Lufthansa außerhalb München - Allgemein

Sie hätte sich besser bei Swiss beworben.

Wieso Schweiz? Mir kommt da gerade Griechenland in den Sinn... ;D

Die Mindestgröße ist selbstverständlich nicht willkürlich gewählt, die Cockpit-Geometrie legt hier die Grenzen fest: Sitze und Ruderpedale sind nicht endlos verstellbar und auch die Kopf-Augen-Partie muss zwangsweise innerhalb einer gewissen Bandbreite positioniert werden, um die richtigen 'visual cues' für jede Landung zu haben.

Außerdem müssen bestimmte Schalter am Overhead Panel ziemlich weit oben (bei Airbus z.B. Engine Fire Pushbutton & Co) angeschnallt im Sitzen erreichbar sein.

Insofern kann es sich bei diesem erstinstanzlichen Urteil ja wohl nur um einen 'Irrtum' handelt. Aber was ist heute schon noch sicher...

Gruß MAX
 
Insofern kann es sich bei diesem erstinstanzlichen Urteil ja wohl nur um einen 'Irrtum' handelt. Aber was ist heute schon noch sicher...
Ich habe mich nicht klar genug ausgedrückt: LH hat den Prozeß gewonnen - bzw. die Klage der Kandidatin wurde abgewiesen.

Bei Swiss ist die Grenze zwar abweichend bei 1,60 - damit aber außerhalb der deutschen Jurisdiktion. Ob diese Regel aus dem Instrumentarium der Crossair oder Swissair stammt, weiß ich nicht. Crossair wäre allerdings immerhin plausibel.

Insgesamt also wohl kaum eine rechtswidrige Diskriminierung wegen Geschlecht, sondern eine rechtmäßige wegen technisch sachgemäßer Erwägungen, und als solche auch nicht willkürlich.
 
Ah so, sorry ich hatte heute noch keine Zeit für Tageszeitung und Pressespiegel.

Naja, keine Schadensersatz aber trotzdem Diskriminierung? Dieser Spruch mag ja evtl. (!) formal-juristisch belastbar sein, läßt aber die Realität des Alltags völlig aus den Augen. Mal sehen wie's weitergeht.

Gruß MAX
 
WIESO eigentlich überhaupt auf Schadensersatz klagen? Das hört sich für mich nach einem leicht beleidigtem kindischem Verhalten an.

Ohne es zu wissen, klingt das ganze für mich schwer nach dem Betrag, den man in die Pilotenausbildung investiert. Und diesen will sie jetzt plus evtl Zeitaufwand etc von Lufthansa zurückbekommen. Geht in meinen Augen aber nur, wenn Lufthansa ihr vorher schon verbindlich einen Arbeitsvertrag angeboten hat, vorausgesetzt sie absolviert alle Tests erfolgreich. Nur dumm, dass sie ihre Vertragspflicht bei der Größenangabe nicht eingehalten hat, somit sollte das schwer werden.
 
Max

Naja, zu einem Begriff wie Diskriminierung gibt es eine Definition aus der ständigen Rechtsprechung, hinter die ein Gericht bei klarem Sachverhalt praktisch nicht zurück kann. Nicht jede Diskriminierung ist aber per se, also aus sich heraus, rechtswidrig. Das ist der entscheidende Punkt.

Erfreulich finde ich ferner, daß LH diesmal explizit erklärt hat, einer außergerichtlichen Einigung im Interesse des Rechtsfriedens (den nur ein Urteil schafft) aus dem Weg gegangen zu sein. Hier erinnert man sich sogleich an die vielkritisierte Prozeßführung gegen den Hamburger Meilenkönig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Außerdem müssen bestimmte Schalter am Overhead Panel ziemlich weit oben (bei Airbus z.B. Engine Fire Pushbutton & Co) angeschnallt im Sitzen erreichbar sein.

Gruß MAX

Kann ich nur bestätigen. Mit 1,73 habe ich die damalige Minimalgröße von 1,70 nur knapp überschritten. Ich musste mich im Airbus-Cockpit ganz schön strecken, um am overhead-panel die oberen Reihen zu erreichen.
Andererseits habe ich mir wesentlich seltener den Kopf im Cockpit gestoßen als andere...

Viele Grüße aus dem Ruhestand im Norden

Werner
 
Naja, zu einem Begriff wie Diskriminierung gibt es eine Definition aus der ständigen Rechtsprechung, hinter die ein Gericht bei klarem Sachverhalt praktisch nicht zurück kann. Nicht jede Diskriminierung ist aber per se, also aus sich heraus, rechtswidrig. Das ist der entscheidende Punkt.

Noch einmal zur ergänzenden Klarstellung dessen, was Machrihanish hier schon sehr richtig dargelegt hat:
Es gibt gar kein Problem, und das Gericht hat auch ein nachvollziehbares (in meinen Augen) und juristisch richtiges Urteil getroffen, LH hat gewonnen.

Daß sich viele hier an der Feststellung der Diskriminierung stören liegt in erster Linie an den Unterschieden zwischen Deutsch und Juristisch. Darum kurz zur Erklärung: die Feststellung der Diskriminierung ist die juristische Feststellung des Vorliegens eines Sachverhaltes, nämlich dem, daß die Festlegung einer Mindestkörpergröße in der Praxis zur Folge hat, daß Frauen geringere Chancen als Männer haben, weil diese nun mal im Schnitt kleiner sind. Für einen Juristen ist dies in seiner Juristischen Sprache, die mit Deutsch nur zufällig die gleichen Worte teilt, nunmal eine Diskriminierung. Ein Normalbürger würde wohl einen anderen Begriff (bzw. hier wohl eine Beschreibung) benutzen.

Für den Juristen ist die Feststellung einer Diskriminierung erst einmal rechtsfolgenlos, ein erster Schritt: die Feststellung des Vorliegens einer Diskriminierung wird erst problematisch, wenn diese nicht gerechtfertigt ist. Hier hat das Gericht aber festgestellt, daß sie gerechtfertigt ist... Also: kein Problem.

Ähnliches würde übrigens passieren, wenn ein Rollstuhlfahrer als Feuerwehrmann oder Hochseiltänzer abgelehnt würde und er sich dagegen wehrt. Das Gericht würde eine Diskriminierung wegen einer Körperbehinderung feststellen. Daß es diese dann als gerechtfertigt ansehen würde dürfte zu erwarten sein. Gewinner des Prozesses dann wieder: Feuerwehr/Zirkus.

Whoops
 
Ich glaube, wie ich das im Flottenthread schon geschrieben habe, dass sich LH für das Space-Flex Konzept entschieden hat

http://www.aviationnews.eu/blog/wp-c...x_PRM_mode.jpg

Damit kann man die Anzahl an Sitzen erhöhen, ohne den Abstand zu verringern. Ich glaube aber, dass man das, wenn überhaupt, nur in die neueren einbauen wird (D-AIZ*, D-AIB*, D-AID*, D-AISH+ und vielleicht auch D-AGW*).
 
Ich hatte deinen Beitrag und die erste Antwort im 'Off Topic Verschiebethread' entdeckt...?
Wie auch immer, hier passt das Thema aufgrund der Klage gegen Lufthansa auch gut rein.

Ist ja auch egal. Solange es trozdem lebendig besprochen wird ist es ja gut :)


moddin hat gesagt.:
Ohne es zu wissen, klingt das ganze für mich schwer nach dem Betrag, den man in die Pilotenausbildung investiert. Und diesen will sie jetzt plus evtl Zeitaufwand etc von Lufthansa zurückbekommen. Geht in meinen Augen aber nur, wenn Lufthansa ihr vorher schon verbindlich einen Arbeitsvertrag angeboten hat, vorausgesetzt sie absolviert alle Tests erfolgreich. Nur dumm, dass sie ihre Vertragspflicht bei der Größenangabe nicht eingehalten hat, somit sollte das schwer werden.

Soweit ich das verstanden habe hat die Frau alle Einstellungstests bestanden und ist dann bei der Medizinischen Untersuchung (die wohl erst am Ende kam) aufgrund der Koerpergroesse durchgefallen. Das klingt fuer mich nicht so als wenn da schon irgendein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde.

Cooger013 hat gesagt.:
Peinlich für mich weil ich mich einzig auf eine Aussage von Captain Kimchi verlassen hatte. Soll nicht wieder vorkommen.

Es tut mir sehr leid wenn meine Aussage dich etwas verwirrt hatte. Ich wollte den geposteten Artikel nur kurz zusammenfassen, evtl ist mir dabei ein Fehler unterlaufen. Ich bitte um Verzeihung

Danke auch and Whoops und Machrihanisch fuer die Aufklaerung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist ja auch egal. Solange es trozdem lebendig besprochen wird ist es ja gut :)

Soweit ich das verstanden habe hat die Frau alle Einstellungstests bestanden und ist dann bei der Medizinischen Untersuchung (die wohl erst am Ende kam) aufgrund der Koerpergroesse durchgefallen. Das klingt fuer mich nicht so als wenn da schon irgendein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde.


Es tut mir sehr leid wenn meine Aussage dich etwas verwirrt hatte. Ich wollte den geposteten Artikel nur kurz zusammenfassen, evtl ist mir dabei ein Fehler unterlaufen. Ich bitte um Verzeihung

Danke auch and Whoops und Machrihanisch fuer die Aufklaerung.

@Captain Kimchi
wenn du zitierst bitte unbedingt den jeweiligen User mit quoten!!
Sonst werden die postings falsch zugeordnet, denn niemand macht sich die Mühe zurück zu blättern.
Im obigen Beispiel stammt lediglich die erste Aussage von mir...
 
Soweit ich das verstanden habe hat die Frau alle Einstellungstests bestanden und ist dann bei der Medizinischen Untersuchung (die wohl erst am Ende kam) aufgrund der Koerpergroesse durchgefallen. Das klingt fuer mich nicht so als wenn da schon irgendein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde.

Das ist richtig, das Medical ist erst nach BU (DLR-Test) und FQ (LH-Test). Und LH wäre ja blöd wenn sie jemanden einen Vertrag geben der sich gesundheitlich nicht eignet. Man geht halt davon aus dass diejenigen die medizinisch nicht passen (Farbenblind, zu klein, zu Fehlsichtig,...) sich größtenteils schon gar nicht bewerben weil sie bekannte Anforderungen nicht erfüllen. Wenn natürlich jemand schwindelt (3,5cm zu klein ist zu viel als dass man sich vermessen hat) und dann im Medical aussortiert wird ist der schon ziemlich selber schuld. Für wie blöd halten die denn die Mediziner?

Und dann gleich mit der Diskriminierungskeule zu kommen ist schon ein charakterliches Armutszeugnis.
Fragt sich aber dann wieso die Schwindlerin nicht in der FQ schon von den Psychologen aussortiert wurde. Vom Charakter her ist diese Dame jedenfalls untauglich.
 
Das ist richtig, das Medical ist erst nach BU (DLR-Test) und FQ (LH-Test) [...]schon gar nicht bewerben weil sie bekannte Anforderungen nicht erfüllen. Wenn natürlich jemand schwindelt (3,5cm zu klein ist zu viel als dass man sich vermessen hat) und dann im Medical aussortiert wird ist der schon ziemlich selber schuld. Für wie blöd halten die denn die Mediziner?


Auch muss man mehrmals schriftlich bestätigen das man diese körperlichen Mindestanforderungen erfüllt.

Bei der Online Bewerbung wird diese Frage gleich am Anfang gestellt: (quelle: lh-pilot.de)

[....] etwas gekürzt:

  • Sie sind zwischen 1,65 und 1,98 Metern groß
  • besitzen ein gutes Sehvermögen (Grenzwerte für Refraktionsfehler
    +/-3,0 Dioptrien, für Astigmatismus 2 Dioptrien). Bei einem Refraktionswert bis +/-5 Dioptrien und / oder Astigmatismus > 2 erfolgt eine Einzelfallprüfung durch den LH Medizinischen Dienst.
  • Sie haben noch nicht an einer luftfahrtpsychologischen Eignungsuntersuchung für Flugzeugführer beim DLR teilgenommen.
  • Sie haben nicht mehr als 5 Punkte beim Verkehrszentralregister und keine Eintragung, die auf Drogen- oder Alkoholkonsum zurückzuführen ist.

Ich erkläre verbindlich, dass ich alle hier aufgeführten Kriterien erfülle

Auch vor dem Arzt gibt es nochmals einen Fragebogen der einen befragt dieser kommt nach Hause und dort muss man eintragen wie Gross/schwer man/frau ist. Somit hat sie mehrmals wissentlich Flaschaussagen getätigt das sollte auch beachtet werden.

Das der Arzt erst nach den Tests kommt hat damit zu tun das halt die Grunduntersuchung Medical 1 auch für LH mit hohen Kosten verbunden ist, also warum sollen die vorher alle untersuchen nur damit danach 90% durch die Tests fallen?

Etwas OT noch: Auch bei anderen Berufen wo eine medizinischer Test verlangt wird ist die Untersuchung am Schluss (Polizei,Feuerwehr........)
 
Lufthansa möchte ab SFP 14 HND mit 747-8i anfliegen.

Bin mir grade unsicher, müsste NH dafür ihren HND-FRA (oder theoretisch MUC aber der startet ja erst) Flug aufgeben oder gibt es inzwischen mehr als zwei Flugpaarrechte zwischen HND und Deutschland? Unabhängig davon ob es rechtlich notwendig wäre, vermute ich, dass falls dieser Flug kommt die NH ihr Flugangebot auf FRA-TYO oder ggf MUC-TYO verkleinern würde.

Das würde dann auch erklären warum LH auf FRA-NRT von 388 auf 744 zurückgegangen ist.
 
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