Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
da hofft man doch inständig das kein technical dazwischen kommt und die Paxe aussteigen müssen...:whistle::think:"...The decision to divert to Tehran shocked another passenger informing the crew that he held the citizenship of Israel. The crew continued for the airport. The airplane landed safely, the sick passenger was handed over to waiting medical staff, the other passengers were kept on board.
Lufthansa confirmed the incident stating, that legally all passengers on board remained in Germany while on board of the aircraft in Tehran."
"Lufthansa confirmed the incident stating, that legally all passengers on board remained in Germany while on board of the aircraft in Tehran."
Ist das wirklich so, dass man sich rechtlich gesehen an Bord eines LH-Fliegers, der auf einem ausländischen Flughafen am Boden steht, in Deutschland aufhält?![]()
Ist das wirklich so, dass man sich rechtlich gesehen an Bord eines LH-Fliegers, der auf einem ausländischen Flughafen am Boden steht, in Deutschland aufhält?![]()
Europäisches Zivilrecht auchDas deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für Taten, die auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.
Insofern .... jaEGBGB Art. 45
(1) Rechte an Luft-, Wasser- und Schienenfahrzeugen unterliegen dem Recht des Herkunftsstaats. Das ist
1. bei Luftfahrzeugen der Staat ihrer Staatszugehörigkeit,
Das Strafrecht gilt schonmal:
Europäisches Zivilrecht auch
Insofern .... ja![]()
Die Frage war, in wessen Staatsgebiet man sich an Bord eines Luftfahrzeugs befindet. Welches Recht für Handlungen in einem Flugzeug Anwendung findet, ist eine andere Frage.
Völkerrechtlich ist es so, dass der "Boden" in einem Luftfahrzeug nicht - wie man auf den ersten Blick meinen könnte - zum Territorium des jeweiligen Flaggenstaates gehört. Vielmehr kommt es grundsätzlich auf den Aufenthaltsort des Flugzeugs an. Steht beispielsweise ein schweizerisches Flugzeug in Deutschland, befindet man sich als Insasse auf dem Territorium Deutschlands, auch wenn das Flugzeug die schweizerische Flagge führt.
Das kommt ganz auf sein persönliches Verständnis der diplomatischen Lage zwischen
Deutschland und Iran an.
Meines Erachtens wird Iran es nicht wagen, irgendeine Art Razzia anbord eines zufälligen
Lufthansa Flugzeuges durchzuführen, das die gerade die zweite Freiheit der Luft - aus
medizinischem Grund - in Iran ausübt.
Demnach war dann doch aber die Aussage der LH-Sprecherin in dem o.g. Fall falsch, und die Sorge des Israelis nicht ganz unberechtigt, oder?
Naja, wenn ein Staat A dem Staat B das Existenzrecht abspricht und das immer wieder kundtut, dann ist es nur allzu verständlich, wenn Staatsbürger des Staates B nicht in den Staat A einreisen werden/wollen.Jetzt muss ich doch mal ganz "dumm" fragen: Wieso dürfen Israelis nicht in den Iran einreisen? Ich weiß, wir hatten dass schon mal so ähnlich mit den Stempeln im Reisepass und so, aber so genau ist mir der Grund jetzt nicht geläufig. Danke
Ich kenne die Hörensagens-Regel, daß eine Person in einem Luftfahrzeug sich so lange im Staatsgebiet der LFZ-Registreirung aufhält, wie die Türen geschlossen sind. Sobald man aber eine Türe öffnet, ist man im Staate des Hoheitsgebietes, in dem die Maschine gerade steht.