Umbuchung LH

Ich kann @Tom2010 verstehen. Unabhängig von den aktuellen Preisen sollte LH ihm die Differenz zwischen dem von ihm gebuchten teureren Nonstopflug zu dem mit der Umsteigeverbindung auszahlen. Und zwar nach der Differenz zum damaligen Buchungsdatum. Es handelt sich hier eindeutig um eine Verschlechterung des Produktes (längere Flugzeit, Umsteigen in FRA).
Wenn ich nachträglich eine Umbuchung machen will auf eine bessere Flugverbindung wird man von der Airline schließlich auch zur Kasse gebeten.
 
Es ist doch vollkommen egal, ob der Flug 600 oder 1600 EUR gekostet hat. Wenn ich mich bei der angezeigten Auswahl für einen Non-Stop-Flug entscheide, obwohl dieser 100 EUR teurer ist, dann muss natürlich die Fluggesellschaft bei späterer Umbuchung auf den Flug, den ich nicht wollte obwohl er billiger war, zumindest diese Differenz ersetzen. Das ist doch wohl selbstverständlich. Und kein Gericht der Welt würde das anders sehen.

Wenn man bei einem Online-Händler einen PC mit Intel Prozessor kauft und dann einen AMD Prozessor bekommt, weil der andere nicht mehr lieferbar ist, bekommt man ja auch die Differenz erstattet.
 
Vielen Dank, dass mich jmd. versteht! Lt. Rechtsberatung braucht man einen Gutachter und den müsste ich selbst zahlen und LH wird eine selbst angesetzte Differenz wohl nur schwer akzeptieren. Deshalb kommt LH mit sowas immer wieder durch!!!
 
Für eine Premiumairline wie sich die Lufthansa selbst bezeichnet, ist es generell schlecht, wenn zur Buchung freigegebene Ziel wie Miami ab München dann wieder komplett gestrichen werden. Dies ist meiner Meinung nach das Niveau von Low Cost Airlines, die dafür sehr häufig in die Kritik geraten. Die echten Gründe für die zunächst und auf täglich hochgefahrene Frequenz urpötzlich komplett gestrichen wird, werden wir wohl nie erfahren. Nur macht dies auf die Lufthansa scheinbar nicht nur bei mir ein ziemlich schlechtes Bild. Die Häufigkeit dieser zwar wohl aus betriebswirtschaftlicher und für das Gesamtunternehmen Betrachtungsweise deshalb einer Lufthansa nicht gerecht. Eine Ryanair macht ehrlich gesagt nichts anderes. Für die Freigabe von Strecken bräuchte man etwas mehr Fingerspitzengefühl. Aber für ein Unternehmen der Größe der Lufthansa wohl ein wenig zu viel verlangt.
 
Du wiederholst dich ein wenig arg oft.

Dann findest du eben Lufthansa sch*** und wir haben es nun alle mitbekommen und akzeptiert.

Aber vielleicht nun bitte wieder weiter mit dem eigentlichen Thema. Danke sehr.
 
Leute, ruhig Blut! Vielleicht wäre es nicht schlecht, wenn sich alle wieder ein wenig beruhigen würden...

Ich kann gut verstehen, dass Tom_2011 nicht begeistert ist, von einer bequemen Nonstop-Verbindung auf eine Umsteigeverbindung umgebucht zu werden, noch dazu auf eine über den zugegebenermaßen alles andere als kundenfreundlichen Flughafen FRA. Ich persönlich versuche auch, Umsteigeverbindungen über FRA, LHR, AMS und CDG zu meiden, wann immer möglich und lieber die Nonstop-Flüge ab MUC zu nutzen. Aber letztlich überlebt man auch FRA, LHR und Co....;D
Abgesehen davon sind 600 EUR für MUC-MIA-MUC zwar sicherlich nicht das ultimative Low-Cost Schnäppchen, ein "teures" Eco-Ticket ist für mich dann aber doch etwas ganz anderes...

In Bezug auf die Streichung von MUC-MIA: Könnte es nicht vielleicht sein, dass MIA wie ich weiter oben schon einmal gefragt hatte, nicht wg. der schlechten Performance gestrichen worden ist sondern einfach deswegen, weil man aus strategischer Sicht den Flieger für eine andere Strecke braucht? Vor dem Hintergrund der Aufnahme von GIG und (offensichtlich auch) LIM zum Winter ist es doch konzernstrategisch sinnvoll - auch wenn aus Münchner Sicht natürlich bedauerlich - lieber eine Strecke wie die nach MIA vorrübergehend rauszunehmen (immerhin bleibt man in MIA ja mit FRA/DUS/ZRH noch ziemlich kräftig präsent) und stattdessen in einen neuen Markt zu drängen, bevor einem hier alle Wettbewerber zuvor kommen.
Immerhin hat man auf MUC-MIA keinen direkten Nonstop Wettbewerber - und es ist auch keiner in Sicht, der diese Strecke realistischerweise kurzfristig bedienen würde. Bzgl. LIM sieht es etwas anders aus, hier sind KL und LA schon seit Jahren Platzhirsche aus Europa, AF startet demnächst und da macht es doch Sinn, hier Gas zu geben, bevor LA ggf. LIM-FRA selber nonstop anbietet und sich hier entsprechende Marktanteile sichert, die man bei einem späteren Start erst wieder mühsam erkämpfen müsste. MUC-MIA kann man dann immer noch zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen, wenn weitere bestellte Flieger die Flotte ergänzt haben.

Ist zwar für die Münchner unschön (kommt auch mir für meine Planung ungelegen), hätte ich als LH-Konzernstratege aber auch so gemacht.
 
Deshalb kommt LH mit sowas immer wieder durch!!!

AGB:

Artikel 9: Flugpläne, Verspätungen und Flugstreichungen Flugpläne

9.1.
9.1.1. Die in Flugplänen veröffentlichten Flugzeiten können sich zwischen dem Datum der Veröffentlichung und dem Reisedatum ändern. Sie sind nicht garantiert und nicht Bestandteil des Beförderungsvertrages.

9.1.2. Bevor wir Ihren Buchungswunsch entgegennehmen, werden wir Sie über die planmäßige Abflugszeit informieren, sowie sie zu diesem Zeitpunkt gilt und diese in den Flugschein eintragen. Es ist möglich, dass wir die planmäßige Abflugzeit nach Ausstellung des Flugscheins ändern müssen. Wenn Sie uns eine Kontaktadresse mitteilen, so werden wir uns bemühen, Sie über solche Änderungen zu informieren. Wenn wir nach dem Flugscheinkauf eine nennenswerte Änderung der Abflugzeit vornehmen, die für Sie nicht annehmbar ist und wir Sie nicht auf einen für Sie annehmbaren Flug umbuchen können, so haben Sie Anspruch auf Erstattung nach den Bestimmungen des Artikels 10.2. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen erbringen wir zudem die in Art. 14.4.1. genannten Leistungen.

Wenn Sie einen Flug wahrnehmen wollen, der von einem unserer Code Share-Partner ausgeführt wird, lesen Sie bitte in Artikel 2.3., welche Abweichungen von den vorliegenden Beförderungsbedingungen bei Code Share-Flügen zu beachten sein können.

http://www.lufthansa.com/online/portal/lh/cmn/generalinfo?nodeid=1761532&l=de#3

Du wirst nicht weniger als die Unzulässigkeit von Ziffer 9.1.1 erstreiten müssen.

Ich würde mich an Deiner Stelle mit der Buchung unterhalten, zB auf das ex MUC angebotene Produktmerkmal Eco-Avod/PTV abheben (wahrscheinlich ebenfalls kein Bestandteil des Beförderungsvertrags ;)) und ein Umsteigen in DUS oder ZRH anstreben, alternativ auf eine komfortable Umsteigezeit in FRA bestehen.

Persönlich am Flugscheinschalter unter Einsatz des eigenen Gesichtes und mit ein wenig freundlicher Beharrlichkeit käme mir hier am besten vor. Dazu der treuäugige Hinweis, daß Du so früh gebucht hattest, daß Du somit leider noch den provisorisch fortgeschriebenen Oktoberflugplan 2010 kauftest.

M.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Machrihanish. Danke für die Info. Meinen Fall (Nonstop -> Umsteigeverbindung) hat man in den AGB nicht vorgesehen. Generell gibt es diesen Fall nicht im Reiserecht als Standardfall. Ich fand nichts darüber.

MUC-DUS-MIA geht nicht, weil der Nonstop ab DUS nach MIA auch nicht am 1.10.2011 fliegt. Und über ZRH ist die Ankunftszeit zu spät.
 
[...] Fazit dieses möglichen Szenarios: Wenn DUS nicht uni werden soll, muss MUC den kürzeren[/I] ziehen; Erhalt wie Ausbau Minihub DUS brauchen MIA, Status MUC braucht MIA nicht.

(Immerhin: MUC ist bereits uni - und doch zufrieden. Wer tauschte schon freiwillig zwei farblich ungleiche Socken gegen einen blauen Mantel?! Und ein paar rote Gadgets hats hier ja auch (noch).)

Unter isolierter Betrachtung muss sich das natürlich als Bevorzugung anderer Stationen gegenüber MUC darstellen, der Zusammenhang dagegen ließe sich glatt genauso als Bekenntnis deuten, MUC sei so weit derartiges verkraften zu können. Man kann sich ja irgendwo dazwischen ansiedeln.
[...]

Nachdem ich mich nun durch die ganzen "LH-ist-böse" kontra "LH ist brav"-Beiträge gekämpft habe, geht mir sowohl die eine, als auch die andere Fraktion sowas auf den Zeiger...!

Ich denke mal weder die eine, noch die andere Fraktion hat recht, sondern dass es hier um ein Poltikum geht, das 'Liam Morris' mit den von mir zitierten Sätzen auf den Punkt gebracht hat.

Und nun noch zum Thema Entschädigung bei erzwungener Umbuchung!

Ich weiß offen gesagt nicht, was an 'Tom 2011s' Unmut so schwer zu verstehen ist! Er hatte zum Zeitpunkt x die Wahl zwischen 2 Flügen, einem teuererem Nonstopflug und einem billigerem 1-Stop-Flug. Er entschied sich aus Bequemlichkeitsgründen für den Teuereren.

Wenn er nun aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, seitens LH auf den ursprünglich Billigeren umgebucht wird, dann ist es nicht mehr recht wie billig, wenn ihm diese unnützen Kosten nun erstattet werden (irgendwie müsste da bei jedem doch sowas wie ein gesundes Gerechtigkeitsdenken einsetzen).

Und da nutzt auch der Hinweis auf die AGBs der LH nichts @Machrihanish! AGBs sind im Regelfall juristisch immer angreifbar, da sie keinen individuellen Vertrag darstellen - außerdem decken sie den o.g. Fall nicht ab.

Auch der Preis @MUCFLYER und ob es jetzt insgesamt gesehen ein billiger oder teuerer Flug ist @Machrihanish ist völlig sekundär.

Entscheidend ist, dass Tom mehr Geld ausgegeben hat für eine Leistung, die er nun nicht so bekommt, wie er es sie gebucht hat.

@Tom 2011 Schreib LH nochmals an und fordere sie auf, den Differenzbetrag zurückzuerstatten (mit Fristsetzung und Androhung, dass Du im Falle der Nichterstattung rechtliche Schritte einleiten wirst). Wenn LH sich weiterhin stur stellt, nachfrist setzen und anschließend einen RA aufsuchen und notfalls Klage einreichen.

Es ist zwar so, dass auf hoher See und vor Gericht alles in Gottes Hand liegt (heißt der Ausgang ist unabsehbar), ich bin aber der Meinung, spätestens nach dem Anwaltsschreiben wird LH den Differenzbetrag mit 'bla, bla' und dem Hinweis 'aus Kulanzgründen und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht' Deinem Verlangen nachkommen wird.
 
@munich: Herzlichen Dank für den konstruktiven Vorschlag und dafür, dass du die Sache so siehst, wie sie ist und keine Partei ergreifst.
 
Munich, Tom_2011,

zuerst will ich klarstellen: ich habe dargelegt, warum ich aus den uns hier dürren dargelegten Fakten (deren Faktizität ich zudem nicht prüfen kann) ableiten möchte, daß der Tom_2011 mit der Sachlage dennoch sehr wohl zufrieden sein kann, und keinesfalls, daß er es müsse.

Sodann:

Und nun noch zum Thema Entschädigung bei erzwungener Umbuchung!

Ich weiß offen gesagt nicht, was an 'Tom 2011s' Unmut so schwer zu verstehen ist! Er hatte zum Zeitpunkt x die Wahl zwischen 2 Flügen, einem teuererem Nonstopflug und einem billigerem 1-Stop-Flug. Er entschied sich aus Bequemlichkeitsgründen für den Teuereren.

Der Unmut ist natürlich zu verstehen - Lufthansa verkauft allerdings keine Nonstop- oder Umsteigeflüge, sondern Tarifklassen, die manchmal ausschließlich, manchmal gerade nicht für einen Nonstopflug anwendbar sind, und manchmal für beide Arten. Oftmals sind für exakt die günstigste Tarifklasse Umsteigeflüge ausgeschlossen, und damit die Verfügbarkeit besonders begrenzt. Daher muß Tom_2011...

Wenn er nun aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, seitens LH auf den ursprünglich Billigeren umgebucht wird, ...

... nachweisen, daß es so war, wie er sagt - einem allfälligen Richter zuvörderst, denn meine Ansicht, meine Bereitschaft dem Tom_2011 seine Darstellung zu glauben, wird vor seinem Gericht nicht gehört.

... dann ist es nicht mehr recht wie billig, wenn ihm diese unnützen Kosten nun erstattet werden (irgendwie müsste da bei jedem doch sowas wie ein gesundes Gerechtigkeitsdenken einsetzen).

Und da nutzt auch der Hinweis auf die AGBs der LH nichts @Machrihanish! AGBs sind im Regelfall juristisch immer angreifbar, da sie keinen individuellen Vertrag darstellen - außerdem decken sie den o.g. Fall nicht ab.

Ja, natürlich sind sie angreifbar, mit allen Fährnissen. Re "abdecken": Meiner bescheidenen Ansicht zufolge würdest Du zu schauen bekommen, daß LH einen reklamierten Anspruch in der Sache (Streitwert 300 Euro?) auf Ziffer 9 abstellen und abwehren würde, wahrscheinlich sogar erfolgreich.

(Und da sprichst Du mich mit Ausrufzeichen an, wenn ich goldene Brücken baue? Ich kann dem Tom_2011 allerdings nicht das Nachdenken und Entscheiden abnehmen, und muß es wohl auch nicht.)

Auch der Preis @MUCFLYER und ob es jetzt insgesamt gesehen ein billiger oder teuerer Flug ist @Machrihanish ist völlig sekundär.

Dir ist bewußt, daß meine rationalisierende Rechnung an Theo adressiert war.

Entscheidend ist, dass Tom mehr Geld ausgegeben hat für eine Leistung, die er nun nicht so bekommt, wie er es sie gebucht hat.

@Tom 2011 Schreib LH nochmals an und fordere sie auf, den Differenzbetrag zurückzuerstatten (mit Fristsetzung und Androhung, dass Du im Falle der Nichterstattung rechtliche Schritte einleiten wirst). Wenn LH sich weiterhin stur stellt, nachfrist setzen und anschließend einen RA aufsuchen und notfalls Klage einreichen.

Es ist zwar so, dass auf hoher See und vor Gericht alles in Gottes Hand liegt (heißt der Ausgang ist unabsehbar), ich bin aber der Meinung, spätestens nach dem Anwaltsschreiben wird LH den Differenzbetrag mit 'bla, bla' und dem Hinweis 'aus Kulanzgründen und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht' Deinem Verlangen nachkommen wird.

Ich rate zur Vorsicht - bin aber ein Anhänger von Präzedenzen, die zu einem bindenden Verhalten in einer ganzen Gruppe von Akteuren beitragen.

Grüße,

Machrihanish
 
Ich hatte ja weiter oben schon geschrieben, dass ich den Unmut von Tom durchaus nachvollziehen kann und ich finde den Vorschlag von @Munich zwar in der Tat auch sehr konstruktiv, realistisch bezweifle ich aber, dass da noch viel zu machen sein wird, denn wie @Machrihanish schon geschrieben hat, dürfte es für einen normalen Passagier schwierig bis unmöglich sein, nachzuweisen, welche Preisunterschiede ggf. zum Zeitpunkt der Buchung bestanden haben.

Ich würde es daher mal mit einem freundlichen Schreiben versuchen, wenn LH nicht darauf eingeht, würde ich es dann aber vermutlich aber auch damit bewenden lassen. Die Kosten und der Aufwand eines Anwalts dürften in keinem Verhältnis zu den 100 (?) EUR Mehrkosten stehen, die Tom für den Nonstop-Flug bezahlt hat.

Ich hätte aber auch noch einen anderen Vorschlag: Ggf. lässt sich bei LH übrigens statt einer Erstattung der finanziellen Differenz eine Gutschrift von XX Miles & More Meilen rausschlagen. So wird ja z.B. auch bei einer Fehlfunktion eines Sitzes oder des IFE hier regelmäßig in Form von Meilen entschädigt und nicht in Form von Bargeld. Meiner Erfahrung nach ist LH hierzu deutlich eher bereit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dürfte ich vielleicht aus Übersichtsgründen vorschlagen, wenn die Moderatoren die gesamte Diskussion in einen extra Thread verschieben könnten?
Zwar finde ich Tom's Situation bedauerlich, aber die daraus resultierende Diskussion hat mit dem eigentlichem Topic nichts mehr zu tun.
 
Auch der Preis @MUCFLYER und ob es jetzt insgesamt gesehen ein billiger oder teuerer Flug ist @Machrihanish ist völlig sekundär.

sehe ich genauso, ich hatte mich übrigens bewußt aus der ganzen Umbuchungsthematik rausgehalten...
Die Schnäppchen Bemerkung habe ich separat bewertet und kommentiert, werde ich mir auch in Zukunft nicht verkneifen.

@Tom_2011
im Forum geht es nicht um Partei ergreifen, sondern um verschiedene Blickwinkel und daraus resultierende Auffassungen.
By the way, ich bin übrigens der Auffassung, dass man dir sehr wohl eine Kompensation anbieten wird wenn du es mit einer adequaten Attitude schilderst. Der Automatismus gelangt bei den günstigeren - nicht umbuchbaren - Eco Tarifen schnell an seine Grenzen...
 
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