in BRE heisst der Passus soweit ich weiss bei "höherem BREMISCHEN Interesse kann der Senator für Wirtschaft&Häfen... Ausnahmen zulassen. ", und da könnte der freundliche Herr Anwalt aus Kattenesch bei Bremen (Hauptbeschäftigung: gegen den Flughafen klagen, wegen was auch immer) argumentieren, daß die WM in Bremen gar nicht statt findet, und es somit kein bremisches Interesse an der WM geben könnte. Jedenfalls hat er auch jedes Mal geklagt, wenn der SV Werder nach einem Auswärtsspiel mit entsprechender Versptäung heimkam, und je nachdem, ob der gerade diensthabende Richter Werder-Fan ist oder nicht, hat der Mann recht bekommen oder der Flughafen... Wer ist eigentlich die in München zuständige Person, die die Ausnahmegenehmigungn absegnen muss? Landesluftfahrtbehörde->Wirtschaftsminister?? Und: Kann denn die Bundesregierung einfach eine deutschlandweite Ausnahmereglung treffen, und die einzelnen Länder und deren -luftfahrtbehörden damit aushebeln?