In bestimmten Ausnahmesituationen darf man ja auch im Schengenraum Grenzkontrollen durchführen. Siehe Flüchtlingswelle.Und die Bundespolizei ist dazu da Grenzkontrollen durchzuführen (die wir im Schengen-Raum ja nicht mehr haben), und nicht dazu, um zu überprüfen welcher Passagier einer Testpflicht unterliegt und wer nicht.
Stattdessen werden pauschale Quasi-Einreiseverbote aka Quarantänepflicht ausgesprochen, und die Einhaltung der "häuslichen" Quarantäne ist nicht mal wirklich nachprüfbar.