Hubschrauber Start per Funk anmelden?

Bei deinem Computer stimmt was nicht. Die "G" und die "R" Taste sind wohl vertauscht. Du wolltest doch sicher "Flurfunk" schreiben, oder? :yes:
 
Na, ich glaub das es bei Flurfunk (was auch immer des is) keine rechtlichen Beschränkungen gibt ... ;)

Also lieber Flurfunk gehört haben ... was weiss ich, was die da von Flugzeugen reden ... ;D
 
Mensch, das war Spaß. :no:

Da es eigentlich nicht erlaubt ist den "Flugfunk" abzuhören, du es aber so öffentlich zugibst, wollte ich es etwas "entschärfen".

Flurfunkweiterbildung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Flurfunk

Ein Wortspiel, nichts anderes als ein Wortspiel. Ach, es ist spät, ich muss ins Betti ...

:thbup:
 
Zuletzt bearbeitet:
und wenn der Anflug noch 'weit genug' weg ist, kann man auch crossen lassen. Nach Sicht geht so vieles..... da muß man nur mal die Messmühle anschauen, so den lieben langen Tag.....

Saigor
 
genau ist es das Land, im Falle München wäre das die Regierung von Oberbayern, Abteilung Luftamt Süd.
Heisst Aussenstart- und Landeerlaubnis.
Zustimmung des Grundstückseigentümers ist Voraussetzung.
Genehmigung gilt nur für einen definierten Ort. Wenn man sich einigermassen geschickt anstellt, dann erteilt einem die Behörde auch eine längerfristige Erlaubnis
(Bewegungen kontingentiert natürlich ). Aber wie oben schon gesagt, man sollte vertretbare Gründe haben. Die
Behördenmitarbeiter wollen sich natürlich von den Medien auch nicht ans Bein pinkeln lassen, wegen irgendwelcher Spassflüge, über die Nachbarschaft sich aufregt.

Bei Notlagen brauchts keine Erlaubnis.


grüsse

arnie

ganz so einfach ist es nicht.... Heliports müßen wie alle Flugplätze genehmigt werden! Hierzu bedarf es einer Planfeststellung gemäß LufVG, sofern es sich nicht um einmalige Ausnahmegenehmigungen handelt.

Heliports für den VFR Verkehr müßen genau wie Flugplätze gemäß der Richtlinie des Bundes für Hindernisfreiheit sowie Markierung und Befeuerung angelegt werden. Soll es ein IFR-Heliport sein, bedarf es zusätzlich noch weiterer Untersuchungen wie Hindernisbefliegung, Anbindung an das IFR Streckennetz usw....

Aber um einmal auf Nachbars Wiese zu landen, reicht das Luftamt Südbayern.... wie gesagt.. einmal!!!

Gruß
 
ganz so einfach ist es nicht.... Heliports müßen wie alle Flugplätze genehmigt werden! Hierzu bedarf es einer Planfeststellung gemäß LufVG, sofern es sich nicht um einmalige Ausnahmegenehmigungen handelt.

Heliports für den VFR Verkehr müßen genau wie Flugplätze gemäß der Richtlinie des Bundes für Hindernisfreiheit sowie Markierung und Befeuerung angelegt werden. Soll es ein IFR-Heliport sein, bedarf es zusätzlich noch weiterer Untersuchungen wie Hindernisbefliegung, Anbindung an das IFR Streckennetz usw....

Aber um einmal auf Nachbars Wiese zu landen, reicht das Luftamt Südbayern.... wie gesagt.. einmal!!!

Gruß


also, noch einen Nachtrag dazu:
ich habe meine Lizenz 1997 gemacht und damals für das alleinstehende Haus meiner Eltern ein Kontingent von 10
Bewegungen auf ein Jahr genehmigt gekriegt (liegt allerdings in einem anderen Bundesland). Kann sein, dass sich durch das Engagment unserer "Umweltfreunde" das in der Zwischenzeit geändert hat, ich flieg sowieso fast nur im Ausland und hab zwischenzeitlich nichts mehr beantragt.

Das Luftamt Süd hier in München gab mir eben die Auskunft, dass generell Erlaubnisse nur für eine Bewegung erteilt werden, danach sei ein neuer Antrag nötig. Ausnahmen gäbs aber dennoch, z.B. wenn an Wochenenden auf Veranstaltungen Rundflüge angeboten werden.

grüsse

arnie
 
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