Hier heißt das halt: "Die Anwohner sind ja selber schuld" (weil sie es angeblich in der Hand gehabt hätten, den Lärm weiter zu vermindern).
Ganz Recht, sie hätten es in der Hand gehabt, wenn sie bereit gewesen wären, von ihrer 100%igen Ablehnungshaltung abzulassen und sich für Kompromisse zu öffnen. Zudem haben auch viele Neubürger in Attaching gebaut, obwohl der Flughafen unmittelbar daneben ist und der Ausbau schon absehbar war. Und genau von denen regen sich ja die meisten auf, obwohl sie aus dem Sachverhalt heraus praktisch keine Begründung dafür haben. Wenn ich an einem Flughafen baue, bin ich nunmal selbst schuld.
Die Lage der Vorbehaltsflächen zeigt doch ganz klar, dass die FMG eine genaue Präferenz für die Bahnlage hatte. Die Konfigurationsanalyse hat diese Präferenz dann auf wundersame Weise bestätigt.
Dass der Flughafen eine präferierte Bahnlage hat ist doch klar, denn bei jeder Ortsstraße, jeder Ortsplatzgestaltung und jedem Schulbau hat eine Kommune doch auch ihre bevorzugte Variante. Der Vorwurf ist also leicht zu entkräften. Wo du jedoch anhand der Vorbehaltsflächen eine explizite Abzeichnung auf die Bahnlage 5b sehen willst, bleibt wohl dein Geheimnis.
In der Konfigurationsanalyse der DLR wurden 31 Bahnlagen untersucht, die eben in diesen Vorhalteflächen liegen und nach und nach ausgefiltert wurden. 7 flogen raus, weil sie wegen der Seitenwindverhältnisse und zeitlich genügend nicht nutzbar waren. Dann fielen nochmal 6 raus, die nach FAA-Capacity Model das Kapazitätsziel sicher nicht erreichen werden (v.a. weil sie quer bzw. kreuzend zu den bestehenden Bahnen lagen). Weiter fielen noch weitere 6 raus, weil sie keinen unabhängigen Parallelbetrieb zulassen würden. Und letztendlich flogen dann von den übrig gebliebenen 12 Bahnlagen nochmal 6 raus, da sie zwar aus der einen Betriebsrichtung das Kapazitätsziel voll erreichen, aber aus der anderen eben nicht (Thema 150-30-Regel). Somit blieben laut DFS also noch besagte 6 Bahnlagen übrig, die in Frage kommen würden. Davon hat der Flughafen selbst die Bahnlage 8, welche mit 1525 Achsenabstand und 0m Versatz voll durch Attaching durchgehen sollte, natürlich sofort verworfen. Dass die DLR überhaupt so eine blödsinnige Bahnlage 8 vorschlägt, fand auch ich seltsam, aber es ist wohl fachlich so korrekt, dass sie auch solche angeben müssen.
Damit blieben noch folgende 5 Bahnlagen übrig:
- 4b: AA 760m, SV 0m
- 5a: AA 1035m, SV 1350m
- 5b: AA 1180m, SV 2100m
- 7: AA 1525m, SV 2600m
- 22a: AA 760m, SV 0m (zur Südbahn!)
Und hiervon fielen dann noch die Bahnlagen 4b und 22a raus, weil sie unmittelbar an Wohngebiete angrenzen würden bzw. dafür sehr viele Häuser abgerissen werden müssten, was den Umorten logisch nicht zuzumuten war. Die Bahnlage 7 fiel noch raus, weil sie neben Schwaigermoos (Ist praktisch immer betroffen) auch für Eittingermoos und Grünschwaige größere Eingriffe bedeutete. Somit blieben logisch nur noch 5a und 5b übrig und weil 5a eine extrem niedrige Überflugshöhe für Attaching bedeutet hätte, hat man sich folglich also für 5b entschieden.
Es war ein durchweg logisches und nach klarem Menschenverstand richtiges Abwägen der Varianten. Wo also siehst du hier die FMG bitte als Täter?
Die Gerichte verlangen halt eine "Alternativenauswahl", also haben sie diese bekommen.
Und diese Alternativenauswahl kam wie gesagt nicht von der FMG sondern von der DLR, also einer neutralen Stelle, die solche Untersuchungen auch für andere Airports macht. Nur falls du der FMG hier irgendwie Betrug unterstellen willst, so wie es der Unterton in deinem Satz vermuten lässt.