Man hat auch den Eindruck, dass viele Politiker nicht verstehen, was Rechtsstaat bedeutet, zumindest erwähnen sie es meist nur dann, wenn es darum geht, Härte zu zeigen oder Strafgesetze zu verschärfen.
Natürlich können diese Prozesse genutzt werden. Das ist legitim. Genauso wie es formal legitim war, das Bürgerbegehren für die dritte Startbahn so zu nutzen, wie es genutzt wurde.
Man muss halt dann fragen, ob es solche Prozesse weiterhin geben soll. Und da ist meine Antwort, dass sich Deutschland das eigentlich nicht mehr leisten kann, weil wir zu langsam und zu teuer sind. Und wenn ein Unternehmen auf eine Baugenehmigung in Deutschland 3 Jahre warten muss und in Polen gibt es die in 6 Monaten (rein hypothetisches Beispiel), dann ist eigentlich klar, wo das Unternehmen die Fabrik baut.
Viel spannender finde ich allerdings die Frage, was die Verfassungsbeschwerde zum Gegenstand hat.
Nach meinem Verständnis kann es ja nur um die Nichtzulassung der Revision gehen. Es ist also keine Entscheidung für oder gegen die Startbahn.
Wenn das Bundesverfassungsgericht der Klage stattgibt, dann wird es den Beschluss aufheben und zur erneuten Entscheidung an das Bundesverwaltungsgericht zurückverweisen. Dort wird dann entschieden, ob der Nichtzulassungsbeschwerde doch stattgegeben wird.
Falls nicht, wird die Beschwerde erneut abgelehnt, wird ihr stattgegeben wird das Verfahren nach meinen Informationen automatisch bereits als Revisionsverfahren geführt, was aber die Entscheidung nicht vorweg nimmt. Es käme zur Revisionsverhandlung und zu einem Urteil, in dem die Revision entweder verworfen oder ihr stattgegeben wird.
Das BVerwG kann nach §144 VwGO dann entweder in der Sache selbst entscheiden oder an das Ausgangsgericht zur erneuten Entscheidung zurückverweisen. Dann ginge alles von vorne los.
Entscheidet das BVerwG im Regisionsverfahren gleich in der Sache, wäre erst dies die endgültige Erschöpfung des regulären Rechtswegs und nur dann könnte sich die unterliegende Partei gegebenenfalls erneut an das Bundesverfassungsgericht wenden, mit einer Verfassungklage, dass der Ausgang des Revisionsverfahrens, also die endgültige Entscheidung des Rechtsstreits über das "ewige Baurecht", verfassungswidrig ist.
Es könnte also durchaus noch einige Zeit dauern. Damit das Ganze mal ein Ende findet, bliebe also zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde überhaupt nicht zur Entscheidung annimmt.
Stadt und Landkreis Freising reichen Verfassungsbeschwerde gegen den Bau der dritten Startbahn am Flughafen München ein. Juristischer Streit um Eigentumsschutz und Baurecht.
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