BEA vom 03.04.2015 zum 4U9525/GWI18G-Unfall vom 24.03.2015
Für die sachliche Aufarbeitung des Unfalls des Fluges 4U9525/GWI18G vom 24.03.2015 erscheint es mir geboten, sich vor allem die Regeln 2 und 3 immer wieder in Erinnerung zu rufen:
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2. “Man darf Nachahmungstäter publizistisch nicht provozieren“.
3. “Man muss den Ermittlungsbehörden Zeit lassen”"
(
http://meedia.de/2015/03/31/germanw...journalisten-jetzt-dringend-beachten-sollten/, Abruf 03.04.2015; siehe auch anderes Posting hierzu)
Konkret schreibt die französische Luftfahrt-Untersuchungsbehörde BEA am heutigen 03.04.2015:
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Accident d'un Airbus A320-211 immatriculé D-AIPX, vol GWI18G, survenu le 24 mars 2015
INFORMATION DU 3 AVRIL 2015
L’enregistreur de paramètres de vol de l’avion (FDR, Flight Data Recorder) a été acheminé vers les locaux du BEA hier dans la soirée. Les équipes du BEA ont débuté les opérations d’ouverture dès son arrivée.
Une première lecture fait apparaître que le pilote présent dans le cockpit a utilisé le pilote automatique pour engager l’avion en descente vers une altitude de 100 ft, puis, à plusieurs reprises au cours de la descente, le pilote a modifié le réglage du pilote automatique pour augmenter la vitesse de l’avion en descente.
Les travaux continuent pour établir le déroulement factuel précis du vol."
(
http://www.bea.aero/en/enquetes/flight.gwi18g/info03avril2015.fr.php, Abruf 03.04.2015)
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(...)
The aeroplane's Flight Data Recorder (FDR) was brought to the BEA's premises yesterday evening. The BEA team started opening operations as soon as it arrived.
The initial readout shows that the pilot present in the cockpit used the autopilot to put the aeroplane into a descent towards an altitude of 100 ft then, on several occasions during the descent, the pilot modified the autopilot setting to increase the speed of the aeroplane in descent.
Work is continuing to establish the precise history of the flight."
(
http://www.bea.aero/en/enquetes/flight.gwi18g/info03avril2015.en.php, Abruf 03.04.2015)
Auf Deutsch, basierend auf der französischen Originalfassung, heißt das in etwa (Korrekturhinweise erwünscht):
(...)
Der Flugdatenschreiber wurde gestern [02.04.2015] zum [französischen Luftfahrt-Untersuchungsbüro] BEA gebracht. Seitdem haben die BEA-Fachleute begonnen, diesen Flugdatenschreiber zu öffnen.
Eine erste Durchsicht der Daten hat ergeben, dass der im Cockpit anwesende Pilot den Autopilot auf eine Zielhöhe von 100 ft eingestellt hat; mehrmals während des Sinkfluges hat der Pilot den Autopilot modifiziert, um die Fluggeschwindigkeit während des Sinkfluges zu erhöhen.
Die Arbeiten [der BEA] werden weitergehen, um den präzisen faktischen Vorgang des Flugzeuges zu ermitteln.
Anm.: Mit "anwesender Pilot" ist sehr wahrscheinlich der Co-Pilot gemeint; die BEA wird sich hierzu sicherlich noch präzise äußern.
Hieraus resultieren meines Erachtens folgende erste Schlussfolgerungen:
- Der [Co-]Pilot hat per Autopilot im unwegsamen, für eine Landung ungeeigneten, Gelände einen Sinkflug auf eine sehr niedrige Zielhöhe von 100 ft = Höhe von 30,48 m eingeleitet (?), was auf Vorsatz schließen würde.
- Der [Co-]Pilot hat während des vorsätzlichen ungeeigneten Sinkfluges zusätzlich beschleunigt, was bei fehlerfreier Bedienung ebenfalls auf Vorsatz schließen würde.
- Dem [Co-]Pilot müsste unter normalen Umständen bewusst gewesen sein, mit diesem Sinklfug auch zahlreiche andere Personen mit dem Leben zu gefährden, was auf eine besonders schwere Straftat schließen würde.
Die sich hieraus stellenden Fragen – Identifikation, Zustand und Verhalten des Co-Piloten und des Piloten, Funktionsfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen, äußere Rahmenbedingungen etc. – sind Aufgabe der BEA, dies anhand verfügbarer Fakten und eindeutiger Hinweise nachweisbar und plausibel herauszufinden.
Erst danach können vollständige Schlussfolgerungen für eine Anpassung der Flugsicherheit belastbar bezogen werden; gleichwohl erscheint auch mir die Sofortmaßnahme einiger Fluggesellschaften der stets doppelten Besetzung des Cockpits für hilfreich.