Braucht MUC die 3. Runway und den Satelliten? (bis 12/2013)

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Kann man sich eigentlich die Satzung, Geschäftordnung o.Ä. der FMG downloaden, wo genau drin steht, was welches juristische Gesellschaftsmitglied genau darf, nicht darf und was es genau blockieren kann? Dazu habe ich leider noch nichts gefunden im Internet. Da wäre nämlich mal sehr interessant.

Aber im Grunde ist die Androhung von Schadenersatzklagen wegen der Untreue eines Gesellschaftsmitglieds ein normales Verfahren bzw. eine vorzusehende Eventualität, dass in der Satzung/Geschäftsordnung/etc. doch sicher genau geregelt ist.
 
Aber im Grunde ist die Androhung von Schadenersatzklagen wegen der Untreue eines Gesellschaftsmitglieds ein normales Verfahren bzw. eine vorzusehende Eventualität, dass in der Satzung/Geschäftsordnung/etc. doch sicher genau geregelt ist.
Dann wäre eher zu überlegen ob man mit Leuten, denen man unterstellt dass sie die Gesellschaft schädigen werden, überhaupt eine gemeinsame Gesellschaft gründen sollte?
 
Hättest du das nicht bitte schon 1949 posten können?

Sechs Jahrzehnte später schlau daherreden ist nicht hilfreich......
 
Sechs Jahrzehnte später schlau daherreden ist nicht hilfreich......
Hilfreich wäre es nur, wenn Bund und Land der Stadt ein hervorragendes Angebot für die Übernahme ihrer Anteile machen würden. Also eines in der Art, das man nicht ablehnen kann. Das wird teuer aber es wäre der sicherste Weg um sich nicht mit dem Votum des Bürgerentscheids beschäftigen zu müssen.
 
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Hilfreich wäre es nur, wenn Bund und Land der Stadt ein hervorragendes Angebot für die Übernahme ihrer Anteile machen würden. Also eines in der Art, das man nicht ablehnen kann. Das wird teuer aber es wäre der sicherste Weg um sich nicht mit dem Votum des Bürgerentscheids beschäftigen zu müssen.

Dürfte die Stadt hierzu überhaupt zustimmen, da ja klar der Zweck erkennbar ist, Bund und Land beschließen nach der Übertragung der Stadt-Anteile den Ausbau des Airports? Die Stadt wurde aber doch im Bürgerbegehren verpflichtet alle ihre Möglichkeiten als Gesellschafterin* zu nutzen, um den Bau der 3. Startbahn zu verhindern.

*Vielleicht unglücklich formuliert von den Gegnern. Nach einem Verkauf wäre München ja nicht mehr Gesellschafterin :)
 
Dürfte die Stadt hierzu überhaupt zustimmen, da ja klar der Zweck erkennbar ist, Bund und Land beschließen nach der Übertragung der Stadt-Anteile den Ausbau des Airports? Die Stadt wurde aber doch im Bürgerbegehren verpflichtet alle ihre Möglichkeiten als Gesellschafterin* zu nutzen, um den Bau der 3. Startbahn zu verhindern.

*Vielleicht unglücklich formuliert von den Gegnern. Nach einem Verkauf wäre München ja nicht mehr Gesellschafterin :)
Je höher das Angebot umso besser werden die Begründungen, dass die Stadt München zustimmen kann. Und spätestens nach einem Jahr kann man ja auch mit gutem Gewissen zustimmen. Bei einem Angebot von sagen wir einmal 1 Mrd. wäre München danach nahezu schuldenfrei, das kann eigentlich kein verantwortungsvoller Stadtpolitiker ablehnen.
Wenn sich Bund und Land die Summe teilen oder mit der LH dritteln, wäre die Höhe sogar erträglich.
Hätte man mal das Geld statt in die Bayerische Landesbank und deren Harakiri-Investitionen in den Flughafen gesteckt.
 
Wann hört Zumüllungsduell von euch beiden hier endlich auf? Schon seit Tagen ist hier keine normale Diskussion mehr möglich. Nix für Ungut.
 
In der "direct- Center München" Ausgabe Juli 2012, Mitarbeiterzeitung der DFS, nimmt Herbert Knur, Vorsitzender der Fluglärmkommission für den Verkehrsflughafen München, folgendermassen Stellung zur Frage: " Braucht der Verkehrsflughafen München eine dritte Bahn?". Ich zitiere das Wichtigste:

"... Es ist ein Verrat am Flughafenumland, dass- sollte es tatsächlich Kapazitätsengpässe geben- nicht die bereits raumgeordneten Bahnen realisiert werden. Oder die planfestgestellte Nebenbahn im Norden der jetzigen Hauptbahn."


Was meint der Mann:think:? Die vier Bahnen der ursprünglichen Planung aus den 70ern?
Hab ich was nicht mitbekommen? Dann tuts mir Leid. Dachte ich bin immer auf dem neuesten Stand und die letzten 400 Seiten kenn ich eigentlich:help:.

Kann es sein, das die FMG erst versucht die Maximalforderung durchzusetzen und bei nicht erreichen der Selbigen dann auf das zurückkommt, was Herr Knur meint?
 
Was meint der Mann:think:? Die vier Bahnen der ursprünglichen Planung aus den 70ern?

Könnte man meinen. Die planfestgestellte wäre ja die, die jetzt durch München (erstmal) verhindert wurde. Nur: in wie weit hat man Möglichkeiten, tatsächlich die Variante mit den 4 Bahnen (als zwei zusätzlichen) durchzubringen ? Gibt es da schon rechtsfeste Dinge zu oder stehen die nur auf einer Zeichnung ?
 
Herr Knur ist (wie es aussieht) ein populistischer Lügner.

Genau aus diesem Grund sollte bei Infrastrukturen auch nicht in einem demokratisch-politischen Prozess entschieden werden, sondern aufgrund der Rechtsstaatlichkeit.

"Ursprünglich war Dreibahnsystem genehmigt
Genehmigt wurden die Anlage und der Betrieb eines Verkehrsflughafens mit vier parallelen Start- und Landebahnen, davon zwei Hauptbahnen mit einer Länge von 4.000 m und einer Breite von 60 m sowie zwei Nebenbahnen mit einer Länge von 2.500 m und einer Breite von 45 m.

Mit dem Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 8. Juli 1979 wurde die Errichtung und der Betrieb eines Dreibahnsystems mit zwei Hauptbahnen und einer nördlichen Nebenbahn luftrechtlich zugelassen.

Da Anfang der 1980er Jahre ein verringertes Verkehrswachstum angenommen wurde, beschränkte der Planänderungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 7. Juni 1984 das am 08.07.1979 planfestgestellte Start-/Landebahnsystem auf die Zulassung von Anlage und Betrieb eines unabhängigen Zweibahnsystems.

Rechtsgrundlage
Der Bau einer weiteren Start/Landebahn ist planfeststellungspflichtig. Grundlage ist das Luftverkehrsgesetz (LuftVG).

§ 8 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz

(1) Flughäfen sowie Landeplätze mit beschränktem Bauschutzbereich nach § 17 dürfen nur angelegt, bestehende nur geändert werden, wenn der Plan nach § 10 vorher festgestellt ist. Bei der Planfeststellung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen."




Welche angeblich planfestgestellte Nebenbahn im Norden sollte die FMG jetzt einfach so bauen, Herr Knur?
Und sowas ist Bürgermeister und Mitglied in der Lärmkomission! Weg mit dem Kerl!
 
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Genau aus diesem Grund sollte bei Infrastrukturen auch nicht in einem demokratisch-politischen Prozess entschieden werden, sondern aufgrund der Rechtsstaatlichkeit.
Moin - das verstehe ich nun (logisch) nicht.

"Rechtsstaatlichkeit" ist doch gerade der demokratisch-politische Prozess, der unsere Staatsverfassung von einer Diktatur unterscheidet... Art. 20 (2) GG, "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. ...".

Welches Infrastrukturprojekt seit 1949 ließe sich denn nicht auf demokratische Autorisation zurückführen?

Exakt obiger demokratisch-politische Prozeß hat uns eines der dichtesten Infra-Netze der Welt verschafft.

Oder verstehe ich Dich hier falsch?

Grüße,

M.
 
@Machrihanish

Vollkommen richtig. In diesem Zusammenhang ist der Gedanke, wenn ich das Recht habe zu bauen, und eine bestimme (überschaubare) Bevölkerungsschicht entscheidet demokratisch anders - was gilt dann? Recht oder demokratischer Entscheid?

Wenn - jetzt sehr provokant!! - 10 Personen mehrheitlich beschliessen, eine Bank auszunehmen, so mag das demokratisch legitimiert sein, Recht wird es dadurch nicht. Dafür ist auch nicht jedes Recht legitim (s. aktuell Wahlrecht).

Richtig ist also, dass alle Staatsgewalt vom Volke (ist das München?) ausgeht, wenn ein Entscheid aber gegen Recht verstösst, muss eines von beiden sich ändern.
Und nicht immer ist Volkes Meinung zu berücksichtigen. Menschenrechte beispielsweise dürfen nicht "demokratisch" weggefegt werden - nach jeder zweiten Kindstötung schreit der Pöbel nach der Todesstrafe. Und aus gutem Grund wird hier der Volksmund nicht erhört - egal ob diese Forderung mehrheitsfähig wäre oder nicht.


Daher, um auf deine Frage zurück zu kommen: Ja, du hast mich falsch verstanden.
Und ich schließe mich deinen Ausführungen (natürlich) an - und hoffe gleichzeitig, meine Gedanken klarer gemacht zu haben!?!?
 
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Vollkommen richtig. In diesem Zusammen ist der Gedanke, wenn ich das Recht habe zu bauen, und eine bestimme (überschaubare) Bevölkerungsschicht entscheidet demokratisch anders - was gilt dann? Recht oder demokratischer Entscheid?
Wieso denn "oder"?

Beides gilt. Inhaber des Rechts zum Bau ist (wohl?) die FMG - allerdings hat das Münchner Stimmvolk einem der Gesellschafter der FMG (in einer Art imperativem Mandat, könnte man sagen), der demokratisch verfaßten Gebietskörperschaft Stadt München, die Hände gebunden, so daß formaljuristisch die FMG noch immer das Recht innehat zu bauen, aber gerade gar nicht bauen will, da die FMG als juristische Person unteilbar ist.

Also hat die FMG ein Problem mit ihrem Willen, nicht mit ihrem Recht.

Insofern kann ich auch keine Kollision des Abstimmungsergebnisses mit dem Recht der FMG erkennen. Das weiterbestehende Recht wird eben jetzt nicht inanspruch genommen.

(I. Nebenbemerkung: Ist ja ferner nicht das Problem der Münchner, daß sich die Träger der Gesellschafter Bund und Land nicht in ähnlicher Weise Gehör verschafft haben/verschaffen konnten. Und damit die Bayern den Münchner Flughafen bei der nächsten Abstimmung auch zweifelsfrei als den ihren erkennen, sollte man jetzt zunächst die Stahlrösser wieder in den Blick nehmen... Donauschiene. Der Flughafen Linz... Konkurrenz mit Wien...

...)
 
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Die FMG hat eigentlich "nur" ein Problem mit ihren Gesellschaftern, nicht mit ihrem Willen.

Und solange die Gesellschafter (noch) nicht über die Mittel zur Freigabe für den Bau abstimmen müssen, muss die Stadt auch nicht mit "Nein" stimmen.

Das Gerichtsverfahren läuft ja noch, wer weiss wie die Gesellschafterstruktur oder die -form in einigen Jahren aussieht und welche Bedeutung der Bürgerentscheid dann überhaupt noch haben wird.

Vor Mitte nächsten Jahres hätte man wohl eh kaum anfangen können zu bauen und so ein Bescheid ist ja zunächst mal 10 Jahre gültig. Insofern wäre bestenfalls der Sofortvollzug diskutierbar.

Da kann und wird sich wohl noch viel ändern, in vielen Dingen......
 
Restauration der (jetzt leicht veränderten) ...

II. Nebenbemerkung: Die derzeitige Lage ist eben auch Ausfluß des Umstands, daß es eben auf Bundesebene bis dato kein Flughafenkonzept (iS eines Verkehrswegeplanes) gibt, dessen Fehlen aufgrund von Projekten wie Istanbul II oder Maktoum World Central jetzt plötzlich grell ins Auge sticht - somit hat auf Bundesebene niemand auch nur darüber nachgedacht, ob es sinnvoll wäre, bei Projekten dieser Dimension mitzugehen oder nicht.

Gäbe es ein solches Konzept, fiele es auch wesentlich leichter die Dritte als höheres Gut dingfest und das Gemeinwohl als Argument fruchtbar zu machen.

Bis zum Stimmsonntag haben also nicht nur vermeintliche Dritte-Befürworter in München, sondern auch maßgebliche Kreise der deutschen Wirtschafts- und Verkehrspolitik selig geruht, exhaustiert von der Ausleuchtung so aufreibender Sujets wie der sich am Horizont wie ein Cumulonimbus auftürmenden Helmpflicht, wenn wir nicht alle endlich ein Einsehen haben, und uns ins Notwendige fügen. Ginge auch Alu?)

*

Und solange die Gesellschafter (noch) nicht über die Mittel zur Freigabe für den Bau abstimmen müssen, muss die Stadt auch nicht mit "Nein" stimmen.
Hurra. ;):(

... in einigen Jahren ...
Meines Erachtens ein Schlüsselgedanke inbezug auf die Be(tr)achtung des Votums. Wahlen kehren nämlich ebenfalls periodisch wieder, und typischerweise mit leicht veränderten Ausgangsparametern hinsichtlich Sachlage, Aussichten und Wünschen.
 
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Danke für die Antworten @Machrihanish und @nonstop!:)

Also verstehe ich das so, dass Herr Knur keine Ahnung hat?

Sonst würde die FMG, nach dem Aus für die "neue Dritte", die "Alten" "zwei Raumgeordneten" bzw. die eine "Planfestgestellte" bauen? Hauptsache mehr als 90 Bewegungen. Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach.

Sonst wär die FMG doch doof?:no:

ERGO: Es gibt keine zwei Raumgeordneten Bahnen auf die man zurückgreifen kann und keine bereits in den 70er die Planfestgestellt ist und auf die man zurückgreifen kann. Ist das richtig?

Entweder die "Neue Dritte" oder gar nichts?:eyeb:

Dann hat @nonstop völlig recht:

Weg mit dem Kerl!
:shut:


Zur Ergänzung vielleicht noch den Schluß des Absatzes von Herrn Knur:

" Auf die Realisierung dieser Bahnen konnte sich das Umland einstellen. Auf eine völlig neue Bahn, die gewachsene Strukturen zerstört oder unbewohnbar macht, aber nicht."

Sorry das ich nachhake, aber bei mir keimte Hoffnung auf, dass da doch noch was geht und man müsste es nur aus der Schublade holen...:(
 
Planfeststellungsbeschlüsse haben eine endliche Gültigkeit, nach Erteilung der Unanfechtbarkeit 5 Jahre. Spätestens dann muss mit dem Bau begonnen sein.
 
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