Braucht MUC die 3. Runway und den Satelliten? (bis 12/2013)

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Nicht offen für weitere Antworten.
Das mit dem "so einen Gesellschafter ..." von @ikarus ist aus meiner Sicht übrigens eine der ganz zentralen Fragen, die für mich noch nicht befriedigend beantwortet sind.

Vor einiger Zeit hat man sich in Deutschland (demokratisch) entschieden, dass viele bis dahin staatlich Aufgaben privatwirtschaftlich organisiert werden. Auch wenn ich davon nicht überzeugt bin, so sind doch viele ehemals staatlich Aufgaben (Bahn, Post, Infrastruktur, ...) privatisiert oder zumindest in private Rechtsformen (AG, GmbH) umgewandelt worden. Rein ideologisch bedeutet das ja auch, dass diese Aufgaben nicht mehr dem Gemeinwohl, sondern unternehmerischem Denken unterliegen sollten. Wie gesagt, ich bin nicht in allen Bereichen von der Sinnhaftigkeit überzeugt, aber es ist nun einmal so.

Die Entscheidung der FMG pro 3. Startbahn war also primär eine unternehmerische Entscheidung, die Nützlichkeit für die Allgemeinheit per Definition einer GmbH nicht oberstes Ziel (auch wenn es hier wohl so wäre). Mir ist nun aber nicht klar, wieso solche unternehmerischen Entscheidungen Gegenstand plebiszitärer Entscheidungen sein können. Hier liegt ein Widerspruch in sich: entweder ist ein Flughafen Staatsaufgabe und damit solchen Entscheidungen zugänglich oder eben nicht, aber eine Mischung ist für mich denklogisch nicht nachvollziehbar.

Spannend finde ich auch die Überlegung, wo hier der Einfluss von Wahlentscheidungen auf die Ausübung der Gesellschafterrechte von Gebietskörperschaften eine Grenze finden soll. Beispiele für meine Überlegungen:

- Hofbräuhaus gehört dem Freistaat Bayern: müssen wir demnächst mit einem Volksentscheid über die Höchstmenge des gebrauten Weißbieres rechnen?

- VW: stimmt Niedersachsen demnächst darüber ab, ob bei dem neuen Golf auch noch die Farbe "gelb" im Angebot sein soll?

Es lassen sich noch beliebig viele privatisierte Staatsunternehmen finden, für die sich solche Fragen ergeben. Eine Lösung für mich nicht absehbar.

Aus meiner Sicht wäre die Sache ganz einfach:

Eine GmbH / AG ... hat unternehmerisch zu denken, nicht staatstragend (ist natürlich ideal, wenn beide Ziele übereinstimmen = 3. Startbahn; den konnte ich mir nicht verkneifen). Sie hat zunächst an den eigenen Gewinn / Vorteil zu denken. Sie hat daneben auch eine soziale Verantwortung, ohne wie der Staat das Gemeinwohl als oberstes Ziel zu verfolgen. Sie hat dafür zu sorgen, dass alle von den unternehmerischen Entscheidungen Betroffenen entsprechend schadlos gestellt sind (wobei ich @munich zustimme: wer später dort hingezogen ist braucht jetzt nicht anzukommen und was zu fordern), das war es dann aber auch. Solche Entscheidungen stehen nicht zur Entscheidung durch das Volk zur Verfügung!

Noch einmal zum Schluss: die Entscheidung zur Privatisierung ist eine diskussionswürdige Sache. Das ist aber demokratisch entschieden worden und dann sollten wir auch die Folgen daraus akzeptieren. Wir nehmen ja auch die Vorteile daraus gerne mit.

Tut mir leid, dass es etwas mehr Text wurde, aber mich regt das pseudodemokratische Getue immer mehr auf. Ich verstehe die Klagen der direkt Betroffenen, aber die Immer - Betroffenen regen mich einfach auf.

Thomas
 
Falls auf die Stadt München tatsächlich Schadensersatz zahlen müsste, ist dann in so einem Fall der Bürgerentscheid immer noch bindend oder nicht?
 
...Der Vergleich, den Du hier aufstellst ist aber nicht ganz fair. Bei Volksentscheiden gibt es nur ein JA oder NEIN, d.h. eine Seite wird immer die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen haben. ...
Daß der Vergleich hinkt, ist mir auch klar, zeigt aber wieder, daß wir hier ein Demokratieproblem haben.

Wenn bei einem Volksentscheid die Frage lediglich Ja/Nein ist, kann aber auch nicht der Unterlegene gewinnen, nur weil die Gegenseite das Quorum nicht erreicht hat, aber eine relative Mehrheit erzielt hat. Das Thema ist einfach heikel. Hinterher gibt es keinen richtigen Gewinner, weswegen das eigentlich in die Hände der gewählten Volksvertreter gehört.

Die einzig interessante Frage ist, was war Dein Endpreis (inkl. Steuern, Gebühren, Treibstoffzuschlag, Kreditkartengebühr, Versicherungen, Gepäck, etc.)? War es ein einfacher Flug oder round trip? War es eine Rennstrecke oder ein selten angeflogenes Ziel? An welchem Wochentag und zu welcher Uhrzeit bist Du geflogen?
Den Endpreis weiß ich nicht mehr. Mir war beim Buchen aufgefallen, daß der Preis ohne Steuern billiger war, als eine kurz vorher stattgefundene Bahnfahrt nach München.
 
Heute, So., d. 24.06.12 um 10°° Diskussion in BR2

Liebe Flughafenfreunde,

heute um 10°° gibt es im Rundfunk bei Bayern 2 nochmals eine Diskussion zur Abstimmung bzgl. Flughafen bzw. ob der Ausbau trotzden weiterbetrieben werden soll. Ich bitte Euch zahlreich an dieser Diskussion teilzunehmen, damit nicht auch hier die Gegner wieder die Oberhand haben!

Man kann unter der kodtenlosen Telefonnummer 0800 94 95 95 5 anrufen!

Danke!
 
Den Endpreis weiß ich nicht mehr. Mir war beim Buchen aufgefallen, daß der Preis ohne Steuern billiger war, als eine kurz vorher stattgefundene Bahnfahrt nach München.

So kannst Du den Vergleich aber nicht anstellen.
Wenn Dein Erdbeerjoghurt im Supermarkt 5 cent kostet, plus 15 cent Becherzuschlag, 10 cent Transport- und Einräumgebühr, 3 cent Erdbeeranbauabgabe und 4 cent Lebensmittelsicherheitssteuer, dann würdest Du wohl auch nicht behaupten, daß der Joghurt nebendran mit 25 cent Endpreis völlig überteuert ist. Schließlich kostet der Joghurt an sich ja nur 5 cent. Blöd nur, daß Du ihn zu dem Preis nicht kaufen kannst. ;)

Diese Art der Preisgestaltung ist zwar modern, man sollte ihr aber nicht erliegen, wenn man derjenige ist, der bezahlt.
 
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Liebe Flughafenfreunde,

heute um 10°° gibt es im Rundfunk bei Bayern 2 nochmals eine Diskussion zur Abstimmung bzgl. Flughafen bzw. ob der Ausbau trotzden weiterbetrieben werden soll. Ich bitte Euch zahlreich an dieser Diskussion teilzunehmen, damit nicht auch hier die Gegner wieder die Oberhand haben!

Man kann unter der kodtenlosen Telefonnummer 0800 94 95 95 5 anrufen!

Danke!

Sorry liebe Mitglieder,

hier unterlag ich einem Irrtum! Ich habe die Vorhersage nur so am Rande gehört. Offensichtlich bin ich einem Irrtum unterlegen!
 
Liebe Flughafenfreunde,

heute um 10°° gibt es im Rundfunk bei Bayern 2 nochmals eine Diskussion zur Abstimmung bzgl. Flughafen bzw. ob der Ausbau trotzden weiterbetrieben werden soll. Ich bitte Euch zahlreich an dieser Diskussion teilzunehmen, damit nicht auch hier die Gegner wieder die Oberhand haben!

Man kann unter der kodtenlosen Telefonnummer 0800 94 95 95 5 anrufen!

Danke!

Achtung! Läuft auf Bayern5!
 

Wenn ich sowas schon höre "...Die Mehrheit der Münchner hat gegen den Ausbau gestimmt..." wird mir übel.
Gerade mal 30% sind überhaupt zur Wahl gegangen und von denen haben 54% dagegen gestimmt, also 180.000.
Möchte nicht wissen, wie viele von denen von den Gegnern mit ihrem Geschwafel zu dieser Entscheidung "überredet" wurden.

Und das bei einem Infrastrukturprojekt mit bayernweiter, ja sogar deutschlandweiter Bedeutung.
Sowas ist einfach nur unfair.
 
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Falls auf die Stadt München tatsächlich Schadensersatz zahlen müsste, ist dann in so einem Fall der Bürgerentscheid immer noch bindend oder nicht?
Bindend ist er in jedem Fall für ein Jahr.

Das ganze ist irgendwie mit S21 vergleichbar, wo ja die neue grünrote Landesregierung in BaWü auch gehofft hat, mit dem landedsweiten Volksentscheid ein Votum dafpr zu kriegen, damit man aus dem Projekt einseitig aussteigen kann. Und falls es wirklich so gekommen wäre, dann hätte sich das Land BaWü ohne wenn und aber eine deftige Schadenersatzklage eingefangen, weil es ja vertragsbrüchig geworden wäre. Und genau so wäre es bei der 3. Startbahn auf mit der Stadt München, wenn sie jetzt nach dem ablehnenden Votum vertragsbrüchig werden will, also aus dem Projekt 3. Startbahn aussteigen wollte, für das sie ja bereits ihr Ok gegeben hat.

Somit ist nun die politische Frage, wie Ude hier den Spagat zwischen dem dem Bürgerentscheid und seinen vertraglichen Pflichten für MUC schafft und somit aus der Sache rauskommt. Er hat als OB den Eid geschworen, Schaden von der Stadt abzuwenden, also faktisch jetzt Schadenersatzklagen zu verhindern, aber gleichzeitig auch daran zu denken, dass die Wirtschaft dadurch keinen Schaden nimmt, die ganz klar nach der 3. Bahn verlangt. Würde Ude doch jetzt dafür sorgen, dass die Stadt München ihre Anteile anm Flughafen verkauft und damit durchkommt, dann wäre er politisch extrem angeschlagen, eben weil er dann einem Kuhhandel und massivem Druck zugestimmt hätte, sich also in die Ecke drängen ließ. Das wäre politischer Selbstmord, auch weil dann die Grünen und die Freien zur Landtagswahl der SPD gehörig Stimmen abnehmen würden.

Und selbst wenn es einen bayernweiten Volksentscheid zum Bau der 3. Bahn geben sollte und dieser positiv dafür ausginge, so wäre Ude immer noch ein Jahr an das Votum, der Stadt gebunden. Wie Ude es auch macht - er ist jetzt als Kandidat für dem Ministerpräsidenten nicht unwesentlich angeschlagen, eben weil ihn beiden Konkurrenzlager damit festnageln und ausstechen können.
 
Wenn bei einem Volksentscheid die Frage lediglich Ja/Nein ist, kann aber auch nicht der Unterlegene gewinnen, nur weil die Gegenseite das Quorum nicht erreicht hat, aber eine relative Mehrheit erzielt hat. Das Thema ist einfach heikel. Hinterher gibt es keinen richtigen Gewinner, weswegen das eigentlich in die Hände der gewählten Volksvertreter gehört.

Wenn bei einem Volks- oder Bürgerentscheid das nötige Quorum nicht erreicht wird, gilt er als gescheitert, d.h. das Volk hat keine Antwort auf die Frage gegeben (weder Ja noch Nein). Im Falle der 3. Startbahn hätte also der Stadtrat der Stadt München abstimmen müssen. Man kann sich leicht ausrechnen, wie der Stadtrat entschieden hätte; die Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat sind bekannt.
 
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Ich finde es eigentlich ziemlich schade, dass das gewölbte Glasdach um den Vorfeldtower nicht nicht der Art und Weise realisiert wird, wie es in diesem Entwurf zu sehen ist. Auch das Wasserbecken um den Tower sah sehr edel aus.
Wenn man sich als T2BG wirklich an diesen Masterplänen orientiert müsste vor einem Satelliten B ja erst mal das T des A-Satelliten zu einem H ausgebaut werden.

Weiter unten im Dokument sieht man auch nochmal den Entwurf für den Umbau des Zentralbereichs... Wäre schon schön, wenn das so gekommen wäre... ;)
Von der 3. Startbahn will ich gar nicht erst anfangen.

Gruß
T.H.
 
Ich finde es eigentlich ziemlich schade, dass das gewölbte Glasdach um den Vorfeldtower nicht nicht der Art und Weise realisiert wird, wie es in diesem Entwurf zu sehen ist. Auch das Wasserbecken um den Tower sah sehr edel aus.
Wenn man sich als T2BG wirklich an diesen Masterplänen orientiert müsste vor einem Satelliten B ja erst mal das T des A-Satelliten zu einem H ausgebaut werden.

Weiter unten im Dokument sieht man auch nochmal den Entwurf für den Umbau des Zentralbereichs... Wäre schon schön, wenn das so gekommen wäre... ;)
Von der 3. Startbahn will ich gar nicht erst anfangen.
Ja mit dem Wasserbecken wäre das richtig schön geworden, ich hätte aber den Pier ost, wenn er denn kommt, in zwei stück aufgeteilt, in pier südost und nordost, sozusagen eine U-Form, damit man wieder einen großen Teil dieser lästigen Außenpositionen in Terminalpositionen umwandeln könnte!
 


Ähm ... Was will den MUC einklagen und vor allen dingen gegen wen? Dieser Artikel ist die digitale Tinte nicht Wert, mit der dieser geschrieben worden ist.

Es wird juristisch keine Möglichkeit geben gegen einen Gesellschafter erfolgreich zu klagen. Hier kann es maximal um die Klagen von Anwohnern etc. gehen. Damit kann von "den Bau einklagen" auf gar keinen Fall die Rede sein.
 
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Selten so viel Unsinn in einem Artikel gelesen! Die FMG hat KEINE Klage gegen einen ihrer Gesellschafter angekündigt.

Derzeit laufen 20 Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss. Bei diesen Klagen ist nicht die FMG die beklagte Partei sondern der Freistaat Bayern. Hätten sich die Gesellschafter in der letzten Versammlung mehrheitlich dafür ausgesprochen, die Planungen einzustellen, dann wären auch diese Klagen hinfällig geworden. Da es für den Antrag der Stadt München aber bekanntlich keine Mehrheit gab, laufen die Planungen weiter und auch die Klagen werden weiter geführt. Eigentlich ganz einfach.

Unabhängig vom Ausgang dieser 20 Klagen hat die Stadt München weiterhin ihr Vetorecht, d.h. auch wenn alle 20 Klagen abgewiesen werden, braucht die FMG die Zustimmung aller ihrer Gesellschafter.
 
Recht interessant finde ich die Diskussion zu dem Artikel. Ein Betroffener "GustavGans" meint hier, ohne die Dritte würden die Probleme für die eh schon Betroffenen grösser werden. Hat er nicht ganz unrecht in meinen Augen.

Martin
 
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