Unfreiwilliger Transitaufenthalt ohne Visum


"...The decision to divert to Tehran shocked another passenger informing the crew that he held the citizenship of Israel. The crew continued for the airport. The airplane landed safely, the sick passenger was handed over to waiting medical staff, the other passengers were kept on board.
Lufthansa confirmed the incident stating, that legally all passengers on board remained in Germany while on board of the aircraft in Tehran."
da hofft man doch inständig das kein technical dazwischen kommt und die Paxe aussteigen müssen...:whistle::think:
 
"Lufthansa confirmed the incident stating, that legally all passengers on board remained in Germany while on board of the aircraft in Tehran."

Ist das wirklich so, dass man sich rechtlich gesehen an Bord eines LH-Fliegers, der auf einem ausländischen Flughafen am Boden steht, in Deutschland aufhält? :o
 
Ist das wirklich so, dass man sich rechtlich gesehen an Bord eines LH-Fliegers, der auf einem ausländischen Flughafen am Boden steht, in Deutschland aufhält? :o

Nun, die offizielle Einreise findet ja erst bei der Paßkontrolle statt. Solange ist man sozusagen im Niemandsland oder eben deutschen Flugzeug. Aber spinnen tun die schon, da hinten :shut:

Grüße
Michael
 
Ist das wirklich so, dass man sich rechtlich gesehen an Bord eines LH-Fliegers, der auf einem ausländischen Flughafen am Boden steht, in Deutschland aufhält? :o

Das Strafrecht gilt schonmal:

Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für Taten, die auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.
Europäisches Zivilrecht auch

EGBGB Art. 45
(1) Rechte an Luft-, Wasser- und Schienenfahrzeugen unterliegen dem Recht des Herkunftsstaats. Das ist

1. bei Luftfahrzeugen der Staat ihrer Staatszugehörigkeit,
Insofern .... ja ;)
 
Zum Staatsgebiet in Flugzeugen

Das Strafrecht gilt schonmal:

Europäisches Zivilrecht auch

Insofern .... ja ;)

Die Frage war, in wessen Staatsgebiet man sich an Bord eines Luftfahrzeugs befindet. Welches Recht für Handlungen in einem Flugzeug Anwendung findet, ist eine andere Frage.

Völkerrechtlich ist es so, dass der "Boden" in einem Luftfahrzeug nicht - wie man auf den ersten Blick meinen könnte - zum Territorium des jeweiligen Flaggenstaates gehört. Vielmehr kommt es grundsätzlich auf den Aufenthaltsort des Flugzeugs an. Steht beispielsweise ein schweizerisches Flugzeug in Deutschland, befindet man sich als Insasse auf dem Territorium Deutschlands, auch wenn das Flugzeug die schweizerische Flagge führt.

Welches Recht in einem Luftfahrzeug anwendbar ist, ist davon zu trennen. Hier gibt es das von @GPRS angesprochene "Flaggenrechtsprinzip", wonach es auf die Beflaggung/Registrierung des Flugzeugs ankommt. An Bord eines deutschen Flugzeugs gilt danach deutsches Recht, wobei dieser Grundsatz nicht uneingeschränkt gilt.
 
Die Frage war, in wessen Staatsgebiet man sich an Bord eines Luftfahrzeugs befindet. Welches Recht für Handlungen in einem Flugzeug Anwendung findet, ist eine andere Frage.

Völkerrechtlich ist es so, dass der "Boden" in einem Luftfahrzeug nicht - wie man auf den ersten Blick meinen könnte - zum Territorium des jeweiligen Flaggenstaates gehört. Vielmehr kommt es grundsätzlich auf den Aufenthaltsort des Flugzeugs an. Steht beispielsweise ein schweizerisches Flugzeug in Deutschland, befindet man sich als Insasse auf dem Territorium Deutschlands, auch wenn das Flugzeug die schweizerische Flagge führt.

Demnach war dann doch aber die Aussage der LH-Sprecherin in dem o.g. Fall falsch, und die Sorge des Israelis nicht ganz unberechtigt, oder?
 
Das kommt ganz auf sein persönliches Verständnis der diplomatischen Lage zwischen
Deutschland und Iran an.

Meines Erachtens wird Iran es nicht wagen, irgendeine Art Razzia anbord eines zufälligen
Lufthansa Flugzeuges durchzuführen, das die gerade die zweite Freiheit der Luft - aus
medizinischem Grund - in Iran ausübt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das kommt ganz auf sein persönliches Verständnis der diplomatischen Lage zwischen
Deutschland und Iran an.

Meines Erachtens wird Iran es nicht wagen, irgendeine Art Razzia anbord eines zufälligen
Lufthansa Flugzeuges durchzuführen, das die gerade die zweite Freiheit der Luft - aus
medizinischem Grund - in Iran ausübt.

Das ist sicher richtig und kann ich mir auch nicht vorstellen. Zumal die iranischen Behörden ja gar nicht wussten, dass er an Bord war. Andererseits kann ich mir durchaus vorstellen, dass der Israeli dieses Risiko nicht wirklich gerne eingehen wollte...
 
Demnach war dann doch aber die Aussage der LH-Sprecherin in dem o.g. Fall falsch, und die Sorge des Israelis nicht ganz unberechtigt, oder?

Wenn wirklich gesagt worden ist, "legally all passengers on board remained in Germany while on board of the aircraft", dann ist das so nicht richtig. Da die Passagiere aber der Anwendung deutschen Rechts und der sog. Bordgewalt des Luftfahrzeugführers unterlagen, lässt sich der Gehalt der Aussage dahingehend relativieren, dass er zumindest ungenau war. Möglich, dass die angesprochene Person an Bord die nicht völlig von der Hand zu weisende Sorge hatte, der Ankunftsstaat würde das Flaggenrechtsprinzip nicht beachten und eigene Hoheitsbefugnisse ausüben. Es bleibt jedoch anzunehmen, dass es dazu wohl nicht gekommen wäre, zumal es objektiv keinen Grund hierfür gab.
 
Jetzt muss ich doch mal ganz "dumm" fragen: Wieso dürfen Israelis nicht in den Iran einreisen? Ich weiß, wir hatten dass schon mal so ähnlich mit den Stempeln im Reisepass und so, aber so genau ist mir der Grund jetzt nicht geläufig. Danke
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt muss ich doch mal ganz "dumm" fragen: Wieso dürfen Israelis nicht in den Iran einreisen? Ich weiß, wir hatten dass schon mal so ähnlich mit den Stempeln im Reisepass und so, aber so genau ist mir der Grund jetzt nicht geläufig. Danke
Naja, wenn ein Staat A dem Staat B das Existenzrecht abspricht und das immer wieder kundtut, dann ist es nur allzu verständlich, wenn Staatsbürger des Staates B nicht in den Staat A einreisen werden/wollen.

grüße
 
Hier ist ein Wiki-Beitrag zum Verhältnis zwischen Israel und dem Iran, der zwar nicht unser Thema berührt, aber vielleicht der Wissensanreicherung dient:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verhältnis_zwischen_Iran_und_Israel
Die Angst des Israeli kann ich zwar nachvollziehen, sie dürfte aber unbegründet gewesen sein, zumal ich mir nicht vorstellen kann, daß man in Teheran Interesse an einer Passagierliste hatte; sie wäre auch mit Sicherheit nicht ausgehändigtr worden. Und schon gar nicht hätte der Captain es zugelassen, daß ein Passagier wegen seiner Staatsangehörigkeit aus dem Flieger geholt worden wäre. Dem Regime ist ja immer noch vieles zuzutrauen, aber ein solcher Schritt denn doch nicht. Unabhängig von der rechtlichen Betrachtung würde der Fall sofort vor die UNO kommen.
 
Ich kenne die Hörensagens-Regel, daß eine Person in einem Luftfahrzeug sich so lange im Staatsgebiet der LFZ-Registreirung aufhält, wie die Türen geschlossen sind. Sobald man aber eine Türe öffnet, ist man im Staate des Hoheitsgebietes, in dem die Maschine gerade steht. Ähnlich soll es sich mit Schiffen und deren Ankerkete halten: Ankerkette angelgt -> Man befindet sich im Hoheitsgebiet des Pontons, an dem die Kette fest hängt. . Ankerkette weg -> man befindet sich im Hoheitsgebiet des Register-Staates, unter dem das Schiff fährt...

Ebenso beginnt und endet das Kaptänsrecht an Board mit Öffnen und Schliessen der Türen. Sprich: Wenn die Türen offen sind, kann der Commander nicht mehr verhindern, daß die örtliche Polizei einen Passagier verhaftet, und von Board bringt. Sind die Türen aber zu, haben die evtl anwesenden Polizisten gefälligst den Anweisungen des Commanders Folge zu leisten, egal auf welche Veranlassung hin sie tätig werden wollen.
 
Ich kenne die Hörensagens-Regel, daß eine Person in einem Luftfahrzeug sich so lange im Staatsgebiet der LFZ-Registreirung aufhält, wie die Türen geschlossen sind. Sobald man aber eine Türe öffnet, ist man im Staate des Hoheitsgebietes, in dem die Maschine gerade steht.

Diese Aussage hört man in der Tat recht oft, sie ist aber nicht richtig. Im Gegensatz zu Handelsschiffen gehören Luftfahrzeuge nicht zum Staatsgebiet ihres Flaggenstaates. Völkerrechtlich befindet man sich als Insasse immer im Territorium des jeweiligen Aufenthaltsstaates, unabhängig davon, ob die Türen geöffnet sind oder nicht. Letzter Umstand hat alleine mit der Bordgewalt des Luftfahrzeugführers zu tun, die du angesprochen hast.

Gruß
 
Das ist zwar keine "Hörensagens-Regel", wie von Dir beschrieben, sondern, zumindest, was die geschlossenen Türen betrifft, eine Anordnung des Bundesinnenministers aus dem Jahr 1999 im Fall von Abschiebefällen von Asylbewerbern, und insofern auf unseren Fall nicht anwendbar.
Siehe hier: http://www.aamirageeb.de/ageeb/inde...nzschuetzer_haben_an_Bord_nichts_zu_sagen.htm
Bei dem Israeli in der Maschine in Teheran gehen wir ja sicher auch nicht davon aus, daß im Iran ein Haftbefehl gegen ihn vorlag, und er deshalb Angst hatte. Unser Fall kann nach meiner Einschätzung nur unter dem Blickwinkel einer widerrechtlichen Entführung betrachtet werden.
Vielleicht können die Piloten uns sagen, wie sie sich in einem solchen Fall verhalten müßten oder wollen.
Hier habe ich noch etwas gefunden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bordgewalt
 
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