Parkverbot nun doch Parkverbot?

Der Polizist meinte zu mir, dass ich hier im 'absoluten Halteverbot' stehe.

dann soll er mal an seine ausbildung denken, denn das X im schild heisst haltverbot (weder parken noch halten gestattet), das mit schild mit einem querstrich (halbes X) ist ein parkverbot und man darf kurz halten.

mal ein wenig den klugscheisser spielen :shut:;D aber der polizist sollte es wissen...:thbdwn:
 
dann soll er mal an seine ausbildung denken, denn das X im schild heisst haltverbot (weder parken noch halten gestattet), das mit schild mit einem querstrich (halbes X) ist ein parkverbot und man darf kurz halten....

Das ist so nicht ganz richtig!

Zeichen 283
150px-Zeichen_283.svg.png

bedeutet Haltverbot, wurde früher auch als absolutes Haltverbot bezeichnet.

Zeichen 286
150px-Zeichen_286.svg.png

bedeutet eingeschränktes Haltverbot.

Also hatte der nette Herr in Grün keineswegs unrecht! Für weitere Info's mal hier schauen.
 
aber eben früher :D und jetzt heissts haltverbot OHNE absolutes, denn entweder es ist ein haltverbot oder ned....gibt kein absolutes.

aber egal....kleinkariertes, wichtigtuerisches und unnötiges klugscheissen ;D:shut::rolleyes::cool:
 
@ATC-Eric:
Ich hoffe nicht, dass der Polizeibeamte bei Wikipedia nachschaut. Ein Blick in die STVO (insb. § 12 oder wer die Bilder mag den § 41) wären da deutlich hilfreicher.

@SYD:
Du hast recht, es gibt kein absolutes Halteverbot im Gesetz geregelt. Wenn man hier mit Laien privat spricht sollte man aber vielleicht die bekannten Begrifflichkeiten benutzen um keine Verwirrung zu stiften, zumal der Begriff noch im absoluten Sprachgebrauch (wie wieder bewiesen wurde) ist.
 
Wenn Ihr mir jetzt den Unterschied zwischen absolutem Haltverbot und "nur" Haltverbot sagt, dann bin ich ruhig.:eyeb: Aber jetzt nicht nur, der Name ist anders und ersteres gibt's nicht mehr!
 
Ob Du es glaubst oder nicht, diesbezüglich schweigt sogar mein Kommentar. Ich kann es mir auch nur dadurch erklären, dass es schlicht überflüssig ist. Ein Halteverbot ist ja an sich schon absolut, sonst wäre es ja eingeschränkt. Zeichen 286 steht ja für das eingeschränkte Halteverbot, also über 3 Minuten, ausgenommen Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen (verkürzt). Das "absolute" hat den Zweck, u.a. den fließenden Verkehr zu gewährleisten, also sieht keine Ausnahme vor.
Ich hoffe, ich konnte es in der gebotenen Kürze verständlich darstellen.
 
Könne wir uns also darauf einigen, dass Haltverbot oder absolutes Haltverbot, genau das gleiche ist, nur das es den Begriff des absoluten nicht mehr gibt.:think:
 
Könne wir uns also darauf einigen, dass Haltverbot oder absolutes Haltverbot, genau das gleiche ist, nur das es den Begriff des absoluten nicht mehr gibt.:think:
Nachdem ich ihn ja ins Spiel gebracht habe... SISCHER DAT!!! :p
Davon abgesehen - da es sich meiner Kenntnis entzieht aber dennoch interessiert - existierte der Begriff denn überhaupt je im Gesetz? Oder war es nicht schon immer eine Begrifflichkeit des Sprachgebrauchs?!
Es gibt ja ein paar, die sich eingebürgert haben, die entweder falsch sind (u.a. "Mundraub") oder durchaus problematisch (u.a. "Raubkopie").
 
Der Unterschied liegt ganz einfach daran wie hoch der Strafzettel ausfällt.
Schild mit zwei Strichen bedeutet auch doppelte Strafe. :D
 
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