Dritte Startbahn das endgültige Ende naht?


Über diesen soll am 8. Juli von neun Uhr an am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München mündlich verhandelt werden. Gegen den Bescheid der Regierung von Oberbayern haben unter anderem die Stadt Freising und der Landkreis Freising geklagt. „Bitte kommt, wenn Ihr Zeit und Interesse habt“, so Wittmann. Denn wenn der Beschluss aufgehoben würde, so Wittmann weiter, sei die nächste Veranstaltung von „Lichterzeichen – Zwei Bahnen reichen“ im Oktober vielleicht die letzte.

Soso......
 
Falls jemand mit dem Gedanken spielt, am 08. Juli hinzufahren:


Hinweis: Aufgrund der Vielzahl an Verfahrensbeteiligten ist die Anzahl der Plätze für die allgemeine Sitzungsöffentlichkeit begrenzt. Für Pressevertreter werden einige Plätze bereitgehalten. Ein Einlass in den Sitzungssaal wird ab 8:30 Uhr erfolgen. Eine vorherige Sitzplatzreservierung ist nicht möglich. Soweit die Verhandlung am Dienstag, den 8. Juli 2025, nicht abgeschlossen werden kann, ist ein Fortsetzungstermin für Mittwoch, den 9. Juli 2025, angesetzt.
 
Heute wurde noch keine Entscheidung getroffen.
Aber dennoch kein gutes Gefühl.
Zumindest scheint die Richterin schon eine leichte Meinung zu haben nach deren Aussagen.

Hoff noch das Beste, wäre aber Schade für die Zukunft um unseren Flughafen.


 
Heute wurde noch keine Entscheidung getroffen.
Aber dennoch kein gutes Gefühl.
Naja auf die Artikel im Merkur von Dirk Walter muss man nicht viel geben: Dieser Autor ist ein eindeutiger Flughafengegner.

In der SZ liest es sich so:
Anfangs habe er ein gutes Gefühl gehabt, sagte Petz. Am Nachmittag war er sich nicht mehr so sicher, alles sei „im Trüben“, meinte er.


und:
Die Startbahn sei nach wie vor Teil der Mittel- und Langfristplanung der FMG, nach einem aktualisierten Terminplan werde eine Inbetriebnahme 2035 angestrebt.

Insofern darf man wohl auf jeden Fall davon ausgehen, dass selbst wenn der Bescheid gekippt wird 1. Rechtsmittel bis zum BVerwG folgen werden und 2. immer noch die 5-jährige Verlängerung in Betracht kommt, wenn ich es richtig im Kopf habe. In den 5 Jahren muss man halt dann mit einem wesentlichen Teil der Baumaßnahme beginnen, wenn das bisherige nicht ausreicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Alle Beteiligten haben nun zwei Wochen Zeit, um weitere Schriftsätze auszutauschen. Eine Entscheidung, wie es weitergeht, wird wohl erst Anfang August fallen.

 
VGH weist Klage gegen „ewiges Baurecht“ zurück
Das ging ja erstaunlich flott dafür, dass man seit 20 Jahren mit dieser Startbahn rummacht.

Erstaunlicherweise wird keine Revision zugelassen. So wird die peinliche Posse vermutlich um ein zusätzliches Kapitel reicher werden.

Als Flughafenfreund freut mich das Urteil, keine Frage. Gleichzeitig ärgert es mich auch. Ich finde schon, dass sich die Politik irgendwann ehrlich machen muss. Wenn man die Piste will, soll man sie auch politisch durchsetzen und zeitnah bauen. Aber jetzt das so jahre- oder jahrzehntelang in einem Schwebezustand zu halten, weil man sie vielleicht in 30 Jahren bauen will, das finde ich auch nicht richtig.
 
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Erstmal: Prinzipiell eine gute Entscheidung. Freut mich, dass dem Flughafen die Perspektive auf eine Kapazitätserweiterung bleibt. Bringt ja nix, noch ewig Potenzial auf dem Vorfeld zu haben, wenn die Flieger, um das zu füllen, nicht landen und starten können.

Andererseits: Ich verstehe schon auch yogibear hier sehr gut. Mich würde mal interessieren, wie viel Einfluss hier die LH auf den Zeitpunkt der Umsetzung hat. Weil aktuell würde es dem Kranich mit seiner Flottensituation ja gar nicht passen, wenn der Flughafen Kapazitäten schafft. Da würden Kapazitäten frei werden, die man selber nicht besetzen kann, LCCs aber schon. Die hat man sich bis dato immer vom Hals halten können, weil zwar schon noch Slots frei sind, aber eben nicht in den Lagen, die eine perfekte Utilisation ermöglichen würden.
 
Wenn man in 10-15 Jahren oder so die Dritte nutzen will sollte man eh langsam zumindest mal mit einer Planung (oder Ausschreibung) loslegen. Und wenn es nur für den neuen Verlauf des Zaunes ist. Solange man nicht konkret wird bleibt für die Kläger die Hoffnung doch noch die Bahn zu verhindern sicher bestehen. Bei uns dauert doch eh alles dreimal so lang wie im benachbarten Ausland.
Bis Mitte der 30er sollte LH hoffentlich ihre Boeings in der Flotte haben (und hat keine Angst mehr vor LCCs ;) ) und evtl sind die ersten kleineren leisen(?) E-Flieger unterwegs welche die Dritte nutzen könnten. Irgendeinen Planungshorizont oder Ziel muß doch auch die FMG haben?!
Einzige Frage für mich ist ob es wirklich die volle Länge von 4 km braucht oder ob für die Dritte nicht auch 3,5 km o.ä. reichen würde wenn man konsequent die Heavies auf den bestehenden Bahnen abwickeln würde.
Aber das werden sich die Planer ja hoffentlich gut überlegt haben.
 
Irgendeinen Planungshorizont oder Ziel muß doch auch die FMG haben?!
Diesen hat der Skandaljäger Magerl doch schon aufgedeckt:


So 2035 laut FMG. Aber nachdem die Verwirklichung ja inzwischen keine unternehmerische oder rechtliche Frage mehr ist, sondern eine politische, bei der Ude, Seehofer, Huber, Söder, Reiter und andere völlig versagt haben, bleibt die Frage, ob die Politik die Kraft und den Mut hat, dieses Projekt wirklich durchzuziehen. Der Weg wäre nach meiner Erinnerung klar und gradlinig: Umwandlung der FMG in eine AG, gefordert vom Bund. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dann steht im Gesellschaftervertrag, dass die Umwandlung erfolgen muss, sobald auch nur einer der Gesellschafter dies fordert. Die Stadt kann es nicht fordern, weil sich der OB Reiter an das Bürgerbegehren gebunden fühlt, die CSU kann es nicht (mehr) fordern, weil ihr (inzwischen) die Mehrheiten fehlen. Der Bund könnte es. Mit der bundespolitischen Bedeutung des Flughafens könnte man auch rechtfertigen, dass der Bund das anstößt. Und damit wäre die Entscheidung wieder zurückverlagert auf das Unternehmen, das dann baut, wenn es die betrieblichen Notwendigkeiten dafür gibt und nicht wenn es die politischen Mehrheiten für opportun erachten.
 
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Die Enttäuschung bei den Flughafengegnern ist nach der VGH-Entscheidung natürlich riesengroß. Darum hat der Andreas Beschorner, ebenfalls ein ausgewiesener Flughafengegner beim Merkur, alle noch einmal zu Wort kommen lassen:

 
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Für juristische Aktenfresser eine Abhandlung zum Urteil:
Was soll man denn davon halten:

Politische Erklärungen gegen den Bau der 3. Start- und Landebahn stünden der Plandurchführung nicht entgegen. Denn maßgeblich sei allein die Willensbildung der aus Bundesrepublik Deutschland, Freistaat Bayern und Landeshauptstadt München bestehenden Gesellschafterversammlung der Flughafen München GmbH. Diese habe im September 2011 einstimmig einer zügigen Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses zugestimmt, um das Luftverkehrsdrehkreuz München in seinem Bestand und in seiner weiteren Entwicklung zu sichern. Dieser Gesellschafterbeschluss gelte fort. Insbesondere habe die Gesellschafterversammlung den Antrag der Landeshauptstadt München auf Einstellung des Baus der 3. Start- und Landebahn abgelehnt.

Für mich heißt das, die FMG könnte jederzeit sofort anfangen die Startbahn zu bauen, egal was Söder oder Reiter in der Öffentlichkeit erzählen. Da anzunehmen ist, dass auch die Rücknahme des gültigen Beschlusse die Einstimmigkeit der Gesellschafter erfordert, wäre der Bau möglich, solange zum Beispiel der Bund bei einer solchen Abstimmung (die natürlich von Söder oder Reiter sofort im Aufsichtsrat aufgesetzt würde) nicht mitstimmen würde.
 
Für mich heißt das, die FMG könnte jederzeit sofort anfangen die Startbahn zu bauen, egal was Söder oder Reiter in der Öffentlichkeit erzählen.
Juristisch interpretiere ich das auch so.

Da aber auch die Manager der FMG an ihrem Job und ihrem Einkommen hängen, werden die im Leben nichts machen, was gegen die Interessen der Leute geht, die am Ende über ihre Anstellung entscheiden. Insofern ist das eh ein völlig fiktives Szenario.
 
Juristisch interpretiere ich das auch so.

Da aber auch die Manager der FMG an ihrem Job und ihrem Einkommen hängen, werden die im Leben nichts machen, was gegen die Interessen der Leute geht, die am Ende über ihre Anstellung entscheiden. Insofern ist das eh ein völlig fiktives Szenario.
Natürlich können die Gesellschafter es einer Geschäftsführung ungemütlich machen. Wie weit das gehen kann ist Spekulation. Schließlich würde die FMG nur einen bestehenden einstimmigen Beschluss der Gesellschafter umsetzen. Dafür könnte man die Manager schwerlich feuern. Dürfte aber dann sehr sehr teuer an Abfindungen werden......
Im Moment folgt die FMG somit eher freiwillig der öffentlichen Folklore von Söder und Reiter. In einem normalen Unternehmen wäre dies sogar eher ein Grund, die Manager abzusetzen, weil sie Beschlüsse der Gesellschafter gerade nicht umsetzen.
Offen bleibt auch, ob Einstimmigkeit notwendig wäre, die Manager loszuwerden. Ggfls. könnte also ein einzelner Gesellschafter verhindern, dass die Manager wegen der Umsetzung von gefassten Beschlüssen abgesetzt werden. Aber wie gesagt, alles nur Überlegungen aber es zeigt den Irrsinn.....

Mit ging es eigentlich nur darum die aktuelle Situation einzuschätzen, weil es im Urteil so deutlich gesagt wurde, dass es einen Beschluss der Gesellschafter gibt, der einstimmig gefasst wurde und unabhängig von politischen Verlautbarungen juristisch völlig gültig und einzig maßgeblich ist und daher auch jederzeit umgesetzt werden könnte, ohne dass es irgendwelcher weiterer Verfahren bedürfen würde. Weder das Moratorium noch die Festlegung von OB Reiter ist ein Konstrukt, das den Willen der Gesellschaftsversammlung zum Bau in irgendeiner Art und Weise aufhebt. Es braucht also auch formal rechtlich keinerlei neue Beschlussfassungen um damit fortzufahren. Mit einem anderen OB oder einem anderen Ministerpräsidenten könnte mit der bestehenden Rechtslage die Umsetzung jederzeit sofort erfolgen.
 
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