Wer eine Positition juristisch fundiert darlegen möchte, muss das zugrunde liegende Vertragswerk kennen. Der Umfang des gesellschaftsvertraglichen Werkes samt aller Änderungen und Ergänzungen und samt aller in Bezug genommenen Dokumente kann durchaus - das kenne ich von anderen Gesellschaften vergleichbarer Größenordnung - einen kleinen Büroraum füllen. MaW: Von mir ist eine solche Darlegung nicht zu erwarten.
Was ich beitragen kann:
1. Eine Umwandlung GmbH > AG tangiert viele Klauseln des Gesellschaftsvertrages. Noch nie habe ich aber gesehen, dass eine formändernde Umwandlung die Gesellschaftsanteile, die Stimmrechtsverhältnisse oder den Schutz des Minderheitsgesellschafters ändert - andernfalls wären die genannten Regeln ja auch sinnentleert.
2. Der Aufsichtsrat einer AG fasst seine Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit (§ 108 II 1 AktG). Der Vorstand der AG agiert grundsätzlich gemeinschaftlich (§ 77 I 1 AktG), meist regelt eine einstimmig beschlossenene Geschäftsordnung (§§ 77 I 2 iVm 77 II AktG) die Details.
3. Nichts wesentlich anderes regeln die Vorschriften zur GmbH: Die Gesellschafter fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit (§ 47 I GmbHG) und die Geschäftsführer agieren grundsätzlich gemeinschaftlich (§ 35 II GmbHG), wenn nicht die GmbH-Satzung oder eine Geschäftsführung etwas abweichend festlegen.
Fazit: Es liegt völlig im Dunkeln, wass die seit Jahren (bald ein Jahrzehnt??) strapazierte Umwandlung alleine ändern soll. Von den publizierten, unbelegten Mutmaßungen (der AG- Vorstand "soll" nach dem Mehrheitsprizip agieren dürfen....) lasse ich mich nicht beeindrucken und der Minderheitsgesellschafter offenbar auch nicht.
Als Befürworter der 3. Bahn betrüben mich zwei Dinge: Die Inkompetenz der Staatsregierung und der drei Gesellschafter der FMG einerseits sowie die offenbar jetzt kürzlich vom Himmel gefallene Ansicht, die 3. Bahn werde erst ab 2025 benötigt andererseits - da hat man uns bisher eine ganz andere Dringlichkeit dargelegt.
Ich empfehle einmal, sich folgenden Redebeitrag von Ernst Weidenbusch (CSU) im bayerischen Landtag anzusehen:
http://www1.bayern.landtag.de/lisp/...eigen&ACTION=Suchen&OPEN_TOPID=28105#OPEN_TOP
Ich denke, man kann inzwischen behaupten, dass deine Zweifel eine Einzelmeinung darstellen, die inzwischen von niemandem mehr geteilt wird, nicht einmal die Gegner der dritten Startbahn, heißen sie nun Magerl, von Brunn, Aiwanger, schließen die juristische Möglichkeit aus.
Du müsstest deine Einzelmeinung also schon fundierter belegen, bzw. nachweisen warum alle anderen eigentlich die Geisterfahrer sind. Deine einzige Begründung bisher war, dass man es ja schon längst hätte tun können. Das ist nicht sehr fundiert. Wenn du den Befürwortern schon vorwirfst, dass sie die Umwandlung bisher nicht durchgeführt haben, dann frage ich dich, warum die Gegner, allen voran der Reiter, die juristische Option genauso wenig mit juristischen Argumenten widerlegen können, wie du es vermagst, obwohl diese sämtliche Unterlagen dazu, d.h. den Gesellschaftsvertrag, die Konsortialvereinbarung, die Ergänzung der Konsortialvereinbarung und natürlich die betreffenden gesetzlichen Grundlagen kennen. Der Reiter wollte das ja auch noch einmal prüfen lassen und seitdem hat man nichts mehr dazu von ihm gehört.
Wenn sich ganze Landtagsdebatten um die Möglichkeit der juristischen Option drehen, dann halte ich es für gewagt davon zu sprechen, es würde sich bei der juristischen Option um eine reine Mutmaßung handeln.
Ist es nicht zum Beispiel so, dass das Aktiengesetz vorschreibt, dass der Aufsichtsrat die Geschäfte nicht führt, allenfalls zustimmungspflichtige Geschäfte festlegt. Selbst wenn man es irgendwie schaffte das Einstimmigkeitserfordernis für die Startbahn auf den paritätisch zu besetzenden Aufsichtsrat zu übertragen, dann kann nach meinem Verständnis nach
§111 AktG dessen Verweigerung der Zustimmung durch eine 3/4 Mehrheit auf der Hauptversammlung ersetzt werden. Andere Mehrheiten lässt das Gesetz nach meinem Verständnis nicht zu. Spätestens in so einer Konstellation wäre das Einstimmigkeitserfordernis nach meiner Auffassung durchbrochen und Bund und Land verfügen gemeinsam über mehr als 3/4 der Stimmen.
Was dein Vorwurf gegen Söder angeht, die Ansicht, dass die Bahn im Jahr 2025 benötigt würde, wäre vom Himmel gefallen, so finde ich diesen unberechtigt. Die Lufthansa hat schon seit ewigen Zeiten darauf hingewiesen, dass sie die Startbahn ab dem Jahr 2025 benötigt. Da die Lufthansa der mit Abstand größte Nutzer der dritten Startbahn sein wird, halte ich es wirklich für wenig überraschend, wenn Söder sich dieser Einschätzung anschließt.