Dazu noch die GdF:
Privatisierung der Flugsicherung gestoppt
24.10.2006 Gewerkschaft der Flugsicherung sieht sich erneut bestätigt
Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) begrüßt ausdrücklich die Weigerung von
Bundespräsident Horst Köhler, das Gesetz zur Kapitalprivatisierung der Flugsicherung
zu unterzeichnen. Die GdF, die bereits im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens
starke Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des geplanten Verkaufs der
Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) an private Investoren geäußert hatte, sieht sich
in ihrer kritischen Haltung erneut bestätigt. Ebenso wie das Landgericht Konstanz
in seinem kürzlich ergangenen Urteil zum Unfall über dem Bodensee 2002, ist die GdF
der Ansicht, dass Flugsicherung eine hoheitliche Aufgabe des Staates ist, die nicht
an private Investoren übertragen werden kann.
Die von den Befürwortern der Kapitalprivatisierung genannten Argumente für einen
Verkauf der DFS werden auch durch ständige Wiederholung nicht richtiger. Es ist Fakt,
dass die DFS als GmbH im Besitz des Bundes bereits seit ihrer Gründung im Jahre 1993
in der Lage ist, als privatwirtschaftliche Firma zu operieren, wovon seitens des DFS
Managements auch umfangreich Gebrauch gemacht wurde. Nur so ist es überhaupt
möglich, dass ein vielfach gestiegenes Luftverkehrsaufkommen mit praktisch der
gleichen Anzahl an Fluglotsen sicherer, pünktlicher und zu niedrigeren Gebühren als 1993
abgewickelt werden kann. Insofern sind auch nach einer Kapitalprivatisierung keinerlei
weitere, nennenswerte Effizienzsteigerungen mehr zu erwarten.
Auch das immer wieder gerne angeführte „Single European Sky" Projekt (SES) der
EU, welches die Flugsicherungsstandards in Europa angleichen soll, setzt weder
ein privatisiertes Flugsicherungsunternehmen voraus, noch ist hierbei ein
Wettbewerb unter den Flugsicherungsanbietern vorgesehen. Insofern ist auch hiermit
keinerlei Grund für einen Verkauf der Flugsicherung an private Investoren gegeben.
Das einzige wirkliche Interesse der Bundesregierung an einem Verkauf besteht vielmehr
in dem erwarteten, einmaligen Verkaufserlös für 74,9 % Anteile an der DFS, der dazu
verwendet werden soll, die chronisch leeren Kassen des Bundeshaushalts einmalig
aufzufüllen. Dieses Vorgehen ist nicht nur kurzsichtig, sondern auch auf lange
Sicht genauso wenig durchdacht wie viele andere Handlungen der Politik, da die DFS
bisher stets einen sehr ordentlichen Jahresgewinn an ihren Eigentümer, den Bund,
überwiesen hat. Es ist darüber hinaus in höchstem Maße verantwortungslos, da die
Überwachung von 3 Millionen Flügen pro Jahr über Deutschland ebenso zwingend in die
Hände des Staates gehört wie die Überwachung des Straßenverkehrs durch die Polizei
oder die Überwachung der Grenzen der Bundesrepublik durch den Bundesgrenzschutz -
beides ebenfalls und unbestritten hoheitliche Aufgaben.
Folgerichtig lehnt die GdF auch die nun bereits von Seiten der Politik avisierte Änderung
des Grundgesetzes kategorisch ab! Die Verfassung stellt ein viel zu hohes Gut dar, als
dass man sie je nach Kassenlage beliebig ändern dürfte. Die GdF fordert vielmehr die
Bundesregierung auf, das Scheitern der Privatisierungsbemühen einzugestehen und
anzuerkennen, dass die von der GdF bereits im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens
genannten zahlreichen Bedenken vollumfänglich eingetroffen sind.
Sollte die Politik dennoch fortfahren, den Verkauf des hochsensiblen Bereiches der
Überwachung und Sicherung des Luftraumes über Deutschland an möglicherweise
nur gewinnorientierte Finanzinvestoren, eventuell auch noch aus dem Ausland, weiter
voranzutreiben, wird die Gewerkschaft der Flugsicherung alle ihr zur Verfügung stehenden
Mittel nutzen, um dieses zu verhindern und damit die Sicherheit des Luftverkehrs über
Deutschland weiterhin zu gewährleisten.
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Marek Kluzniak, GdF-Pressesprecher, Mitglied des Vorstands
Privatisierung der Flugsicherung gestoppt
24.10.2006 Gewerkschaft der Flugsicherung sieht sich erneut bestätigt
Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) begrüßt ausdrücklich die Weigerung von
Bundespräsident Horst Köhler, das Gesetz zur Kapitalprivatisierung der Flugsicherung
zu unterzeichnen. Die GdF, die bereits im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens
starke Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des geplanten Verkaufs der
Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) an private Investoren geäußert hatte, sieht sich
in ihrer kritischen Haltung erneut bestätigt. Ebenso wie das Landgericht Konstanz
in seinem kürzlich ergangenen Urteil zum Unfall über dem Bodensee 2002, ist die GdF
der Ansicht, dass Flugsicherung eine hoheitliche Aufgabe des Staates ist, die nicht
an private Investoren übertragen werden kann.
Die von den Befürwortern der Kapitalprivatisierung genannten Argumente für einen
Verkauf der DFS werden auch durch ständige Wiederholung nicht richtiger. Es ist Fakt,
dass die DFS als GmbH im Besitz des Bundes bereits seit ihrer Gründung im Jahre 1993
in der Lage ist, als privatwirtschaftliche Firma zu operieren, wovon seitens des DFS
Managements auch umfangreich Gebrauch gemacht wurde. Nur so ist es überhaupt
möglich, dass ein vielfach gestiegenes Luftverkehrsaufkommen mit praktisch der
gleichen Anzahl an Fluglotsen sicherer, pünktlicher und zu niedrigeren Gebühren als 1993
abgewickelt werden kann. Insofern sind auch nach einer Kapitalprivatisierung keinerlei
weitere, nennenswerte Effizienzsteigerungen mehr zu erwarten.
Auch das immer wieder gerne angeführte „Single European Sky" Projekt (SES) der
EU, welches die Flugsicherungsstandards in Europa angleichen soll, setzt weder
ein privatisiertes Flugsicherungsunternehmen voraus, noch ist hierbei ein
Wettbewerb unter den Flugsicherungsanbietern vorgesehen. Insofern ist auch hiermit
keinerlei Grund für einen Verkauf der Flugsicherung an private Investoren gegeben.
Das einzige wirkliche Interesse der Bundesregierung an einem Verkauf besteht vielmehr
in dem erwarteten, einmaligen Verkaufserlös für 74,9 % Anteile an der DFS, der dazu
verwendet werden soll, die chronisch leeren Kassen des Bundeshaushalts einmalig
aufzufüllen. Dieses Vorgehen ist nicht nur kurzsichtig, sondern auch auf lange
Sicht genauso wenig durchdacht wie viele andere Handlungen der Politik, da die DFS
bisher stets einen sehr ordentlichen Jahresgewinn an ihren Eigentümer, den Bund,
überwiesen hat. Es ist darüber hinaus in höchstem Maße verantwortungslos, da die
Überwachung von 3 Millionen Flügen pro Jahr über Deutschland ebenso zwingend in die
Hände des Staates gehört wie die Überwachung des Straßenverkehrs durch die Polizei
oder die Überwachung der Grenzen der Bundesrepublik durch den Bundesgrenzschutz -
beides ebenfalls und unbestritten hoheitliche Aufgaben.
Folgerichtig lehnt die GdF auch die nun bereits von Seiten der Politik avisierte Änderung
des Grundgesetzes kategorisch ab! Die Verfassung stellt ein viel zu hohes Gut dar, als
dass man sie je nach Kassenlage beliebig ändern dürfte. Die GdF fordert vielmehr die
Bundesregierung auf, das Scheitern der Privatisierungsbemühen einzugestehen und
anzuerkennen, dass die von der GdF bereits im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens
genannten zahlreichen Bedenken vollumfänglich eingetroffen sind.
Sollte die Politik dennoch fortfahren, den Verkauf des hochsensiblen Bereiches der
Überwachung und Sicherung des Luftraumes über Deutschland an möglicherweise
nur gewinnorientierte Finanzinvestoren, eventuell auch noch aus dem Ausland, weiter
voranzutreiben, wird die Gewerkschaft der Flugsicherung alle ihr zur Verfügung stehenden
Mittel nutzen, um dieses zu verhindern und damit die Sicherheit des Luftverkehrs über
Deutschland weiterhin zu gewährleisten.
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Die Gewerkschaft der Flugsicherung vertritt derzeit ca. 2.900 Mitglieder in der
Flugsicherung, in allen deutschen Regionalkontrollstellen, in den Towern, bei der
militärischen Flugsicherung und bei den Vorfeld-Controllern.
Ihr Ansprechpartner: Flugsicherung, in allen deutschen Regionalkontrollstellen, in den Towern, bei der
militärischen Flugsicherung und bei den Vorfeld-Controllern.
Marek Kluzniak, GdF-Pressesprecher, Mitglied des Vorstands