Dritte Bahn - Sachstand 2016 f.

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Toby, meine Danke sind leider aufgebraucht.
Aber genau so schauts aus!
Bin mal gespannt, wie Staatsregierung/Stadt für einen neuen BE werben werden. So wie 2012 kanns jedenfalls nicht mehr laufen.
 
Dass ausgerechnet ein Franke den Münchnern und Oberbayern erklären muss, welch ein Glücksfall und wie wichtig der Airport ist, ist für mich als gebürtigen Franken schon fast nicht mehr zu ertragen.

Und obwohl mein Wahlspruch war und ist: "denkst Du blöder geht's nicht mehr, kommt irgendwo der Söder daher", ist er in Bezug auf die 3. RWY einer der wenigen, die Klartext reden und wirklich versuchen, den Bau voran zu treiben. Das geeiere vom Horst war und ist ja unerträglich.

Jede deutsche Großstadt (vielleicht außer Frankfurt) beneidet München um den Airport. Nur ein Teil die Münchner sind zu bescheuert, um die Chancen, die damit verbunden sind, zu erkennen.
 
Hm, es steht nur drin:
"Die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft wäre ohne Probleme zu machen. Diese kann "auf Verlangen eines jeden Gesellschafters vorbereitet und innerhalb von drei Jahren umgesetzt werden",...".

Es kann es von jedem Gesellschafter verlangt werden, klar. Aber es ist aus meiner Sicht unklar bzw. nicht genannt, ob für eine Umwandlung in eine AG dann auch die Zustimmung ALLER drei Gesellschafter nötig ist oder ob dafür nur die einfache bzw. 3/4-Mehrheit reicht, also wenn z.B. Bund und Freistaat mit ihren in Summe 76% zustimmen und München mit seinen 23% nicht bzw. sich enthält.

Entweder ist das wirklich nicht klar dargelegt oder ich liegen hier falsch.
 
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Ich glaube, das nicht ohne Grund Details über diese Verträge nicht bekannt sind. Meine Vermutung ist, das die Umwandlung in eine AG nicht der Stimmen aller Gesellschafter bedarf. Möglicherweise reicht auch eine einfache Mehrheit aus...man weiß es nicht...

Ach ja: Man sieht ja in Berlin ganz gut, was passiert wenn Politiker einen Flughafen planen und bauen...:dead:
 
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Da die Stadt München diese Klausel ja drin haben wollte, muss sie ihr schon (aus damaliger Sicht) was bringen.
Das kann nur der Fall sein, wenn die Stadt München (ohne Mehrheit) alleine auch die Umwandlung in eine AG anstoßen kann. Damit kann das auch jeder andere - Bund und Freistaat - unabhängig, was die anderen wollen.
Gesellschafter würden ja alle 3 vorerst trotzdem bleiben, solange sie ihre Anteile nicht verkaufen.
 
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Da die Stadt München diese Klausel ja drin haben wollte, muss sie ihr schon (aus damaliger Sicht) was bringen.
Das kann nur der Fall sein, wenn die Stadt München (ohne Mehrheit) alleine auch die Umwandlung in eine AG anstoßen kann. Damit kann das auch jeder andere - Bund und Freistaat - unabhängig, was die anderen wollen.
Gesellschafter würden ja alle 3 vorerst trotzdem bleiben, solange sie ihre Anteile nicht verkaufen.

Die Stadt München wollte die Klausel, weil sie die Anteile am Flughafen verkaufen wollte. Nun steht sie im Vertrag und es ist der einzige Weg, wie man gesichtswahrend aus dem Schlamassel rauskommt. Ein neuer Bürgerentscheid ist KEINE Lösung, weil er die Ablehnung der dritten Startbahn zementieren wird. Meine Prognose: Alexander Dobrindt (CSU) wird für den Bund die Umwandlung der FMG in eine AG auf den Weg bringen. Das dauert dann drei Jahre, Bundestags- oder Landtagswahlen sind damit nicht mehr in Gefahr.
 
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Ich darf nochmals die Beschlüsse von damals verlinken:

Vom 23.04.2002: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/179706.pdf
2 Derzeit bestehende Beschlusslage zur Vorbereitung der Veräußerung der städtischen
Anteile an der FMG


Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 17.06.1998
[...] Des weiteren wurde „die Stadtkämmerei [...] mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft beauftragt,
das europaweite Vergabeverfahren vorzubereiten mit dem Ziel, eine Investment-
oder vergleichbar leistungsfähige Geschäftsbank zu finden, die den Prozess der
Veräußerung der städtischen Anteile an der Flughafen München GmbH kompetent
im Interesse der Stadt begleitet.
Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 29.07.1998
„Die Stadtkämmerei wird unter der Voraussetzung, dass die Ergänzungen zum
Konsortialvertrag vom 29.06.1972/26.09.1973 gemäß Anlage 2 vereinbart werden,
beauftragt, [...] eine Investment- oder ähnlich leistungsfähige Geschäftsbank auszuwählen,
die folgende Leistungen erbringen soll:
[...]
c) Durchführung der eigentlichen Veräußerung der städtischen FMG-Anteile
(Veräußerung des 23-prozentigen GmbH-Anteils oder Veräußerung des Aktienpakets
nach Umwandlung der FMG in eine Aktiengesellschaft).
[...]

Vom 19.02.2003: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/3587401.pdf
4 Weiteres Vorgehen
Es ist nachvollziehbar, dass seitens des Mehrheitsgesellschafters in der derzeitigen
Ausbauphase des Flughafens (Terminal 2) keine Veränderung gewünscht
wird. Die generellen Privatisierungstendenzen des Freistaats rücken zusammen
mit der Absichtserklärung des Bundes eine Veräußerung der Flughafenanteile zu
akzeptablen Konditionen jedenfalls mittel- bis langfristig in den Bereich des Möglichen.

Die Gesprächspartner vereinbarten eine erneute Befassung mit dem Thema
Veräußerung der Flughafenanteile für das Jahr 2006.

Da können die Startbahngegner über eine mögliche Privatisierung jammern wie sie wollen.
Bereits 1998 gab es erste Pläne seitens der Stadt, die eigenen Anteile zu verkaufen.
Wie man oben lesen kann, wollte der Freistaat Bayern während des Baus vom T2 keine Änderung
der Gesellschafterstruktur. Und nachdem es ja dann bereits schon 2006 bereits Pläne für die 3. Bahn gab,
ist der Verkauf der Anteile dann ins Nirvana verschwunden.

Und mit dem Nichtverkauf der Anteile die Bahn zu blockieren ist einfach nur lächerlich.
Auf der einen Seite jammern über zu wenig KiTa Plätze, Wohnungen, ÖPNV etc... Aber die Anteile will man nicht verkaufen,
obwohl der Erlös für o.g. Projekte das nötige Geld in die Stadtkasse spülen würde.
Lieber Herr Reiter, das ist einfach nur lächerlich.
 
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Viel viel wäre denn so ein Flughafen, bzw, ein 23%-Anteil am Flughafen wert? Gibt es Schätzungen darüber? Soweit ich weiß, gibt es auch einen Stadtratsbeschluß aus ca 2008, die Fughafen-Anteile doch nicht mehr verkaufen zu wollen, um eben weiter Einfluß - wie zB Blockieren der 3. Bahn - ausüben zu können.
 
Söder hat im Landtag noch einmal eine demokratische Lösung durch einen Bürgerentscheid als sein Ziel genannt:
https://www.merkur.de/politik/soeder-buergerentscheid-und-keine-umwandlung-in-eine-ag-8422086.html
Das schließt natürlich trotzdem eine "Neufokusierung" seiner Ziele im Falle eines ausbleibenden oder für ihn negativ verlaufenden BE nicht aus.
Allerdings glaube ich nicht, dass diese Haltung alleine seinem überbordendem Demokratiebewußtsein entspringt. Wie ja inzwischen bekannt geworden ist, haben sich die drei Gesellschafter in ihrem Konsortialvertrag darauf verständigt, dass eine Umwandlung von jedem der drei gefordert werden kann und innerhalb von 3 Jahren umzusetzen ist. Aber ist die Umwandlung wirklich so bedingungslos einfach?
Die rechtlichen Vorschriften sind eigentlich klar, nach UmwG §240 http://www.gesetze-im-internet.de/umwg_1995/ und dem gültigen Gesellschaftsvertrag (einzusehen im Handelsregister) unterliegt die AG-Umwandlung genauso der einstimmigen Zustimmung aller Gesellschafter wie der Bau der 3. Bahn. Wie also könnte München hier gezwungen werden?
 
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Söder hat im Landtag noch einmal eine demokratische Lösung durch einen Bürgerentscheid als sein Ziel genannt:
https://www.merkur.de/politik/soeder-buergerentscheid-und-keine-umwandlung-in-eine-ag-8422086.html
Das schließt natürlich trotzdem eine "Neufokusierung" seiner Ziele im Falle eines ausbleibenden oder für ihn negativ verlaufenden BE nicht aus.
Allerdings glaube ich nicht, dass diese Haltung alleine seinem überbordendem Demokratiebewußtsein entspringt. Wie ja inzwischen bekannt geworden ist, haben sich die drei Gesellschafter in ihrem Konsortialvertrag darauf verständigt, dass eine Umwandlung von jedem der drei gefordert werden kann und innerhalb von 3 Jahren umzusetzen ist. Aber ist die Umwandlung wirklich so bedingungslos einfach?
Die rechtlichen Vorschriften sind eigentlich klar, nach UmwG §240 http://www.gesetze-im-internet.de/umwg_1995/ und dem gültigen Gesellschaftsvertrag (einzusehen im Handelsregister) unterliegt die AG-Umwandlung genauso der einstimmigen Zustimmung aller Gesellschafter wie der Bau der 3. Bahn. Wie also könnte München hier gezwungen werden?


Die Umwandlung kann erzwungen werden aufgrund des auf Wunsch von der Stadt München hinzugefügten Pasuses. Das sollte nun klar sein - der Weg wäre auf jeden Fall gangbar.
Der Freistaat hat sich aber wohl dagegenentschieden dies zu tun; vielleicht Teil eines Deals mit der Stadt München um einen neuen Bürgerentscheid herbeizurufen.
Warum die Politiker diese Umwandlung so scheuen ist mir allerdings schleierhaft. So überschwänglich ist das Interesse der Bürger an diesem Thema nicht - hat man ja auch 2012 an der niedrigen Wahlbeteiligung gesehen. Hätte man nach dem BE die Umwandlung angestoßen wäre heute nach einem kleinen Empören durch Opposition und Presse ggf. schon lange Gras über die Sache gewachsen und die Bahn fertig oder kurz vor der Fertigstellung.
Aber je länger sich dieser Mist hinzieht, desto größer ist das mediale Interesse auch.
 
Die Umwandlung kann erzwungen werden aufgrund des auf Wunsch von der Stadt München hinzugefügten Pasuses. ...
Der Passus wurde dem Konsortialvertrag hinzugefügt und ist m.E. auch relativ pauschal formuliert. Die gesetzlichen Bestimmungen ergeben sich aber aus dem UmwG und dem Gesellschaftsvertrag. Und die sind sehr klar formuliert. Wie soll ein privater Vertrag wie der Konsortialvertrag geltendes Recht "verbiegen"?
 
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Der Passus wurde dem Konsortialvertrag hinzugefügt und ist m.E. auch relativ pauschal formuliert. Die gesetzlichen Bestimmungen ergeben sich aber aus dem UmwG und dem Gesellschaftsvertrag. Und die sind sehr klar formuliert. Wie soll ein privater Vertrag wie der Konsortialvertrag geltendes Recht "verbiegen"?

Weder du noch ich haben Einblick in den Vertrag. Wenn aber Leute, die Einblick haben - sowohl Gegner als auch Befürworter -, diesen Weg als realisitisch ansehen, wird man das wohl ein Stück weit glauben müssen.
 
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Die rechtlichen Vorschriften sind eigentlich klar, nach UmwG §240 http://www.gesetze-im-internet.de/umwg_1995/ und dem gültigen Gesellschaftsvertrag (einzusehen im Handelsregister) unterliegt die AG-Umwandlung genauso der einstimmigen Zustimmung aller Gesellschafter wie der Bau der 3. Bahn. Wie also könnte München hier gezwungen werden?

Also, im §240 Abs. 1 steht:

§ 240 Beschluß der Versammlung der Anteilsinhaber
(1) Der Umwandlungsbeschluß bedarf einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der bei der Gesellschafterversammlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung abgegebenen Stimmen oder des bei der Beschlußfassung einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien vertretenen Grundkapitals; § 65 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden. Der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung der formwechselnden Gesellschaft kann eine größere Mehrheit und weitere Erfordernisse, beim Formwechsel einer Kommanditgesellschaft auf Aktien in eine Aktiengesellschaft auch eine geringere Mehrheit bestimmen.

Etwaige Zusatzvereinbarungen in Unternehemensverträgen sind i.d.R. vertraulich und nicht öffenlich. Aber da du ja scheinbar mehr zu wissen scheinst, könntest du evtl. Dokumente verlinken...

Ich verlinke hier eine schriftl. Anfrage von Hr. Zierer (FW) von 2015:
Im Rahmen der Zusatzvereinbarung zum Konsortialvertrag behielten sich die Gesellschafter u. a. die Umwandlung der FMG in eine Aktiengesellschaft vor. Sie kann von jedem Gesellschafter verlangt und muss dann innerhalb von 3 Jahren umgesetzt werden.
Derartige Unternehmensverträge werden in der Regel vertraulich behandelt.
 
Der Konsortialvertrag als privater Vertrag unter den Gesellschaftern ist in der Tat vertraulich - nur weniges wie die o.g. Passage wurden veröffentlicht.

Entscheidend ist aber "Der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung der formwechselnden Gesellschaft kann eine größere Mehrheit...bestimmen".
Und genau das tut er - nämlich Einstimmigkeit. Der Gesellschaftsvertrag ist, wie ich oben angegeben habe, öffentlich im Registergericht einzusehen. Link kann ich allerdings keinen nennen.
 
Der Konsortialvertrag als privater Vertrag unter den Gesellschaftern ist in der Tat vertraulich - nur weniges wie die o.g. Passage wurden veröffentlicht.

Entscheidend ist aber "Der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung der formwechselnden Gesellschaft kann eine größere Mehrheit...bestimmen".
Und genau das tut er - nämlich Einstimmigkeit. Der Gesellschaftsvertrag ist, wie ich oben angegeben habe, öffentlich im Registergericht einzusehen. Link kann ich allerdings keinen nennen.

Jetzt zünde hier doch nicht lauter Nebelkerzen!
Es gibt zig Zitate in der Pressse von Leuten die Einblick haben und die Umwandlung durch einen einzelnen Gesellschafter für möglich halten. Das muss schon alleine aus logischen Gründen so sein, den warum hätte die Stadt sonst einen Zusatz gewünscht.
Die Zusatzvereinbarungen sind nicht öffentlich - also müssen wir die Aussage derer glauben, die sie kennen. Was das mit deinem Paragraphenherumgewerfe jetzt soll, weiß ich nicht. Schau die Sache doch mal pragmatisch an.
 
Entscheidend ist aber "Der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung der formwechselnden Gesellschaft kann eine größere Mehrheit...bestimmen".

Schreib bitte nicht irgendetwas hin, was man nicht nachvollziehen kann. Also bitte sei so gut und gib eine Quelle an. UmwG ist ziemlich umfangreich. Ich nehme an, du beziehst dich auf einen Paragraphen daraus.
 
Schreib bitte nicht irgendetwas hin, was man nicht nachvollziehen kann. Also bitte sei so gut und gib eine Quelle an. UmwG ist ziemlich umfangreich. Ich nehme an, du beziehst dich auf einen Paragraphen daraus.
... die betreffende Passage ist doch genau Satz 2 aus §240. Hatten Sie doch oben selber angefügt.
 
Zuletzt bearbeitet:
https://www.bayern.landtag.de/aktue...n-eine-aktiengesellschaft-ag-bleibt-moeglich/

Für Bündnis90/Die Grünen begründete der Abgeordnete Christian Magerl den Antrag mit offensichtlichen Bestrebungen der FMG, einen Börsengang vorzubereiten. Auslöser ist eine öffentliche Ausschreibung der FMG bei der Suche nach einem neuen Wirtschaftsprüfer für die Jahre 2016 bis 2020. Darin hatte es geheißen, dass innerhalb des Vergabezeitraums mit einem Börsengang zu rechnen sei. Magerl sah darin klare Anzeichen dafür, die eine neue Startbahn ablehnende Stadt München in der Gesellschafterversammlung „auszuschalten“. Anders als im gegenwärtig gültigen Gesellschaftervertrag hätte sie in einer AG keine Sperrminorität mehr, um das aus Magerls Sicht wegen der stetig rückläufigen Zahl an Starts und Landungen unnötige und die Anwohner belastende Projekt zu verhindern. Offenbar wolle sich die FMG durch die Umwandlung in eine AG für alle Fälle ein „Hintertürchen offen halten“, so Magerl. Dem müsse der Landtag einen Riegel vorschieben.
Sogar die Gegner sehen die Möglichkeit. Also was willst du hier diskutieren, Zaungast??

P.S.: Magerl übersieht in seiner Empörung natürlich wieder, dass nicht die FMG, sondern die Stadt München diesen Pasus wollte - Magerl on its finest.
 
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