Dritte Startbahn das endgültige Ende naht?

Dann darf der Freisinger Landrat jetzt dagegen klagen:
Das wird er wohl auch tun. Damit geht der Streit über das Projekt in eine neue absonderliche Runde. Das Ergebnis will ich mir gar nicht ausmalen. Es wird so oder so absurd.

Einen Antrag auf "unbefristete Verlängerung" ist Unsinn und gab es so nicht.
Schon immer wieder bemerkenswert, was für ein Unsinn geschrieben wird, ob absichtlich oder unabsichtlich sei einmal dahin gestellt.
Schwierig wird das dann, wenn es sich um Themen handelt, wo man sich nicht selbst auskennt und darauf angewiesen ist, dass das stimmt und sauber recherchiert ist, was man zu lesen bekommt.
 
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Das wird er wohl auch tun. Damit geht der Streit über das Projekt in eine neue absonderliche Runde. Das Ergebnis will ich mir gar nicht ausmalen. Es wird so oder so absurd.


Schon immer wieder bemerkenswert, was für ein Unsinn geschrieben wird, ob absichtlich oder unabsichtlich sei einmal dahin gestellt.
Schwierig wird das dann, wenn es sich um Themen handelt, wo man sich nicht selbst auskennt und darauf angewiesen ist, dass das stimmt und sauber recherchiert ist, was man zu lesen bekommt.
Dieser „Freisinger Landrat“ ist wohl der Herr von den FW? Ist es nicht unglaublich, wie einzelne verirrte Menschen der Gesamtheit schaden dürfen? Man kann in diesem Land keine Infrastrukturprojekte mehr realisieren ohne dass irgendwelche ewig gestrigen auf den Plan kommen. Hoffentlich wird das bald abgestellt…
 
Was für ein verirrtes Licht bist du denn?
Für ein Leben in einer Demokratie und einem Rechtsstaat scheinst du weniger geeignet zu sein.

Landrat Helmut Petz
Menschen, die andere Menschen für Ihre Meinung gleich beleidigen sind wohl eher Menschen die Probleme mit der Demokratie haben. Ich würde deshalb mal darüber nachdenken, wer von uns das verirrte Licht ist. Was gerade in diesem Land passiert scheint an Deiner Welt offensichtlich vorbeizugehen…
 
Ganz und gar nicht, aber ich respektiere die Gesetze und Organe sowie deren Vertreter.
Dieser, wie du ihn nennst, ewig gestrige Herr von den FW und verirrte Mensch, sogenannter „Freisinger Landrat“ Helmut Petz, hat durch einen einstimmigen Beschluss des Kreisausschusses vom Kreistag den Auftrag bekommen, die Einschätzung der Regierung von Oberbayern zum Baurecht auf dem Klageweg überprüfen zu lassen.
That‘s all!
 
Die FMG hat mit dem Trick eines großen Planfeststellungsbeschlusses für mehrere Maßnahmen bewiesen in diesem Punkt schlauer gewesen zu sein als die Flughafengegner. Das die nun nicht einsehen wollen zu kurz gedacht zu haben ist verständlich.
So sieht es aus. Sollen sie vor Gericht nur auflaufen. Da hilft ihnen ihr blödes Festhalten an einem seit ca. 10 Jahren nicht mehr bindenden Bürgerentscheid auch nichts mehr.

Und dass der Merkur aufgemuckt wieder unüberprüft alles glaubt und abdruckt ist die gewohnte Frechheit!
Nicht der Flughafen hat das Baurecht verlängern lassen, sondern es hat sich automatisch mit dem Durchführen der Maßnahmen auf unbegrenzte Zeit verlängert. Die FMG hat sich das nur offiziell bestätigen lassen.
Aber was erwartet man von den Schmierfinken des Merkurs schon noch?
 
Sollen sie vor Gericht nur auflaufen.
Ausgemacht ist das nicht. Auch wenn ich mir eher wünschen würde, dass der Feststellungsbescheid Bestand hat, gegen einen gewissen "Denkzettel" für die zögerliche Politik von Seehofer, Reiter und Söder, den Bau bis auf den Sankt Nimmerleinstag zu verzögern, hätte ich auch nichts.
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass ein höchstrichterliches Gericht wie das Bundesverwaltungsgericht einfach sagen wird, dass die Planfeststellung in jedem Fall unbegrenzt gültig ist, selbst wenn sich alle Rahmenbedingungen, die vor langer Zeit zu einer Baugenehmigung geführt haben, fundamental geändert hätten. Immerhin sprechen wir hier auch von Grundrechtseingriffen, die immer sorgfältig abgewägt werden müssen, schließlich gilt das Übermaßverbot.
Viel eher kann ich mir daher also vorstellen, dass ein Gericht sagen wird, dass je mehr Zeit seit der Genehmigung vergangen ist, umso stärker die Rechte potentiell Betroffener wieder in den Vordergrund treten und berücksichtigt werden müssen und es irgendwann einer neuen Prüfung bedarf, ob die Voraussetzungen, die einer vorherigen Genehmigung zugrunde lagen, noch zutreffen. Streng einzelfallbezogen, wie üblich. Da könnte ein Gericht der Genehmigungsbehörde schon auferlegen, genauer zu prüfen, ob der Bau von einem Bahntunnel in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Bau einer Startbahn steht, oder ob dies doch eher Vorhaben sind, die unabhängig voneinander gesehen werden können und wenn die Startbahn jahrzehntelang nicht gebaut wird, dann auch irgendwann gesehen werden müssen und folglich dann auch erneut geprüft werden müssten. Vielleicht nicht so umfangreich wie am Anfang, aber immerhin geprüft.
Also mal abwarten, was da rauskommt. Es ist sehr bedauerlich, dass die FDP aus dem Bundesverkehrsministerium nicht die Umwandlung der FMG in eine AG angestoßen hat. Verpasste Chancen wo man hinschaut.

Und dass der Merkur aufgemuckt wieder unüberprüft alles glaubt und abdruckt ist die gewohnte Frechheit!
Nicht der Flughafen hat das Baurecht verlängern lassen, sondern es hat sich automatisch mit dem Durchführen der Maßnahmen auf unbegrenzte Zeit verlängert.
Der Magerl erzählt halt wieder seine Märchen und der Merkur druckt sie ohne jede Überprüfung ab. Wie so oft. Das ist so ein bisschen Trump-Style: Man muss Unwahrheiten und Lügen nur oft genug wiederholen, dann bleiben sie bei den Leuten auch hängen.
 
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Die Bahn wird doch ohnehin nur gebaut, wenn echter Bedarf vorhanden. Daher braucht niemand irgendwelche Ängste jetzt schon haben. Bei der Entwicklung und Schiefstand der FMG nicht in 20 Jahren.
 
Die Bahn wird doch ohnehin nur gebaut, wenn echter Bedarf vorhanden. Daher braucht niemand irgendwelche Ängste jetzt schon haben.
Ob der Bedarf vorhanden ist, ist ja schon eine der Streitfragen von Beginn an. Für die Startbahngegner war noch nie Bedarf für eine dritte Startbahn. Und natürlich ist es eine Unsicherheit, wenn die Startbahn rein theoretisch jederzeit gebaut werden kann. Auch wenn der Söder jetzt sagt, dass es in seiner Amtszeit nicht dazu kommt, ursprünglich wollte er ja gar nicht mehr als zwei Legislaturperioden amtieren. Das haben viele anscheinend vergessen. So schnell können sich Dinge ändern, in jede Richtung.
Oder lass bei der Kandidatur vom Merz irgendwas schief laufen, dann wirds geradezu automatisch der Söder. So viel sind solche Versprechen von Politikern daher nicht wert, deswegen wäre ich da vorsichtig. Was am Ende bleibt wäre eine gültige Genehmigung, die den Bau jederzeit erlaubt.
 
Ausgemacht ist das nicht.
..., selbst wenn sich alle Rahmenbedingungen, die vor langer Zeit zu einer Baugenehmigung geführt haben, fundamental geändert hätten. Immerhin sprechen wir hier auch von Grundrechtseingriffen, ...

Ob der Bedarf vorhanden ist, ist ja schon eine der Streitfragen von Beginn an.

Sachlich betrachtet spielt das alles gar keine Rolle.
Vor langer langer Zeit gab es einmal einen Planfeststellungsbeschluss in dem mehrere Bauvorhaben zusammengefasst waren, die teils mehr teils weniger zusammenhängen. Genehmigt wurde der Antrag als Ganzes, alle Einzelprojekte umfassend. Die dritte Startbahn ist nur eines in dieser Liste, neben Verkehrserschließungsmaßnahmen, der Vorfelderweiterung, der Tunnelverlängerung u.a. Manche dieser Projekte sind sogar bereits abgeschlossen. Folglich stellt sich die Frage der Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses doch gar nicht mehr, weil seine Umsetzung bereits in vollem Gange ist. Wenn auch (noch) nicht bei dem Teilprojekt Dritte Startbahn.

Zu sagen die FMG hat getrickst ist ehranrüchig, sie war nur schlauer. Und die anderen haben den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr gesehen. Dumm gelaufen.

Hier nachzulesen: Bescheid der Regierung von Oberbayern vom 30.09.24
 
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Sachlich betrachtet spielt das alles gar keine Rolle.
Das sehe ich anders. Der Wille aus § 75 Abs. 4 VwVfG ist eindeutig, Planfeststellungen auf Vorrat zu verhindern:

Zweck der Regelung des § 75 Abs. 4 VwVfG oder aber derartiger Nebenbestimmungen ist es, die Verwirklichung eines planfestgestellten Vorhabens an Fristen zu koppeln, um Vorratsplanungen ohne erkennbaren Realisierungsgrad zu unterbinden. Denn zum einen führt ein bestandskräftig oder rechtskräftig festgestellter, aber nicht ausgeführter Plan nicht nur aufgrund der regelmäßig kraft Gesetzes im Plangebiet eintretenden Veränderungssperre vor allem für die von ihm nicht begünstigten Planbetroffenen zu vielfältigen Rechtsunsicherheiten, schwebt doch die Planverwirklichung gleichsam wie ein Damoklesschwert über ihnen. Zum anderen aber soll auch die Verwirklichung von Planungen vermieden werden, deren tatsächliche und rechtliche Grundlagen sich im Laufe der Jahre so sehr verändert haben, dass zum Zeitpunkt der Verwirklichung der Planung einem neuen Planfeststellungsantrag nicht mehr entsprochen werden könnte, also der rechtlichen und tatsächlichen Überalterung von Planungen vorgebeugt werden.

Und genau darum dreht sich die rechtliche Frage: Reicht es, wenn man eine Startbahn bauen will, dass man einen Bahntunnel fertigstellt, damit die Planfeststellung unbefristet gültig wird und man auch noch in 100 Jahren ohne erneute Prüfung dort eine Startbahn bauen dürfte? Und das zusätzlich bei unmissverständlichen Aussagen der Anteilseigner des Genehmigungsinhabers, die besagen, dass man die Startbahn jetzt und in nächster Zeit eigentlich überhaupt nicht bauen will.
 
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Das sehe ich anders. Der Wille aus § 75 Abs. 4 VwVfG ist eindeutig, Planfeststellungen auf Vorrat zu verhindern:



Und genau darum dreht sich die rechtliche Frage: Reicht es, wenn man eine Startbahn bauen will, dass man einen Bahntunnel fertigstellt, damit die Planfeststellung unbefristet gültig wird und man auch noch in 100 Jahren ohne erneute Prüfung dort eine Startbahn bauen dürfte? Und das zusätzlich bei unmissverständlichen Aussagen der Anteilseigner des Genehmigungsinhabers, die besagen, dass man die Startbahn jetzt und in nächster Zeit eigentlich überhaupt nicht bauen will.
M.M.n. hätte das im Planfeststellungbeschluss geregelt werden müssen und nicht 10 Jahre später.
 
Und genau darum dreht sich die rechtliche Frage: Reicht es, wenn man eine Startbahn bauen will, dass man einen Bahntunnel fertigstellt, damit die Planfeststellung unbefristet gültig wird und man auch noch in 100 Jahren ohne erneute Prüfung dort eine Startbahn bauen dürfte? Und das zusätzlich bei unmissverständlichen Aussagen der Anteilseigner des Genehmigungsinhabers, die besagen, dass man die Startbahn jetzt und in nächster Zeit eigentlich überhaupt nicht bauen will.

Das stimmt, seitens Politik, Anteilseigner und Antragsteller wurden schon zu viele unüberlegte populistische Aussagen getätigt.
Vielleicht sollte eher die Frage beantwortet werden, bis wann ein planfestgestelltes Vorhaben vollständig realisiert sein muss.
 
M.M.n. hätte das im Planfeststellungbeschluss geregelt werden müssen und nicht 10 Jahre später.
Naja, das kann die Behörde ja auch nicht ahnen, dass der Betreiber eine Planfeststellung durchführt und dann beabsichtigt nicht zu bauen oder nur das zu bauen, damit seine Genehmigung nicht verfällt. Und ob die Behörde da genaue Vorgaben machen soll? Das ist halt wieder zusätzliche Bürokratie und lädt dann genau dazu ein, nur so viel zu bauen, dass die Genehmigung gerade nicht verfällt und damit genau das umgangen wird, was eigentlich verhindert werden soll. Ich weiß nicht, ob das so sinnvoll ist. Sinnvoll ist eigentlich, dass jemand, der bauen will auch tatsächlich baut und derjenige, der es nicht will, lässt es bleiben.
Im Übrigen hätte die Behörde natürlich jetzt im Feststellungsbescheid auch festellten können, dass mit der Umsetzung noch nicht wirklich begonnen wurde, weil bestimmte Dinge noch fehlen. Dann hätte der Flughafen entweder bauen müssen oder verlängern lassen und dagegen klagen. Irgendjemand hätte am Ende wahrschceinlich immer geklagt.

Das stimmt, seitens Politik, Anteilseigner und Antragsteller wurden schon zu viele unüberlegte populistische Aussagen getätigt.
Vielleicht sollte eher die Frage beantwortet werden, bis wann ein planfestgestelltes Vorhaben vollständig realisiert sein muss.
Deswegen bin ich ja auch für die Umwandlung in die AG, weil dann liegt der Ball etwas weniger im politischen Spielfeld.
Vielleicht wird es ja ein Urteil geben, dass derartige Fristen zumindest andeutet, bzw. Beurteilungsmaßstäbe definiert anhand derer die Behörde prüfen kann, ob ein ausreichender Realisierungsgrad vorliegt. Einen Beendigungszeitraum vorzugeben ist natürlich auch so eine Sache. Nehmen wir einmal man, jemand baut ein Kernkraftwerk. Oder bleiben wir beim Flughafen München. Von der Planfeststellung zur Eröffnung 14 Jahre. Wenn man sich vorstellt es hätte nach 10 Jahren einen harten Cut-off gegeben, wäre das auch nicht zielführend gewesen. Dann hätte die FMG vermutlich dagegen geklagt, weil der Bau doch inzwischen sooooo weit fortgeschchritten sei, dass das einen automatischen Verfall der Baugenehmigung nicht rechtfertigen würde. Also im Grunde das gleiche wie jetzt mit der dritten Startbahn.
 
Es ist eine dritte Piste. Ob es eine Startbahn würde, eine Landebahn oder beides entscheidet das Betriebskonzept.
Dieses Konzept böte auch Entlastung für Anrainer.
Das wird oft übersehen.

Ist das bevorzugte Konzept nicht eh Centerbahn (jetzige Nordbahn) für Starts und Landungen und die (zukünftige) Nord- und Südbahn für Starts bzw Landungen only zu nutzen, und dann auch im Wechsel nach Tag?
 
Es ist eine dritte Piste. Ob es eine Startbahn würde, eine Landebahn oder beides entscheidet das Betriebskonzept.
Was es ist entscheidet sich zuallererst durch die Genehmigung. Und genehmigungsrechlich ist die dritte Startbahn eine Start- und Landebahn.
Ich glaube das weiß auch jeder, der (aus Vereinfachungsgründen) von der dritten Startbahn in München spricht und es ändert vor allem an der Ablehnung des Projekts nichts. Den Leuten vor Ort ist es egal, ob es eine Start- und/oder Landebahn ist, sie wollen sie so oder so nicht.

Der Magerl macht schon das nächste Fass auf und sieht einen Baubeginn in den nächsten 4 Jahren:


Der ehemalige Landtagsabgeordnete und AufgeMUCkt-Sprecher Christian Magerl (Grüne) verweist hingegen auf den Antrag des Flughafens bei der Regierung von Oberbayern. Darin ist zu lesen: "[...] Die Realisierung der dritten Start- und Landebahn ist Bestandteil der Mittel- und Langfristplanung der FMG (mit Zielsetzung einer Inbetriebnahme 2035)". Deswegen hält es der AufgeMUCkt-Sprecher für sehr wahrscheinlich, dass der Flughafen München entgegen der Aussagen plane, in den nächsten vier Jahren mit dem Bau der dritten Start- und Landebahn zu beginnen.

In der Jahreshauptversammlung der Flughafenausbau-Gegner erklärte Magerl, dass der frühere Airport-Chef Michael Kerkloh immer von einer Startbahn-Bauzeit von rund sieben Jahren gesprochen habe. Wenn der Flughafen tatsächlich plane, die dritte Startbahn 2035 in Betrieb zu nehmen, müsse man 2028 mit dem Bau beginnen, so der AufgeMUCkt-Sprecher.

Wenn er davon wirklich überzeugt wäre, dann könnte man sich die Klage gegen den Feststellungsbescheid aber eigentlich sparen...... :D
 
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