Sonstiges rund um MUC

Gute Frage, das mit den Nummern ist halt bei der Luftwaffe so... : https://de.wikipedia.org/wiki/Taktische_Kennzeichen_für_Luftfahrzeuge_der_Bundeswehr

Die 10+03 ist die Kennung des A359. Anstelle von D-Axxx bei der zivilen Luftfahrt.

die 10+xx ... 17+xx Serie scheint für die Flugbereitschaft reserviert zu sein.

Kleine Korrektur: die Luftwaffe hat kein '+' in ihrer Kennung, sondern eine sog. Kokarde. Diese steht halt ungünstigerweise zwischen den Zahlen. Richtig lautet die militärische Kennung also 1003.
 
Ab kommenden Montag (21.09.) wird wohl ein Teil des Südrings für den Verkehr freigegeben.
Ab dann ist es vorerst nicht mehr möglich vom Flughafen kommend über den Nordring weiter als bis zur OMV-Tanke zu fahren.
Ein entsprechendes Verkehrsschild liegt schon am Boden bereit.
IMG_20200915_163347.jpg

Wie das in der Gegenrichtung aussieht von Erding kommend, weiß ich derzeit nicht.

Nachtrag: Die FTO wird auf diesem Teilstück in beide Richtungen nicht befahrbar sein. Auch der Verkehr von Erding kommend wird über den Südring geführt.
 
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Ist am Terminal T1D irgendwas los mit den Fingern bzw. Fingerpositionen? Seit ein paar Tagen werden Flieger, die sonst übliche Fingergäste waren, z.Bsp. KLM, IB, UX, auch mit normalen Narrowbodies wie A32S oder B737 an den Boarding Stations (also Außenposition mit Finger) abgefertigt, obwohl augenscheinlich Positionen frei sein müssten. (Kann es aber nur online sehen.) DE, BT, DY und AZ kommen währenddessen weiterhin in den Genuss einer terminalnahen Position. Besteht hier aus irgendeinem Grund verringerte Kapazität oder ist sind das einfach Sparmaßnahmen der Airlines?
 
Spannend. Werden bei diesen Flügen diejenigen Passagiere, die einer Testpflicht unterliegen, von denjenigen getrennt, die keiner Testpflicht unterliegen?

Letzteres wäre für Passagiere zutreffend, die aus einem Nichtrisikogebiet nach München kommen und lediglich in AMS/CDG/MAD im Transit waren.
 
Spannend. Werden bei diesen Flügen diejenigen Passagiere, die einer Testpflicht unterliegen, von denjenigen getrennt, die keiner Testpflicht unterliegen?

Letzteres wäre für Passagiere zutreffend, die aus einem Nichtrisikogebiet nach München kommen und lediglich in AMS/CDG/MAD im Transit waren.
Wie stellst du dir das vor? Von jedem einzelnen die Boardkarte(n) zeigen lassen? Und wir am Flughafen sollen dann überprüfen wo der Pax im Transit war oder sich aufgehalten hat oder tatsächlich herkommt?

Es geht nur danach wo das Flugzeug gestartet ist, nicht wer drin sitzt und wo dieser tatsächlich seine Reise begonnen hat.
Das System hat halt seine Schwachpunkte weil es andersrum auch anfällig ist. Du kannst ja in einem Risikogebiet starten und den Transit in einem Nicht-Risikogebiet gehabt haben, und somit unterliegst du nicht der Testpflicht.
 
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Wie stellst du dir das vor? Von jedem einzelnen die Boardkarte(n) zeigen lassen? Und wir am Flughafen sollen dann überprüfen wo der Pax im Transit war oder sich aufgehalten hat oder tatsächlich herkommt?

Es geht nur danach wo das Flugzeug gestartet ist, nicht wer drin sitzt und wo dieser tatsächlich seine Reise begonnen hat.
Das System hat halt seine Schwachpunkte weil es andersrum auch anfällig ist. Du kannst ja in einem Risikogebiet starten und den Transit in einem Nicht-Risikogebiet gehabt haben, und somit unterliegst du nicht der Testpflicht.

Genau so würde ich mir das vorstellen. Allerdings kann das nicht die Aufgabe der Flughafenmitarbeiter sein, sondern vielmehr die der Bundespolizei. Wenn Verordnungen rausgegeben werden (die auf jeden Fall sinnvoll sind), sollte der Freistaat jedoch auch die richtige Umsetzung derer sicherstellen.

Wenn man vom Risikogebiet mit Transit im Nichtrisikogebiet einreist, unterliegt man lt. Verordnung trotzdem der Test- und Quarantänepflicht und hat sich beim Gesundheitsamt zu melden...
 

War ebenfalls zu erwarten, vor 28 wird es mit der 3. Startbahn nichts.
Wie lange ist die aktuelle Baugenehmigung eigentlich überhaupt gültig? Meines Wissens nach wäre sie selbst bei einer einmaligen Verlängerung doch höchsten bis 2030 gültig, und wenn die 3. Start-/Landebahn bis dahin nicht fertiggestellt sein sollte, wäre ja ohnehin ein neues Planfeststellungsverfahren für den Bau einer solchen fällig, oder?
 
Genau so würde ich mir das vorstellen. Allerdings kann das nicht die Aufgabe der Flughafenmitarbeiter sein, sondern vielmehr die der Bundespolizei. Wenn Verordnungen rausgegeben werden (die auf jeden Fall sinnvoll sind), sollte der Freistaat jedoch auch die richtige Umsetzung derer sicherstellen.

Ah ja, dann würde ich vorschlagen, das du dich beim Airport meldest, weil wir das seit 6 Wochen falsch machen.
Wenn man vom Risikogebiet mit Transit im Nichtrisikogebiet einreist, unterliegt man lt. Verordnung trotzdem der Test- und Quarantänepflicht und hat sich beim Gesundheitsamt zu melden...

Du unterliegst nicht der Testpflicht bei der Einreise. Lies die Verordnung nochmal.

Und die Bundespolizei ist dazu da Grenzkontrollen durchzuführen (die wir im Schengen-Raum ja nicht mehr haben), und nicht dazu, um zu überprüfen welcher Passagier einer Testpflicht unterliegt und wer nicht.
 
Wie lange ist die aktuelle Baugenehmigung eigentlich überhaupt gültig? Meines Wissens nach wäre sie selbst bei einer einmaligen Verlängerung doch höchsten bis 2030 gültig, und wenn die 3. Start-/Landebahn bis dahin nicht fertiggestellt sein sollte, wäre ja ohnehin ein neues Planfeststellungsverfahren für den Bau einer solchen fällig, oder?
Baubeginn bis 2030 wäre hineichend.
 
Das hat nichts mit Terminalpositionen zu tun sondern es handelt sich bei den von Dir genannten Flügen um Ankünfte aus Risikogebieten, die im Terminal einem Coronatest zugeführt werden müssen, daher die getrennte Wegeführung.

Ah spannend, soweit hatte ich nicht gedacht. Ja, man siehts, wenn man genauer hinschaut, Abflug zwar in D, aber Ankunft in B.
 
Ah ja, dann würde ich vorschlagen, das du dich beim Airport meldest, weil wir das seit 6 Wochen falsch machen.


Du unterliegst nicht der Testpflicht bei der Einreise. Lies die Verordnung nochmal.

Und die Bundespolizei ist dazu da Grenzkontrollen durchzuführen (die wir im Schengen-Raum ja nicht mehr haben), und nicht dazu, um zu überprüfen welcher Passagier einer Testpflicht unterliegt und wer nicht.

Auch wenn es wohl nicht gerne gelesen wird: ich bin neulich nach einem kurzen Transit im Risikogebiet aus einem Nichtrisikogebiet in München angekommen und konnte nach Verweis auf die Verordnung sowie dem Nachweis meiner Personalien und Flugdaten ohne Test- und Quarantänepflicht einreisen. Es wird also in München niemand zum Test gezwungen, sofern es die Rechtslage nicht hergibt. Das sollte im Nachhinein nicht unerwähnt bleiben.

VG
 
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