Flugfunkscanner

Werden wir doch mal spitzfindig: Wenn jemand das Sprechfunkzeugnis erwirbt, dürfte er dann mithören und unter Wahrung des Fernmeldegeheimnisses einfach nicht weitergeben, was er gehört hat :confused:

So teuer ist die Prüfung ja nun nicht....

Danke
Michael
 
Ich bilde mir ein hier irgendwo in einem Thread schon gelesen zu haben, dass nicht.


Edit:

Aber so was von "hier irgendwo": #59 ;)

Oder ist das was anderes?
 
Zuletzt bearbeitet:
Werden wir doch mal spitzfindig: Wenn jemand das Sprechfunkzeugnis erwirbt, dürfte er dann mithören und unter Wahrung des Fernmeldegeheimnisses einfach nicht weitergeben, was er gehört hat :confused:

So teuer ist die Prüfung ja nun nicht....

Danke
Michael


Hab mir grad mein BZF I angesehen... ich zitiere mal aus der Urkunde:

... Er ist berechtigt, den Sprech- und Navigationsfunkdienst bei einer deutschen Luftfunkstelle an Bord eines Luftfahrzeuges, das nach Sichtflugregeln fliegt, oder bei einer deutschen Bodenfunkstelle im Funkferkehr mit Luftfunkstellen der vorgenannten Art auszuüben.
Der Inhaber dieses Zeugnisses ist zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet.

Kann mir nicht vorstellen, dass ein Funkzuhörer am Zaun als "Bodenfunkstelle im Funkverkehr mit einer Luftfunkstelle" gilt.

Viele Grüße

Stephan
 
...Kann mir nicht vorstellen, dass ein Funkzuhörer am Zaun als "Bodenfunkstelle im Funkverkehr mit einer Luftfunkstelle" gilt...

Gilt er definitiv nicht. Ich dachte das Thema Flugfunkscanner und abhören des Flugfunks hatten wir schon 800 mal durch, na gut...

Man darf, weder mit BZF/AZF geschweige denn ohne, den Flugfunk abhören, es sei denn, wie du schon geschrieben hast du bist an Bord eines Luftfahrzeuges oder eben die Bodenstelle, also z.B. Flugleiter auf einem VFR Platz, nehmen wir einfach mal Landshut.

Somit ist es also verboten den Flugfunk abzuhören.

So long
 
Also, mal aus Sicht eines (Segel-)Fluglehrers ohne Paragraphenreiterei:

-der Besitz von Flugfunkempfängern in der BRD ist erlaubt
-die Inbetriebnahme von Flugfunkempfängern ist verboten! Egal ob mit oder ohne BZF I/II oderAZF. Inbetriebnahme heisst: Antenne angeschlossen (!!) und Batterien eingelegt (!!)
-Funkgeräte bedürfen der Anmeldung als Flugfunkstelle, Bodenfunkstelle oder als Notfunkstelle (Notfallgerät/Backupgerät an Bord eine Luftfahrzeuges)

Daraus ergibt sich: das Abhören von Flugfunk mit Scannern ist nicht legal. Das abhören von Flugfunk mit angemeldetem Funkgerät (z.B. ICOM) und Berechtigung (BZF I/II oder AZF) ist eigentlich "Graubereich", weil man ja eigentlich an Bord eines Luftfahrzeuges sein müsste. Da dürfte es aber eigentlich kein Problem mit der Polizei geben, da die hier eh nicht mehr die genauen gesetzlichen Details kennen. Ausserdem gibt es ja auch noch sog. Bodenfunkstellen.

Die Pflicht eines Flugfunkzeugnisses ist übrigens seit einigen Jahre etwas aufgeweicht worden und beispielsweise heute nicht mehr immer für alle Pilotenlizenzen zwingend erforderlich (z.b. der Segelfugzeugführer bedarf heute nicht mehr zwingend eines BZF/AZF).

Ach so, Flugzeugführer in Ausbildung ("Flugschüler") bedürfen ebenfalls kein BZF während der Ausbildung.

Noch fragen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, Fazit aus der eventuellen Praxis:
Hören, Klappe halten (wirklich!!!!!), nicht erwischen lassen, wer erwischt wird, ist sein Gerät los und muss ggf. zahlen...

Bin aber sicher, dass wir das Thema in spätestens einem Jahr wieder durchkauen. (Erinnert mich ein wenig an die Hub/P2P-Diskussion aus einem anderen Forum, Kenner wie Robert wissen, wen ich meine).

Viele Grüße

Werner
 
Weiß jemand, wie lange die Lieferzeiten bei Thiecom sind? Ich hab mir von paar Tagen den AR108 bestellt. Natürlich haben die den nicht auf Lager... :mad:
Jetzt soll ich erstmal die 5EUR Versandgebühren überweisen.
Telefonisch war da nie jemand zu erreichen, daher bekam ich keine anderen Infos. Und meine Nachfragemail wurde bis jetzt auch nicht beantwortet. Sind die schon seriös? :think:
 
Hi Knightflight,

ich habe da auch schon gekauft und es hat alles problemlos funktioniert. Nicht ganz so schnell wie bei den großen Onlineshops, aber auch nicht elend lange.

Grüße
Michael
 
Ich hab auch mal ne Frage bzgl. der Funkscanner und hoffe ihr könnt mir da helfen: Weiß jemand, wie es mit der Benutzung in Engalnd aussieht? Ist es dort erlaubt oder so wie in Deutschland? :help:
Ich flieg nämlich nächstes WE nach London und würde daher gerne wissen, ob ich meinen Funkscanner mitnehmen kann...
Vielen Dank schonmal für eure Antworten!!
Gruß Benedikt
 
...Ich flieg nämlich nächstes WE nach London und würde daher gerne wissen, ob ich meinen Funkscanner mitnehmen kann...

Klar kannste den mitnehmen, aber ob du ihn auch zum abhören vom Flugfunk verwenden kannst ist eine andere Frage! ;D
Aber bei Wiki findest du folgendes dazu:

In the United Kingdom and France, it is illegal to listen to almost anything outside the amateur radio and broadcast bands.

Link
 
Weiß jemand ob die Ausnahmeregelung für innhaber eines deutschen Amateurfunkzeugnisses noch gilt?
Früher durften die mithören, aber nur mit selbstgebauten Geräten, meine ich mich zu erinnern...
 
:sstars:

Harrrgh!
Mei, aba du derfst'n ned benützen! :banned:
zifixsacklzement :swear:

:giveup:

slam dunk out

Ei, du darfst ihn ned als Flugfunkscanner benutzen. Aber en Scanner nimmt ja i.d.r. alles von 20Hz - 1.3GHz ...

Du darfst ihn also überall mitnehmen und auch betreiben - musst dich halt von Flugfunkfrequenzen und BOS-Frequenzen fern halten ...

;D:)

Das hab ich damit gemeint.

Grüße,
Jan
 
Weiß jemand ob die Ausnahmeregelung für innhaber eines deutschen Amateurfunkzeugnisses noch gilt?...

Ich dachte wir hatten schon alles durch, was abhören von Flugfunk angeht, mit allen dazugehörigen Gesetzestexten und so weiter.:dead:
Ich kann dir sagen, dass nicht mal jmd mit AZF es darf, also wird es wohl auch der Amateur nicht dürfen.
 
Ich dachte wir hatten schon alles durch, was abhören von Flugfunk angeht, mit allen dazugehörigen Gesetzestexten und so weiter.:dead:
Ich kann dir sagen, dass nicht mal jmd mit AZF es darf, also wird es wohl auch der Amateur nicht dürfen.

Also zumindest die letzten 26 Jahre durfte man auch als Funkamateur nicht legal Flugfunk abhören, und ich denke nicht daß es zuvor anders war.

Der Gummiparagraph lautet etwa "werden nicht für die Amateurfunkstelle gedachte Aussendungen empfangen darf weder der Inhalt noch die Tatsache des Empfangs weitergeben werden". :shut:

Übrigens passiert es hier sehr häufig daß ich beim einfachen Radiohören im Bereich um 104MHz Aussendungen von Flugzeugen, die gerade über mein Haus fliegen, über die Spiegelfrequenz empfange. (104MHz + 2x10.7MHz = 125MHz). Eigentlich wäre das ja dann auch nicht legal. :p

Servus, Alf
 
Übrigens passiert es hier sehr häufig daß ich beim einfachen Radiohören im Bereich um 104MHz Aussendungen von Flugzeugen, die gerade über mein Haus fliegen, über die Spiegelfrequenz empfange. (104MHz + 2x10.7MHz = 125MHz). Eigentlich wäre das ja dann auch nicht legal. :p
Das Empfangen ist legal, da das Gerät nicht für diesen Zweck ausgelegt ist, aber das Zuhören ist nicht legal.;D
 
Zurück
Oben