@Hawkeye:
Ist es deiner Meinung nach wahrscheinlich, dass die Klage der Stadt München, die den Eingriff des TR in deren stadtplanerische Gestaltungsfreiheit zum Inhalt hat, einen Baustopp bis zur Entscheidung zur Folge hat?
Die gleiche Frage nochmal: Ist es möglich, dass die Klage einer Privatperson oder Bürgerinitiative einen Baustopp zur Folge hat?
Zunächst muss erst einmal geklagt werden, vorliegend z.B. gegen die Erteilung der Baugenehmigung.
Sehr verkürzt dargestellt:
Die kommunale Planungshoheit ist ein subjektiv-öffentliches Recht der Gemeinden, mithin ein "rechtliches Schwergewicht".
Es eignete sich grundsätzlich, einen Baustopp erreichen zu können.
Diese Planungshoheit kann in praxi nahezu folgenlos verletzt werden, wenn und soweit die Kommune einer stattgehabten Planung, so und nicht anders, zustimmen müßte.
Hier spielen u.U. Fachplanungsprivilegien eine Rolle.
Rasen, toben und wüten dürfen die Vertreter der Kommune natürlich trotzdem und werden dies bereits aus politischen Gründen umfassend tun.
Wenn bei Privatpersonen deren subjektiv-öffentliche Rechte verletzt sind, so dass nur mit einem vorläufigen Baustopp Schutz geboten werden kann, wäre darauf zu entscheiden.
Bei allen Klagen ist auf Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte abzustellen, die den natürlichen bzw. juristischen Personen zustehen müssen. Wem "sowas" nicht zusteht, "muß draußen bleiben".
Es sind von verschiedenen Seiten Klagen angekündigt.
Das ist immer so.
Abwarten, wer tatsächlich mit welchem Ziel und welcher Begründung klagen wird und - in emotionaler Gelassenheit - betrachten, ob und ggfls. welche Planungsfehler bei gerichtlicher Überprüfung offenkundig werden.
Die Kläger haben es immer noch mit der typisch bayerischen "Tendenzjustiz" zu tun.
Alles andere bedeutete eine Art "Kristallkugelorakel", das man gewöhnlicherweise an Biertischen mit Blick auf die siebente Maß betreibt.
@Blackjack:
Leider läßt sich nicht erkennen, dass Du auch nur im Ansatz wüßtest, wovon Du redest.