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...Am fünften und sechsten Verhandlungstag vor dem VGH über die dritte Startbahn schwirrten Summen, Berechnungen und Fakten nur so umher. So sehr, dass der Vorsitzende Richter Erwin Allesch dem Anwalt der Flughafen München GmbH, Volker Gronefeld, mitteilte: „Ich habe jetzt nicht mehr mitgeschrieben, weil ich es nicht verstanden habe.“ Entweder schreibe Gronefeld seine Argumentation auf „oder wir lassen das weg“.
...Als dann Gronefeld darlegte, dass die durchschnittliche Zahl der Sitzplätze pro Flieger und die Auslastung der Flugzeuge in Prozentzahlen zwischen 1992 und 2009 fast gleich geblieben sei und er dann noch Zahlen aus Frankfurt anführte, stieg Allesch aus: „Ich bin es leid, ständig so etwas mitzuschreiben. Das überfordert mich. Schreiben Sie es mir auf.“
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Ist es in einem derartigen Verfahren wirklich üblich, dass man Fakten lediglich in der mündlichen Verhandlung vorlegt?
Das Thema ist durchaus wirklich komplex - IMHO wäre es wohl grundsätzlich angebracht, den entscheidenden Personen sämtliche eigenen Informationen und Argumentationspunkte schriftlich zukommen zu lassen.
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So etwas ist unglaublich! Ich muss da mein schon früher genommenes Beispiel mit dem Perronschen Integral nochmals wiederholen. Wie bitte soll man „wie der Maxl an der Tafel“ ihm das vorrechnen, wenn er die Grundlagen der Differenzialrechnung nicht beherrscht - und das wiederum ist offensichtlich, sonst hätte er diese Aufforderung nicht vorgetragen....Wie man denn diesen Koordinationseckwert ausrechne, wollte Allesch wissen. Fricke solle ihm das jetzt mal vorrechnen „wie der Maxl an der Tafel“,...
Der Koordinationseckwert wird in Deutschland für koordinierte Flughäfen nach Beratung mit den relevanten Beteiligten (Flughafenbetreiber, Fluggesellschaften, Flugsicherung) und dem Flughafenkoordinator festgelegt und vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) veröffentlicht. Unter Berücksichtigung der Kapazitätsfaktoren Luftraum, Rollverkehr, Flugzeugabstellpositionen, Terminal und Landseite sowie auf Grundlage der Nachfragesituation werden die Koordinationseckwerte für die Flugplankoordinierung (Slotvergabe) für die jeweilige Flugplanperiode abgeleitet.
Die stündliche praktische Kapazität muss dabei nicht identisch mit dem Koordinationseckwert der Flugplankoordinierung sein. Damit die Abwicklung der
geplanten Flugbewegungen eines koordinierten Flugplans auf dem speziellen Startund Landebahnsystem gewährleistet ist, sollte der Koordinationseckwert höchstens gleich oder kleiner als die berechnete Praktischen Kapazität des Bahnsystems sein. Unter realen Betriebsbedingungen ist es bedingt durch die Nachfragestruktur und im Zusammenhang mit Verfrühungen und Verspätungen möglich, dass stündliche reale Bewegungszahlen beobachtet werden, die sowohl deutlich unterhalb als auch oberhalb des Koordinierten Bewegungsvolumens liegen können.