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genau ist es das Land, im Falle München wäre das die Regierung von Oberbayern, Abteilung Luftamt Süd.
Heisst Aussenstart- und Landeerlaubnis.
Zustimmung des Grundstückseigentümers ist Voraussetzung.
Genehmigung gilt nur für einen definierten Ort. Wenn man sich einigermassen geschickt anstellt, dann erteilt einem die Behörde auch eine längerfristige Erlaubnis
(Bewegungen kontingentiert natürlich ). Aber wie oben schon gesagt, man sollte vertretbare Gründe haben. Die
Behördenmitarbeiter wollen sich natürlich von den Medien auch nicht ans Bein pinkeln lassen, wegen irgendwelcher Spassflüge, über die Nachbarschaft sich aufregt.
Bei Notlagen brauchts keine Erlaubnis.
grüsse
arnie
Ich schätze mal das es zwischen Crossen und aufsetzen 20 sek waren.und wenn der Anflug noch 'weit genug' weg ist, kann man auch crossen lassen. Nach Sicht geht so vieles..... da muß man nur mal die Messmühle anschauen, so den lieben langen Tag.....
Saigor
ganz so einfach ist es nicht.... Heliports müßen wie alle Flugplätze genehmigt werden! Hierzu bedarf es einer Planfeststellung gemäß LufVG, sofern es sich nicht um einmalige Ausnahmegenehmigungen handelt.
Heliports für den VFR Verkehr müßen genau wie Flugplätze gemäß der Richtlinie des Bundes für Hindernisfreiheit sowie Markierung und Befeuerung angelegt werden. Soll es ein IFR-Heliport sein, bedarf es zusätzlich noch weiterer Untersuchungen wie Hindernisbefliegung, Anbindung an das IFR Streckennetz usw....
Aber um einmal auf Nachbars Wiese zu landen, reicht das Luftamt Südbayern.... wie gesagt.. einmal!!!
Gruß