Altberater
Mitglied
Das mit dem "so einen Gesellschafter ..." von @ikarus ist aus meiner Sicht übrigens eine der ganz zentralen Fragen, die für mich noch nicht befriedigend beantwortet sind.
Vor einiger Zeit hat man sich in Deutschland (demokratisch) entschieden, dass viele bis dahin staatlich Aufgaben privatwirtschaftlich organisiert werden. Auch wenn ich davon nicht überzeugt bin, so sind doch viele ehemals staatlich Aufgaben (Bahn, Post, Infrastruktur, ...) privatisiert oder zumindest in private Rechtsformen (AG, GmbH) umgewandelt worden. Rein ideologisch bedeutet das ja auch, dass diese Aufgaben nicht mehr dem Gemeinwohl, sondern unternehmerischem Denken unterliegen sollten. Wie gesagt, ich bin nicht in allen Bereichen von der Sinnhaftigkeit überzeugt, aber es ist nun einmal so.
Die Entscheidung der FMG pro 3. Startbahn war also primär eine unternehmerische Entscheidung, die Nützlichkeit für die Allgemeinheit per Definition einer GmbH nicht oberstes Ziel (auch wenn es hier wohl so wäre). Mir ist nun aber nicht klar, wieso solche unternehmerischen Entscheidungen Gegenstand plebiszitärer Entscheidungen sein können. Hier liegt ein Widerspruch in sich: entweder ist ein Flughafen Staatsaufgabe und damit solchen Entscheidungen zugänglich oder eben nicht, aber eine Mischung ist für mich denklogisch nicht nachvollziehbar.
Spannend finde ich auch die Überlegung, wo hier der Einfluss von Wahlentscheidungen auf die Ausübung der Gesellschafterrechte von Gebietskörperschaften eine Grenze finden soll. Beispiele für meine Überlegungen:
- Hofbräuhaus gehört dem Freistaat Bayern: müssen wir demnächst mit einem Volksentscheid über die Höchstmenge des gebrauten Weißbieres rechnen?
- VW: stimmt Niedersachsen demnächst darüber ab, ob bei dem neuen Golf auch noch die Farbe "gelb" im Angebot sein soll?
Es lassen sich noch beliebig viele privatisierte Staatsunternehmen finden, für die sich solche Fragen ergeben. Eine Lösung für mich nicht absehbar.
Aus meiner Sicht wäre die Sache ganz einfach:
Eine GmbH / AG ... hat unternehmerisch zu denken, nicht staatstragend (ist natürlich ideal, wenn beide Ziele übereinstimmen = 3. Startbahn; den konnte ich mir nicht verkneifen). Sie hat zunächst an den eigenen Gewinn / Vorteil zu denken. Sie hat daneben auch eine soziale Verantwortung, ohne wie der Staat das Gemeinwohl als oberstes Ziel zu verfolgen. Sie hat dafür zu sorgen, dass alle von den unternehmerischen Entscheidungen Betroffenen entsprechend schadlos gestellt sind (wobei ich @munich zustimme: wer später dort hingezogen ist braucht jetzt nicht anzukommen und was zu fordern), das war es dann aber auch. Solche Entscheidungen stehen nicht zur Entscheidung durch das Volk zur Verfügung!
Noch einmal zum Schluss: die Entscheidung zur Privatisierung ist eine diskussionswürdige Sache. Das ist aber demokratisch entschieden worden und dann sollten wir auch die Folgen daraus akzeptieren. Wir nehmen ja auch die Vorteile daraus gerne mit.
Tut mir leid, dass es etwas mehr Text wurde, aber mich regt das pseudodemokratische Getue immer mehr auf. Ich verstehe die Klagen der direkt Betroffenen, aber die Immer - Betroffenen regen mich einfach auf.
Thomas
Vor einiger Zeit hat man sich in Deutschland (demokratisch) entschieden, dass viele bis dahin staatlich Aufgaben privatwirtschaftlich organisiert werden. Auch wenn ich davon nicht überzeugt bin, so sind doch viele ehemals staatlich Aufgaben (Bahn, Post, Infrastruktur, ...) privatisiert oder zumindest in private Rechtsformen (AG, GmbH) umgewandelt worden. Rein ideologisch bedeutet das ja auch, dass diese Aufgaben nicht mehr dem Gemeinwohl, sondern unternehmerischem Denken unterliegen sollten. Wie gesagt, ich bin nicht in allen Bereichen von der Sinnhaftigkeit überzeugt, aber es ist nun einmal so.
Die Entscheidung der FMG pro 3. Startbahn war also primär eine unternehmerische Entscheidung, die Nützlichkeit für die Allgemeinheit per Definition einer GmbH nicht oberstes Ziel (auch wenn es hier wohl so wäre). Mir ist nun aber nicht klar, wieso solche unternehmerischen Entscheidungen Gegenstand plebiszitärer Entscheidungen sein können. Hier liegt ein Widerspruch in sich: entweder ist ein Flughafen Staatsaufgabe und damit solchen Entscheidungen zugänglich oder eben nicht, aber eine Mischung ist für mich denklogisch nicht nachvollziehbar.
Spannend finde ich auch die Überlegung, wo hier der Einfluss von Wahlentscheidungen auf die Ausübung der Gesellschafterrechte von Gebietskörperschaften eine Grenze finden soll. Beispiele für meine Überlegungen:
- Hofbräuhaus gehört dem Freistaat Bayern: müssen wir demnächst mit einem Volksentscheid über die Höchstmenge des gebrauten Weißbieres rechnen?
- VW: stimmt Niedersachsen demnächst darüber ab, ob bei dem neuen Golf auch noch die Farbe "gelb" im Angebot sein soll?
Es lassen sich noch beliebig viele privatisierte Staatsunternehmen finden, für die sich solche Fragen ergeben. Eine Lösung für mich nicht absehbar.
Aus meiner Sicht wäre die Sache ganz einfach:
Eine GmbH / AG ... hat unternehmerisch zu denken, nicht staatstragend (ist natürlich ideal, wenn beide Ziele übereinstimmen = 3. Startbahn; den konnte ich mir nicht verkneifen). Sie hat zunächst an den eigenen Gewinn / Vorteil zu denken. Sie hat daneben auch eine soziale Verantwortung, ohne wie der Staat das Gemeinwohl als oberstes Ziel zu verfolgen. Sie hat dafür zu sorgen, dass alle von den unternehmerischen Entscheidungen Betroffenen entsprechend schadlos gestellt sind (wobei ich @munich zustimme: wer später dort hingezogen ist braucht jetzt nicht anzukommen und was zu fordern), das war es dann aber auch. Solche Entscheidungen stehen nicht zur Entscheidung durch das Volk zur Verfügung!
Noch einmal zum Schluss: die Entscheidung zur Privatisierung ist eine diskussionswürdige Sache. Das ist aber demokratisch entschieden worden und dann sollten wir auch die Folgen daraus akzeptieren. Wir nehmen ja auch die Vorteile daraus gerne mit.
Tut mir leid, dass es etwas mehr Text wurde, aber mich regt das pseudodemokratische Getue immer mehr auf. Ich verstehe die Klagen der direkt Betroffenen, aber die Immer - Betroffenen regen mich einfach auf.
Thomas