Flugfunkscanner

Wobei ich mich auch frage, wie legal es ist, wenn Flughafen-Personal ihren Empfänger im Edeka so laut einstellen, dass jeder Kunde die Alarmdurchsage des Towers mithören kann. Ist zwar kein Flugfunk, sondern Bodenfunk; doch auch der sollte doch eigentlich nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden... Kennt jemand den rechtlichen Status?

ich weiß zwar nicht wie es rechtlich ist, aber ich denke wenn ich meinen funk so leise einstelle das ich evtl. die alarmdurchsage nicht höre ich unter umständen einen termin bei meinem chef bekomme.
aber etwas mehr fingerspitzengefühl bei dem einen oder anderen würde nicht schaden. wobei ich mir denken kann das es mancher "toll" findet sich so ins rampenlicht zu stellen :thbdwn:.
 
Da diese Funksprüche nicht für die Öffentlichkeit gedacht sind, ist wirklich Fingerspitzengefühl beim Einstellen der Lautstärke gefragt. Das ist so ähnlich wie dienstliche Unterlagen in der S-Bahn ausbreiten - oder ins Internet stellen. ;) Wenn es in falsche Hände / Ohren kommt, kann es sein, daß sich die Frage nicht mehr stellt.
 
und was wollt ihr jetzt dagegen tun???
Ich denke ich hab mal gelesen das wenn man des nur Privat macht es legal ist.

Lieber Johnson,

dazu muss ich auch noch etwas sagen, auch wenn Du es scheinbar jetzt begriffen hast:
Wir wollen gar nichts dagegen tun! Wir haben Dir nur mehrfach den Hinweis und guten Rat gegeben, dass das Abhören des Flugfunks nicht erlaubt ist und , wenn man erwischt wird, mit Bußgeld belegt wird. Außerdem ist in diesem Fall der Empfänger weg, weil beschlagnahmt.
Du kannst von mir aus Flugfunk abhören, so lange und so oft Du willst, aber lass Dich nicht erwischen und häng das Ganze nicht an die große Glocke. Hin und wieder ist es ganz gut, wenn man weiß, wann man die Klappe halten sollte.

Viele Grüße

Werner
 
Zuletzt bearbeitet:
Lieber Johnson,

wir wollen gar nichts dagegen tun! Wir haben Dir nur mehrfach den Hinweis und guten Rat gegeben, dass das Abhören des Flugfunks nicht erlaubt ist und , wenn man erwischt wird, mit Bußgeld belegt wird. Außerdem ist in diesem Fall der Empfänger weg, weil beschlagnahmt.
Du kannst von mir aus Flugfunk abhören, so lange und so oft Du willst, aber lass Dich nicht erwischen und häng das Ganze nicht an die große Glocke. Hin und wieder ist es ganz gut, wenn man weiß, wann man die Klappe halten sollte.

Viele Grüße

Werner
Ich habe alle meine Fehler eingesehen werde versuchen keinen Dampf mehr zu plaudern, kein blöden Fragen mehr zu stellen und entschuldige mich nochmal für alles. Ihr wolltet mir ja nur helfen. :blush::shut::(

Admin edit:
Ich hoffe mal das es so ist und schalte diesen Beitrag frei.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
und was wollt ihr jetzt dagegen tun???
Ich denke ich hab mal gelesen das wenn man des nur Privat macht es legal ist.

Es ist und bleibt in Deutschland illegal und strafbar den Flugfunk abzuhören, mitzuschneiden oder zu nutzen. Dafür bedarf es eines Flugfunkzeugnisses (BZF I+II oder AZF) egal ob man privat oder gewerblich den Flugfunk (be)nutzt. Ausnahmen hiervon bilden lediglich die Verfolger von Ballonen und die Rückholer von Segelflugzeugen am Boden, welche für die Nutzung des Flugfunks keines dieser Zeugnisse brauchen. Renitentes Bürschlein. :no: Und nein du bist jetzt kein Ballonverfolger nur weil du auch am laufenden Band warme Luft in eine leere Hülle bläst. :p
 
Hallo zusammen!

vielleicht erklärt jemand mal wie "schlimm" das denn sei den Verkehrsfunk abzuhören!
Nachdem es ja in anderen Ländern erlaubt ist kann es ja nicht ganz sooo schlimm sein!( Ist aber halt trotzdem bei uns verboten!)
Ist es etwa soo "schlimm" als wenn man in ner 30er Zone mal kurz 45 km/h fährt?

MFG
Mannerl, der unverantwortliche Raser
 
[...]
Ist es etwa soo "schlimm" als wenn man in ner 30er Zone mal kurz 45 km/h fährt?

MFG
Mannerl, der unverantwortliche Raser

IRONIE AN

Nein, denn mit 45 km/h bist du an dem Balg welches direkt aus dem Kindergarten auf die Straße stürmt schon vorbei, mit 30 km/h wird es zur neuen Kühlerfigur. :yes: Klingt komisch, iss aber so.

Dein Peter Lustig

IRONIE AUS
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es ist und bleibt in Deutschland illegal und strafbar den Flugfunk abzuhören, mitzuschneiden oder zu nutzen. Dafür bedarf es eines Flugfunkzeugnisses (BZF I+II oder AZF) egal ob man privat oder gewerblich den Flugfunk (be)nutzt. Ausnahmen hiervon bilden lediglich die Verfolger von Ballonen und die Rückholer von Segelflugzeugen am Boden, welche für die Nutzung des Flugfunks keines dieser Zeugnisse brauchen. ...
Ausserdem bedarf das Funkgerät einer Zulassung usw. usw.
 
@ Mannerl

Na, mit dem zu schnell fahren wirst Du nicht ganz hinkommen! :(

Ist zwar schon etwas länger her, aber trotzdem:
http://www.funkfuchs.de/Funk-Scanner/Recht/recht.html

http://www.berlinkriminell.de/2/gericht_akt7.htm

Ist also nicht ganz soooo lustisch:no:

Ergänzend hierzu: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20041214_1bvr041100.html

1. Das Telekommunikationsgesetz vom 25. Juli 1996 (BGBl I S. 1120; TKG a.F.) stellte ebenso wie zuvor das Gesetz über Fernmeldeanlagen (zuletzt in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1989 (BGBl I S. 1455) die Mitteilung einer geheimhaltungsbedürftigen Nachricht unter Strafe. § 95 TKG a.F. lautete:


Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 86 Abs. 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Mannerl

Na, mit dem zu schnell fahren wirst Du nicht ganz hinkommen! :(

Ist zwar schon etwas länger her, aber trotzdem:
http://www.funkfuchs.de/Funk-Scanner/Recht/recht.html

http://www.berlinkriminell.de/2/gericht_akt7.htm

Ist also nicht ganz soooo lustisch:no:

Ergänzend hierzu: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20041214_1bvr041100.html

1. Das Telekommunikationsgesetz vom 25. Juli 1996 (BGBl I S. 1120; TKG a.F.) stellte ebenso wie zuvor das Gesetz über Fernmeldeanlagen (zuletzt in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1989 (BGBl I S. 1455) die Mitteilung einer geheimhaltungsbedürftigen Nachricht unter Strafe. § 95 TKG a.F. lautete:


Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 86 Abs. 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt.

Danke @munich. Das bringt einiges Licht ins Dunkle. Allerdings meine ich, daß es schon ein kleiner Unterschied ist, ob jemand vorhat, mit einem Photobericht über eine polizeiliche Festnahme Geld zu verdienen oder andere harmlos verfolgen möchten, wie das System Flughafen funktioniert. Aber gut - Gesetz ist Gesetz und damit ist das Abhören in unserem Lande also verboten. Wir hatten hier schon einige Threads, die das Thema behandelt haben. Den Gesetzestext hatte aber, soviel ich weiß, bisher noch keiner ausgegraben. Von Dir selbst gab es mal diese Verhaltensempfehlung. Sehr amüsant ;)

Grüße
Michael

Der aktuelle Paragraph kann hier nachgelesen werden.
 
:sstars:

Harrrgh!
Mei, aba du derfst'n ned benützen! :banned:
zifixsacklzement :swear:

:giveup:

slam dunk out

:thbup: :thbup: :thbup: :thbup: :thbup: :thbup: :thbup: :thbup:

Benützen darf man den Scanner schon, kommt halt ganz drauf an, was man damit hören möchte...

-->> Natürlich nur Antenne Bayern damit das lange warten schneller vergeht ;);):giveup::dribb:

(sorry, dass musste ich jetzt einfach los werden)
 
:thbup: :thbup: :thbup: :thbup: :thbup: :thbup: :thbup: :thbup:

Benützen darf man den Scanner schon, kommt halt ganz drauf an, was man damit hören möchte...

-->> Natürlich nur Antenne Bayern damit das lange warten schneller vergeht ;);):giveup::dribb:

(sorry, dass musste ich jetzt einfach los werden)

Das Abhören nicht öffentlich rechtlicher Sender wie Antenne Bayern steht ebenfalls unter Strafe. Man wird mit den doppelten Rundfunkgebühren bestraft. :D
 
Zurück
Oben