Er bleibt schon noch Manager ;D
http://www.der-postillon.com/2013/04/knastmannschaft-der-jva-munchen-sucht.html
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Na bitte, geht doch. Ich dachte schon, das Thema wird hier verschwiegen.
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Er bleibt schon noch Manager ;D
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Dann würde ich den Vertrag doch gleich auf drei Jahre erhöhen wegen der Götze-Geschichte heute.
Dann würde ich den Vertrag doch gleich auf drei Jahre erhöhen wegen der Götze-Geschichte heute.
Allerdings glaube ich persönlich - auch wenn es einer Vorverurteilung gleich kommen mag - nicht (mehr) an seine Unschuld. Schon alleine deswegen nicht, weil er sonst ja keine Selbstanzeige hätte machen müssen - und auch solche Dinge wie Hausdurchsuchung und gar U-Haft auf schwerere Vergehen hindeuten. Und auch wenn die Geschichte mit der Selbstanzeige korrekt abgelaufen sein sollte und er somit juristisch als unschuldig gilt, ist er in meinen Augen trotzdem ein (Steuer-)Betrüger, mit all seinen in der Vergangenheit gemachten Aussagen.
Das sehe ich, auch nach einer Diskussion heute mit einem befreundeten Strafrichter am LG, anders. Man darf davon ausgehen, daß die ermittelnde Staatsanwaltschaft, die ja zunächst zum Strafbefreiungssachverhalt ermittelte, und zwar seit der Selbstanzeige (Mitte Januar) zu dem Ergebnis kam, daß da noch was war, was U.H. nicht angegeben hatte. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr beim Amtsgericht (wahrscheinlich Miesbach?) beantragt. Soweit ist das ein ganz normaler Vorgang. Der Haftrichter dürfte nun angesichts der Prominenz des Beschuldigten mit Sicherheit seine Entscheidung doppelt und dreifach an höherer Stelle abgesichert haben. Bis wohin die höhere Stelle reicht, darüber darf spekuliert werden. Sie reicht aber mindestens bis zum Justizminister des Freistaates. Das lief bei Zumwinkel übrigens nach dem selben Muster ab. Es bestand also Zweifel, vielleicht sogar Gewissheit, daß die Selbstanzeige keine Strafbefreiung nach sich ziehen würde. Und dann ist die Hausdurchsuchung und der Haftbefehl wegen Fluchtgefahr schon automatisch. Die U-Haft hat U.H. nur vermieden, weil er offensichtlich in rasanter Geschwindigkeit die geforderte Bürgschaft einer Großbank zustande brachte, sodaß er (nach unserer bisherigen Kenntnis) nicht mal in Polizeigewahrsam genommen wurde. Das würde allerdings darauf hindeuten, daß er darauf vorbereitet war, daß es einen Haftbefehl geben könnte.Wo ich allerdings vorsichtiger wäre, das ist die Geschichte mit Hausdurchsuchung und U-Haft als Hinweis auf das tatsächliche Vorliegen schwererer Vergehen anzusehen. Zumindest Hausdurchsuchungen werden in letzter Zeit entgegen allen gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben wegen wirklich jedem Sch... und geradezu inflationär durchgeführt - ganz nach dem Motto "man findet schließlich immer was". (nur ein Beispiel auf spiegel.de) Der Richtervorbehalt hilft da leider auch nicht viel. Man kann fast schon davon ausgehen, daß es jeden treffen kann.
Der Haftrichter dürfte nun angesichts der Prominenz des Beschuldigten mit Sicherheit seine Entscheidung doppelt und dreifach an höherer Stelle abgesichert haben. Bis wohin die höhere Stelle reicht, darüber darf spekuliert werden. Sie reicht aber mindestens bis zum Justizminister des Freistaates.
Natürlich sind Richter unabhängig in ihrer Entscheidung. In dieser Causa ging es aber sicher nicht um diese Frage, sondern darum, ob der Haftrichter sich sinnvollerweise zumindest im ersten Schritt bei seinem AG-Präsidenten versichert, nichts übersehen zu haben. Das ist aus meiner Sicht verständlich, und ich an der Stelle würde das auch so machen ohne meine Unabhängigkeit damit an den Nagel zu hängen. Mit Deiner Formulierung unterstellst Du ihm, daß er seinen Vorgesetzten gefragt habe. Das wollte ich damit aber nicht ausdrücken. Und den Fortlauf der Geschichte innerhalb der Justiz kennen wir natürlich nicht. Wir wissen nur, daß der MP in einem Interview gesagt hat, daß er davon gewußt hat, daß ermittelt wurde, und zwar bevor die Sache öffentlich wurde.Also, wenn Dein befreundeter Richter am LG das selbst so wie beschrieben handhaben sollte, dann wird mir gerade schlecht! Ich hoffe, der Mann hat mal was von richterlicher Unabhängigkeit gehört und trifft seine Entscheidungen, ohne irgend einen Minister oder Ministerialen zu befragen! Anderenfalls sollte einer seiner Kollegen sich mal um ihn kümmern.