zum MUC geht.

Viele Grüße

Thomas

P.S. Nicht ganz in Ordnung finde ich übrigens Deinen Link zu der Anwaltskanzlei. Der eigentlich passende Link zu dieser Webseite wäre meiner Meinung nach der: http://www.gesellschaftsrechtskanzl...llschafterausschluss-und-abfindung/#section01
Da beschreiben die Kollegen gut und ausführlich die Ausschlussgründe. Dort ist auch aufgeführt, dass wirtschaftliche Fehlentscheidungen kein Grund für einen Ausschluss sind (http://www.gesellschaftsrechtskanzl...nguenstiger-oder-unzweckmaessiger-geschaefte/).

P.P.S. das Internet ist nicht in allen Fällen eine wirklich sichere Quelle
 
Unabhängig von der Stadt wird auch das Land keine 3. genehmigen, wenn die Bewegungen sich nicht wieder dem Höchstwert von 2008 annähern. Kein Seehofer oder Nachfolger wird sich sonst damit die Finger verbrennen.
 
Die Gesellschafter haben im Übrigen auch die Aufgabe die Gesellschaft vor "geschäftsschädigende" Entscheidungen zu bewahren. Und wie Altberater sagt, ein "lästiger" Gesellschafter ist mal nicht eben so entsorgt.
 
Kein Seehofer oder Nachfolger wird sich sonst damit die Finger verbrennen.
Warum sollte man sich bitte die Finger verbrennen, wenn man den Standort Bayern mit einer solchen Infrastrukturmaßnahme nachhaltig stärkt? Seehofer und ein möglicher Nachfolger haben eine Verantwortung gegenüber ganz Bayern und nicht nur München.
 
Und wie Altberater sagt, ein "lästiger" Gesellschafter ist mal nicht eben so entsorgt.
Wer hat behauptet, dass es "mal eben so" gehen soll bzw. könnte? Es wäre ein sehr hartes Instrument als letztes Mittel, fals der lästige Gesellschafter nicht irgendwann doch noch vernünftig wird und sich wieder in Sinne des Wohls der Gesellschaft verhält und so handelt.
 
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