yogibear_II
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Söder hat im Landtag noch einmal eine demokratische Lösung durch einen Bürgerentscheid als sein Ziel genannt:
https://www.merkur.de/politik/soeder-buergerentscheid-und-keine-umwandlung-in-eine-ag-8422086.html
Das schließt natürlich trotzdem eine "Neufokusierung" seiner Ziele im Falle eines ausbleibenden oder für ihn negativ verlaufenden BE nicht aus.
Allerdings glaube ich nicht, dass diese Haltung alleine seinem überbordendem Demokratiebewußtsein entspringt. Wie ja inzwischen bekannt geworden ist, haben sich die drei Gesellschafter in ihrem Konsortialvertrag darauf verständigt, dass eine Umwandlung von jedem der drei gefordert werden kann und innerhalb von 3 Jahren umzusetzen ist. Aber ist die Umwandlung wirklich so bedingungslos einfach?
Die rechtlichen Vorschriften sind eigentlich klar, nach UmwG §240 http://www.gesetze-im-internet.de/umwg_1995/ und dem gültigen Gesellschaftsvertrag (einzusehen im Handelsregister) unterliegt die AG-Umwandlung genauso der einstimmigen Zustimmung aller Gesellschafter wie der Bau der 3. Bahn. Wie also könnte München hier gezwungen werden?
Der Verweis auf UmwG §240 ist vermutlich nicht zielführend. Zwar setzt der Paragraph eine qualifizierte Mehrheit voraus, der geschlossene Konsortialvertrag scheint den Anteilseignern aber bestimmte Verhaltenspflichten aufzuerlegen (wie bspw. die Einstimmigkeit zur dritten Startbahn). Damit wäre UmwG §240 zwar gültig, aber dennoch hinfällig, denn die Gesellschafter müssten sich an ihre Pflichten halten.
Spielen wir es doch einmal durch: Der Bund fordert die Umwandlung, der Freistaat hält sich an seine Treuepflicht, 3/4 Mehrheit sind da. Eine Umwandlung in eine AG muss also keineswegs mit Verstößen gegen UmwG §240 einher gehen, wie Sie es hier darstellen zu versuchen.
Und wie die Stadt München gezwungen werden können? Naja, wenn sie gegen die Treuepflichten der
vereinbarten Verhaltenspflichten verstößt und die Umwandlung in eine AG nicht mit trägt, dann sehen sich möglicherweise die anderen Gesellschafter auch nicht mehr an ihre Treuepflichten aus den Konsortialverträgen gebunden. Das wäre zugegebenermaßen zwar ein politisches desaströses Erdbeben, wenn sich die Stadt aber nicht an vereinbarte Verträge hält, dann gibt es keinen Grund, dass sich die anderen Anteilseigner daran halten.
Wenn nun mittlerweile alle Beteiligten, die im Zweifel auch Einsicht in die Konsortialverträge haben - und ich meine Befürworter der dritten Startbahn ebenso wie deren entschiedenen Gegner - die Umwandlung der FMG GmbH in eine Aktiengesellschaft als tatsächliche Möglichkeit sehen, die Sperrminorität der Stadt München auszuhebeln, dann wäre es wirklich angebracht diese Einschätzung auch an zu erkennen.
Juristen vertreten natürlich gerne auch Mindermeinungen, aber es ist doch anzunehmen, dass bei der Aushandlung der Konsortialverträge, die das Ziel hatten, der Stadt München den Verkauf ihrer Anteile zu ermöglichen, auf Seiten der Stadt, des Freistaates und des Bundes unzählige Juristen beteiligt waren. Wenn nun Magerl, Zierer, Söder, Seehofer, Huber, Kreuzer (Jurist), Bernhard die Möglichkeit der Umwandlung betonen, dann sollte man das vielleicht einfach akzeptieren.