Alles eine Frage des Timings?

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Nicht offen für weitere Antworten.
Ohne Zustimmung der Stadt München wird nichts weiter passieren. Faktenlage ist wie im Juli 2012,
damals schon wolltest Du die Faktenlage nicht akzeptieren. Vier Jahre später ist nichts weitergegangen in Sachen Startbahn - wie damals von anderen Usern richtig prognostiziert.

Ließ das Zitat bitte genau. Jeder Gesellschafter kann die Umwandlung anstoßen, die jeweils anderen beiden können das nicht verhindern! Eigentlich könnte auch der Bund die Umwandlung initiieren.

Womit wir wieder beim Abbruch der Diskussion sind.

Dito, alles wurde gesagt. Der Thread kann bis zu den neuen Fakten wieder ruhen.
 
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Wieso kann man politische Fakten nicht einfach akzeptieren?

Ich erlaube mir mal die Frage zu beantworten.
Die 3. Bahn hat eine größere Tragweite als die Dauer eines Politikengagements.
Sprich: was interessiert künftige Politiker das Geschwätz ihrer Vorgänger?

Es gibt wenig, was so unbeständig ist, wie die Aussage von Politikern....
 
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Wieso kann man politische Fakten nicht einfach akzeptieren?

Ich kann die politische Aussage, dass Seehofer "juristische Tricksereien" ausgeschlossen hat, akzeptieren.
Das ändert nichts an der Tatsache, dass der Weg der Umwandlung in eine AG juristisch jederzeit auch gegen die Stadt München möglich ist, was du bezweifelt hast.
Es ändert aber auch nichts an der Tatsache, dass Politiker nach Seehofer (Söder) die Sache ganz anders sehen können. Es ändert auch nichts daran, dass die CSU-Fraktion die Sache ganz anders sehen könnte und einfach die Forderung nach einer Umwandlung beschließt. Nicht zuletzt ändert es auch nichts an der Tatsache, dass auch der Bund die Umwandlung fordern könnte.

Schlussendlich ändert dies auch nichts daran, dass ich der Meinung bin, dass *ausschließlich* die Umwandlung in eine AG die *sichere* Realisierung der dritten Startbahn erlaubt. Daher bin ich der Meinung, dass dies der Weg ist den man gehen muss, wenn man die Startbahn will und sich nicht auf Zufälle eines Ratsbegehrens einlassen will. Und es ist ein Weg, den man *jederzeit* gehen könnte.
 
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Ich rätsele, weshalb hier im Forum immer wieder und unablässig die Umwandlung in eine AG ventiliert wird. Gut, einmal unterstellt, diese Umwandlung sei möglich: Wer sagt denn, dass sich deshalb etwas an dem Einstimmigkeitserfordernis betreffend Bau der 3. Bahn ändert? Ein Rechtsformenwandel besagt ja nicht, dass die Regelungen, die in der vormaligen Rechtsform galten, gegenstandslos sind.

Aber egal: Nach den letzten Verlautbarungen (so sich diese bestätigen/ verfestigen) weiß ich die Befürworter in der Politik auf dem richtigen Weg. Das ist gut so.

Die 3. Bahn wird kommen und auf meine Signatur darf ich nochmals Bezug nehmen.
 
Ich rätsele, weshalb hier im Forum immer wieder und unablässig die Umwandlung in eine AG ventiliert wird. Gut, einmal unterstellt, diese Umwandlung sei möglich: Wer sagt denn, dass sich deshalb etwas an dem Einstimmigkeitserfordernis betreffend Bau der 3. Bahn ändert? Ein Rechtsformenwandel besagt ja nicht, dass die Regelungen, die in der vormaligen Rechtsform galten, gegenstandslos sind.

Aber egal: Nach den letzten Verlautbarungen (so sich diese bestätigen/ verfestigen) weiß ich die Befürworter in der Politik auf dem richtigen Weg. Das ist gut so.

Die 3. Bahn wird kommen und auf meine Signatur darf ich nochmals Bezug nehmen.

In dieser FM AG gibt es diese Einstimmigkeit nicht mehr. Es soll ja auch die Möglichkeit geben an Externe Aktien zu vertreiben.

Sollte mit Ja gestimmt werden ist alles gut. Sollte mit Nein gestimmt werden, verweise ich auf deine Signatur: als echter Befürworter setzt man nicht auf einen fraglichen Weg, der russischem Roulette gleicht!
 
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Schlussendlich ändert dies auch nichts daran, dass ich der Meinung bin, dass *ausschließlich* die Umwandlung in eine AG die *sichere* Realisierung der dritten Startbahn erlaubt.

Ich komme leider nicht regelmäßig dazu, alle Beiträge zu lesen und wäre Dir dankbar, wenn Du mich kurz aufklären könntest: Wo siehst Du die Sicherheit, also wieso sollten nach einer Umwandlung plötzlich satzungsmäßige Regelungen zu Stimmrechten der Gesellschafter entfallen sollten. Du gehst ja offenbar davon aus, das mit einer Umwandlung quasi automatisch dieser Teil der Vereinbarungen hinfällig wäre und ich finde dafür keine Rechtsgrundlage, das Umwandlungsrecht gibt das nämlich meiner Meinung nach nicht her. Da würde das nur funktionieren, wenn die Gesellschafter einstimmig auf die jeweiligen Rechte verzichten.

Auch die Umwandlung in eine GmbH & Co KG als Lösung habe ich noch nicht durchschaut. Dort wäre die GmbH als Komplementär zur Geschäftsführung berufen und die wäre wieder von den Beschlüssen der Gesellschafter (also Einstimmigkeit) abhängig.

Wäre dankbar, wenn mich hier jemand mal auch von der rechtlichen Seite her belastbar aufklären könnte.
 
Wer sagt denn, dass sich deshalb etwas an dem Einstimmigkeitserfordernis betreffend Bau der 3. Bahn ändert? Ein Rechtsformenwandel besagt ja nicht, dass die Regelungen, die in der vormaligen Rechtsform galten, gegenstandslos sind.
Ich denke die Reaktionen der Politik auf den Vorschlag Söders, diesen Weg zu gehen, haben deutlich gezeigt, dass das Einstimmigkeitserfordernis dann fällt. Die Stadt München und die Grünen sind ja regelrecht in Panik verfallen, als der Söder laut darüber nachgedacht hat und der Ministerpräsident hat ihn zurück gepfiffen. Wäre alles nicht nötig, wenn der Weg nicht möglich wäre.

Aber auch anders herum gedacht, die AG ist ja kein Selbstzweck, sondern der Sinn ist ja grundsätzlich die leichte Handelbarkeit der Anteile bis hin zum Kauf und Verkauf der Anteile an Börsen weltweit. Je größer die Zahl der Anteilseigner, umso schwieriger ist jede Form der Einstimmigkeit.

Ich denke also beide Gedanken zeigen, dass es mit der Einstimmigkeit vorbei sein dürfte. Aber ich gebe dir insofern Recht, dass die Umwandlung nicht automatisch zur 3. Bahn führt. Die dann vorhandenen Gesellschafter könnten immer noch mehrheitlich gegen das Vorhaben stimmen. Man könnte sogar trotzdem ein Ratsbegehren durchführen, wenn man unbedingt Bürgernähe demonstrieren will. Aber es bliebe bei der Situation, dass man mehrheitlich darüber entscheiden könnte und sich nicht den Launen der völlig unbeteiligten und vor allem satten Münchner Bevölkerung aussetzen würde.

Wenn ich in dem Artikel schon lese, dass für eine neue Kampagne massiv Geld zur Verfügung gestellt werden muss, wäre es mir lieber man baut und spendet die Gelder den betroffenen Attachingern für ihre neue Bleibe oder für besseren Lärmschutz.
 
... Es soll ja auch die Möglichkeit geben an Externe Aktien zu vertreiben...

...
Aber auch anders herum gedacht, die AG ist ja kein Selbstzweck, sondern der Sinn ist ja grundsätzlich die leichte Handelbarkeit der Anteile bis hin zum Kauf und Verkauf der Anteile an Börsen weltweit.


Erneut wird sich mit weltfremden Hirngespinsten beschäftigt. Alles ohne Hand und Fuss.

Auf Anfragen wurde stets klargestellt, dass eine Privatisierung der FMG nicht beabsichtigt ist.

https://www.bayern.landtag.de/www/E...cksachen/Schriftliche Anfragen/17_0006418.pdf
 
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Ich komme leider nicht regelmäßig dazu, alle Beiträge zu lesen und wäre Dir dankbar, wenn Du mich kurz aufklären könntest: Wo siehst Du die Sicherheit, also wieso sollten nach einer Umwandlung plötzlich satzungsmäßige Regelungen zu Stimmrechten der Gesellschafter entfallen sollten. Du gehst ja offenbar davon aus, das mit einer Umwandlung quasi automatisch dieser Teil der Vereinbarungen hinfällig wäre und ich finde dafür keine Rechtsgrundlage, das Umwandlungsrecht gibt das nämlich meiner Meinung nach nicht her. Da würde das nur funktionieren, wenn die Gesellschafter einstimmig auf die jeweiligen Rechte verzichten.

Auch die Umwandlung in eine GmbH & Co KG als Lösung habe ich noch nicht durchschaut. Dort wäre die GmbH als Komplementär zur Geschäftsführung berufen und die wäre wieder von den Beschlüssen der Gesellschafter (also Einstimmigkeit) abhängig.

Wäre dankbar, wenn mich hier jemand mal auch von der rechtlichen Seite her belastbar aufklären könnte.


Pssssstttt - jetzt zerstöre nicht die Illusionen der Befürworter! Am Ende müssen Sie noch einsehen, dass die Umwandlung alleine nicht die Lösung ist ;)
 
Erneut wird sich mit weltfremden Hirngespinsten beschäftigt. Alles ohne Hand und Fuss.
Der Passus zur Umwandlung in eine AG stammt aus einer Zeit, in der die Stadt München deutlich signalisiert hat, dass sie die Anteile verkaufen will. Anscheinend ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass dies in der Rechtsform der AG am besten möglich ist, wie es sich jeden Tag an den Börsen weltweit zeigt.
Da eine Einstimmigkeit jedoch bei unbekannten Anteilseignern oder einem größeren Kreis von Anteilseignern ein Risiko darstellt, ist anzunehmen, dass man entsprechende Vorkehrungen getroffen hat.

Meines Wissens hat auch Reiter bisher nicht erklärt, dass der Söder mit der Idee der Umwandlung Quatsch erzählt hätte. Dass eine Zustimmung der Stadt München zur dritten Startbahn möglicherweise überhaupt nicht notwendig ist, schließt auch der Fraktionschef der CSU nicht aus https://www.muenchen.tv/mediathek/v...tiger-verzicht-auf-baurecht-fuer-3-startbahn/ bei Minute 02:10 und der ist Jurist und kennt vermutlich die damals geschlossenen nicht-öffentlichen Verträge bis ins Detail.
 
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Der Passus zur Umwandlung in eine AG stammt aus einer Zeit, in der die Stadt München deutlich signalisiert hat, dass sie die Anteile verkaufen will. Anscheinend ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass dies in der Rechtsform der AG am besten möglich ist, wie es sich jeden Tag an den Börsen weltweit zeigt.
Da eine Einstimmigkeit jedoch bei unbekannten Anteilseignern oder einem größeren Kreis von Anteilseignern ein Risiko darstellt, ist anzunehmen, dass man entsprechende Vorkehrungen getroffen hat.

Meines Wissens hat auch Reiter bisher nicht erklärt, dass der Söder mit der Idee der Umwandlung Quatsch erzählt hätte. Dass eine Zustimmung der Stadt München zur dritten Startbahn möglicherweise überhaupt nicht notwendig ist, schließt auch der Fraktionschef der CSU nicht aus https://www.muenchen.tv/mediathek/v...tiger-verzicht-auf-baurecht-fuer-3-startbahn/ bei Minute 02:10 und der ist Jurist und kennt vermutlich die damals geschlossenen nicht-öffentlichen Verträge bis ins Detail.

Entschuldige, dass ich da nochmal versuche nachzufassen:

Wir unterstellen jetzt mal, dass eine Umwandlung verlangt werden kann und dann auch durchzuführen ist. Das bedeutet doch aber noch lange nicht, dass man an die Börse geht und die Vereinbarungen zum Handel mit den Anteilen, die es im bisherigen Vertrag (sicher) gibt, einfach gegenstandslos wären. Ein Börsengang ist doch eine ganz andere, zweite Sache.

Und bitte nochmal, woher kommt die "Sicherheit", die oben angesprochen war, dass bei einer Umwandlung gleichzeitig alle sonst noch hinderlichen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages entfallen würden? Selbst wenn die Umwandlung rechtlich und tatsächlich durchzusetzen wäre habe ich noch nicht verstanden, woher dann Sicherheit für die 3. kommen würde. Eine Umwandlung würde nur aus GmbH - Anteilen dann Aktien machen, die übrigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages bleiben nach UmwG erstmal einfach so bestehen. Und Änderungen brauchen wieder Einstimmigkeit, weil das so im Gesellschaftsvertrag geregelt ist.
 

Entschuldige, dass ich da nochmal versuche nachzufassen

Das ist in deiner zivilisierten Art überhaupt kein Problem. Das Problem ist vielmehr, dass die ganzen Regelungen nicht-öffentlich sind und nicht zur Gänze bekannt. Ich bin mir auch nicht sicher, ob das Umwandlungsrecht hier weiterhilft, weil ich vermute, dass es sich dabei um Regelungen handelt, die dann zur Anwendung kommen, wenn die Parteien vertraglich nichts anderes vereinbart haben.

Daher können wir es nicht wissen, ohne die Passagen im Detail zu kennen. Meine Sicherheit, die meine Meinung ist, beziehe ich aus den öffentlichen Darstellungen dazu und den Reaktionen darauf.

Ich habe dir auf die Schnelle noch einmal was rausgesucht: http://www.merkur.de/politik/klare-...eehofer-stoppt-startbahn-debatte-4840352.html

Wie berichtet, ist in der Staatsregierung zudem der Plan gereift, die Flughafen-Gesellschaft – bisher eine GmbH mit den Gesellschaftern Bund, Land, Stadt – in eine Aktiengesellschaft (AG) umzuwandeln. So könnte ein Veto der Stadt München gegen den Bau der dritten Startbahn ausgehebelt werden. Dass das rechtlich möglich ist, wurde hinter vorgehaltener Hand in Politik- wie in Unternehmenskreisen am Wochenende bestätigt. Ein nachträglich eingefügter, bisher geheimer Passus in den Verträgen ermögliche das eindeutig.

Viel eindeutiger wird man es öffentlich nicht bekommen - leider.

Und nochmal zur Börse, um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Ich glaube nicht an einen Börsengang der FMG. Der Punkt ist, dass man den Passus einer Umwandlung aber nicht in einen Vertrag schreibt, weil 2 Buchstaben hinter dem Firmennamen schöner sind als 4. Sondern man verfolgt einen Zweck. Und da die AG gemeinhin als diejenige Rechtsform gilt, deren Anteile sich besonders leicht handeln lassen - an der Börse oder wo auch immer - wird man sich vermutlich bei der Stadt aus diesem Grund dazu entschieden haben.
 
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Und nochmal zur Börse, um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Ich glaube nicht an einen Börsengang der FMG. Der Punkt ist, dass man den Passus einer Umwandlung aber nicht in einen Vertrag schreibt, weil 2 Buchstaben hinter dem Firmennamen schöner sind als 4. Sondern man verfolgt einen Zweck. Und da die AG gemeinhin als diejenige Rechtsform gilt, deren Anteile sich besonders leicht handeln lassen - an der Börse oder wo auch immer - wird man sich vermutlich bei der Stadt aus diesem Grund dazu entschieden haben.

Viele Annahmen. Die allerdings völlig außer Acht lassen, daß es mehr AGs gibt, die an keiner Börse dieser Welt gehandelt werden, als frei gehandelte. Sprich: die Handelbarkeit ist nicht notwendigerweise das entscheidende Kriterium für die Wahl der Rechtsform AG. Was andererseits auch bedeutet, daß es eine nicht unbedeutende Anzahl von AGs geben dürfte, deren Satzungen in einer Art und Weise gestrickt sind, daß Mehrheit alleine nicht reicht (was zugegebenermaßen für eine klassich frei gehandelte AG das Todesurteil sein dürfte - ein Einstimmigkeitserfordernis mag beispielsweise Druck auf die verschiedenen Zweige einer Familie ausüben: Ihr einigt Euch, oder keiner hat mehr was davon...).

Also: solange keiner den Gesellschaftsvertrag der FMG kennt ist das alles Kaffeesatzleserei. Wenn das Einstimmigkeitserfordernis mit einer Umwandlung einfach entfallen würde, das wäre dann allerdings doch überraschend.

Whoops
 
Sprich: die Handelbarkeit ist nicht notwendigerweise das entscheidende Kriterium für die Wahl der Rechtsform AG.
Natürlich gibt es grundsätzlich noch andere Gründe für eine AG. Die Umwandlung der FMG in eine AG hat aber in der Vergangenheit immer nur dann eine Rolle gespielt, wenn es um die Veräußerungsabsichten der Stadt München ging, daher denke ich schon, dass man sich damit in die richtige Ausgangsposition dafür bringen wollte. Nachdem man die Verkaufsabsichten aufgegeben hat, gibt es von Seiten der Stadt ja auch keine weiteren Gründe mehr für die AG, sonst hätte man die Umwandlung seit nun fast 20 Jahren ja fordern können.

Wenn das Einstimmigkeitserfordernis mit einer Umwandlung einfach entfallen würde, das wäre dann allerdings doch überraschend.
Ich stelle mir dazu folgende Situation vor: Die Stadt verkauft ihre Anteile, sagen wir an ein chinesisches Konsortium, einen Fonds aus Qatar, eine türkische Bank und einen Multimilliardär in Russland. Und mit diesen muss dann Einstimmigkeit erzielt werden, ob am Flughafen München eine dritte Bahn gebaut wird oder nicht. Dass bei so einer Vorstellung vielleicht irgendein Ministerialdirigent zu der Überlegung gekommen ist, dass es vielleicht besser ist, wenn solche Entscheidungen dann von der Mehrheit von Bund und Bayern getroffen werden, das halte ich nicht für abwegig. Im Gegenteil, eine Regelung über den Wegfall der Einstimmigkeit zu treffen, finde ich dann sogar zwingend. Wir würden uns hier ziemlich ärgern, wenn im fernen Moskau über die dritte Startbahn entschieden würde.
Daneben fällt mir ein, dass im alten Thread glaube ich geschrieben wurde, dass es sogar eine rechtliche Verpflichtung für die öffentliche Hand gibt, nach der mit der Mehrheit der Beteiligung auch das entsprechende Stimmgewicht einher gehen muss. Also auch unter diesem Gesichtspunkt wäre es schwer zu erklären, dass jemand, der vielleicht nur 1% der Anteile erworben hat, den Bau blockieren kann wenn es ihm gefällt.

Kurzum alles in allem gibt es für mich keinen Zweifel, dass diese Regelung existiert und dass ihre Anwendung dazu führen würde, dass die Stadt München den Bau nicht weiter blockieren könnte.
 
Ich stelle mir dazu folgende Situation vor: Die Stadt verkauft ihre Anteile, sagen wir an ein chinesisches Konsortium, einen Fonds aus Qatar, eine türkische Bank und einen Multimilliardär in Russland.

Wieder zu kurz gedacht. Ein solcher Verkauf muß nämlich nicht notwendigerweise möglich sein, gibt unter Umständen ein Zustimmungserfordernis zur Veräußerung. Man betrachte beispielsweise nur §68 II AktG:
(2) Die Satzung kann die Übertragung an die Zustimmung der Gesellschaft binden. Die Zustimmung erteilt der Vorstand. Die Satzung kann jedoch bestimmen, daß der Aufsichtsrat oder die Hauptversammlung über die Erteilung der Zustimmung beschließt. Die Satzung kann die Gründe bestimmen, aus denen die Zustimmung verweigert werden darf.
 
Ein solcher Verkauf muß nämlich nicht notwendigerweise möglich sein, gibt unter Umständen ein Zustimmungserfordernis zur Veräußerung.

Völlig richtig, das kann es geben. Dagegen spricht aus meiner Sicht, dass es die Hürden für die Veräußerung erhöht und damit die Stadt in eine schwierigere Käufersuche gebracht hätte. Und man wollte damals ja unbedingt verkaufen. Daher glaube ich nicht, dass man so etwas mitgemacht hat.

Eine andere Möglichkeit unliebsame Verkäufe zu verhindern wäre eine Andienungspflicht aber Bund und Land waren in der Vergangenheit ja auch nicht unbedingt wild darauf, der Stadt ihre Anteile abzukaufen. Ist also auch fraglich, ob man damals so eine Vereinbarung geschlossen hat. Vielleicht hat man sich ja wirklich auf den kleinesten Kompromiss geeinigt, sodass die Stadt alle Möglichkeiten hat ihre Beteiligung zu veräußern, man aber durch das eigene Stimmengewicht dennoch weiterhin alle Entscheidungen treffen kann. Insbesondere weil die Stadt ja auch keine Sperrminorität veräußern kann, könnte ich das nachvollziehen.
Das heißt natürlich auch nicht, dass es so gewesen sein muss, oder so ist. Aber es ist eine nachvollziehbare und begründbare Überlegung, warum man sich auf so eine Vereinbarung eingelassen haben könnte. Dass es diese Regelung aller Wahrscheinlichkeit nach gibt, habe ich ja oben verlinkt. Es ist eigentlich nur der Versuch zu verstehen, wie man dazu gekommen ist.

Ob es dagegen eine Regelung gibt, dass die Stadt München nicht frei über ihre Anteile verfügen kann, sondern Verkäufen zugestimmt werden muss, sodass man von den anderen Gesellschaftern in dieser Frage abhängig ist, davon habe ich in der ganzen Zeit nie, noch nicht einmal gerüchteweise, etwas gehört.
 
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In dieser FM AG gibt es diese Einstimmigkeit nicht mehr. (...)

Ein Rechtsformenwandel ist in Laiensprache übersetzt zunächst einmal nichts anderes als ein Wechsel der Oberbekleidung, also etwa der Wechsel von Trenchcoat zu Wollmantel (oder ungekehrt, meinetwegen). Die grundlegenden Festlegungen der Gesellschaft, wie etwa Beteiligungsverhältnis oder Vetorechte, bleiben aber unberührt, es sei denn, die Gesellschafter ändern dies. Woher stammt dein Glaube, dass mit einem Rechtsformenwandel die Vetorechte der LH München vom Tisch wären?
 
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