Transrapid

Neues Spitzentreffen zum Transrapid

Focus Money vom 21.09.07: Neues Spitzentreffen zum Transrapid
Bayerns Ministerpräsident Stoiber will das Münchner Transrapid-Projekt angeblich Anfang nächster Woche zur Entscheidung bringen.
[...]
„Wir befinden uns auf der Zielgeraden“, sagte Huber der Zeitung. Bei dem Gespräch wolle man „die Wirtschaft ins Boot holen“ und „das Paket mit all unseren Partnern festzuzurren“.

Man ist gespannt...
 
So sehr ich mir eine (positive) Entscheidung zum TR in der kommenden Woche wünschen würde, eine finale Einigung wird es nicht geben (können).

Unterschriftsreif ist das Projekt erst, wenn der Planfeststellungsbeschluss da ist, vorher kann es außer Absichtserklärungen kaum Verbindliches geben. Wie auch, wenn man die genauen Kosten des Projektes nicht kennt...

Auch wenn ich es Stoiber durchaus gegönnt hätte, aber die Entscheidung für (oder gegen) den TR wird unter einem anderen Ministerpräsidenten fallen.

Wobei, bei dem weiß man ja nie so genau:eyeb: ;):o
 
dazu muss man allerdings sagen, das der Planfeststellungsbeschluss bzw. das einschicken der unterlgen zum EBA, damit die den Beschluss ausprechen könenn seitens der DB magnetbahn immer wieder verzögert wurde, weil man nicht wusste, wie lange das mti der finanzierung dauert.

Das war ne katze, die sich in den Schwanz beisst....

Wenn die das einschicken, kann der beschluss in 8-10 wochen da sein...is ja alles fix und fertig...teilweise sogar schon vorgeprüft nach meinem wissen...


wies dann mit den klagen des Christian U. aus M. weitergeht ist wieder was anderers
 
Zuletzt bearbeitet:
Gegen den Planfeststellungsbeschluß ist der Rechtsweg zur Überprüfung gegeben.

(Flächennutzungs- und) Bebauungsplan für das Vorhaben wird (werden) vor den Verwaltungsgerichten klageweise angegriffen, wenn und soweit mindestens ein subjektiv-öffentliches Recht des Klägers verletzt - also nicht nur berührt - ist.

Solche subjektiv-öffentlichen Rechte stehen in gewissem Umfang auch juristischen Personen des öffentlichen Rechts = Gemeinden = z.B. Stadt München, aber auch allen anderen betroffenen Gemeinden, zu.
Die Vertreter dieser Gemeinden erheben bei Vorliegen der Voraussetzungen Klage bzw. lassen Klage durch beauftragte Rechtsanwaltskanzleien erheben.

Hinzutreten die subjektiv-öffentlichen Rechte der durch das Vorhaben betroffenen Bürgerinnen und Bürger.

Incidenter wird dabei das gesamte Verfahren, also auch die Planfeststellung, insbesondere, die darin enthaltenen Abwägungen, mit überprüft.

Einwendungen, die inhaltlich lediglich monieren, dass das Geld für den Transrapidbau anderweitig bessere Verwendung hätte finden können, "landen", in Ermangelung eines zustehenden, subjektiv-öffentlichen Rechts, "im Mülleimer".

Bei Vorgehen gegen die Baugenehmigung, zumeist "in einem Rutsch" mit Planfeststellung, Flächennutzungs- und Bebauungsplan erteilt, könnte als ultima ratio ein vorläufiger Baustopp bis zur Entscheidung in der Hauptsache verfügt werden, wenn die verletzten subjektiv-öffentlichen Rechte dies rechtfertigen.

Weitere, abstrakte Ausführungen zu solchen Gründen, den "besonderen politisch-rechtlichen Bedingungen in Bayern" und der Wahrscheinlichkeit, einen Baustopp realiter auch erreichen zu können, habe ich im Thread 3. Startbahn getroffen, entsprechend gilt das auch hier.
 
Wenn man gegen die Planfestellung klagt,
landet man zwecks Beschleunigung ja anscheinend vor dem Bundesverwaltungsgericht. Wenn die Stadt aber gegen die Entscheidung der FMG Gesellschafter (sich an den Kosten zu beteiligen) klagt, da die Stadt uebergangen wuerde und sie eigtl ein Vetorecht haette (ihrer Ansicht nach), dann sollte das doch vor einem normalen Gericht landen und durch die Instanzen wandern? Wenn aufgrund solch einer Klage es dann zum Baustopp kommt, koennte es ja dann ewig dauern...
 
Zuletzt bearbeitet:
ich bin beileibe kein jurist, aber soweit ich weiss wird gar nicht jedes verfahren zur naechsten instanz zugelassen. sollte also ein normales amtsgericht die sache eindeutig entscheiden und keine weitere intanz zulassen ist die sache gegessen.
 
Ja, das ist soweit Korrekt, ein Richter kann Berufung oder Revision untersagen, dieses Verbot kann man aber aufheben, wenn man einen Befangenheitsantrag gegen den Richter stellt und ihm statgegeben wird. Auskunft ohne Gewähr.
 
@LugPaj:
Die Stadt München ist neben Bund und Bayern Mitgesellschafter der FMG, wenn sich nichts geändert hat.

Wegen z.B. der Überstimmung als Mitgesellschafter in Fragen der Kostentragungslasten einen Baustopp durchsetzen zu können, hielte ich für utopisch.

Handfeste Probleme könnten über die Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte entstehen. Baustopp ist, wie gesagt, ultima ratio

@H-XP und BJ:
Eure Fachgebiete in allen Ehren, rechtliche sind es bedauerlicherweise ganz bestimmt nicht. Auf die Luftfahrt übertragen bedeuteten eure Ausführungen, dass der A380 soetwas wie ein Heißluftballon wäre. :whistle:
 
umso besser das wir dich haben...

Wie siehst du also aus insider juristen sicht die Chancen der TR gegner vor Gericht?

können sie ihn noch stoppen, oder wird das nix? und wie lange zieht sich das in die länge ?
 
Ja, wie gesagt, man nehme an der Richter ist extremer TR Fan und verbietet Revision bzw. Berufung, dann ist das soweit rechtskräftig, weil man von jedem Richter ausgeht, dass er unparteiisch ist. Wenn man dieses Urteil anzweifeln will kann man nur gegen den Richter vorgehen.
 
Ja, wie gesagt, man nehme an der Richter ist extremer TR Fan und verbietet Revision bzw. Berufung, dann ist das soweit rechtskräftig, weil man von jedem Richter ausgeht, dass er unparteiisch ist. Wenn man dieses Urteil anzweifeln will kann man nur gegen den Richter vorgehen.

Wärst Du so lieb und gibst für diese Weisheiten die Rechtsgrundlagen an?
Man lernt doch immer noch gerne dazu ...
 
@Hawkeye:

Da du dich rechtlich offenbar ganz gut auskennst:

Ist es deiner Meinung nach wahrscheinlich, dass die Klage der Stadt München, die den Eingriff des TR in deren stadtplanerische Gestaltungsfreiheit zum Inhalt hat, einen Baustopp bis zur Entscheidung zur Folge hat?

Die gleiche Frage nochmal: Ist es möglich, dass die Klage einer Privatperson oder Bürgerinitiative einen Baustopp zur Folge hat?

Vielen Dank schonmal für deine Einschätzung, soweit du eine abgeben kannst bzw. willst!
 
@Hawkeye:
Ist es deiner Meinung nach wahrscheinlich, dass die Klage der Stadt München, die den Eingriff des TR in deren stadtplanerische Gestaltungsfreiheit zum Inhalt hat, einen Baustopp bis zur Entscheidung zur Folge hat?

Die gleiche Frage nochmal: Ist es möglich, dass die Klage einer Privatperson oder Bürgerinitiative einen Baustopp zur Folge hat?

Zunächst muss erst einmal geklagt werden, vorliegend z.B. gegen die Erteilung der Baugenehmigung.

Sehr verkürzt dargestellt:
Die kommunale Planungshoheit ist ein subjektiv-öffentliches Recht der Gemeinden, mithin ein "rechtliches Schwergewicht".
Es eignete sich grundsätzlich, einen Baustopp erreichen zu können.
Diese Planungshoheit kann in praxi nahezu folgenlos verletzt werden, wenn und soweit die Kommune einer stattgehabten Planung, so und nicht anders, zustimmen müßte.
Hier spielen u.U. Fachplanungsprivilegien eine Rolle.
Rasen, toben und wüten dürfen die Vertreter der Kommune natürlich trotzdem und werden dies bereits aus politischen Gründen umfassend tun.

Wenn bei Privatpersonen deren subjektiv-öffentliche Rechte verletzt sind, so dass nur mit einem vorläufigen Baustopp Schutz geboten werden kann, wäre darauf zu entscheiden.

Bei allen Klagen ist auf Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte abzustellen, die den natürlichen bzw. juristischen Personen zustehen müssen. Wem "sowas" nicht zusteht, "muß draußen bleiben".

Es sind von verschiedenen Seiten Klagen angekündigt.
Das ist immer so.
Abwarten, wer tatsächlich mit welchem Ziel und welcher Begründung klagen wird und - in emotionaler Gelassenheit - betrachten, ob und ggfls. welche Planungsfehler bei gerichtlicher Überprüfung offenkundig werden.
Die Kläger haben es immer noch mit der typisch bayerischen "Tendenzjustiz" zu tun.

Alles andere bedeutete eine Art "Kristallkugelorakel", das man gewöhnlicherweise an Biertischen mit Blick auf die siebente Maß betreibt.

@Blackjack:
Leider läßt sich nicht erkennen, dass Du auch nur im Ansatz wüßtest, wovon Du redest.
 
nach Spitzengesrächen zwischen der Bahn und bayerischen Vertretern der Staatsregierung gestern abend, scheint es bei der finanziellen Frage eine Einigung/Lösung gegeben zu haben.
Genaue Details sollen um 11:00 Uhr in einer Pressekonferenz bekannt gegeben werden.
 
Transrapid wird gebaut

Quelle Yahoo-Nachrichten:
München (ddp). Die Hindernisse für den Bau der umstrittenen Transrapidstrecke in München sind offenbar aus dem Weg geräumt. Der Freistaat Bayern, die Deutsche Bahn und die Industriepartner unterzeichneten am Montagabend eine Realisierungsvereinbarung für das Transrapid-Projekt vom Hauptbahnhof zum Flughafen, wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte. Details wollen Ministerpräsident Edmund Stoiber und Verkehrsminister Erwin Huber (beide CSU) um 11.00 Uhr auf einer Pressekonferenz bekanntgeben.
Stoiber und Huber hatten sich den Angaben zufolge mit dem Bahn-Vorstandsvorsitzenden Hartmut Mehdorn und den Chefs der industriellen Partnerunternehmen für den Bau des Transrapids getroffen. Bis zuletzt klaffte noch eine Finanzierungslücke von 165 Millionen Euro. Die Kosten für den Bau der 37 Kilometer langen Magnetschwebebahn werden auf 1,85 Milliarden Euro veranschlagt.
 
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