Sonstiges rund um MUC

Der Flughafen München hat mit Dabico Airport Solutions ein LOI geschlossen um die Voraussetzungen für einen autonomen Betrieb der Fluggastbrücken zu identifizieren und ein Pilotsystem zu bauen.
 
Immerhin ist sie nicht final gestorben wie es viele Ausbaugegner gerne gesehen hätten.
Da gehen die Meinung auseinander. Das Argument der Ausbaugegner ist jetzt, dass das Baurecht nach 2x5 Jahren Stillstand definitiv ausläuft und danach der Bau nicht durchgeführt werden könnte, selbst wenn man wollte. Es müsste ein neues Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Also faktisch gestorben, jubeln die Gegner.
 
Da gehen die Meinung auseinander. Das Argument der Ausbaugegner ist jetzt, dass das Baurecht nach 2x5 Jahren Stillstand definitiv ausläuft und danach der Bau nicht durchgeführt werden könnte, selbst wenn man wollte. Es müsste ein neues Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Also faktisch gestorben, jubeln die Gegner.
Die Gegner haben ja schon an den Rückbau auf eine Bahn während der Coronaphase gehofft. Wenn die dritte Bahn weiterhin im Landesentwicklungsplan steht, ist alles gut.
 
Die Gegner haben ja schon an den Rückbau auf eine Bahn während der Coronaphase gehofft. Wenn die dritte Bahn weiterhin im Landesentwicklungsplan steht, ist alles gut.
Es wird halt mit 100% Sicherheit geklagt werden, wenn man an der Konstruktion eines ewigen Baurechts festhält. Wenn die Gegner diese Rechtsauffassung nicht gerichtlich überprüfen lassen, dann würde mich das sehr wundern.
Und wenn im Zuge des Baus Enteignungen notwendig werden, dann wird auch jedes Verfassungsgericht genau hinschauen, ob dies gut begründet ist. Wenn man dann mit einer Prognose von vor 20 Jahren kommt, dann siehts es eher schlecht aus, um das zu rechtfertigen. Kurzum, je mehr Zeit noch vergeht umso schlechter schaut es aus für die dritte Bahn.
 
Es wird halt mit 100% Sicherheit geklagt werden, wenn man an der Konstruktion eines ewigen Baurechts festhält. Wenn die Gegner diese Rechtsauffassung nicht gerichtlich überprüfen lassen, dann würde mich das sehr wundern.
Und wenn im Zuge des Baus Enteignungen notwendig werden, dann wird auch jedes Verfassungsgericht genau hinschauen, ob dies gut begründet ist. Wenn man dann mit einer Prognose von vor 20 Jahren kommt, dann siehts es eher schlecht aus, um das zu rechtfertigen. Kurzum, je mehr Zeit noch vergeht umso schlechter schaut es aus für die dritte Bahn.
Naja, ohne Corona würde wir jetzt vielleich von 50 Mio. Paxe und 430.000 Bewegungen sprechen. Somit sind langfriste Einschätzung nicht mehr haltbar. Ich denke dies leuchtet jeden Verwaltungdgerichtshofrichter ein.
Sieht man ins benachbarte Ausland sieht man wohin die Reise geht.
 
Naja, ohne Corona würde wir jetzt vielleich von 50 Mio. Paxe und 430.000 Bewegungen sprechen. Somit sind langfriste Einschätzung nicht mehr haltbar. Ich denke dies leuchtet jeden Verwaltungdgerichtshofrichter ein.
Sieht man ins benachbarte Ausland sieht man wohin die Reise geht.
na gut - dann werden die Richter aber auch sagen: liebe FMG, schön und gut aber bitte ne neuere, aktuellere Prognose ranschaffen - ansonsten wird das wohl nix mit Bauen...
 
na gut - dann werden die Richter aber auch sagen: liebe FMG, schön und gut aber bitte ne neuere, aktuellere Prognose ranschaffen - ansonsten wird das wohl nix mit Bauen...
Ich habe auch nichts zum Bauen gesagt, sondern dass der Bau nicht final abgesagt wurde. Die Gegner würden unter allen Umständen klagen, egal wann gebaut wird. Dies gilt für alle Zeit.
Der Prozess der Erholung dauert halt, hier ist derzeit keine sichere Prognose m.E. möglich. In zwei Jahren sieht dies vielleicht schon ganz anders aus, wenn die 2019 Werte erreicht oder überschritten werden.
 
Es wird halt mit 100% Sicherheit geklagt werden, wenn man an der Konstruktion eines ewigen Baurechts festhält. Wenn die Gegner diese Rechtsauffassung nicht gerichtlich überprüfen lassen, dann würde mich das sehr wundern.
Und wenn im Zuge des Baus Enteignungen notwendig werden, dann wird auch jedes Verfassungsgericht genau hinschauen, ob dies gut begründet ist. Wenn man dann mit einer Prognose von vor 20 Jahren kommt, dann siehts es eher schlecht aus, um das zu rechtfertigen. Kurzum, je mehr Zeit noch vergeht umso schlechter schaut es aus für die dritte Bahn.
Dadurch das Teile der Baugenehmigung der dritten Bahn bereits baulich umgesetzt sind, ist der Bau begonnen und halt nicht abgeschlossen.
Rechtlich ist das wasserdicht, politisch nicht.

Kein Gutachten, keine Prognose nötig.

Saigor
 
Dadurch das Teile der Baugenehmigung der dritten Bahn bereits baulich umgesetzt sind, ist der Bau begonnen und halt nicht abgeschlossen.
Rechtlich ist das wasserdicht, politisch nicht.

Kein Gutachten, keine Prognose nötig.

Saigor
Genau das wird die Frage sein, denn das sehen andere Leute halt anders. Ich hätte auch nicht gedacht, dass ich jemals von einer Seite der Gegner zitieren würde, aber hier passt es eben:
„Mit dem Beginn von Baumaßnahmen, die keinerlei unmittelbaren Zusammenhang mit der dritten Bahn aufweisen, versucht die Staatsregierung die Verjährung für das Bauprojekt „dritte Startbahn“ auszusetzen und quasi ein Baurecht „für die Ewigkeit“ zu schaffen. Damit hat sie nicht nur die politische Opposition, sondern auch die Startbahn-Gegnerinnen und -Gegner in den eigenen Reihen vorsätzlich an der Nase herumgeführt. Für die Menschen und Kommunen in der Flughafenregion würde die Staatsregierung ein Damoklesschwert für die Ewigkeit manifestieren! Da könnte dann 2028, 2035, 2050 – je nachdem wann die Mehrheiten und Gegebenheiten gerade passen – das Baurecht aus der Schublade gezogen wer den und ohne weiteres Verfahren gebaut werden. Mit einem Plan von 2007“, verdeutlicht Johannes Becher.

AufgeMUCkt-Sprecher Dr. Christian Magerl bewertet die Rechtsauffassung der Staatsregierung als rechtlich fraglich: „Es gibt durchaus Juristinnen und Juristen, die dezidiert eine andere Rechtsmeinung vertreten. In der juristischen Fachliteratur wird in ähnlich gelagerten Fällen von einer unzulässigen „Vorratsplanung“ gesprochen. Demnach müsse der Planfeststellungsbeschluss wie üblich der Verjährung unterliegen. Wir werden die Interpretation der Staatsregierung deshalb auf jeden Fall juristisch überprüfen lassen.“
Und nur mal schnell gegoogelt, denn ich bin kein Jurist:
Verbot der Vorratsplanung
Unzulässig ist auch eine Vorratsplanung. Eine solche liegt vor, wenn sich die Festsetzungen des Bebauungsplans aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder nicht in absehbarer Zeit realisieren lassen oder diese nicht vollzugsfähig sind.
BEISPIEL
Die Festsetzungen eines Bebauungsplans können erst nach 30 Jahren realisiert werden, weil zuvor der Betrieb eines Kernkraftwerkes auf dem Gebiet eingestellt und die dort vorhandenen kerntechnischen Anlagen abgebaut werden müssen.
Und noch etwas mehr gegoogelt, denn offenbar müsste man unterscheiden zwischen einer zulässigen Vorratsplanung, bei der ein planfestgestelltes Bauvorhaben stufenweise verwirklicht wird und einer unzulässigen Vorratsplanung, bei der ein solches Vorhaben absehbar nicht (mehr) verwirklich werden kann:

Eine unzulässige Vorratsplanung liegt danach aber nur vor, wenn:
1. für das Gesamtvorhaben zum Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses der Bedarf des gestuft zu verwirklichenden Gesamt- und nicht nur des Teilvorhabens nicht gegeben ist oder
2. das Vorhaben innerhalb eines (gesetzlich) vorgegebenen angemessenen Zeitraums rechtlich und tatsächlich nicht realisierbar ist.
Im einem Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht stehen ein paar interessante Punkte, auf die es bei der Beurteilung einer solchen Frage ankommen könnte, wenn ein solches Verfahren dort landet: https://www.bverwg.de/de/261120B7B9.20.0

Die zehn Jahre Verjährungsfrist laufen nach Rechnung der Startbahngegner am 04.03.2026 ab. Möglicherweise klagen die Startbahngegner dann umgehend und dann läge es wieder einmal bei den Gerichten. Zumindest müssten diese dann entscheiden, ob es sich um eine unzulässige Vorratsplanung handelt, bei der nicht mehr absehbar ist, ob und wann tatsächlich gebaut wird, oder nicht. Einen tatsächlichen politischen Weg sehe ich auch auf längere Sicht nicht: Die Stadt München will nicht, der Freistaat hat gerade entschieden, dass er auch nicht will. Dass die CSU nach 2028 wieder alleine regiert ist eher unwahrscheinlich und ich sehe keinen realistischen möglichen Koalitionspartner, der die Startbahn mittragen würde. Ich sehe die einzige tatsächliche Möglichkeit, dass der Bund die Umwandlung in eine AG fordern könnte. Das könnte eine CDU-geführte Bundesregierung möglicherweise auch in einen Koalitionsvertrag reinverhandeln. Eine andere realistische Option sehe ich derzeit und auf absehbare Zeit nicht.

Und auch wenn ich mir bei diesem Bauvorhaben ein ewiges Baurecht wünschen würde, finde ich die Vorstellung, dass ein Bauvorhaben, das irgendwann einmal genehmigt wurde aber nicht durchgeführt wird, dennoch auf unbestimmte, ewige Zeit Gültigkeit haben soll, für sehr fraglich. Man stelle sich einfach mal vor, vor der eigenen Haustür wäre vor 50 Jahren ein Bahngleis geplant und genehmigt aber nie gebaut worden und die DB käme heute an und würde den Bau nach der Planung von vor 50 Jahren durchführen, bei ganz anderen Voraussetzungen heute, ohne dass man das gerichtlich überprüfen lassen könnte. Das hört sich nicht richtig an. Daher würde ich nach meinem Empfinden sagen, je länger nicht gebaut wird, insbesondere aus Gründen, die der Bauherr auch noch selbst zu vertreten hat, umo mehr tritt das Recht, den Bau durchzuführen, gegenüber Betroffenenrechten in den Hintergrund bis es gänzlich erlischt, was im Grunde mit dem Verbot der Vorratsplanung auch ausgedrückt wird. Wer bauen will, muss halt auch bauen und kann es nicht ewig verweigern. Das Schutzziel formuliert das Bundesverwaltungsgericht so:
Dies entspricht auch Sinn und Zweck der Vorschrift, Vorratsplanungen ohne erkennbaren Realisierungsgrad zu unterbinden, und zu verhindern, dass betroffene Eigentümer über einen unangemessen langen Zeitraum die Ungewissheiten über eine tatsächliche Inanspruchnahme ihrer Grundstücke hinnehmen müssen (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 <113> zu § 17 Abs. 7 FStrG a.F.).

Das kann man dann auch bis zum Bundesverfassungsgericht tragen, denn es ginge um das verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsrecht.

Das Problem ist ja bei der Startbahn eigentlich auch nicht das Baurecht, denn es ist eindeutig, dass die Startbahn (noch) gebaut werden darf. Das Problem sind seit Jahren unfähige Politiker, die dieses Recht nicht durchsetzen können oder wollen, obwohl sie die Chance dazu hatten, insbesondere als die CSU noch die alleinige Landtagsmehrheit hatte und sie mit einer einfachen Umwandlung in die AG das Thema von der Politik zur FMG hätte schieben können. Das hat man nicht getan. Und nach meinem Rechtsempfinden muss es halt auch irgendwann einmal heißen: Chance vertan.

Die Lufthansa will ja jetzt den Zubringerverkehr insbesondere auf die Langstrecken stärken. Vielleicht untermauert das den Bedarf wieder etwas. Durch das erneute Moratorium gibt es jetzt aber eine neue Unsicherheit, was passiert nach 2026 und wie entscheiden eventuell die Gerichte?
 
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Congrats!

Naja, ich könnte jetzt einige Dinge auflisten, die ich allein in diesem Jahr, vor allem aus dem T1, in unschöner Erinnerung habe. Aber da ich Skytrax in etwa so seriös halte wie ein in Transnistrien ansässiges Weißwurstsenf-Einfüllstutzen-Vergleichsportal, spare ich mir Details.

Und nein, da braucht mit jetzt keiner mit Empörung, beleidigten Reaktionen oder Ähnlichem kommen. Keine Sorge, ich mag den MUC trotzdem sehr gerne. ;)
 
Interview mit Jost Lammers:


2023 zweistellige Wachstumsrate und zwischen 37 bis 38 Millionen Fluggäste.

Im T2 gab`s 2019 34,6 Millionen Fluggäste. In diesem Jahr gehen wir von etwa 30 Millionen Flugreisenden aus.

Wir haben uns jetzt aber entschieden, wieder aktiv zu werden und den Bau des T-Stiels zügig voranzutreiben. Ende der 2020er-Jahre, Anfang der 2030er werden wir diese zusätzlichen Fingerpositionen zur Ab- fertigung benötigen.

Im Sommer kommenden Jahres werden wir ein paar Langstreckenrekorde brechen: Alleine Lufthansa wird erstmals mit 36 stationierten Langstreckenflugzeugen in München vertreten sein und die Anzahl von derzeit rund 150 wöchentlichen Interkontinentalflügen auf den Rekordwert von annähernd 190 Flügen steigern.
 
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