Alles eine Frage des Timings?

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Nicht offen für weitere Antworten.
Ich frage dich noch einmal: Die Antwort der Landtagsanfrage hat zweifellos ergeben, dass ein Rechtsformwechsel durchgeführt werden muss, wenn ein Gesellschafter dies verlangt. Du behauptest, dass der Konsortialvertrag, der dem Rechtsformwechsel zugrunde liegt keine Gültigkeit hat? Quelle?
Ich behaupte nicht, daß er keine Gültigkeit hat. Ich behaupt nur, daß er die Satzung nicht so einfach außer Kraft setzen könnte (was er im Zweifelsfall auch gar nicht erst versucht). Ist nen Unterschied, nen ziemlich erheblicher.

Der Link, den ich gepostet habe, lässt wenig Zweifel an der Existenz der Vereinbarung offen.
Der von Dir unter 1. angesprochenen. Für 2. spricht - nichts. Gar nichts.



[...]
Die Verpflichtung zum Rechtsformwechsel ist durch die Landtagsanfrage bewiesen, was in der Vergangenheit immer bestritten wurde. Bestreitest du das immer noch?
Bestreite ich nicht, hab ich nie, habe allenfalls auf Unkenntnis verwiesen.

Die Änderung der Einstimmungserfordernis ergibt sich aus den von mir verlinkten Quellen. Sofern ein Konsortialvertrag zur Änderung der Rechtsform gültig ist, warum sollte ein Konsortialvertrag zum Einstimmigkeitserfordenis dann ungültig sein?
Ich gibs auf...
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Grunde wollte ich mich ja wirklich heraushalten, weil ja keiner weiß, was genau in welchen Verträgen steht und sehr vieles einfach nur vermutet wird. Es kann also beides sein: Umwandlung und das Einstimmigkeitserfordernis entfällt oder auch nicht. Leider tendiere ich zum Ergebnis zwei. Ich habe nämlich auf eine ganz simple wirtschaftliche Frage noch keine befriedigende Antwort gelesen:

Ausgehend davon, dass die Stadt damals die Umhandlungsmöglichkeit wollte, weil damals ein Verkauf eine für die Stadt denkbare Option war, wieso sollte sie dann auf das Einstimmigkeitserfordernis verzichten, wo doch gerade das erst die Anteil besonders wertvoll macht? Ein potentieller Erwerber bräuchte keine Mehrheit, kann aber alle Entscheidungen ganz entscheidend beeinflussen. Das Recht (Einstimmigkeit) ist eine gigantische Wertsteigergungshilfe und wenn ich etwas verkaufen wollte, dann würde ich doch zuletzt wollen, dass ein für mich so extrem positiver Faktor entfällt.

Bis für mich diese Frage zufriedenstellend geklärt ist kann ich einfach nicht daran glauben, dass die Stadt tatsächlich freiwillig auf diesen Vermögenswert verzichtet hat. Erst dann wird aus der Umwandlung auch wirklich eine "sichere" Lösung, keine "wahrscheinlich evtl. vermutet" sichere Lösung.
 
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Ich behaupte nicht, daß er keine Gültigkeit hat. Ich behaupt nur, daß er die Satzung nicht so einfach außer Kraft setzen könnte (was er im Zweifelsfall auch gar nicht erst versucht). Ist nen Unterschied, nen ziemlich erheblicher.
Wenn die Gesellschafter beschließen können, dass in bestimmten Fragen Einstimmigkeit zu erzielen ist, warum sollten die Gesellschafter nicht auch wieder beschließen können, dass unter bestimmten Umständen (der Rechtsformwechsel) keine Einstimmigkeit mehr notwendig ist?
Wenn sich alle Gesellschafter darüber einig sind, dann sehe ich nicht, warum diese Frage nicht geregelt sein kann. Mit dieser Mehrheit hätte man sogar den Gesellschaftervertrag ändern können, oder die Gesellschaft auflösen. Aber es ging ja gar nicht um die aktuelle Gesellschaft sondern um eine neue hypothetische, die vielleicht niemals existieren wird. Dafür den Gesellschaftervertrag zu ändern, sehe ich nicht.
Sofern nicht gesetzliche Belange berührt sind, sehe ich keinen Grund warum Gesellschafter nicht auf ein Einstimmigkeitserfordernis verzichten können sollen, wenn sich alle darüber einig sind.
Vielleicht hast du ja irgendeine Quelle, die deine Auffassung stützt, die also irgendwie besagt, dass wenn man in einem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft A ein freiwilliges Einstimmigkeitserfordernis festgelegt hat, es unter keinen Umständen geändert werden kann, wenn man diese Gesellschaft in die Gesellschaft B umwandelt und sich alle Gesellschafter über die Änderung einig sind. Ich kenne eine solche Regel jedenfalls nicht und ich denke es gibt sie auch nicht.
Im übrigen ist mir gerade noch ein Punkt eingefallen: joe hatte aus dem Gesellschaftervertrag eine Stelle gepostet, in der es hieß, dass auch die Veräußerung des Gesellschafteranteils oder Teilen davon der Einstimmigkeit unterliegt. Ich vermute, dass in der umgewandelten Gesellschaft auch dieses Einstimmigkeitserfordernis fallen würde, weil der Verkauf ja gerade das Ziel der Umwandlung war. Hierzu übrigens:
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/3587401.pdf
Herr Staatsminister Prof. Dr. Faltlhauser bestätigte zwar, dass auf Grundlage des Konsortialvertrages ein Verkauf möglich sei
Hört sich auch nicht nach der geforderten Einstimmigkeit an, die der Gesellschaftervertrag vorsieht. Ich denke, dass du falsch liegst mit deiner Überlegung, dass der Vertrag keine rechtlichen Wirkungen entfalten kann.

Ich mache auch noch einmal darauf aufmerksam, dass der Reiter die Frage intensiv prüfen lassen wollte. Seltsamerweise hat man vom Ergebnis der Prüfung nie wieder etwas gehört. Das spricht nun auch nicht gerade dafür, dass es sich um eine Option handelt, die ausgeschlossen ist.
Ich bin inzwischen sogar am überlegen, ob so eine Regelung im Gesellschaftervertrag überhaupt einen Platz hat, denn sie betrifft nicht die aktuelle Gesellschaft, sondern das Abstimmungsverhalten in einer zukünftigen Gesellschaft.
Alles in allem habe ich aufgrund dessen auch weiter keinen Zweifel daran, dass es die angesprochene Regelung gibt und dass sie auch voll wirksam wäre.
Ausgehend davon, dass die Stadt damals die Umhandlungsmöglichkeit wollte, weil damals ein Verkauf eine für die Stadt denkbare Option war, wieso sollte sie dann auf das Einstimmigkeitserfordernis verzichten, wo doch gerade das erst die Anteil besonders wertvoll macht?
Das ist die Frage. Macht es den Anteil wertvoll oder wertlos? Wenn jeder, egal wie klein sein Anteil auch ist, über den Ausbau mitbestimmt? Ich halte das für ein Risiko. Das sieht man ja am besten an der heutigen Situation mit dem Ausbau.
Für mich also eine zwingende Notwendigkeit, bei einem größeren Kreis unbekannter Anteilseigner nicht mehr an der Einstimmigkeit festzuhalten.
Das Recht (Einstimmigkeit) ist eine gigantische Wertsteigergungshilfe und wenn ich etwas verkaufen wollte, dann würde ich doch zuletzt wollen, dass ein für mich so extrem positiver Faktor entfällt.
Das stimmt und die Stadt könnte heute die Anteile sicher zu einem Preis an Bund oder Land verkaufen, der deutlich über einem erzielbaren Martkpreis liegen würde. Aber auch hier die Frage, wie hoch wäre der Wertsteigerungseffekt, wenn noch zehn andere Anteilseigner am Tisch sitzen, die alle das gleiche Recht haben?
Ich kann mir das sinnvoll auch nur mit dem Risiko erklären, also dass die anderen Anteilseigner darauf gedrängt haben, um das Risiko zu begrenzen oder der damaligen Situation. Man wollte die Anteile eigentlich immer verkaufen und vor allem die Gesellschafterdarlehen zurück erhalten. Daraus spricht eine Haltung, aus der ich ableite, dass man die Flughafenanteile nicht als gewinnbringende Investition oder gar als Objekte der Wertsteigerung gesehen hat. Eher als Belastung, die man schnell los werden wollte, auch weil der Flughafen ja so weit weg ist, dass man damit eigentlich nichts mehr zu tun hat. Die heutige erfolgreiche Situation war damals nicht erkennbar.
S. auch hier: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/3655564.pdf
Deswegen nehme ich an, dass man sich nicht überlegt hat unter welchen Umständen man einen maximalen Ertrag erzielen kann, sondern unter welchen Umständen man schnell einen möglichst marktnahen Preis für die Anteile bekommt. Hätte mal der damalige Finanzminister die Anteile gekauft, er hätte sie vermutlich spottbillig bekommen. Wenn die AG als Verkaufsgesellschaft erdacht war, dann hätte man mit der zukünftigen Ausbauentwicklung sowieso nichts mehr zu tun gehabt, daher ist für mich die Vorstellung nachvollziehbar, dass die Einstimmigkeitserfordernis für die Stadt einfach keine Rolle mehr gespielt hat.

Und ein weiterer Punkt ist mir noch eingefallen: Vielleicht hatte die Stadt nie vor die Anteile komplett zu verkaufen, sodass man schon bei einem Teilverkauf selbst zu dem Schluss gekommen ist, dass mit einem größeren Gesellschafterkreis die Einstimmigkeit immer schwieriger zu erzielen sein wird, sodass man auch aus eigener Erkenntnis dieser Regelung mit gutem Gewissen zugestimmt hat.
Für mich sind diese Überlegungen jedenfalls ausreichende Gründe um anzunehmen, dass die Stadt einer solchen Regelung zustimmen hätte können.
 
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Wenn sich die Stadt verpflichtet hat zu 1. eine Umwandlung nicht zu blockieren und 2. eine Mehrheitsentscheidung zum Ausbau nicht zu blockieren, warum sollte das nicht ausreichen?

Ziffer 1 ist unstreitig, Ziffer 2 ist eine bloße Behauptung. Die Lösung nach Ziffer 2 steht deshalb unter Zweifel, weil sie längst hätte genutzt werden sollen, wenn sie denn existent wäre.

Wenn die regierenden Befürworter der Bahn mit dem Rechtsformenwandel den Schlüssel in der Hand hätten, warum nutzen sie diese Möglichkeit seit Jahren nicht???

Ein wenig provokativ: T.H. und yogibear_II kennen die richtige Lösung, nur alle anderen, wirklich alle anderen (zB Ministerpäsident, CSU- Landtagsfraktion, etc und auch der nette feb1958) sind zu doof, diese Lösung zu erkennen und umzusetzen??

Als Befürworter der 3. Bahn (jaja, das ist hier streitig gestellt) würde ich mir wünschen, dass alle Kräfte auf realisierbare Lösungen verwendet werden und nicht fortlaufend gegen Windmühlenflügen angeritten wird.
 
Ziffer 1 ist unstreitig,
Bis vor kurzem war Ziffer 1 hier überhaupt nicht unstreitig, sondern wurde von - ich glaube - dir und joe heftigst bestritten. Also ruuuuuuhig.

Ziffer 1 ist unstreitig, Ziffer 2 ist eine bloße Behauptung. Die Lösung nach Ziffer 2 steht deshalb unter Zweifel, weil sie längst hätte genutzt werden sollen, wenn sie denn existent wäre.
Darüber hinaus, reiße meine Zitate bitte nicht einfach aus dem gedanklichen Zusammenhang.
Whoops hat in Frage gestellt, dass eine Vereinbarung neben dem Gesellschaftervertrag die Einstimmigkeitserfordernis überhaupt aushebeln könnte. Darauf habe ich geantwortet, warum es nicht reichen sollte, wenn die Stadt München eine Vereinbarung geschlossen hätte, 1. die Umwandlung nicht zu blockieren und 2. eine Mehrheitsentscheidung zum Bau nicht blockieren.
Das war keine Aussage darüber, dass es so ist, sondern die Frage, warum er die rechtsgültige Wirksamkeit einer solchen Konstellation ausschließt. Du bist doch Jurist, da hättest du ja mal was zur rechtlichen Wirksamkeit von Verträgen im Innenverhältnis schreiben können.

Wenn die regierenden Befürworter der Bahn mit dem Rechtsformenwandel den Schlüssel in der Hand hätten, warum nutzen sie diese Möglichkeit seit Jahren nicht???
Ich weiß nicht, warum du immer wieder die gleich Frage wiederholst, die schon mehrfach beantwortet wurde: Die Regierung Seehofer lehnt diese Lösung ab. Ich halte die Haltung der Regierung Seehofer in dieser Frage für falsch.
Damit du die gleiche Frage nicht wieder und wieder stellen musst:
https://www.bayern.landtag.de/aktue...tag-streitet-ueber-den-bau-einer-3-startbahn/
In der hitzigen Debatte im Landtag bestätigte Finanzminister Markus Söder, dass es zwar eine Zusatzvereinbarung im Konsortialvertrag des Flughafens gebe, die eine Umwandlung der Flughafengesellschaft in eine AG erlaube. Diese sei 1998 auf Initiative der Landeshauptstadt München eingefügt worden. Trotz dieser juristischen Option sei es aber nicht der Plan der Staatsregierung, die Flughafengesellschaft in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln, um über diesen Weg eine zusätzliche Piste am Airport zu realisieren: „Die Frage der Gesellschaftsform ist nicht Bestandteil der Frage der dritten Startbahn. Wir wollen die Frage nach der dritten Startbahn politisch lösen, nicht aber juristisch. Darauf können sich alle verlassen“, erklärte Söder.
Jetzt mal ehrlich: Glaubst du der Söder stellt sich im Landtag hin und redet über die Realisierung der Bahn über die Option der Umwandlung, wenn die Möglichkeit nicht existiert? Ich glaube das nicht.
Und noch ein Häppchen für dich. Selbst der Magerl hält die Option für real:
https://www.bayern.landtag.de/aktue...n-eine-aktiengesellschaft-ag-bleibt-moeglich/
Magerl sah darin klare Anzeichen dafür, die eine neue Startbahn ablehnende Stadt München in der Gesellschafterversammlung „auszuschalten“. Anders als im gegenwärtig gültigen Gesellschaftervertrag hätte sie in einer AG keine Sperrminorität mehr, um das aus Magerls Sicht wegen der stetig rückläufigen Zahl an Starts und Landungen unnötige und die Anwohner belastende Projekt zu verhindern. Offenbar wolle sich die FMG durch die Umwandlung in eine AG für alle Fälle ein „Hintertürchen offen halten“, so Magerl. Dem müsse der Landtag einen Riegel vorschieben.
Warum glaubst du, dass Magerl über eine juristische Option spricht, die es deiner Auffassung nach gar nicht gibt? Wenn selbst der Magerl als lautester möglicher Gegner diese Option bestätigt, wäre es an der Zeit, dass du die Möglichkeit, dass sie existiert, vielleicht in Betracht ziehst.

Ein wenig provokativ: T.H. und yogibear_II kennen die richtige Lösung, nur alle anderen, wirklich alle anderen (zB Ministerpäsident, CSU- Landtagsfraktion, etc und auch der nette feb1958) sind zu doof, diese Lösung zu erkennen und umzusetzen??

Na, wenn du unbedingt provozieren musst. Nützt aber nichts, weil ich schon oft genug geschrieben habe, dass 1. Ich nicht behaupte, dass es die einzige Lösung ist und 2. habe ich nirgendwo behauptet, dass niemand diese Lösung kennt. Im Gegenteil, alle kennen sie, aber - nochmal - Seehofer hat die Anwendung ausgeschlossen.

dass alle Kräfte auf realisierbare Lösungen verwendet werden und nicht fortlaufend gegen Windmühlenflügen angeritten wird.
Deswegen auch deine Bemerkung, dass die juristische Option ja bestehen bleibt, wenn das zweite Bürgerbegehren krachend verloren geht?
Vielleicht sollte man am Tag der Brexit-Entscheidung noch einmal darüber nachdenken.
 
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@yogibaer_II: Gut, die Sache ist zwischen uns ausgeschrieben...mit dem Ergebnis, dass wir unterschiedlicher Meinung sind. Ein leichtes Lächeln huscht über mein Gesicht, wenn ich sehe, dass die Politik (OB, Stadtratsmehrheit, MP, wohl auch die Landtagsmehrheit) den Weg über einen neuen Bürgerentscheid sucht.
 
Wenn = falls. Nicht jeder, der "sucht", will es auch finden, vor allem in der Politik. Das Bla-Bla um einen eventuell anzugehenden, neuen Bürgerentscheid ist in meinen Augen reines Zeitspiel, und nichts anderes.

Manchmal frage ich mich, was wohl passieren würde, wenn man schlicht Fakten schafft, sprich den Baufirmen den Bauauftrag im Rahmen des gültigen PFB erteilt. Wer genau müsste/würde/könnte den Auftrag eigentlich unterschreiben? Kerkloh selbst, ein Prokurist, oder...?

Wer sollte/wollte dagegen wen vor Gericht ziehen, um einen Baustopp zu erzwingen?
 
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Es wäre nicht das erste Mal, daß derartige Hau-Ruck Methoden hinterher zwar ein kräftiges "Dududu!", aber sonst eben keine weitreichenden Folgen wie etwa Baustopp, Rückbau etc. hatten.
 
@yogibaer_II: Gut, die Sache ist zwischen uns ausgeschrieben...mit dem Ergebnis, dass wir unterschiedlicher Meinung sind. Ein leichtes Lächeln huscht über mein Gesicht, wenn ich sehe, dass die Politik (OB, Stadtratsmehrheit, MP, wohl auch die Landtagsmehrheit) den Weg über einen neuen Bürgerentscheid sucht.

Ich vermute leider, dass von dem Lächeln am Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses nur noch eine Fratze des ungläubigen Erschreckens über die erneute Niederlage übrig bleibt. Ich halte diesen Weg für völlig falsch.

Manchmal frage ich mich, was wohl passieren würde, wenn man schlicht Fakten schafft, sprich den Baufirmen den Bauauftrag im Rahmen des gültigen PFB erteilt. Wer genau müsste/würde/könnte den Auftrag eigentlich unterschreiben? Kerkloh selbst, ein Prokurist, oder...?

Wer sollte/wollte dagegen wen vor Gericht ziehen, um einen Baustopp zu erzwingen?
Der Kerkloh müsste wohl sofort seinen Hut nehmen und als Kläger kann ich mir natürlich den Magerl vorstellen.
 
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Und inwiefern wäre Magerl hier ein Geschädigter, welcher etwas einzuklagen hätte? Einzig die Rechte der Stadt München würden in der aktuellen Konstellation mißachtet, womit die Stadt gegen ihre Mitvertragspartner klagen müsste. Wenn man es wirklich darauf ankommen lassen wollte. Und nur, weil die Stadt Kerkloh's Hut fordern würde, müsste er ihn wohl nicht nehmen.
 
Und inwiefern wäre Magerl hier ein Geschädigter, welcher etwas einzuklagen hätte? Einzig die Rechte der Stadt München würden in der aktuellen Konstellation mißachtet, womit die Stadt gegen ihre Mitvertragspartner klagen müsste. Wenn man es wirklich darauf ankommen lassen wollte. Und nur, weil die Stadt Kerkloh's Hut fordern würde, müsste er ihn wohl nicht nehmen.

Es würden die Rechte von allen Gesellschaftern missachtet. Denn diese entscheiden darüber ob und wann gebaut wird. Daher wäre meiner Einschätzung nach Kerkloh auch von den anderen beiden Gesellschaftern nicht zu halten. Die Missachtung wäre zu massiv. Alleine was das politisch auslösen würde. Ich bin mir sicher, Kerkloh würde sofort abberufen werden.

Ob und welchen juristischen Weg Magerl gehen könnte, kann dir hoffentlich unser Jurist sagen. Ich kann mir allerdings kaum vorstellen, dass er nicht klagen würde. Die Frage ist aber tatsächlich, ob eine solche Erfolg haben könnte.
Aber selbst wenn nicht, die Stadt München müsste ja auch reagieren und würde das mit Sicherheit auch tun. Und da die Regelung im Gesellschaftervertrag ja eindeutig ist, was den Ausbau angeht, wären die Chancenaussichten meiner Ansicht nach exzellent.

Also ich glaube dieser Weg verspricht keinen Erfolg und würde insgesamt die Aussichten nicht verbessern.
 
2 der drei Gesellschafter bekämen genau ihren Willen endlich durchgesetzt. auch ein Absetzungsantrag gegen Kerkloh wird kaum mit einer Stimmen-Minderheit in der Versammlung durchsetzbar sein. Denn nätürlich bräuchte diese Aktion die volle Rückendeckung der beiden Gesellschafter, welche den Bau befürworten.

Und ganz egal, wie die Stadt München reagieren möchte, sie müsste darüber erst entscheiden. Mithin würde dies auf einen Stadtratsbeschluß für oder gegen den Bau hinaus laufen - oder wollen wir etwa einen Bürgerentscheid durchführen, über die Frage, wie die Stadt München auf diesen Affront reagieren solle? Die juristischen Reaktionsmöglichkeiten sind dennoch aus meiner Sicht eher bescheiden, zumal man in Deutschland soweit mir bekannt ist, sowieso nicht gegen juristische, sondern nur gegen natürliche Personen klagen kann. Im Prinzip müsste die Stadt eine außerordentlche Gesellschafter-versammlung einberufen, und darin einen Baustopp verlangen. Nur wird sie einen solchen Beschluß nicht bekommen, so lange der Mehrheitsgesellschafter nicht dazu bereit ist. Und dann kann der Minderheitsgesellschafter es eigetnlich nur noch hinnehmen, oder seine Gesellschaftsanteile zur Verfügung stellen. Bei kleineren GmBHs ist so ein Bruch der Gesellschaft gar nicht so selten.

Das Problem dabei ist einfach, daß es zu politisch, und zu öffentlich ist, um derartiges Vabanque zu spielen. Staatskanzlei und Bundesregierung würden den Rathaus förmlich ins Gesicht schreien, daß die auf Meinungen aus dem Rathaus pfeiffen - und das wird man nicht tun, so lange hunderte von Kameras auf die Beteiligten gerichtet sind.
 
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2 der drei Gesellschafter bekämen genau ihren Willen endlich durchgesetzt. auch ein Absetzungsantrag gegen Kerkloh wird kaum mit einer Stimmen-Minderheit in der Versammlung durchsetzbar sein. Denn nätürlich bräuchte diese Aktion die volle Rückendeckung der beiden Gesellschafter, welche den Bau befürworten.

Und ganz egal, wie die Stadt München reagieren möchte, sie müsste darüber erst entscheiden. Mithin würde dies auf einen Stadtratsbeschluß für oder gegen den Bau hinaus laufen - oder wollen wir etwa einen Bürgerentscheid durchführen, über die Frage, wie die Stadt München auf diesen Affront reagieren solle? Die juristischen Reaktionsmöglichkeiten sind dennoch aus meiner Sicht eher bescheiden, zumal man in Deutschland soweit mir bekannt ist, sowieso nicht gegen juristische, sondern nur gegen natürliche Personen klagen kann. Im Prinzip müsste die Stadt eine außerordentlche Gesellschafter-versammlung einberufen, und darin einen Baustopp verlangen. Nur wird sie einen solchen Beschluß nicht bekommen, so lange der Mehrheitsgesellschafter nicht dazu bereit ist. Und dann kann der Minderheitsgesellschafter es eigetnlich nur noch hinnehmen, oder seine Gesellschaftsanteile zur Verfügung stellen. Bei kleineren GmBHs ist so ein Bruch der Gesellschaft gar nicht so selten.

Das Problem dabei ist einfach, daß es zu politisch, und zu öffentlich ist, um derartiges Vabanque zu spielen. Staatskanzlei und Bundesregierung würden den Rathaus förmlich ins Gesicht schreien, daß die auf Meinungen aus dem Rathaus pfeiffen - und das wird man nicht tun, so lange hunderte von Kameras auf die Beteiligten gerichtet sind.

Ich gebe dir grundsätzlich Recht, wenn man ein eigenmächtiges Vorgehen sozusagen als die Vollstreckung des Willens der beiden Gesellschafter sehen will.
Der Wille der beiden Gesellschafter, insbesondere Bayern ist aber im Moment, dass es zu keiner Vorentscheidung kommt.
Davon abgesehen es ist ein massiver Affront, wenn die Geschäftsführung eigenmächtig Entscheidungen des Eigentümergremiums vorweg nimmt. Selbst wenn man die Entscheidung am Ende befürworten würde, die Eigentümer bestimmen die Linie und die Geschäftsführung muss ihr folgen.
Jede Geschäftsführung, die diese Hierarchie umdreht, muss meiner Ansicht nach zwangsläufig entlassen werden. Und ich denke auch, dass dies sofort der Fall wäre. Einen solchen Affront kann man sich nicht bieten lassen, selbst wenn man die Entscheidung sogar befürworten würde.

Die Stadt München würde wahrscheinlich sofort eine Gesellschafterversammlung einberufen. Möglicherweise kann man auf Unterlassung klagen. Natürlich kann man auch gegen juristische Personen klagen, diese werden durch natürliche Personen vertreten.
Kerkloh würde mit einer solchen Aktion vermutlich eine persönliche Haftung auslösen, die wahrscheinlich auch von keiner Managerversicherung gedeckt ist.
Also alles in allem außerordentlich gefährliche Gewässer und mit Sicherheit kein Weg, den irgendjemand bei der FMG gehen würde, es sei denn er hat ausdrückliche Signale aus dem Kreis der Gesellschafter, aber selbst dann wird es vermutlich dreckig, laut und unschön und hilft bei der Realisierung der Bahn nicht weiter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Manchmal frage ich mich, was wohl passieren würde, wenn man schlicht Fakten schafft, sprich den Baufirmen den Bauauftrag im Rahmen des gültigen PFB erteilt. Wer genau müsste/würde/könnte den Auftrag eigentlich unterschreiben? Kerkloh selbst, ein Prokurist, oder...?

Mit etwas persönlicheren Anmerkungen halte mich sehr zurück, aber ich glaube jeder Arbeitgeber, dessen Mitarbeiter keine solche Gedanken entwickeln wie Du, kann sich glücklich schätzen. Wie käme denn ein (wenn auch herausgehobener) Gehaltsempfänger dazu, den ausdrücklichen Willen seines Brötchengebers zu ignorieren und gegen geltende Anweisungen zu machen, was er will. Jetzt mal unabhängig von allen juristischen Fragen die da auftauchen und die zweifellos spannend wären, aber welche Einstellung und welche Moralvorstellungen muss man denn haben, um überhaupt nur so zu denken? Egal was man von den Gesellschaftern und ihren Vertreter halten mag, aber jeder, der Gott sei Dank ist keiner dabei, der auch nur annähernd so eine Einstellung zeigt

Entschuldige, dass ich da so deutlich werden, aber alleine solche Ideen regen mich wirklich auf (und ja, ich bin selbst auch Arbeitgeber).
 
Das EU-Referendum der Briten hat eine groteske Ähnlichkeit zum Bürgerbegehren zur dritten Startbahn bzw. zu einem möglicherweise neuen Bürgerbegehren.
Man mag hoffen, dass die CSU-Fraktion genau verfolgt, wie groß der Katzenjammer nach der verlorenen Abstimmung in Großbritannien ist und wie verzweifelt nun nach Auswegen gesucht wird, das Votum der Bürger doch nicht umsetzen zu müssen.
Auch dort das Problem: Der Mangel an politischer Führung. Ein gnadenloser Populist Cameron, der seine eigene Zukunft sichern wollten, indem er dem Volk ein Referendum versprach. Nun hat er damit seine eigene Zukunft besiegelt und die seiner Landsleute auch noch.
Hoffentlich gibt es weisere Mitglieder in der CSU-Fraktion, die die Parallelen erkennen und ihrem populistischen Ministerpräsidenten zu echter politischer Führung zwingen: Die Frage der Startbahn nicht dem uninformierten Bürger in München zu überlassen, sondern das durchzusetzen, was eine Mehrheit der Gesellschafter im Interesse aller für richtig hält, nämlich die dritte Bahn zu bauen.

Die Werkzeuge, um dies jederzeit zu tun, sind offenbar vorhanden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Entschuldige, dass ich da so deutlich werden, aber alleine solche Ideen regen mich wirklich auf (und ja, ich bin selbst auch Arbeitgeber).

Da du ja selbst Arbeitgeber bist - alleiniger Arbeitgeber? kennst du auch die Position des Minderheitsgesellschafters einer GmbH? Das Vertrauen des "Juniorpartners" welcher zwar nicht annähernd so viel Kapital, dafür aber um so mehr Ideen, Einsatz und Herzblut zu dem gemeinsamen Projekt beisteuerte, auf den Gesellschaftervertrag, welcher in bestimmten Punkten Einstimmigekeit erforderte? und das Gefühl, welches er bekam, als die Mehrheitsgesellschafter sich dann einfach über dieses Einstimmigektisdiktum hinwegsetzten, und qua Kapital-Mehrheit Fakten schufen, welche dem Gemeinschaftsbeschluß (und vor allem den Interessen des Juniorpartners) entgegenstanden, und damit auch noch durch kamen, so daß dem junior eben nur die Wahl blieb, klein beizugeben, oder zu gehen?

Wenn ja, dann können wir uns gerne weiter über Geschäftsgebahren, welches den Blutdruck steigen lässt, unterhalten. ich habe mich übrigens fürs Gehen entschieden. C'est la vie.

Wenn nein, dann mögen dir evtl dennoch gewisse möglice Parallelen auffallen.
 
Zuletzt bearbeitet:
(...) Die juristischen Reaktionsmöglichkeiten sind dennoch aus meiner Sicht eher bescheiden, zumal man in Deutschland soweit mir bekannt ist, sowieso nicht gegen juristische, sondern nur gegen natürliche Personen klagen kann. (...)

Darf ich dir höflich anraten, juristische Exkurse zu vermeiden? Selbstverständlich kann man in D juristische Personen verklagen. Der Rechtsstreit um einen mißratenen Hausbau richtet sich gegen die XYZ Bauträger GmbH, der Kündigungsrechtstreit gegen die ABC Arbeitgeber AG, und eben nicht persönlich gegen den GmbH- GF oder den AG- Vorstand, oder?? Aaaber... vielleicht meinst du die strafrechtliche Inanspruchnahme (die nennt sich aber nicht Klage, sondern Anklage oder in der Verbform nicht (ver)klagen, sondern anklagen).

Deiner politischen Bewertung kann ich schon viel eher zustimmen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Da du ja selbst Arbeitgeber bist - alleiniger Arbeitgeber? kennst du auch die Position des Minderheitsgesellschafters einer GmbH? Das Vertrauen des "Juniorpartners" welcher zwar nicht annähernd so viel Kapital, dafür aber um so mehr Ideen, Einsatz und Herzblut zu dem gemeinsamen Projekt beisteuerte, auf den Gesellschaftervertrag, welcher in bestimmten Punkten Einstimmigekeit erforderte? und das Gefühl, welches er bekam, als die Mehrheitsgesellschafter sich dann einfach über dieses Einstimmigektisdiktum hinwegsetzten, und qua Kapital-Mehrheit Fakten schufen, welche dem Gemeinschaftsbeschluß (und vor allem den Interessen des Juniorpartners) entgegenstanden, und damit auch noch durch kamen, so daß dem junior eben nur die Wahl blieb, klein beizugeben, oder zu gehen? .

Ja, ich durfte ich alle diese Stationen durchlaufen, ich kenn die Gefühle die da aufkommen und die Ohnmacht, die man in dieser Situation fühlt. Und auch Deine Reaktion darauf kann ich verstehen.

Hat aber mit der Situation hier nichts zu tun. Der Geschäftsführer der FMG ist kein "unterdrückter Minderheitsgesellschafter", der seine Ideen nicht umsetzen kann, sondern Angestellter der Gesellschaft(er) und soll/muss deren Vorgaben umsetzen. Ohne wenn und aber.

Das ist schon etwas anderes und nur darum geht es hier. Dass ein Minderheitsgesellschafter nach Wegen sucht, wie er seine Ideen umsetzen kann, ist gut und kann auch zu der (deiner) geschilderten Konsequenz führen. Ein Angestellter, der die Entscheidungen der Firmeninhaber ignoriert und macht was er will ist aber was anderes und das würde ich in keinem Fall tolerieren, egal ob ich gerade konkret Mehrheit- oder Minderheitsbeteiligter bin. Da sollte sich schon jeder seiner Rolle und seinen Kompetenzen bewusst sein (und das ist Kerkloh ja sicherlich auch)
 
Hoffentlich gibt es weisere Mitglieder in der CSU-Fraktion, die die Parallelen erkennen und ihrem populistischen Ministerpräsidenten zu echter politischer Führung zwingen: Die Frage der Startbahn nicht dem uninformierten Bürger in München zu überlassen, sondern das durchzusetzen, was eine Mehrheit der Gesellschafter im Interesse aller für richtig hält, nämlich die dritte Bahn zu bauen.

Darin klagt der Herzog darüber, dass seine "unterthanen allso tumb und garstig sint, dasz ich dis land itzo von mir werffe und Austria in den schosz setze, so der Erzherzog mit solchen baueren und seuffern sich mag mueh und arbeyt machen". Bayern wurde also nicht einmal verkauft, sondern aus purem Zorn verschenkt.
 
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