oliver2002
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Die Wasserstoff Veranstatltung beginnt jetzt wieder in CGN:
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Immerhin ist sie nicht final gestorben wie es viele Ausbaugegner gerne gesehen hätten.Die 3. Bahn liegt während der nächsten Legislaturperiode weiterhin auf Eis.
Da gehen die Meinung auseinander. Das Argument der Ausbaugegner ist jetzt, dass das Baurecht nach 2x5 Jahren Stillstand definitiv ausläuft und danach der Bau nicht durchgeführt werden könnte, selbst wenn man wollte. Es müsste ein neues Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Also faktisch gestorben, jubeln die Gegner.Immerhin ist sie nicht final gestorben wie es viele Ausbaugegner gerne gesehen hätten.
Die Gegner haben ja schon an den Rückbau auf eine Bahn während der Coronaphase gehofft. Wenn die dritte Bahn weiterhin im Landesentwicklungsplan steht, ist alles gut.Da gehen die Meinung auseinander. Das Argument der Ausbaugegner ist jetzt, dass das Baurecht nach 2x5 Jahren Stillstand definitiv ausläuft und danach der Bau nicht durchgeführt werden könnte, selbst wenn man wollte. Es müsste ein neues Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Also faktisch gestorben, jubeln die Gegner.
Es wird halt mit 100% Sicherheit geklagt werden, wenn man an der Konstruktion eines ewigen Baurechts festhält. Wenn die Gegner diese Rechtsauffassung nicht gerichtlich überprüfen lassen, dann würde mich das sehr wundern.Die Gegner haben ja schon an den Rückbau auf eine Bahn während der Coronaphase gehofft. Wenn die dritte Bahn weiterhin im Landesentwicklungsplan steht, ist alles gut.
Naja, ohne Corona würde wir jetzt vielleich von 50 Mio. Paxe und 430.000 Bewegungen sprechen. Somit sind langfriste Einschätzung nicht mehr haltbar. Ich denke dies leuchtet jeden Verwaltungdgerichtshofrichter ein.Es wird halt mit 100% Sicherheit geklagt werden, wenn man an der Konstruktion eines ewigen Baurechts festhält. Wenn die Gegner diese Rechtsauffassung nicht gerichtlich überprüfen lassen, dann würde mich das sehr wundern.
Und wenn im Zuge des Baus Enteignungen notwendig werden, dann wird auch jedes Verfassungsgericht genau hinschauen, ob dies gut begründet ist. Wenn man dann mit einer Prognose von vor 20 Jahren kommt, dann siehts es eher schlecht aus, um das zu rechtfertigen. Kurzum, je mehr Zeit noch vergeht umso schlechter schaut es aus für die dritte Bahn.
na gut - dann werden die Richter aber auch sagen: liebe FMG, schön und gut aber bitte ne neuere, aktuellere Prognose ranschaffen - ansonsten wird das wohl nix mit Bauen...Naja, ohne Corona würde wir jetzt vielleich von 50 Mio. Paxe und 430.000 Bewegungen sprechen. Somit sind langfriste Einschätzung nicht mehr haltbar. Ich denke dies leuchtet jeden Verwaltungdgerichtshofrichter ein.
Sieht man ins benachbarte Ausland sieht man wohin die Reise geht.
Ich habe auch nichts zum Bauen gesagt, sondern dass der Bau nicht final abgesagt wurde. Die Gegner würden unter allen Umständen klagen, egal wann gebaut wird. Dies gilt für alle Zeit.na gut - dann werden die Richter aber auch sagen: liebe FMG, schön und gut aber bitte ne neuere, aktuellere Prognose ranschaffen - ansonsten wird das wohl nix mit Bauen...
Dadurch das Teile der Baugenehmigung der dritten Bahn bereits baulich umgesetzt sind, ist der Bau begonnen und halt nicht abgeschlossen.Es wird halt mit 100% Sicherheit geklagt werden, wenn man an der Konstruktion eines ewigen Baurechts festhält. Wenn die Gegner diese Rechtsauffassung nicht gerichtlich überprüfen lassen, dann würde mich das sehr wundern.
Und wenn im Zuge des Baus Enteignungen notwendig werden, dann wird auch jedes Verfassungsgericht genau hinschauen, ob dies gut begründet ist. Wenn man dann mit einer Prognose von vor 20 Jahren kommt, dann siehts es eher schlecht aus, um das zu rechtfertigen. Kurzum, je mehr Zeit noch vergeht umso schlechter schaut es aus für die dritte Bahn.
Genau das wird die Frage sein, denn das sehen andere Leute halt anders. Ich hätte auch nicht gedacht, dass ich jemals von einer Seite der Gegner zitieren würde, aber hier passt es eben:Dadurch das Teile der Baugenehmigung der dritten Bahn bereits baulich umgesetzt sind, ist der Bau begonnen und halt nicht abgeschlossen.
Rechtlich ist das wasserdicht, politisch nicht.
Kein Gutachten, keine Prognose nötig.
Saigor
Und nur mal schnell gegoogelt, denn ich bin kein Jurist:„Mit dem Beginn von Baumaßnahmen, die keinerlei unmittelbaren Zusammenhang mit der dritten Bahn aufweisen, versucht die Staatsregierung die Verjährung für das Bauprojekt „dritte Startbahn“ auszusetzen und quasi ein Baurecht „für die Ewigkeit“ zu schaffen. Damit hat sie nicht nur die politische Opposition, sondern auch die Startbahn-Gegnerinnen und -Gegner in den eigenen Reihen vorsätzlich an der Nase herumgeführt. Für die Menschen und Kommunen in der Flughafenregion würde die Staatsregierung ein Damoklesschwert für die Ewigkeit manifestieren! Da könnte dann 2028, 2035, 2050 – je nachdem wann die Mehrheiten und Gegebenheiten gerade passen – das Baurecht aus der Schublade gezogen wer den und ohne weiteres Verfahren gebaut werden. Mit einem Plan von 2007“, verdeutlicht Johannes Becher.
AufgeMUCkt-Sprecher Dr. Christian Magerl bewertet die Rechtsauffassung der Staatsregierung als rechtlich fraglich: „Es gibt durchaus Juristinnen und Juristen, die dezidiert eine andere Rechtsmeinung vertreten. In der juristischen Fachliteratur wird in ähnlich gelagerten Fällen von einer unzulässigen „Vorratsplanung“ gesprochen. Demnach müsse der Planfeststellungsbeschluss wie üblich der Verjährung unterliegen. Wir werden die Interpretation der Staatsregierung deshalb auf jeden Fall juristisch überprüfen lassen.“
Und noch etwas mehr gegoogelt, denn offenbar müsste man unterscheiden zwischen einer zulässigen Vorratsplanung, bei der ein planfestgestelltes Bauvorhaben stufenweise verwirklicht wird und einer unzulässigen Vorratsplanung, bei der ein solches Vorhaben absehbar nicht (mehr) verwirklich werden kann:Verbot der Vorratsplanung
Unzulässig ist auch eine Vorratsplanung. Eine solche liegt vor, wenn sich die Festsetzungen des Bebauungsplans aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder nicht in absehbarer Zeit realisieren lassen oder diese nicht vollzugsfähig sind.
BEISPIEL
Die Festsetzungen eines Bebauungsplans können erst nach 30 Jahren realisiert werden, weil zuvor der Betrieb eines Kernkraftwerkes auf dem Gebiet eingestellt und die dort vorhandenen kerntechnischen Anlagen abgebaut werden müssen.
Im einem Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht stehen ein paar interessante Punkte, auf die es bei der Beurteilung einer solchen Frage ankommen könnte, wenn ein solches Verfahren dort landet: https://www.bverwg.de/de/261120B7B9.20.0Eine unzulässige Vorratsplanung liegt danach aber nur vor, wenn:
1. für das Gesamtvorhaben zum Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses der Bedarf des gestuft zu verwirklichenden Gesamt- und nicht nur des Teilvorhabens nicht gegeben ist oder
2. das Vorhaben innerhalb eines (gesetzlich) vorgegebenen angemessenen Zeitraums rechtlich und tatsächlich nicht realisierbar ist.
Dies entspricht auch Sinn und Zweck der Vorschrift, Vorratsplanungen ohne erkennbaren Realisierungsgrad zu unterbinden, und zu verhindern, dass betroffene Eigentümer über einen unangemessen langen Zeitraum die Ungewissheiten über eine tatsächliche Inanspruchnahme ihrer Grundstücke hinnehmen müssen (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 <113> zu § 17 Abs. 7 FStrG a.F.).
Congrats!
Presse: Skytrax ehrt Airport-Serienmeister
Flughafen München erhält „5-Star“-Auszeichnungwww.munich-airport.de
Schade, mit der bin ich seinerzeit nach LASVon den vier ehemaligen Eurowings A330 die hier in MUC gestrandet sind ist die Maschine mit der Kuba Sonderlackierung seit gestern Geschichte.