Unfälle (Zwischenfälle/Sicherheitslandungen) mit Flugzeugen

Ich habe mir gerade mal die Zeit genommen, den Thread durchzulesen. Das ist ja ganz prima, was sich dort an geballter Kompetenz tummelt. :eyeb:

'Privatpiloten' die meinen bei Problemen mit der Speedanzeige fliegt man einfach eine 'Platzrunde nach der GS-Anzeige des GPS' (letztes Mal im SIM haben wir 4 Stunden deswegen geschwitzt, blöd dass wir diesen Tip nicht kannten), ...
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Ja, man kann halt immer was dazulernen ;D:thbup:

Aber mal im Ernst: es sind tatsächlich eine Reihe Verkehrspiloten im Forum. Aber ist halt wie überall. Es gibt gute, nicht so gute und ..., naja, lassen wir das.


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Hoffen wir mal, dass der Kollege mit der TO-Data-Berechnung einen besseren Background hat. Aber auch ohne lange Berechnung ist jedem klar, dass ein A320/B737 auf einer winterlichen 2km-Bahn für einen 4,5h-Flug im besten Fall 'Spitz auf Knopf' gerechnet ist.

Ich bin sehr gespannt welche Bremswerte gemessen und dann gemeldet wurden, wielange vor dem Start das war und welche Verzögerungen dann beim Startabbruch tatsächlich erreicht wurden. Wenn dann mal noch einer bei der BFU auf die Idee käme, den Flieger bei einem solchen Flug nachzuwiegen, könnten sich hier sehr interessante Erkenntnisse auftun.
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Ja, der 'Quax' ist in dieser Hinsicht glaubwürdig (fliegt B737). Aber Du hast natürlich recht! Bei den Parametern kann man sich die Rechnung fast sparen.

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Der CPT (ex Fighter-Pilot, you know) hatte danach ein seeeeehr deutliches Gespräch mit dem Verkehrsleiter, das dieser nur mit sehr viel Glück unversehrt überstanden hat. :whistle:

[...]...

:thbup: Wofür ich durchaus Verständnis habe!
 
Nicht sehr fachmännisch, aber praktisch: Man muß es so machen, wie in Bremen. Auf jeder Seite 300 mtr. zusätzlichen Beton, der zwar nicht in die Berechnung einfließen darf, aber dennoch da ist.
Ach so, Gespräch zwischen Bausenator und Flughafenchef.
BS: Für die 600 mtr. gibt es doch noch gar keine Baugenehmigung.
FH-Chef: Das macht nichts. Die Firma, die das gebaut hat, hat auch noch keinen Auftrag.
 
Nicht sehr fachmännisch, aber praktisch: Man muß es so machen, wie in Bremen. Auf jeder Seite 300 mtr. zusätzlichen Beton, der zwar nicht in die Berechnung einfließen darf, aber dennoch da ist.
[...]

Dass selbst das nicht ausreicht, bei entsprechendem Pfusch, kann man an dem von 'Max' gepostetem Link sehen.

Dort ist auch 2 x 300m asphaltierte Fläche vorhanden (sogenannter Sicherheitsstreifen), die nirgends eingezeichnet ist, da sie nicht zu den Betriebsflächen des Flughafens gehört.
 
Nicht sehr fachmännisch, aber praktisch: Man muß es so machen, wie in Bremen. Auf jeder Seite 300 mtr. zusätzlichen Beton, der zwar nicht in die Berechnung einfließen darf, aber dennoch da ist.
Ach so, Gespräch zwischen Bausenator und Flughafenchef.
BS: Für die 600 mtr. gibt es doch noch gar keine Baugenehmigung.
FH-Chef: Das macht nichts. Die Firma, die das gebaut hat, hat auch noch keinen Auftrag.

Ich persönlich kann mit der Bremer-Lösung als 'erweitertem Stopway' sehr gut leben. Es ist allerdings so, dass die beiden 'Extensions' für bestimmte Flüge sehr wohl benutzt werden dürfen (m.W. nur für den Beluga) und somit ist da natürlich reichlich politisches Konfliktpotential vorhanden ist, weil jeder Flugplatzgegner hier eine Aufweichung vorhandener Restriktionen fürchten muss.

Problematisch dabei ist aber, dass jeglicher Sicherheitsstreifen komplett frei von Lichtern, Antennen und anderen Installationen bleiben muss (die wirken im Falle eines Falles wie 'Dosenöffner'), was nicht immer möglich sein wird. Ausserdem kann es gerade im Winter natürlich sein, dass 300 Meter Beton einfach nicht reichen.

Insofern ist dieses wohl kein Weg, der auf breiter Front gangbar ist und es wäre schon völlig ausreichend, besonders an den kritischen Plätzen ein EMAS einzurichten, dass fast jeden Overrun sicher entschärft und die Gefahr für Passagiere, Gerät und Anwohner deutlich reduziert. Ein Beispiel kann man hier sehen...

Gruß MAX
 
Zuletzt bearbeitet:
Die AIP sagt dazu unter AD / Snow plan, Stand 17.12.09, auch gültig für Dortmund:

5. Ermittlung der Bremswirkung
Für jedes Drittel der Piste wird der mittlere Bremskoeffizient ermittelt. Die Reibungskoeffizienten werden jeweils 3–10 m beiderseits der Mittellinie gemessen. Die Bremswirkung wird mit dem Skiddometer oder dem Surface-Friction-Tester kontinuierlich in einem Geschwindigkeitsbereich von 32–95 km/h, vorzugsweise bei 65 km/h, gemessen.
Mit dem Tapley-Meter werden an mehreren etwa gleich weit von- einander entfernten Punkten in jedem Drittel der Piste Bremsmessungen mit einer Geschwindigkeit von 40 km/h durchgeführt.

6. Häufigkeit der Messungen
Wenn Pisten ganz oder teilweise mit Schnee, Schneematsch und/oder Eis bedeckt sind, werden die Bremskoeffizienten durch mindestens eine Messung je Tag ermittelt. Zusätzliche Messungen werden durchgeführt, falls eine Veränderung der Bremswirkung aufgrund von Wetterverhältnissen wie Niederschläge oder Temperaturwechsel zu erwarten ist, oder auf Veranlassung der örtlichen Flugverkehrskontrollstelle.
 
Ich persönlich kann mit der Bremer-Lösung sehr als 'erweitertem Stopway' sehr gut leben. Es ist allerdings so, dass die beiden 'Extensions' für bestimmte Flüge sehr wohl benutzt werden dürfen (m.W. nur für den Beluga) und somit ist da natürlich reichlich politisches Konfliktpotential vorhanden ist, weil jeder Flugplatzgegner hier eine Aufweichung vorhandener Restriktionen fürchten muss.

Dazu möchte ich anmerken:
Weil die 2x300m ausschließlich für die Beluga existieren, wäre die "Nutzung" bei einem tatsächlichen Startabbruch rein juristisch betrachtet bereits eine Runway Excursion.
Der Vorteil dabei ist, dass ein solcher "Overrun" nicht spektakulär genug wäre, um damit in die Zeitung zu kommen... :shut:

Viele Grüße
Tschikago
 
Dass selbst das nicht ausreicht, bei entsprechendem Pfusch, kann man an dem von 'Max' gepostetem Link sehen.

Dort ist auch 2 x 300m asphaltierte Fläche vorhanden (sogenannter Sicherheitsstreifen), die nirgends eingezeichnet ist, da sie nicht zu den Betriebsflächen des Flughafens gehört.
Da gab es aber ein heftiges Kommunikationsproblem, das als Ursache gewertet wurde.
 
Ich persönlich kann mit der Bremer-Lösung als 'erweitertem Stopway' sehr gut leben. Es ist allerdings so, dass die beiden 'Extensions' für bestimmte Flüge sehr wohl benutzt werden dürfen (m.W. nur für den Beluga) und somit ist da natürlich reichlich politisches Konfliktpotential vorhanden ist, weil jeder Flugplatzgegner hier eine Aufweichung vorhandener Restriktionen fürchten muss.
Gruß MAX
Wir können damit auch sehr gut leben. Und, daß die beiden Extensions für die Beluga-Transportflüge von AIRBUS offiziell genutzt werden dürfen, ist ja gerade der Trick. Der sogenannte "Stuhr-Vertrag" zwischen der Stadtgemeinde Bremen, dem Flughafen und der Gemeinde Stuhr in Verbindung mit einer Grunddienstbarkeit auf der östlichen Seite regelt das. Politisches Konfliktpotential bestand vor Abschluß dieses Vertrages; heute ist das kein Thema mehr, weder bei den Flughafengegnern (bitte nicht Flugplatz schreiben, MAX :no:), noch bei den Luftfahrtfreaks. Die beiden Extensions sind im übrigen in den ganz normalen Winterdienst eingeschlossen.
 
Dazu möchte ich anmerken:
Weil die 2x300m ausschließlich für die Beluga existieren, wäre die "Nutzung" bei einem tatsächlichen Startabbruch rein juristisch betrachtet bereits eine Runway Excursion.
Der Vorteil dabei ist, dass ein solcher "Overrun" nicht spektakulär genug wäre, um damit in die Zeitung zu kommen... :shut:

Viele Grüße
Tschikago
Na ja, ein Startabbruch aus solchen Gründen, wie in DTM in Verbindung mit einem Overrun würde natürlich von den Medien aufgegriffen, auch und gerade in Bremen. Die "Leserreporter" sind doch überall. Und juristisch betrachtet wäre das zwar keine Runway Excursion, aber ein Bruch des Stuhr-Vertrages mit möglichen Folgen vor dem OVG. Einen Fall hatten wir mal mit einer 747. Da gab es Haue vom OVG.
Andererseits, man wünscht es sich zwar nicht, aber ein kleiner Overrun, wetter- und/oder RWY-zustandsmäßig (schuldlos für alle Beteiligten natürlich) begründet, und natürlich auch ohne Personenschäden, könnte vielleicht den einen oder anderen dazu bewegen, doch mal über eine Novellierung des Stuhr-Vertrages nachzudenken. Aber das sind wirklich nur Sandkastenspiele nach dem Motto: was wäre wenn.
 
Doch eigentlich schon, denn Flugplatz ist der luftrechtliche Oberbegriff für die verschiedenen Kategorien von Landeplätzen wie Flughäfen, Landeplätze und Segelfluggelände. :yes:

Gruß MAX
Der Mann kennt seine Gesetze und Verordnungen. :resp::thbup:
Aber warte, ich werde Dich auch noch mal auf's Kreuz legen; das Jahr hat gerade erst angefangen. ;D
 
Incident der AB am 03.01.2010 in DTM

BFU Aktenzeichen 5X001-10
Gemeldet wurde der BFU folgendes:
"Der Start wurde bei 120 kt Geschwindigkeit wegen abweichender Geschwindigkeitsanzeigen abgebrochen. Das Flugzeug überrollte das Bahnende"

Ich bin auf den Untersuchungsbericht gespannt.
 
"Der Start wurde bei 120 kt Geschwindigkeit wegen abweichender Geschwindigkeitsanzeigen abgebrochen.


Rein gefühlt ist das doch in unmittelbarster Umgebung zu V1 oder trügt mich da mein "Gefühl"?
Wird nicht normalerweise bei 80kts der x-check durchgeführt? Oder kann man Fahrtmesserprobleme auch noch später feststellen? Oder kocht da jede Gesellschaft ihr eigenes Süppchen?
Wenn man den Fehler bei ca. 90kts bemerkt, dann vergeht ja doch einige Zeit bis 120......

Ach ich rede wieder zu viel :-) Ich bin gespannt auf den Bericht, mehr wollte ich mit obigem Geschreibsel nicht ausdrücken!
 
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