Fluggastrechte in Europa

Justinian

Mitglied
Die EG-Verordnung 261/2004, welche am 17. Februar 2005 in Kraft trat, stärkte die Fluggastrechte. Leider wissen nur wenige Passagiere davon oder haben von irgendwelchen dubiosen Ansprüchen gehört.
Aus diesem Grund haben wir im skultaim-Forum seit Anfang an alle wichtigen Informationen zusammengefasst, was im Laufe der Zeit leider etwas unübersichtlich wurde, weshalb ich es nun überarbeitet habe um Interessierten schnell einen Überblick zu ermöglichen. Durch die EG-Verordnung ist es zu einer regelrechten Klageflut gekommen, was nicht zuletzt an den vielen auslegungsbedürftigen Begriffen der Verordnung liegt. Es ist Laien davon abzuraten, diese selbst auszulegen!
Da es EU-Recht ist, ist es auch in Österreich anwendbar, seit Dezember 2006 zudem in der Schweiz.
Versteht diese Information bitte weniger als Werbung für unser Forum, sondern als Angebot an Euch, ebenfalls einfach an diese wichtigen Informationen zu kommen. Ich persönlich bin der Meinung, dass es sehr sinnvoll ist, sich schon vor Abflug grob zu informieren, was durch die gesammelten Informationen ein recht kleiner Aufwand ist.
Hier gehts zu dem "Fluggastrechten in Europa"
Des Weiteren ist es ratsam, die gerichtlichen Entscheidungen der letzten Jahre im Auge zu behalten. In diversen Foren kann man z.B. die häufig durch Laien vertretene Meinung lesen, dass der sog. Rundfluggedanke nicht anzuwenden ist (was findige dann durch vereinzelte Urteile belegen mögen). In Deutschland ist man sich in Lehre und Rechtsprechung jedoch ziemlich einig, dass der Rundfluggedanke eben doch anzuwenden ist. Nun hat das OLG Frankfurt (welches übrigens auch den Rundfluggedanken favorisiert) die Frage dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Eine Entscheidung steht aber noch aus.
Wer schon mal einen Blick auf ein paar wichtige Entwicklungen legen möchte wird auch bei skultaim fündig. Für diese speziellen Informationen muss man jedoch registriert und angemeldet sein.
 
Aber gerne. Ich hoffe ich schaffe es leichtverständlich - Berufskrankheit! :p

Es geht hierbei um die Anwendbarkeit der EG-Verordnung 261/2004. Hierfür muss das ausführende Luftfahrtunternehmen aus einem EU-Staat sein. Für Flüge mit Nicht-EU-Carriern gilt diese Regelung grundsätzlich nicht, was ja klar ist, denn Brüssel kann ja keine Verordnungen für Flüge z.B. von New York nach Los Angeles verabschieden. Ausnahme hier ist, wenn der Flug auf einem EU-Flughafen angetreten wird. Also fällt der Flug mit Emirates von Frankfurt nach Dubai auch unter die Verordnung. Soweit die Ausgangslage.
Die Problematik entsteht erst, wenn man z.B. mit Emirates von Dubai nach Frankfurt zurückfliegt. Hier hilft der Wortlaut der EG-Verordnung nicht weiter. Auf der einen Seite würde man EU-Carrier benachteiligen, denn eine Lufthansa auf dem Routing würde nach EG-Verordnung durchgeführt, Emirates hätte Glück. Unwahrscheinlich, dass das so gedacht ist. Und hier kommt der Rundfluggedanke ins Spiel.
Wenn man jetzt ein Ticket z.B. Frankfurt-Dubai-Frankfurt kauft, also Hin- und Rückflug zusammen (!), was ja der Normalfall sein sollte, so wird dies als ein Flug angesehen, der dann auf einem EU-Flughafen (Frankfurt) angetreten wird. Wie oben beschrieben, dies ist die herrschende Meinung der Lehre und er Rechtsprechung.

Es empfiehlt sich jedoch ohnehin, dass man Tickets zusammen bucht, nicht nur um in den Genuss deutschen oder europäischen Rechts auf dem Rückflug zu kommen, sondern auch um bei Verspätungen nicht das Risiko eines verpassten Anschlussfluges selbst zu tragen.
 
Ist der (digitale) Ort der Buchung maßgebend?

Ich krame mal diesen alten Thread hervor, da meine Frage dazu inhaltlich passt.

Folgender Hintergrund: Ich möchte ein Flug von Deutschland via USA nach Lateinamerika mit KLM / Delta Airlines buchen. Direkt bei Delta.com kostet der Flug rund €750, wenn ich das bei den bekannten Europäischen Portalen buchen möchte, kostet mich der Spass rund €950.
Kurzum: entledige ich mich flugs von meinen Fluggastrechten, wenn ich es direkt bei DL buche? Oder gilt
Ausnahme hier ist, wenn der Flug auf einem EU-Flughafen angetreten wird.
dies (weiterhin)?

Falls das jemand wüsste, wäre ich ihr/ihm sehr dankbar.
 
Hallo,

ich wollte heute mit LH 2778 von Düsseldorf nach Leipzig fliegen, der Flug ist dann aber wegen Technischen Problemen gestrichen worden. Uns wurden dann zwei Alternativen angeboten, entweder den nächsten Direktflug oder über München fliegen. Da ich aber nur für einen Tag nach Leipzig fliegen wollte und ich mit beiden Alternativen erst gegen 16:00 in Leipzig gewesen wäre, habe ich mich auf Donnerstag umbuchen lassen.
Weiß zufällig jemand ob ich nun Anspruch auf Schadensersatz habe, z.B. die Kosten für die An- und Abreise nach Düsseldorf?
 
Schau mal hier, da steht eigentlich alles drin.

Für die An- und Abreise zum bzw. vom Flughafen bekommst Du allerdings nichts.
 
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