Vorfeldführerschein

  • Themenstarter Themenstarter Gelöschtes Mitglied 1507
  • Beginndatum Beginndatum
scheint sich aber noch nicht so richtig rumgesprochen zu haben. War gestern unterwegs von/zu bei Augsburg Technik. Da hingen mir mindestens zwei im Getriebe ( um mal mit Schumi zu sprechen) - beschleunigen wäre eindeutig zwecklos gewesen. Und die "Grünen" sind meinem Erleben nach dabei nicht unbedingt ne Ausnahme.
Da hilft nur rechts ran und "überrunden" lassen.
 
Entzug der Betriebsfahrerlaubnis kein Kündigungsgrund

"Die Betriebsfahrerlaubnis werde von einem Arbeitgeber nach von ihm selbst aufgestellten Regeln erteilt und entzogen, erklärten die Richter des Zweiten Senats. Rechtfertige der Entzug eine Kündigung, hätte es der Arbeitgeber ja selbst in der Hand, sich Gründe für die Entlassung eines Beschäftigten zu verschaffen."

Bundesarbeitsgericht - 2 AZR 984/06 Entscheidung v. letzten Donnerstag

Daher nicht gleich Bange machen lassen, im Fall der Fälle ...
 
Daher nicht gleich Bange machen lassen, im Fall der Fälle ...
Was aber, wenn der Betroffene nicht bei der FMG beschäftigt ist, aber auf den Vorfeldführerschein angewiesen ist? Dann ist es ja nicht sein Arbeitgeber, der ihn eingezogen! Außerdem handelt es sich hier nicht einfach um eine Betriebsfahrerlaubnis mit selbst aufgestellten Regeln, sondern um Verkehrsregeln, die aufzustellen der Flughafen verpflichtet ist und die von eine Genehmigungsbehörde zugelassen werden müssen!
Also: Aufpassen auf den Lappen!
 
@fluhu:
Kannst du mir gelegentlich die Rechtsgrundlage für die Regelungen, die von einer Genehmigungsbehörde zugelassen werden müssen mitteilen bzw. diese hier posten?

Rechtlich und tatbestandlich handelt es ich um einen internen Fahrausweis, den die FMG ausstellt, mithin um eine betriebliche Fahrerlaubnis iSd Urteils des BAG.

Dafür ist es sogar irrelevant, ob irgendein Genehmigungsvorbehalt für Regeln gelten sollte.

Die anderen Katastrophenfahrer/innen müssen eben nur 30 km/h fahren ... (geducktimzickzackwegrennendunddeckungsuch')
 
Zuletzt bearbeitet:
@fluhu:
Kannst du mir gelegentlich die Rechtsgrundlage für die Regelungen, die von einer Genehmigungsbehörde zugelassen werden müssen mitteilen bzw. diese hier posten?

die Grundlage bildet §45 Absatz 1 der LuftVZO und darauf
aufbauend § 45b Sicherheitsmanagementsystem
http://www.buzer.de/gesetz/7591/

sachliche Erläuterungen hierzu bsp in Mensen, Planung, Anlage und Betrieb von Flugplätzen 2007, S. 530-536

Fakt ist: der Flugplatzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet einen geordneten und sicheren Betrieb insbesondere auf dem Vorfeld aufrecht zu erhalten. Was soll er also machen mit Leuten, die sich nicht an diese Ordnung halten, obwohl sie darüber erfolgreich belehrt worden sind (dokumentiert durch Vorfeldführerschein)?

Übrigens wird m.W. die Fahrberechtigung fürs Vorfeld erst nach wiederholten oder nach schweren Verstössen entzogen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@arnie108:
Trotzdem muss man rechtlich auseinanderhalten, was mit dem Verkehr der "Flugmaschinen" und dem diesem gegenüber anderen Verkehr zu tun hat.

Die 30 km/h sind eine vericherungsprämienbedingte Geschwindigkeitsvorgabe der Flughafenbetreibergesellschaft.

Sie könnten auch 60 km/h fahren lassen.
Angesichts der möglichen, "höheren" Schadensvolumina prämienbedingt kaum mehr betriebswirtschaftlich in die Preise zu kalkulieren.

@markwoolf:
Nein, das macht die FMG auch selber.
Sie blitzen nicht, sondern haben eine Laserpistole.
Bundespolizei hat damit gar nichts zu tun.
 
Dann ist mir der "hintergründige" Humor deiner Aussage verborgen geblieben und ihr Inhalt wurde falsch assoziiert.
 
Zurück
Oben