Sommer 05

Status
Nicht offen für weitere Antworten.
Ab Sommer 05 soll Wien und München getrennt von Qatar Airways angeflogen werden. Wobei nach Wien nur A319 und nach München weiterhin A300-600R zum Einsatz kommen soll.
Ob die Frequenzen gleich bleiben je 5x pro Woche ist mir derzeit nicht bekannt. ;)
 
@ Flymunich:

Wie ist die Regelung für Starts und Landungen
nach 23 Uhr bis 24.00 Uhr und zwischen 5.00 Uhr und 6.00 Uhr
in München genau definiert?

Wieviele Flugzeuge dürfen in diesem Zeitraum starten und landen?
 
Es ist ein Prozentsatz der tatsächlichen Flugbewegungen pro Tag. Nachdem diese permant ansteigen darf auch in dieser Zeit vermehrt geflogen werden. ;)
Genaue Zahlen sind mir derzeit nicht verfügbar.
Waren es vielleicht 3 oder 5 Prozent???
 
@Donnergeräusch
Bevor Schwachsinn veröffentlicht wird kannst Du hier den Beitrag von Munich nachlesen, den er in der Rubrik Nachtflugverbot veröffentlicht hat.

HiJa, haben wir! Allerdings kein generelles.

Die neue Nachtflugregelung für den Flughafen München
im Überblick

Mit Wirkung ab 26.03.2001 hat die Regierung von Oberbayern eine neue Regelung für den Nachtflug am Flughafen München erlassen.

Die zentralen Punkte der Entscheidung sind:



1. Unverändert bleibt:


die bisherige Beschränkung für die Zeit zwischen 24.00 Uhr und 5.00 Uhr (bewegungsfreie Kernzeit). In dieser Zeitspanne sind weiterhin nur Luftpost- (22.00 – 06.00 Uhr) und Hilfsflüge sowie Landungen aus meteorologischen, technischen oder sonstigen luftsicherheitlichen Gründen und Flüge mit Einzelausnahmegenehmigung des Bayer. Staatsministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Technologie zulässig;

2. Neu ist:


Ab dem Sommerflugplan 2002 dürfen in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr grundsätzlich nur Flugzeuge betrieben werden, die in einer auf der sog. ‚Bonusliste‘ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen beruhenden Liste enthalten sind. Diese Flugzeuge haben niedrigere Lärmwerte als die derzeit strengste Zulassungsvorschrift (Kapitel III) fordert.


Die bisherige Obergrenze von 38 nächtlichen Bewegungen wird ersetzt durch ein Jahres-Lärmkontingent für den Nachtflug. Das bedeutet, dass mit allen Nachtflügen insgesamt nur eine bestimmte, im Bescheid festgelegte Menge Lärm erzeugt werden darf. Bestimmende Faktoren dieses Kontingents sind die Zahl der Flugbewegungen, der Flugzeugmix (= Zusammensetzung des Verkehrs nach Flugzeugarten und Flugzeuggrößen) sowie das Verhältnis von Starts und Landungen. Werden die Flugzeuge leiser, ist mehr nächtlicher Flugbetrieb möglich, wenn lautere Flugzeuge zum Einsatz kommen, bedeutet dies weniger Betrieb.


Innerhalb dieses Lärmkontingentes sind im Wesentlichen zulässig:
- 28 planmäßige Flugbewegungen;
- Flüge von Fluggesellschaften, die einen Wartungsschwerpunkt in München unterhalten;
- Flugzeuge, die in der Umgebung des Flughafens München im Mittel keinen höheren Einzelschallpegel als 75 dB(A) erzeugen (sog. lärmarme Flugzeuge).

- Ausbildungsflüge.


Ebenfalls auf das Lärmkontingent anzurechnen sind verspätete und verfrühte Flüge.


Die Einhaltung des Lärmkontingents ist den Luftfahrtbehörden jährlich nachzuweisen. Die entsprechende Dokumentation ist in die laufendenden Immissionsberichte aufzunehmen. Damit bleibt die Entwicklung des Nachtfluges auch für die Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar.
Bei einer Ausschöpfung des Kontingents zu 80 % ist den Luftfahrtbehörden zusätzlich vor der Festlegung des jeweiligen Koordinationseckwertes, der die maximal zulässige stündliche Bewegungszahl definiert, eine Prognose zur Lärmentwicklung vorzulegen.


Das Nachtschutzgebiet wird um 11 Ortslagen erweitert. Hier bestehen ggf. Ansprüche auf passiven Schallschutz. An der Grenze des neuen Schutzgebiets darf ein äquivalenter Dauerschallpegel von 50 dB(A) nicht überschritten werden.

Die bisherigen Nachtflugbeschränkungen stammten aus dem Jahr 1991 und hatten in der Vergangenheit zu immer größeren Problemen, insbesondere bei der Abwicklung verspäteter Flüge, geführt. Dies bewog die FMG unter anderem, im September 1999 eine Änderung der Nachtflugregelung zu beantragen. Die häufigen Überschreitungen der genehmigten Obergrenze von insgesamt 38 Flugbewegungen pro Nacht waren auch Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bayer. Verwaltungsgerichtshof. Mit der zwischenzeitlich rechtskräftigen Entscheidung vom 18.04.2000 war der Freistaat Bayern verpflichtet worden, ab dem Sommerflugplan 2001 dafür zu sorgen, dass das Zahlenkontingent von 1991 auch eingehalten wird. Das Urteil schloss jedoch künftige Änderungen der Nachtflugregelung nicht aus.


Die Regierung hatte in diesem Verfahren den Bedarf an einer Ausweitung des Nachtflugbetriebs mit den Interessen der Bürger und Kommunen an Nachtruhe und Lärmschutz abzuwägen.


Mit der Neuregelung sollen die aktuellen Probleme bei der Abwicklung von Verspätungen gelöst werden. Außerdem soll dem Flughafen die Möglichkeit gegeben werden, die vorhandene Nachfrage nach zusätzlichen Flügen bis 24.00 Uhr bzw. ab 5.00 Uhr zumindest bis zu einer gewissen Grenze zu decken. Dabei war auch der Status als internationaler Verkehrsflughafen mit Drehkreuzfunktion zu berücksichtigen.


Die von der Regierung von Oberbayern neu angeordneten Maßnahmen zum Lärmschutz verhindern allerdings eine unbegrenzte Expansion des Luftverkehrs zu Lasten der Bevölkerung. Angesichts des bereits in großem Umfang gewährten passiven Schallschutzes und der zusätzlichen betrieblichen Beschränkungen gewährleistet die Neuregelung einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den öffentlichen Verkehrsinteressen und dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm.




München, 3. Dezember 2002

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

- Pressemitteilung -

BayVGH: Neue Nachtflugregelung für den Flughafen München hat Bestand

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat heute 37 Klagen von Gemeinden und Anwohnern gegen die Nachtflugregelung für den Flughafen München abgewiesen.

Zum Sachverhalt:
Die Regierung von Oberbayern (Luftamt Südbayern) hat am 23. März 2001 eine neue Nachtflugregelung für den Flughafen München erlassen. Hintergrund waren einerseits die Abnahme des Lärmpegels der Flugzeuge in den letzten beiden Jahrzehnten und andererseits der gestiegene Bedarf an Nachtflügen. Die frühere Begrenzung auf 38 Nachtflüge pro Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) wurde ersetzt durch ein Lärmkontingent (Lärmvolumen), das Bewegungszahl und Schallleistung der verkehrenden Flugzeuge miteinander verrechnet und leisere Flugzeuge dabei begünstigt. Eine absolute Höchstzahl an Bewegungen pro Nacht gibt es nicht mehr, nach den Berechnungen werden aber in der einzelnen Nacht ungefähr viermal mehr Flugzeuge starten und landen können als bisher.

Außer durch das Lärmkontingent werden die Flughafenanwohner durch das sog. Nachtschutzgebiet geschützt. Innerhalb dieses leicht ausgeweiteten Gebietes wird passiver Schallschutz, insbesondere durch Schallschutzfenster, auf Kosten des Flughafens gewährt. Die Grenzen des Gebiets sind so bestimmt, dass an ihnen ein durchschnittlicher Dauerschallpegel von 50 dB(A) nicht überschritten wird und durchschnittlich nicht mehr als sechs nächtliche überflüge mit einem Einzelpegel von 70 dB(A) und mehr auftreten. Die Kernzeit der Nacht (0.00 Uhr bis 5.00 Uhr) wird auch in Zukunft von Flügen weitgehend freigehalten.

Begründung der Entscheidungen:
Die Kläger hatten geltend gemacht, Lärmschutz in der Nacht müsse vorrangig durch Betriebseinschränkungen gewährt werden. Hinter geschlossenen Schallschutzfenstern fühle man sich eingesperrt. Daher sei zunächst der Verkehrsbedarf zu prüfen, der niedriger sei als von der Regierung angenommen.

Der BayVGH führt zur Begründung seiner Entscheidungen aus, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts folge nicht dem Ansatz, dass Lärmschutz vorrangig durch Betriebseinschränkungen gewährleistet werden müsse. An diese Rechtsprechung sei der Verwaltungsgerichtshof letztlich gebunden. Das von der Regierung gewählte Schutzsystem sei daher insgesamt nicht zu beanstanden gewesen.

Auch die Einzelheiten des Systems seien nicht zu beanstanden. Das für den passiven Schutz maßgebliche Kriterium habe die Regierung um 5 dB(A) verschärft, was nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft erforderlich, aber auch ausreichend sei. Das System der Kriterien sei in sich stimmig und begünstige mit seinem Anreiz zum Einsatz leiserer Flugzeuge auch die Anwohner des Flughafens. Die neue Nachtflugregelung habe zwar nicht mehr die gleiche Regelungs- und Kontrollschärfe wie die frühere Regelung, weil nicht mehr auf die einzelne Nacht, sondern nur mehr auf den Jahresdurchschnitt abgestellt werde. Das sei aber letztlich sachgerecht; der Umfang der Nachtflüge könne sinnvoll nur langfristig gesteuert werden; die bisherige schärfere Regelung habe sich nicht bewährt.

Die Aussage im Regionalplan, es solle auf eine nachhaltige Verringerung der Lärmbelastung durch Flugbetrieb hingewirkt werden, stelle kein (zwingendes) "Ziel der Raumordnung und Landesplanung" dar, weil sie nicht hinreichend eindeutig sei. Es handele sich lediglich um einen "Grundsatz der Raumordnung und Landesplanung", der von der Behörde abzuwägen gewesen sei und im Wege einer gerechten Abwägung auch zurückgedrängt werden könne. Die Genehmigungsbehörde habe deshalb eine Abwägung treffen müssen zwischen diesem "Grundsatz der Raumordnung und Landesplanung" und dem - ebenfalls landesplanerisch abgesicherten - Belang, dem Verkehrsbedarf gerecht zu werden und die Verkehrsfunktion des Flughafens zu erhalten. Zwar habe das Gericht den Eindruck, dass eine Vermehrung der möglichen Nachtflüge um etwa das Vierfache in absehbarer Zeit vom Verkehrsbedarf nicht gefordert werde und dass eine maßvollere Erhöhung der Vorgabe des Regionalplans angemessener gewesen wäre. Darüber sei aber nicht abschließend zu entscheiden gewesen; denn betroffene Dritte könnten sich auf "Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung" nicht berufen.

Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Die Kläger können Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht eingelegen.

(Urteile des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 3.12.2002, Az. 20 A 01.40019 u.a.)
« Letzte Änderung: August 11, 2004, 16:39 von munich » Moderator benachrichtigen Gespeichert

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A 'good' landing is one from which you can walk away. A 'great' landing is one after which they can use the plane again.


Gruss
Robert


fluhu
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Ich liebe dieses Forum!

Re:Nachtflugverbot?
« Antwort #2 am: August 12, 2004, 16:23 »

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Der Genauigkeit halber:
MUC hat kein Nachtflugverbot, sondern eine Nachtflugbeschränkung. Das heißt, in der Zeit von 22:00 bis 06:00 unterliegt der Flugbetrieb bestimmten Beschränkungen. Die Maschine hätte bei dieser Zeitenlage in MUC wahrscheinlich nicht mehr landen, auf keinen Fall aber starten können (max. 23:59). Der Flughafen hat hierbei keinerlei Entscheidungsspielraum, mögliche Ausnahmen werden nach sehr restriktiver Einschätzung nur vom zuständigen Ministerium erteilt.
 
Ja hat denn keiner unter Langstrecke LH gelesen, daß LH ab Sommer 05 DEL auf 4/7 an 1/3/5/7 und THR auf 5/7 an 1/2/4/6/7 erhöht. Wo bleiben denn die Jubelstürme.
 
@ check-in:

Danke für die detaillierten Infos zur Nachtflugbeschränkung.
So ähnlich hatte ich es auch in Erinnerung - war mir aber nicht mehr ganz sicher, weil LH ja mittlerweile eine Wartungsbasis hier hat.

Also:
28 planmässige Flugbewegungen - das ist eine Zahl, die man sich merken kann.

Und zusätzlich nur verspätete Flüge, die planmässig aber noch zur "normalen" Zeit gelandet wären.

Das wars glaube ich im Wesentlichen.

Vielen Dank
 
um flymunich vorzugreifen:
es gibt keine genaue zahl an flugbewegungen, sondern ein sogenanntes 'Lärmkontingent', sprich viele sehr leise Flugzeuge oder weniger etwas lautere flieger, aber gar keine ganz lauten.


oder auch:

Lärmkontingent
Die am 26.03.2001 geänderte Nachtflugregelung sieht für die Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr ein Lärmkontingent vor:
Durchschnittlich Neq = 105 pro Nacht
Das Kontingent darf beliebig auf das ganze Jahr verteilt werden
Wenn 80% des Jahreskontingentes "verbraucht" ist, ist den Behörden Mitteilung zu machen - es ist "eine Prognose vorzulegen"
Der Lärm kann willkürlich auf die Nächte verteilt werden! Der Lärm wird nicht gemessen, sondern lediglich nach "fragwürdigen" Methoden berechnet. Und das auch nur an den erweiterten Außengrenzen des Lärmschutzgebietes. Es sind keine Sanktionen bei Überschreitung des Lärmkontingents vorgesehen!



ich weiß ja nicht ob dir das weiterhilft. im moment fliegen nachts aber nur die post (drei raus, drei rein) und ab 5 uhr früh kommen meist die Chinaflieger und ein 737 Frachter( Bluecargo). am abend kann es sein, muß aber nicht das die Aeroflot noch rausgeht, hie und da ein Charter und hie und da noch ein verspäteter schedule. gegen 2200 wird es ruhiger, gegen 2230 ruhig und ab 23 tot ;)

Saigor
 
Dann wird die Tote-Zone eben 2005 abgeschafft.

Abflug Aeroflot 7/7 nach Moskau nach 23.00Uhr
Abflug Lufthansa 7/7 nach Izmir nach 23.00Uhr
Abflug Lufthansa 7/7 nach Ankara nach 23.00Uhr
Abflug Lufthansa 3/7 nach Malta nach 23.00Uhr
Abflug Etihad 3/7 nach Abu Dhabi nach 23.00Uhr

und eventuell Charterflüge nach 23.00Uhr

und die Post und vielleicht Päckchendienste wie TNT.

Gruß


flymunich
 
LH ändert die Flugzeiten ab Sommer nach Peking

LH fliegt dann an 1,3,6 um 17.25 ab MUC, PEK an 09.30
CA fliegt 1,3,6 um 19.00 ab MUC, PEK an 10.40

Zurück geht es
mit LH an 2,4,7 um 11.20 MUC an 17.20
mit CA an 1,3,6 um 13.00 MUC an 17.40

Was mich dabei etwas verwundert ist die Tatsache, daß LH gegenüber CA fast 1.5 Std. verliert.
 
Ähnliche Zeiten wären für Shanghai (wie jetzt neu nach Peking) auch sehr sinnvoll, sollte der Weiterflug nach Canton entfallen. ::) ;)
So kann man einen zusätzlichen A340-600 für andere Strecken gewinnen. Dann würde man die Kapazität für New York oder Chicago frei haben. ;)

Das wäre Flugplanoptimierung:

1. A340-600 KUL/SGN-BKK-MUC-JFK
2. A340-600 JFK-MUC-SFO (Abflug SF0 auf ca. 13.30Uhr verlegt)
3. A340-600 SFO-PVG (Ankunft SFO auf ca. 14.45Uhr verlegt)
4. A340-600 PVG-MUC-BKK-KUL/SGN
5. A340-600 auf Strecke BKK/KUL/SGN

Hoffentlich schaut die Lufthansa hier ins Forum rein!!! :D
 
@ all:

Tut mir Leid nichts Besseres zu vermelden. Es wird sogar zwei A340-600 in München im Sommer nach Frankfurt abgezogen. Gibts vielleicht Probleme in München???

Ich denke es gibt keinerlei neue Langstrecken in Richtung Asien (und auch Amerika) im Sommer 05 von der Lufthansa ab München. Sie konzentriert 2005 alles nochmals auf Frankfurt (solange noch irgendwelche Slots zu bekommen sind), wie zu hören ist. :'(

Eventuell ist da Niveau sogar unter 2004, wenn Vancouver und Miami auch nicht bedient werden. Da hilft dann auch der Bangkok-Kuala Lumpur/Ho Chi Minh-Kurs nichts mehr. Wenn man bedenkt, was alles die AUA für 2005 auf Langstrecke vor hat und auch verwirklicht. Ca. 25 zusätzliche Kurse nach Nahost und Fernstrecke pro Woche. :(

Intercontinental-Wachstum 2005 also in Frankfurt und Wien in der Star Alliance. München auf dem Abstellgleis???
Das kann und will ich nicht Glauben. ;)

Erst für Winter 05/06 bzw. Sommer 06 sind wieder größere Veränderungen in München möglich. Die Flotte gibt leider nicht mehr her. Und Frankfurt hat auf fast allen Strecken dank First Class die besseren Yields. ;)
 
@ flymunich

Ich will`s auch nicht glauben und ich hab die Hoffnung auch noch nicht aufgegeben das da doch noch einiges im Busch ist.

Aber warum wird auf einmal VIE so stark gepuscht?
 
@ FJS

Keine Ahnung!!!
Deutet vielleicht auf eine kapitale Fehlplanung der Lufthansa hin wegen ihrer Flottenplanung und Wien bzw. AUA hilft hier nur aus. Man schaut stärker den je in Richtung Air France (Paris), somit muß als oberstes Gebot für die Lufthansa zuerst mit allen Mitteln der Haupthub Frankfurt gestärkt und ausgebaut werden. Air France hat und wird bis Ende 2005 innerhalb 30 Monate ca. 25 neue zusätzliche (A330, B777-200 und -300 Langstreckenmaschinen in die Flotte aufnehmen. Dadurch kann man ganz massiv die Flugplan aufstocken. Dies macht die Air France derzeit sehr erfolgreich. So werden Verbindungen nach Südamerika, Nordamerika, Afrika und Fernost massiv ausgebaut. Da kann die Lufthansa derzeit überhaupt nicht mithalten. Dies geht aktuell leider zu Lasten des Zweithubs München. Vielleicht wird auch noch der Charlotte-Kurs nach Frankfurt verlegt. ???
Getreu dem Motto, nichts ist unmöglich!! ::)

Aber das ist alles nur eine Zwischenlösung in Frankfurt.
Deshalb glaube ich ganz fest, langfristig wird sich in München schon noch Einiges tun, auch bei der Lufthansa. Vielleicht wird 2005 wirklcih ein Jahr der Erholung bzw. 2006 erfolgt dann der richtige Durchstart in allen Belangen. Die FMG hat sich ja leider auf die Lufthansa als Nummer 1 Partner festgelegt. Und aus diesen Zwängen kommen sie so schnell nicht mehr raus.
Also muß man das beste daraus machen. Wie das aussieht steht leider auf einen andern Papier. ;)
 
Hört sich ja sehr logisch an, aber warum lässt die LH hat nicht mehr SA-Member in MUC zu oder versucht Sie nach MUC zu holen um für sich mehr Kapazitäten frei zu schaufeln ???
 
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