Nur daß das Grundgesetz nur den Staat bindet, also den Bund, nicht jedoch den BUND.Artikel 14 (2): Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Hier dient Eigentum ausschließlich dazu, irgendwas zu blockieren.
Weg nehmen könnte der Bund es dem BUND aufgrund o.g. Regelung. Grundsätzlich. (Wobei ich im konkreten Falle Zweifel hätte, ob die Voraussetzungen gegeben wären. Aber das wäre eine witzlose Diskussion, da letztlich nur die Ansicht der höchsten Besoldungsstufe maßgeblich wäre.)