Braucht MUC die 3. Runway und den Satelliten? (bis 12/2013)

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Und sollte die Stadt München tatsächlich beschliessen (müssen), sich nicht finanziell am Bau zu beteiligen, wird das den Bau an sich nicht verhindern.

Die Stadt München hat aber schon gesagt, dass sie sich nicht an einer Finanzierung beteiligen wird. Die FMG wird das komplett selbst (Fremd-) Finanzieren müssen.

Zur Richtigstellung: Es geht beim Münchner Entscheid darum, die Stadt München dazu zu bringen sich gegen diese Investition auszusprechen. Es ist nämlich noch keine Entscheidung getroffen worden im Aufsichtsrat ob das Projekt auch gemacht wird - dieses Votum muss einstimmig sein.
 
Die Stadt München hat aber schon gesagt, dass sie sich nicht an einer Finanzierung beteiligen wird. Die FMG wird das komplett selbst (Fremd-) Finanzieren müssen.

Zur Richtigstellung: Es geht beim Münchner Entscheid darum, die Stadt München dazu zu bringen sich gegen diese Investition auszusprechen. Es ist nämlich noch keine Entscheidung getroffen worden im Aufsichtsrat ob das Projekt auch gemacht wird - dieses Votum muss einstimmig sein.

Nur was bringt es, wenn die Stadt aus diesem Aufsichtsrat aussteigt??
 
Wo habe ich geschrieben das sie aussteigen sollen? Die Stadt als 26%ige Eigentümer wird doch nicht den Finanzminister als Aufsichtsratsvorsitzender abziehen? So ein Unsinn.
 
Ich schrieb ja auch nicht, dass es iwo steht. Aber möglich ist alles. Und bis dahin kommen ja auch nochmal Wahlen. Schauen wir, was danach passiert.
 
Moment, es hiess doch, es besteht bereits Baurecht. Man könnte schon mit den Bauarbeiten anfangen, nur könnte es eben sein, daß die noch anhängigen Gerichtsverfahren einen Baustopp erzwingen. und deshalb verzichtet die FMg derzeit freiwillig auf den Baubeginn.

Demnach müsste aber die FMG - und damit deren Anteilseigner - bereits beschlossen haben, die Bahn zu bauen.

oder nicht?
 
Nur weil man eine Baugenehmigung beantragt und auch erteilt bekommen hat, heißt es ja im Umkehrschluss noch lange nicht, dass man diese auch nutzt. Bislang ist noch nichts geschehen, sprich es sind noch keine Ausschreibungen bezüglich Baus der dritten Startbahn rausgegangen. Hierüber werden die Gesellschafter dann zum gegebenen Zeitpunkt beschließen bzw. die FMG bemächtigen dieses zu tun.
 
Wie sieht es denn mit dem Eigentumserwerb aus? Ist denn die vorgesehene Fläche bereits in Händen der FMG (bzw. wer ist eigentlich Grund-Eigentümer? FMG, Land Bayern, eine eigene Eigentums-Gesellschaft, ...?) oder haben die Verweigerer ihre Sperrgrundstücke noch?
 
Zuletzt bearbeitet:
Moment, es hiess doch, es besteht bereits Baurecht. Man könnte schon mit den Bauarbeiten anfangen, nur könnte es eben sein, daß die noch anhängigen Gerichtsverfahren einen Baustopp erzwingen. und deshalb verzichtet die FMg derzeit freiwillig auf den Baubeginn.

Demnach müsste aber die FMG - und damit deren Anteilseigner - bereits beschlossen haben, die Bahn zu bauen.

oder nicht?

Die FMG und deren Anteilseigner haben das Projekt noch nicht beschlossen. Lediglich die Baugenehmigung ist da, mehr nicht.

Wie sieht es denn mit dem Eigentumserwerb aus? Ist denn die vorgesehene Fläche bereits in Händen der FMG (bzw. wer ist eigentlich Grund-Eigentümer? FMG, Land Bayern, eine eigene Eigentums-Gesellschaft, ...?) oder haben die Verweigerer ihre Sperrgrundstücke noch?

Sofern mir bekannt besitzen die Katholische Kirche und Bund Naturschutz noch zwingend benötigte Grundstücke. Beide haben gesagt diese nicht zu verkaufen.
 
Man beantragt eine Baugenehmigung, obwohl man noch gar nicht beschlossen hat, zu bauen? Muss ich das verstehen? Wozu beschliesst man dann, eine Baugenehmigung zu beantragen?
 
Wieso, ist doch völlig normal? Man hat beschlossen zu bauen, aber wie beim Hausbau gibt es die Baugenehmigung, die Finanzierung/Darlehen sowie das/die Bauunternehmen. Hier ist es vom Prinzip genau so, nur etwas größer und zeitlich etwas mehr versetzt.
 
Wieso, ist doch völlig normal? Man hat beschlossen zu bauen, aber wie beim Hausbau gibt es die Baugenehmigung, die Finanzierung/Darlehen sowie das/die Bauunternehmen. Hier ist es vom Prinzip genau so, nur etwas größer und zeitlich etwas mehr versetzt.

Vielleicht hilft dir dies weiter;

26. Juli 2005: Die Planungen beginnen
Die Geschäftsleitung informiert den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der FMG über die in den nächsten Jahren absehbaren Kapazitätsengpässe und begründet detailliert die Notwendigkeit, das Bahnsystem auszubauen.

Die Gesellschafterversammlung erteilt der FMG die Freigabe. Bund, Münchner Stadtrat und Bayr. Ministerrat stimmen dem Vorhaben zu.

Die Planungen zum Ausbau des bestehenden Start- und Landebahnsystems können beginnen, zeitnah soll ein entsprechendes Raumordnungsverfahren vorbereitet und eingeleitet werden.
 
Also ich hole mir erst eine Baugenehmigung, wenn ich auch wirklich ein Haus bauen will.

Der Münchner Stadtrat hat also bereits dem Vorhaben zugestimmt. Und nun soll der Stadtrat per Bürgerentscheid beschliessen, das bereits abgesegnete Vorhaben doch nicht in die Tat umzusetzen?
 
Also ich hole mir erst eine Baugenehmigung, wenn ich auch wirklich ein Haus bauen will.

Der Münchner Stadtrat hat also bereits dem Vorhaben zugestimmt. Und nun soll der Stadtrat per Bürgerentscheid beschliessen, das bereits abgesegnete Vorhaben doch nicht in die Tat umzusetzen?

Deshalb kann man sich auch beruhigt zurücklehnen. Der Bürgerentscheid könnte durchaus gar nicht zulässig sein. Dies wurde ja schon mehrfach spekuliert. Politisch müsste der Stadtrat wegen den Bürgerentascheid dann sofort aufgelöst werden. Dies kann nicht das Mittel eines Bürgerentscheids sein.
 
Die FMG ist übrigens auch nicht untätig, hat sie doch eine PR Agentur bauftragt um für den Fall des Falles (Bürgerbegehren) gerüstet zu sein. Nachzulesen bei der Süddeutschen Zeitung.

Ich bin mal gespannt wie lange die Gegner benötigen die erforderlichen Unterschriften zu sammeln, ich denke ja mal, sie haben sich das doch leichter vorgestellt als es tatsächlich ist ;)

Ich könnte mir auch gut vorstellen, sollter der Fall eintreten, dass das Bürgerbegehren der Gegner erfolgreich ist, dass man hier erst einmal die Prozesse gegen die dritte Bahn abschließend abwartet und von Seiten der Gerichte dem Ausbau stattgegeben wird. An das Bürgerbegehren ist der Stadtrat ja nur ein Jahr lang gebunden, bis die Gerichte entschieden haben wurde ein neuer Stadtrat gewählt und so könnte die Zustimmung neu erteilt werden.
 
Die FMG ist übrigens auch nicht untätig, hat sie doch eine PR Agentur bauftragt um für den Fall des Falles (Bürgerbegehren) gerüstet zu sein. Nachzulesen bei der Süddeutschen Zeitung.

Ich bin mal gespannt, ob sich die FMG nicht selber ein Ei legt, indem sie bezahlte Meinungsmache betreibt. Immerhin sind die Gegner jetzt vorgewarnt, und sie können am Beispiel der minutiös geplanten Kampagne zur Vorbereitung der Laufzeitverlängerung für Atommeiler auch recht gut studieren, wie eine "Kommunikationsagentur" arbeitet: Aufwendige Pressereisen, inszenierte Festreden, Einfluss auf Wissenschaftler, ...

Nichts davon ist wohl illegal, es hat aber natürlich ein gewisses "Gschmäckle", wenn eine Lobbygruppe versucht, scheinbar unabhängige Institutionen/Personen aus dem Hintergrund für die eigenen Zwecke einzuspannen - gegen Bezahlung versteht sich. Und am Ende kommt sowas immer heraus...
 
Und die Gegner betreiben keine Lobbyarbeit? Schwingen keine große Festreden? Nehmen keinen Einfluss auf Wissenschaftler oder Gutachter?

Das ist doch Quatsch mit Soße.

Celestar
 
Was ich das schlimme finde, dass man die Leute in München probiert dazu zu zwingen eine Unterschrift auf ihre Liste zu setzen. Muss genauso wenig sein :thbdwn:
 
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