Dritte Startbahn das endgültige Ende naht?

Gestern erschien im Merkur / Erdinger Anzeiger ein Bericht, da der Kreisausschuß Erding der sog. "Schutzgemeinschaft Erding-Nord, Freising und Umgebung" bei Bedarf Gelder für den "Kampf gegen die dritte Startbahn" zur Verfügung stellen will.
Das eigentlich Interessante im Bericht war für mich, dass das sog. Ewigkeitsrecht zeitlich sehr begrenzt ist.
Demnach wird die Laufzeit des Planfeststellungsbeschlusses lediglich von bislang 10 Jahren (seit der ersten Verlängerung) auf nunmehr 15 Jahre verlängert.
10 000 Euro gegen die dritte Startbahn
 
Das eigentlich Interessante im Bericht war für mich, dass das sog. Ewigkeitsrecht zeitlich sehr begrenzt ist.
Demnach wird die Laufzeit des Planfeststellungsbeschlusses lediglich von bislang 10 Jahren (seit der ersten Verlängerung) auf nunmehr 15 Jahre verlängert.
Kann das sein, dass der gute Mann den Bescheid falsch verstanden hat?
Die FMG hat ja gerade keine Verlängerung beantragt, die dann den 5 Jahren entsprechen würden, sondern sie hat die Feststellung beantragt, dass mit dem Vorhaben begonnen wurde. Und damit kann der Planfeststellungsbeschluss nicht mehr außer Kraft treten.
Im Übrigen habe ich die Rechtsauffassung, die der Georg Els vertritt, sonst noch von niemandem gehört.

Quellen:

Die in der Antwort zu Frage 2 genannten Bestandteile des 98. ÄPFB, mit deren Realisierung bereits begonnen wurde, führen dazu, dass der Planfeststellungsbeschluss nicht mehr nach § 9 Abs. 3 Luftverkehrsgesetz (LuftVG), Art. 75 Abs. 4 Satz 1 BayerischesVerwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) außer Kraft treten kann, da mit der Durchführung des Plans bereits begonnen wurde. Im Hinblick auf den 98. ÄPFB stellt sich die Frage nach den Entscheidungsvoraussetzungen und der Verfahrensgestaltung eines Antrags auf Verlängerung somit nicht.

Auf Antrag der Flughafen München GmbH (FMG) hat das Luftamt am 30. September 2024 festgestellt, dass der Planfeststellungsbeschluss nicht innerhalb der gesetzlichen Frist außer Kraft tritt, sondern unbegrenzt gilt („Ewigkeitsbescheid“), denn die FMG hätte innerhalb der Frist mit der Durchführung des Planfeststellungsbeschlusses begonnen.

Oder auch:
Der Begriff des „Beginns der Durchführung des Plans“ ist in § 75 Abs.4 S. 2 VwVfG näher definiert. Als Beginn der Durchführung des Plans gilt jede erstmals nach außen erkennbare Tätigkeit von mehr als nur geringfügiger Bedeutung zur plangemäßen Verwirklichung des Vorhabens. Dadurch wird die Frist aus § 9 Abs. 3 LuftVG unterbrochen.

Die FMG hat dementsprechend auch keinen Antrag auf Verlängerung gestellt, sondern einen Antrag, mit dem festgestellt wird, dass mit der Durchführung des Plans begonnen wurde. Dies hat das Luftamt Süd auch entsprechend festgestellt. In dem Bescheid steht auch nichts von einer Verlängerung oder eine Verlängerungsfrist.

Interessant ist auch aus https://www.bundestag.de/resource/blob/706252/40d491110a3f9bbadc50d16aeaddc903/WD-5-041-20-pdf.pdf weil die Kläger gegen den Bescheid sicher mit den Prognosen argumentieren, die sich nicht erfüllt haben. Dazu:
Wird die im Planfeststellungsverfahren zugrunde gelegte Verkehrsprognose nicht erreicht, so hat dies grundsätzliche keine Auswirkung auf die Wirksamkeit eines (bestandskräftigen) Planfeststellungsbeschlusses. Nach dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) kommt es nämlich nicht darauf an, ob sich die Prognose aus heutiger Sicht als richtig erweist, „sondern allein auf die Frage,ob die Prognose mit den seinerzeit zur Verfügung stehenden Erkenntnismitteln unter Berücksichtigung aller erheblichen Umstände einwandfrei erstellt wurde.“
Damit sollte dieses Argument als völlig wirkungslos verpuffen.
 
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Kann das sein, dass der gute Mann den Bescheid falsch verstanden hat?
Die FMG hat ja gerade keine Verlängerung beantragt, die dann den 5 Jahren entsprechen würden, sondern sie hat die Feststellung beantragt, dass mit dem Vorhaben begonnen wurde. Und damit kann der Planfeststellungsbeschluss nicht mehr außer Kraft treten.
Ein guter Punkt.

Ich habe den Bericht nicht als Argument betrachtet, um eine Endlichkeit des Beschlusses (nach Baubeginn) zu postulieren, sondern ich habe ihn eher als beschwichtigende Information interpretiert.
Auf welchem Wissen diese Aussage im Artikel basiert, das entzieht sich meiner Kenntnis.

Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass auch ein begonnener Bau irgendwann einmal beendet/fertiggestellt werden muss.
Bei nur 5 Jahren (nach Baubeginn) wird so eine Frist eher nicht liegen, denn sonst hätten z.B. der Bau des BER, oder der Bau von Stuttgart21 jeweils vorzeitig eingestellt werden müssen.
Ob es evtl. eine Verfallsregelung gibt, wenn die Bauarbeiten über eine zu lange Zeit ruhen, das weiß ich ebenfalls nicht.
Andererseits wäre z.B. eine 20-jährige Baupause in einem Projekt auch relativ merkwürdig. Denn sowas würde irgendwie auf eine Projektaufgabe hindeuten.

Gibt es zu solchen Themen/Fristen evtl. gesetzliche Regelungen?
Wundern würde mich sowas in Deutschland jetzt eher nicht.

(anders als z.B. in Griechenland, wo man Steuern vermeidet, in dem man ein Bauprojekt nie ganz fertigstellt, sondern die Baustelle eingerichtet lässt)
 
Ich habe den Bericht nicht als Argument betrachtet, um eine Endlichkeit des Beschlusses (nach Baubeginn) zu postulieren, sondern ich habe ihn eher als beschwichtigende Information interpretiert.
Das war schon klar. Es ist einfach nur interessant zu lesen, wie von den Startbahngegnern argumentiert wird. In diesem Fall nach meiner Ansicht grundfalsch.

Hier ist noch einmal eine längere Ausarbeitung zu genau diesem Thema:


Darin steht auch ein weiteres Argument, das dafür spricht, dass die FMG keinen Verlängerungsbescheid beantragt hat:
Ist der Antrag gestellt worden, sind vor der Entscheidung über die Verlängerung die Planbetroffenen anzuhören.
Dies ist ja auch nicht gesehen. Und wie gesagt, meiner Ansicht nach würde in einem Verlängerungsbescheid zwingend die Gültigkeit (5 Jahre) stehen müssen.

Gibt es zu solchen Themen/Fristen evtl. gesetzliche Regelungen?
So wie ich das verlinkte Dokument verstehe gibt es dann keine Fristen mehr, wenn mit dem Bau begonnen wurde. Einschlägig wäre § 77 S. 1 VwVfG, wonach die Planfeststellungsbehörde bei einem aufgegebenen Vorhaben verpflichtet ist, den Planfeststellungsbeschluss aufzuheben. Der Streit würde sich dann an der Frage entzünden, wann man ein Vorhaben als aufgegeben betrachten kann.

Ebenfalls interessant in diesem Zusammenhang:
Zwar gilt auch bei einem Planfeststellungsbeschluss, dass er seine rechtliche Wirkung verliert, wenn er funktionslos wird. Doch obwohl es sich bei Vorhaben des Fachplanungsrechts von wenigen Ausnahmen abgesehen um Objektplanung und nicht um Angebotsplanung handelt, ist es für einen prospektiven Planfeststellungsbeschluss angesichts seiner Zielorientiertheit unmaßgeblich, wie sich die tatsächlichen Verhältnisse verändern, solange sich das geplante Vorhaben noch verwirklichen lässt. Dies gilt selbst dann, wenn die politische Akzeptanz geschwunden oder aufgrund der Veränderungen erhebliche Mehraufwendungen zu seiner Verwirklichung erforderlich wären. Eine Funktionslosigkeit tritt daher grundsätzlich nicht – allenfalls in besonderen Ausnahmefällen – ein, die Wirksamkeit des Planfeststellungsbeschlusses bleibt, soweit sie nicht anderweitig beseitigt wird, bestehen.
Das bringt dann auch die nächsten Argumente der Startbahngegner zu Fall: Fehlender politischer Wille zur Umsetzung und mögliche Kostensteigerungen.

Wenn der Feststellungsbescheid nicht aus materiellen Gründen aufgehoben wird, dann scheint es sich tatsächlich um einen Beschluss für die "Ewigkeit" zu handeln, der nur durch Aufgabe des Vorhabens ungültig werden würde. Dann wäre die Aufhebung verpflichtend, dies ist wahrscheinlich der Grund, dass die Grünen und Freie Wähler so darauf dringen, dass die dritte Startbahn aus dem Landesentwicklungsplan rausgenommen wird und genau aus diesem Grund lässt die CSU es wohl drin.
Möglicherweise ist die potentielle Ewigkeitsgültigkeit ja mit ein Grund, warum Planfestellungsverfahren so unglaublich aufwändig sind. Einmal genehmigt kriegt man sie eigentlich nicht mehr geändert oder wieder weg.
 
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Wenn der Feststellungsbescheid nicht aus materiellen Gründen aufgehoben wird, dann scheint es sich tatsächlich um einen Beschluss für die "Ewigkeit" zu handeln, der nur durch Aufgabe des Vorhabens ungültig werden würde. Dann wäre die Aufhebung verpflichtend, dies ist wahrscheinlich der Grund, dass die Grünen und Freie Wähler so darauf dringen, dass die dritte Startbahn aus dem Landesentwicklungsplan rausgenommen wird und genau aus diesem Grund lässt die CSU es wohl drin.
Möglicherweise ist die potentielle Ewigkeitsgültigkeit ja mit ein Grund, warum Planfestellungsverfahren so unglaublich aufwändig sind. Einmal genehmigt kriegt man sie eigentlich nicht mehr geändert oder wieder weg.
Ach darum haben Magerl & Co. das Anfang des Jahres wieder einmal öffentlichkeitswirksam versucht:
 
Ach darum haben Magerl & Co. das Anfang des Jahres wieder einmal öffentlichkeitswirksam versucht:
Diese ganze dritte Startbahn ist nur noch eine einzige Posse, bei der sich kein Politiker mit Ruhm bekleckert hat. Angefangen bei Ude, Reiter, Seehofer, Söder, überhaupt die CSU, die das hätte durchsetzen können, solange sie noch die Mehrheit im Landtag hatte. Aber auch Freie Wähler, der Aiwanger, ich glaube auf das Flughafenkonzept für Bayern warten wir heute noch und natürlich Magerl, der überall einen Skandal wittert, mit seinen Falschbehauptungen.
Es ist schon verrückt, dass man in Deutschland Infrastruktur nicht einmal mehr gebaut bekommt, wenn sie planfestgestellt und genehmigt ist. Soweit ist es inzwischen gekommen. Die Chinesen bauen in 5 Jahren oder was komplette Flughäfen, in Deutschland baut man in 20 Jahren nicht einmal 4 Kilometer Beton.
Meiner Ansicht nach müssten die politischen Bremsklötze raus aus dem Projekt. Dies wäre am einfachsten möglich, wenn endlich einer der Gesellschafter die Umwandlung der FMG in eine Aktiengesellschaft fordern würde. Dies ist vom Land Bayern und von der Stadt München leider nicht zu erwarten. Aber der Bund könnte es fordern. Berlin ist weit weg. Und dann wäre die FMG frei, die Bahn dann zu bauen, wenn sie tatsächlich wieder notwendig wird ohne dass der Bau von politischen Ränkespielen oder Wahlkampftaktik weiter hinausgezögert wird.
Vielleicht hat ja jemand einen guten Draht zu Friedrich Merz. Der scheint ja recht luftfahrtaffin zu sein, vielleicht weist er ja dann seinen Bundesverkehrsminister auch per Richtlinienkompetenz an, die Umwandlung der FMG in eine AG zu fordern.
 
Interessant ist auch aus https://www.bundestag.de/resource/blob/706252/40d491110a3f9bbadc50d16aeaddc903/WD-5-041-20-pdf.pdf weil die Kläger gegen den Bescheid sicher mit den Prognosen argumentieren, die sich nicht erfüllt haben. Dazu:
Wird die im Planfeststellungsverfahren zugrunde gelegte Verkehrsprognose nicht erreicht, so hat dies grundsätzliche keine Auswirkung auf die Wirksamkeit eines (bestandskräftigen) Planfeststellungsbeschlusses. Nach dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) kommt es nämlich nicht darauf an, ob sich die Prognose aus heutiger Sicht als richtig erweist, „sondern allein auf die Frage,ob die Prognose mit den seinerzeit zur Verfügung stehenden Erkenntnismitteln unter Berücksichtigung aller erheblichen Umstände einwandfrei erstellt wurde.“
Damit sollte dieses Argument als völlig wirkungslos verpuffen.
Anscheinend wird man genau dieses Argument verwenden:
Eben deshalb hält der Freisinger Landrat Helmut Petz (Freien Wähler) die Erfolgschancen auch "für gut". Denn anders als bei den ursprünglichen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2011, wisse man inzwischen, dass man die dritte Start- und Landbahn entgegen den Prognosen definitiv nicht brauche: "Statt der für das Jahr 2020 prognostizierten 535.000 Flugbewegungen waren es im Jahr vor Corona (2019) gerade einmal 413.000 Flugbewegungen und im Jahr 2023 sogar nur noch 302.000." Für die von einer zusätzlichen Piste ausgehenden Beeinträchtigungen gebe es deshalb "schlicht keine Rechtfertigung mehr". In den kommenden Wochen sollen nun ausführliche Klagebegründungen erarbeitet werden.
Ob die Chancen wirklich besser sind, wer weiß?

Inzwischen will sich auch London Heathrow eine dritte Startbahn gönnen:
Woldbye sagte zuvor, dass eine dritte Startbahn bis 2035 in Betrieb genommen werden könnte.

Das ist aus zwei Gründen interessant. Erstens nehmen die Startbahngegner gerne den London-Heathrow als Beleg, dass eine dritte Startbahn nicht notwendig ist.
Außerdem wird es spannend, welcher der beiden Flughäfen dann als erstes eine dritte Piste hat. Es wäre ein weiterer trauriger Beleg für die Unfähigkeit in Deutschland, wenn die Briten nicht nur insgesamt bei einem solchen Projekt schneller wären, sondern sie auch noch vor der dritten Startbahn in München in Betrieb nehmen, obwohl man bei uns schon 20 Jahre mit dem Projekt beschäftigt ist (2035 dann 30 Jahre!) und eigentlich jederzeit mit dem Bau beginnen könnte.
 
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Das ist aus zwei Gründen interessant. Erstens nehmen die Startbahngegner gerne den London-Heathrow als Beleg, dass eine dritte Startbahn nicht notwendig ist.
Außerdem wird es spannend, welcher der beiden Flughäfen dann als erstes eine dritte Piste hat. Es wäre ein weiterer trauriger Beleg für die Unfähigkeit in Deutschland, wenn die Briten nicht nur insgesamt bei einem solchen Projekt schneller wären, sondern sie auch noch vor der dritten Startbahn in München in Betrieb nehmen, obwohl man bei uns schon 20 Jahre mit dem Projekt beschäftigt ist (2035 dann 30 Jahre!) und eigentlich jederzeit mit dem Bau beginnen könnte.
... und in LHR ja quasi rund um den Flughafen herum "Stadt" ist, während am MUC, da, wo die 3. Piste gebaut werden könnte, quasi ausschließlich Wiesen und Felder sind.
 
Ein Ökoabdruck für die beiden genannten Flughäfen wäre jeweils mit einer dritten Bahn deutlich günstiger für die Umwelt. Wenn man bedenkt was am Boden durch extrem lange Wartezeiten vorm Start und die endlosen Warteschleifen vor der Landung deutlich reduziert werden sind die Erstellung einer Bahn langfristig kein Argument. Auch die Lärmbelästigung würde sich auf drei Bahnen deutlich mehr verteilen. Die Gegner sehen ja keinen Bedarf, aber wenn man 2019 mit normalen Steigerungsraten berechnet würde es natürlich ganz anders als aktuell aussehen. Daher sind die Echtzahlen aktuell kein Argument am bisherigen Verfahren etwas anzupassen. Wir haben ja die Autobahnen in 2020 ff. auch nicht zurückgebaut usw..
 
Die Gegner sehen ja keinen Bedarf, aber wenn man 2019 mit normalen Steigerungsraten berechnet würde es natürlich ganz anders als aktuell aussehen. Daher sind die Echtzahlen aktuell kein Argument am bisherigen Verfahren etwas anzupassen.
Die Startbahngegner sehen ja niemals einen Bedarf. Die sind ja nicht plötzlich dafür wenn die Flugbewegungen ansteigen. Sondern sie sind immer dagegen. Und deswegen drehen sie sich jede Entwicklung am Flughafen immer genau so, wie sie es brauchen. Wenn der Flughafen Heathrow 2 Bahnen hat, dann isst er leuchtendes Beispiel, dass 2 Bahnen reichen. Wenn er dann mal drei Bahnen hat, dann wird keiner von denen mehr den Flughafen als Beispiel nehmen. Und wenn der Flughafen München heute 480.000 Bewegungen hätte, dann wären die Startbahngegner immer noch dagegen und würden sagen, dass es jetzt mal reicht mit den Flugbewegungen.

Ich habe jetzt gerade noch einmal nachgelesen: Der gesamte Planungs- und Bauprozess für den Flughafen München (Zwo) dauerte so ungefähr 30 Jahre, je nachdem welches Jahr man als Beginn nimmt. Also auch von daher wird es spannend: Kriegt man in Bayern in 30 Jahren eher einen neuen Großflughafen geplant und gebaut, oder 4 km Beton?
Vielleicht hätte die FMG statt einer dritten Startbahn einen neuen (dritten) Flughafen beantragen sollen? Der wäre vielleicht eher fertig geworden..........
 
Ein Ökoabdruck für die beiden genannten Flughäfen wäre jeweils mit einer dritten Bahn deutlich günstiger für die Umwelt. Wenn man bedenkt was am Boden durch extrem lange Wartezeiten vorm Start und die endlosen Warteschleifen vor der Landung deutlich reduziert werden sind die Erstellung einer Bahn langfristig kein Argument.
Bei aller Liebe für einen wachsenden Flughafen; das Argument ist einfach unehrlich. Erstens wird ja die neue Bahn nicht allein zur Entlastung gebaut, sondern der Koordinations-Eckwert bei der FluKo würde dementsprechend erhöht werden. Die steigenden Flugbewegungen würden mehr Emissionen verursachen. Zweitens gibt es aktuell weder "extrem lange Wartezeiten" beim Start, noch "endlose Warteschleifen" vor der Landung. Taxi-Out-Zeiten bewegen sich durch Slot-Koordination und A-CDM (Airport Collaborative Decision Making, der Spaß mit der TSAT) im Rahmen von maximal 15-20 Minuten, lediglich bei De-Icing dauert es naheliegenderweise länger.

"Endlose Warteschleifen" vor der Landung gibt es im Rahmen der Normal OPS einfach gar nicht, was auch jeder feststellen könnte, der regelmäßig einen Blick auf FR24 wirft. Im Vergleich zum Europa-Hub der 2000er Jahre mit unzähligen kleinen Röhren gibt es aktuell abseits von ungünstig zusammenlaufenden Peaks nicht mal mehr volle Transitions. Man könnte sogar das Argument machen, dass bei einer dritten Bahn bei einer gleichmäßigen Verteilung sogar bei gleichbleibenden Flugbewegungen die Emissionen ansteigen, weil die Taxi-Zeiten sich dementsprechend verlängern. Die Bahn wird ja nicht terminalnah gebaut, sondern einen guten Wurf entfernt.
 
Bei aller Liebe für einen wachsenden Flughafen; das Argument ist einfach unehrlich. Erstens wird ja die neue Bahn nicht allein zur Entlastung gebaut, sondern der Koordinations-Eckwert bei der FluKo würde dementsprechend erhöht werden. Die steigenden Flugbewegungen würden mehr Emissionen verursachen. Zweitens gibt es aktuell weder "extrem lange Wartezeiten" beim Start, noch "endlose Warteschleifen" vor der Landung. Taxi-Out-Zeiten bewegen sich durch Slot-Koordination und A-CDM (Airport Collaborative Decision Making, der Spaß mit der TSAT) im Rahmen von maximal 15-20 Minuten, lediglich bei De-Icing dauert es naheliegenderweise länger.

"Endlose Warteschleifen" vor der Landung gibt es im Rahmen der Normal OPS einfach gar nicht, was auch jeder feststellen könnte, der regelmäßig einen Blick auf FR24 wirft. Im Vergleich zum Europa-Hub der 2000er Jahre mit unzähligen kleinen Röhren gibt es aktuell abseits von ungünstig zusammenlaufenden Peaks nicht mal mehr volle Transitions. Man könnte sogar das Argument machen, dass bei einer dritten Bahn bei einer gleichmäßigen Verteilung sogar bei gleichbleibenden Flugbewegungen die Emissionen ansteigen, weil die Taxi-Zeiten sich dementsprechend verlängern. Die Bahn wird ja nicht terminalnah gebaut, sondern einen guten Wurf entfernt.
Alles richtig, aber du vergisst vollständig eine Bahn braucht viele Jahre, ganz besonders hier in Deutschland. Und glaubst du ernsthaft, die Zahl der Flugbewegungen aus 2019 wird nicht mehr erreicht bzw. überboten.
 
Ich finde es bemerkenswert, dass so getan wird, als ob die 3. Bahn zum jetzigen Zeitpunkt gebaut werden soll. Das ist ja aber gar nicht der Fall. Man will sich nur die Option nicht nehmen lassen, bei Notwendigkeit und Bedarf bauen zu dürfen.
 
Ich finde es bemerkenswert, dass so getan wird, als ob die 3. Bahn zum jetzigen Zeitpunkt gebaut werden soll. Das ist ja aber gar nicht der Fall.
Der "Experte" Magerl reimt sich jedenfalls einen Baubeginn 2028 zusammen.
Der ehemalige Landtagsabgeordnete und AufgeMUCkt-Sprecher Christian Magerl (Grüne) verweist hingegen auf den Antrag des Flughafens bei der Regierung von Oberbayern. Darin ist zu lesen: "[...] Die Realisierung der dritten Start- und Landebahn ist Bestandteil der Mittel- und Langfristplanung der FMG (mit Zielsetzung einer Inbetriebnahme 2035)". Deswegen hält es der AufgeMUCkt-Sprecher für sehr wahrscheinlich, dass der Flughafen München entgegen der Aussagen plane, in den nächsten vier Jahren mit dem Bau der dritten Start- und Landebahn zu beginnen.

In der Jahreshauptversammlung der Flughafenausbau-Gegner erklärte Magerl, dass der frühere Airport-Chef Michael Kerkloh immer von einer Startbahn-Bauzeit von rund sieben Jahren gesprochen habe. Wenn der Flughafen tatsächlich plane, die dritte Startbahn 2035 in Betrieb zu nehmen, müsse man 2028 mit dem Bau beginnen, so der AufgeMUCkt-Sprecher.

Die Startbahngegner brauchen ja auch etwas, um sich bei der Stange zu halten.
 
stimmt, sonst löst sich noch die ganze Widerstandsgruppe auf und Magerl hat nichts mehr zu tun. Also immer schön bei der Stange halten und ab und zu mal demonstrieren gehen.
 
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